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Zedler: Rath, Raths-Collegium HIS-Data
5028-30-929-1
Titel: Rath, Raths-Collegium
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 30 Sp. 929
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 30 S. 474
Vorheriger Artikel: Rath … Person
Folgender Artikel: Rath, oder die Stadt-Obrigkeit
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Rath, Raths-Collegium, Raths-Versammlung, oder der Senat, Senatus, Conseil, heißt an hohen Fürstlichen Höfen ein jedwedes Collegium, welches zu Besorgung der Staats- oder anderer seines hohen Principals und dessen untergebenen Länder Interesse oder Bestes bezielende Geschäffte verordnet und niedergesetzet ist, und insgemein aus einem Cantzler, Präsidenten oder Director, und diesem bald mehr bald weniger, zugefügten Beysitzern oder Räthen bestehet.  
  Wovon unter dem vorstehenden Artickel ein mehrers.  
     

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Stand: 1. Februar 2024 © Hans-Walter Pries