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Zedler: Freye Reichs-Dörffer HIS-Data
5028-9-1865-3
Titel: Freye Reichs-Dörffer
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 1865
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 956
Vorheriger Artikel: Freye Reichs-Bauren
Folgender Artikel: Freye Standes-Herrschafften
Siehe auch:
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Freye Reichs-Dörffer sind, welche niemand als dem Römischen Reiche unmittelbar unterworffen, davon unter andern das Instrumentum Pacis Art. 5. §. 2. verordnet: daß sie gleich denen übrigen Ständen des Reichs in ihren vorigen Stand durch den Friedens-Schluß sollen gesetzet werden.  
  Es beschreibet dererselben Zustand und Beschaffenheit weitläufftig Goldastus in der Dedication seiner Reichs-Handlungen, allwo die Namen obgedachter Dörffer zu finden, in folgenden Worten Es sind freye Reichs-Dörffer, Suffelheim, Godrimstein, Chamb, Ulethies und andere, so mit Hohen- und Nieder-Gerichten begabet, allein Kayserl. Majestät ohne Mittel unterworffen.  
     

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Stand: 9. Januar 2013 © Hans-Walter Pries