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⇦ S. 470: §. 4 |
S. 470 (Forts.) |
§. 5. Man kan gleichwohl, aus mangel der wasser, oder wegen
entlegenheit und unbequemlichkeit der höltzer nicht alles holtz zur flösse mit
nutz bringen, wiewohl offt neue floß-gräben und wasser-leitungen tämme,
flöß-teiche und anders, damit man die wasser-läuffe verstärcken kan, gemacht werden,
damit also der natur durch die kunst und arbeit hülff geschehe: Darum müssen
auch die cammer- und forst bediente zu anderrn anstalten rathen, und mittel
treffen, daß das holtz auf den bergwercken, auf allerley schmeltz-hütten, bey
eisen- und kupffer-hämmern, glaß-hütten, aschen-brennen, vertrieben und also
doppelter nutz, so wohl zu beförderung der jetzt genanten und andern metallen,
und mineralien und waaren, als auch mehrung der wald-miethe, und besserung der
Herrschafft wald-einkünfften, gestifftet werde. |
Scan 490 |
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S. 470 §. 6. ⇨ |