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Zedler: Cameral-Wesen HIS-Data
5028-5-385-4
Titel: Cameral-Wesen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 5 Sp. 385
Jahr: 1733
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 5 S. 208
Vorheriger Artikel: Camerae Turris
Folgender Artikel: Cameran
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Cameral-Wesen, heist in der Staats-Klugheit diejenige Wissenschafft, da ein Fürst sowohl sein eignes Vermögen zu erhalten und vermehren, als auch den Nutzen und Aufnehmen seines Landes auf alle Art und Weise zu befördern suchet.  
  Solcher Gestalt hat ein jedweder Fürst eine doppelte Oeconomie anzustellen, nehmlich daß er theils auf seine eigne und Priuat-Oeconomie, theils auf die öffentliche Acht habe. Zu der ersten gehöret eine genaue Erkäntniß, wie viel das Land zu tragen vermag, und eine gute Disposition, die Ausgaben nach denen Einkünfften des Landes einzurichten. Zu solcher Erkäntniß aber kan ein Fürst leicht gelangen, wenn er sich jährlich, oder nach seinem Gefallen ein richtiges Verzeichniß aller seiner Einkünffte vorlegen lässet, und die dazu gehörige Rechnungen über eingegangene und ausgegebene Gelder genau untersuchet. Hierauf kan er selbst die Eintheilung machen, wieviel Geld er zu seinen nöthigen und unentbehrlichen, zu seinen nützlichen und zur Bequemlichkeit gereichenden, und denn wieviel er zu solchen Ausgaben widmen könne, die er zu seiner Lust und Vergnügen anstellen will.  
  Bey der öffentlichen Oeconomie wird eine dreyfache Klugheit erfordert.  
 
1.) Die Unterthanen bey gutem Vermögen zu erhalten. Dieses geschiehet nun, wenn man ihnen nicht mehr Praestationes und Abgaben aufbürdet, als sie zu ertragen in dem Stande sind; bey Unglücks Fällen, als Mißwachs, Feuer- und Wasser-Schaden, und dergleichen ihnen Erlaß ertheilet, bis sie sich wieder erhohlet.
 
 
2.) Die Klugheit derer Unterthanen Geld und Gut zu vermehren. Hierbey muß ein Landes-Herr auf unterschiedenes sehen, und zwar sonderlich darauf, ob das Land Mangel oder Überfluß an Einwohnern habe. Mangelt es an Unterthanen, so kan dieser Mangel durch Aufhelfung derer Künste und Wissenschafften, durch Aufnehmung und Beschützung fremder Personen ersetzet werden, wovon die Aufnahme derer Saltzburger in Ihro Königl. Majt. in Preussen Landen, ein klares Exempel zeiget. Hat das Land einen Überfluß von Einwohnern, so muß man Sorge tragen, daß alle Unterthanen durch fleißige Arbeit ihre Nahrung haben mögen, welches durch eine kluge Einrichtung des Commercien- und Manufactur Wesens erhalten werden kan.
 
 
3.) Die Klugheit die Abgaben ohne Ruin des Landes und derer Unterthanen jährlichen Einkünfften zu ordnen. Dieses flüsset aus demjenigen, was wir sub no. 1. erwehnet haben. Man muß nemlich eines ieden Unterthanes Vermögen betrachten, ob er viel oder wenig davon abgeben könne; unnöthige und überflüßige Bediente nicht annehmen, und die Gelegenheit zum Unterschleiff durch eine wohleingerichtete Einsetzung derer Bedienten benehmen.
 
  Es hat der Herr von Schröder in seiner Fürstl. Schatz und –Rent-Cammer zwey Collegia zur Verbesserung des Camerals-Wesen vorgeschlagen, wovon eines die Besorgung der Vermehrung und Verbesserung derer Einkünffte; das andre die Besorgung der Eintheilung derer Ausgaben über sich nehmen könnte.  
  Sonst haben hiervon gehandelt
  • Bornitius in Aerario.
  • Klockius de aerario ...
  • Conring dissert. de aerario ...
  • Anonymus Fürstl. Machtkunst oder uner-
  {Sp. 386}  
   
  schöpfliche Gold-Grube.
   
  • Leibs 4 Proben, wie ein Regent Land und Leute verbessern könne.
  • Döhlers Untersuchung des heut zu Tage überhand nehmenden Geld- und Nahrungs-Mangels.
  • Rohr in der Haushaltungs-Bibliotheck 2.
     

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Stand: 16. April 2012 © Hans-Walter Pries