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Zedler: Staat oder Etat HIS-Data
5028-39-639-4
Titel: Staat oder Etat
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 39 Sp. 639
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 39 S. 333
Vorheriger Artikel: Staat, Stand
Folgender Artikel: Staat, siehe Staaten.
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Staat oder Etat, heisset auch eine besondere Verfassung, es sey eines gantzen Regiments, oder eines Stücks in demselben.  
  In dem ersten Sinne sagt man: Der Staat von Spanien, Franckreich, u.s.w. Der Zustand überhaupt, der Umfang, die Regierungs-Forme, und andere Umstände solcher Reiche.  
  In dem letzten Sinne nennet man den Hof-Kriegs-Cammer-Staat u.s.w. Die Verfassung des Hofes, des Unterhalts der Kriegs-Völcker, des Cammer-Wesens etc. Also sagt man auch, einen prächtigen Staat führen, das ist, sein Hauswesen äusserlich  
  {Sp. 640}  
  in einer ansehnlichen Verfassung halten, und bedeutet dieses letztere alsdenn nichts anders, als die ansehnliche Parade, der splendide Aufzug, die prächtige Aufführung, das in die Augen leuchtende Gepränge, der äusserliche Pomp und Pracht, u.d.g.  
  Wie man denn auch fast in gleichem Verstande das Wort Staats Dame gebrauchet, welches eine Standes-Person weiblichen Geschlechts anzeiget, die einer grossen Fürstin zum Gepränge aufwartet.  
  In denen Wörtern Staats-Mann, Staats-Minister, u.d.g. aber geht das Wort Staat vornehmlich auf Regiments-Geschäffte, und endlich pflegt man auch, wenn man eine Person oder Sache hoch und werth hält, zu sagen: Der macht grossen Staat davon.  
     

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Stand: 25. April 2012 © Hans-Walter Pries