HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Arbeit HIS-Data
5028-66-140-2
Titel: Arbeit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: Suppl. 2 Sp. 140
Jahr: 1751
Originaltext: Digitalisat BSB Suppl. 2 S. 75
Vorheriger Artikel: Arbeiden
Folgender Artikel: Arbeit (Hand-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

Stichworte Text Quellenangaben
  Arbeit, Lat. Labor oder Opus, Franz. Labour oder Oeuvre und Ouvrage, bedeutet entweder überhaupt die willkührliche Anwendung seiner innerlichen Seelen- und Leibeskräfte eines Menschen, um dadurch in und außer sich einen gewissen Zweck zu erlangen; oder es wird dieser Zweck selbst der Effect, das Werk, so dadurch zuwege gebracht wird, eine Arbeit genennet.  
  Wiewohl dieses letzte mehr von einer gewissen Art der Arbeit verstanden wird.  
  Nachdem nun bey derselben keine äußerliche Bemühung der Glieder des Leibes und durch solche eine Veränderung in einer andern Sache außer uns oder nicht erfolget, so theilet man die Arbeit in diesem Verstande in die innerliche Seelen- und in die äußerliche Leibes-Arbeit ein, unerachtet diese letzte bey Menschen ebenfalls niemals ohne die Anwendung entweder roher oder im verschiedenen Grade nach ihrem Unterschiede verbesserter Kräfte der Seelen geschehen kann.  
innerliche Die erste aber auch die beweglichen innerlichen Theile, sonderlich die Kräfte des Leibes, ja als Hülfsmittel auch die äußerlichen nothig hat, und deswegen den Leib ebenfalls abmattet. Was diese innerliche Seelenarbeit anbelanget, so gehet solche entweder dahin, damit wir unsere Seele in ihren erkennenden und begehrenden Fähigkeiten, oder aber die Dauer und Erhaltung unsers Körpers vollkommener machen; oder sie ist eine Zubereitung zu äußerliche Arbeit des Leibes.  
  Mit der Seelenarbeit beschäftigen sich sonderlich die Gelehrten, denen man auch deswegen auf eine ausnehmenden Weise die Kopf-Arbeit zueignet; theils haben auch Ungelehrte insgemein in diesem Leben damit zu thun.  
äußerliche Was die leibliche oder äußerliche Arbeit hingegen betrift, so geschiehet solche, wenn vermittelst der Anwendung a) roher, oder b) im verschiednen Grad verbesserter Kräfte der Seelen, und c) einer Bewegung der Glieder, des Leibes, darzu vornämlich des Menschen Sinnen-Glieder, die Arme und Hände, weniger aber die Füße und die ganze Leibeslast, gehören, durch solche aber eine Veränderung in einer andern Sache außer uns erfolget, die unsern Zweck, den wir zu erlangen trachten, in verschiedenen Stuffen ausmacht.  
  Wenn also die Wirkung zu einem Erfolg oder Werk, durch Veränderung in einer Sache außer uns geschicht, so ist es eigentlich ein äußerliches Werk oder eine Arbeit, und weil es nach menschlichen Begriff und Vorsatz geschicht, so ist es Menschenwerk.  
gemeine Diejenige Leibesarbeit, worzu nur rohe oder doch keine sonderliche verbesserte Seelenkräfte, sonderlich der erkennenden erfordert werden, nennet man insgemein die gemeine Arbeit. Gehen, Laufen, Stoßen, Schlagen, Schieben, Heben, Werfen und dergleichen gehören allerseits darzu, wenn keine Kunst, sondern nur Natur dabey ist.  
  Und dahin rechnet man auch die meiste gemeine Arbeit in der Wirthschaft, theils mit unbeweglichen, theils mit beweglichen, belebten und unbelebten Dingen auf dem Lande und in Städten, auf dem Felde und im Hause.  
  Es gehet hiernächst bey aller dieser Arbeit eine Verän-  
  {Sp. 141|S. 76}  
  derung der Materie vor. Sie ist entweder  
 
  • eigenmächtig, wenn die Arbeit nach einiger Angabe, Bewilligung und Veranstaltung geschicht; und diese Arbeit heißt eigentlich die Verrichtung:
  • oder unterwürffig, in welchem Sinne man auch der Meister und Herren ihre Verrichtungen, dem Knecht und Gesellen oder überhaupt die Arbeit zueignet.
 
  Durch die gemeine Arbeit werden also die allen Menschen gemeinen Wirthschaftsgeschäfte vollbracht, und man unterscheidet sie von gelehrter und ungelehrter, oder künstlicher und unkünstlicher Arbeit, bey Gelehrten, Künstlern, Manufacturiers, Fabricanten, und Handwerksleuten, weil zu allen diesen eine mehr oder wenigere Geschicklichkeit, folglich Unterricht, Gewohnheit, Fertigkeit und Übung der erkennenden Kräfte, der Seelen und des Leibes, mithin viel mehr als bloße natürliche Fähigkeiten, erfordert werden.  
  Wenn demnach  
 
1) ein Gelehrter etwas gelehrtes schreibet, redet, oder ein gelehrtes Amtsgeschäfte verrichtet, als wozu die äußerlichen Glieder des Leibes erfordert, und Veränderungen in andern Dingen außer ihm, es mag solches etwas unbelebtes oder belebtes, verständiges oder unverständiges seyn, intendiret werden oder erfolgen, so heißt solches eine äußerliche gelehrte Arbeit, z.E. Schularbeit.
 
 
  Und ein gutes Buch, eine schöne Rede etc. heißt ein gutes Stück Arbeit; solches aber verfertigen, nennet man Arbeiten. Und eben dasselbe setzet voraus, wiewohl mit Unterscheid der Gelehrten und ihrer Werke, viele Erfahrung, Gedächtniß-Wissenschaft, eine aufgeweckte Erfindung, eine belebte und wohlgeordnete Einbildungskraft, eine deutliche, scharfsinnige, und gründliche, oder kurz: keine bloße gemeine, und ungelehrte, sondern gelehrte Erkenntniß, Wissenschaft, Klugheit, Kunst und Weisheit.
 
 
  Diese Arbeit ist eigentlich die fruchtbare Mutter, Erhalterin, Vorsorgerin, Regentin, Verbesserin und Stütze aller übrigen Arbeit. Und eben deswegen ist sie, je mehr sie sich so ausweiset, je und allezeit wegen ihres großen Verhältnisses zu allen Theilen der menschlichen äußerlichen und innern, zeitlichen und ewigen Glückseligkeit vor unschätzbar gehalten worden, ob sie gleich den Arbeitern selbst nicht allemal viel zeitliches Vermögen bringet, wie denn eben deswegen, was sie davor bekommen, kein Lohn in eigentlichem Verstande, sondern ein Honorarium genennet wird.
 
  Was aber  
Künste
2) die eigentliche Kunstarbeit oder die Kunstwerke betrift, die wir von der künstlichen Arbeit, welche mehr oder weniger, auch bey Handwerken und Manufacturen anzutreffen, noch besonders unterscheiden müssen; so ist überhaupt zwar ein vielfältiger Gebrauch des Worts: Kunst, vor allen Dingen anzumerken.
 
 
  Hiernächst hat man die Künste in alten und neuern Zeiten gar mancherley eingetheilet. Indessen ist doch nichts eine Kunstarbeit, wo nicht a) ein äußerliche Erfolg oder ein äußerlich Werk hervorgebracht wird, b) wo nicht eine besondere Geschicklichkeit in den erkennenden Kräften, eine kluge Wahl der Mittel, und eine Fertigkeit, solche geschickt zu gebrauchen, in der wirkenden Ursache einer Kunstarbeit, oder eines Kunstwerkes zum Grunde liegen.
 
 
  Die Geschicklichkeit der erkennenden Kräfte ist aber entweder eine der Gelehrsamkeit eigene, z.E. scharfsinnige Erkenntniß, oder auch denen Ungelehrten zuständige Fertigkeit, lebhaftige Einbildungskraft, die Fertigkeit zu erfinden, und daher werden die Kunstwerke in gelehrte und gemeine, oder ungelehrte Künste unterschieden.
 
  {Sp. 142}  
freie Künste
  Die gelehrten Künste werden auch freye Künste genennet. Und sind entweder geringere oder edlere. Die Sprach- Rede- Schreibe- Dicht- Singe- und Klang- Rechen- Meß- Seh- Bau- Zeichnungs- Maler- Bildhauer- und Mechanick-Kunst-Arbeit, die Arzney- Apothecker- Chymische- Zergliederungs- Wundarzney-Kunstwerke und Arbeiter gehören hieher. Nicht zwar, als ob alle, die sie übeten, eben Gelehrte wären, sondern, weil sie doch nicht ohne die durch Gelehrsamkeit erfundenen und wenigstens auswendig gelernten Sätze, etwas machen können.
 
 
  Diese Kunstarbeiten geben zugleich zu gemeinen Künsten und Handwerksarbeiten Grund und Hülfsmittel ab; daher viele einem geschickten gemeinen Künstler, einem künstlichen Handwerksmann und Manufacturieur ganz unentbehrlich sind. Ja eben darum, weil diese gemeiniglich dadurch nicht erst zubereitet werden, auch keine Anstalten dazu in gemeinen Wesen gemacht sind, haben wir so großen Mangel an geschickten Manufacturiers und Handwerksleuten, wiewohl auch noch andere Ursachen dieses Fehlers anzugeben sind.
 
 
  Was endlich die gemeinen und ungelehrten Künste betrift, so sind derselben eine unbeschreibliche Menge, und bald mehr, bald weniger nützlichere Künste. Ja man verstehet oft alle Handwerksarbeit, die ein jeder ohne Zunftmäßige Lehre, Zucht, Einschränkung und Zwang treiben darf; oder alle etwas künstliche Handwerker- und Manufacturen darunter. Man kann hieher die Jäger- Reut- Fecht, Ringe- Springe- Tanz- Schmelz- Probier- etc. Kunst rechnen. Man kann sie in solche theilen, die entweder eine ausnehmende Geschicklichkeit des Leibes nebst einer sehr geschickten Empfindungs- oder Einbildungs- oder Erinnerungs- und Erfindungskraft, oder aber keine besondere Leibes-Geschicklichkeit erfordern, ingleichen mehr mit der Land- oder mehr mit der Stadt- oder endlich Hofwirthschaft verknüpfet sind.
 
 
  Alle diese Betrachtungen, und die darzu gehörigen Einsichten sind sonderlich bey denenjenigen nöthig, welche die Gaben der Menschen erforschen, unterscheiden und anrathen sollen, zu welcher Arbeit sich dieser und jener am besten schicket. Als welches eben mit der nöthigen und nützlichen Policey-Anstalt der Erforschung und Wahl der Ingeniorum gesuchet wird.
 
  Nachdem wir nun alle Arbeit erwogen, und in ihre Classen gebracht, die in der Welt zu Menschenwerken erfordert wird, so kommen wir nun endlich auch  
 
3) zur Handwerks- und Manufactur-Arbeit. DDenn eben diejenigen, die wir davon nennen, brauchen dieses Wort gar sonderlich oft. Ja sie eignen sich auf eine ausnehmende Weise das Arbeiten und die Arbeitsamkeit oder fleißige Arbeit, nicht weniger sauere und schwere Arbeit zu. Und ihre Werke, so sie dadurch herfürbringen, nennen sie ganz besonders die Arbeit, wenn sie sagen: Der oder jener Macht gute Arbeit, oder, er stehet in Arbeit, bekommt Arbeit, etc.
 
 
  Es ist nichts gemeiner, als die Redensarten: In Arbeit gehen, stehen, Arbeit bekommen, die Arbeit besprechen, und versprechen, welche in besondern Artickeln nachzusehen sind. Die Gesellen sagen auch nicht, daß sie in Diensten, sondern in Arbeit bey den Meister stehen, und deswegen scheinen sie das Wort Arbeit, ganz besonders vor solche Arbeit zu nehmen, da bey dem Lohne nicht sowohl auf die Zeit, wie bey der Arbeit der Dienstbothen, als auf die besondere Art der Arbeit, oder die Stücken der Arbeit gesehen wird. Endlich haben sie auch besondere
 
  {Sp. 143|S. 77}  
 
  Benennungswörter der Arbeit, z.E. die Hüter reden von geklopfter Arbeit, u.s.f.
 
 
  HHier äußert sich auch sonderlich das Wesentliche aller äußerlichen Arbeit, nämlich eine Veränderung einer beweglichen Materie, außer dem Arbeitenden. Und da dieses nicht anders, als durch Bewegung des Beweglichen geschehen kann; ein Stück Materie oder Zeug aber nicht anders als durch ein anders aus dem Grunde der elementarischen Bewegungskraft bewegt werden kann; und dann solches durch die Bewegungskraft unsers Körpers und seiner Glieder, sonderlich der Hände befördert werden muß: So braucht man auch in dieser Arbeit ganz ausnehmende, nicht nur Feuer, Luft, Wasser, und andere Materien, als besondere Hülfsmittel der Bewegung, welche Ingredientien oder Nebenmaterien heißen, sondern auch solche Körper, die eine besondere zur Bewegung anderer Körper eingerichtete Geschicklichkeit oder Einrichtung haben; welches Werkzeuge, Instrumente, Gezeug, Gezähe heißen, und anfänglich einfache seyn, als Stangen, Rollen, Gabel, Seile, zu welchen beyden auch der Hammer gehöret, Räder, Schrauben, Stäu, Röhren, daraus aber wiederum verschiedene mehr oder weniger aus vielen zusammengesezte Werkzeuge, oder auch gar Maschinen entstehen, welche bloß mechanisch, wo die einfachen Werkzeuge voll, z.E. Mühlen, Uhren; hydraulisch, Wasserkünste und Orgeln; theils wo sie hohl, oder wo sie zum Theil mechanisch oder Hydraulisch eingerichtet sind, wie in Pumpen und Druckwerken.
 
 
  Alles dieses treffen wir bey dieser Arbeit nicht zwar allein, doch aber bey den meisten sehr ausnehmend an. Über dieses alles aber werden wir gewahr, daß diese Veränderung durch die Bewegung bald nach der Angabe und dem Bilde einer gelehrten, theils edlen, theils geringern, oder aber gemeinen Geschicklichkeit der Kunst, entweder der Seelen oder des Leibes, oder beyder zugleich geschehe.
 
 
  Und eben darum ist die Handwerks- und Manufactur-Arbeit bald sehr künstlich, und doch keine eigentliche Kunst, bald weniger künstlich, bald gemein und bloß auf eine sinnliche Erkenntniß, aufs Gedächtniß, auf die bloße und öftere Nachahmung, und eine erlangte Fertigkeit der Hände und Füße gegründet, welche lezte man die gemeine alte Handwerksarbeit ins besondere nennet, so darum, weil sie nicht insgemein von allen getrieben werden konnte, indem ihre Arbeit nicht allein nöthig, und weil sich ihrer nur eine gewisse Anzahl davon ernähren konnten, an verschloßene Zünfte- Unterrichts- und Zuchtanstalten gebunden ist.
 
 
  Und eben dieses scheinet auch nur das einzige Stück zu seyn, worinnen die ungemeine Handwerksarbeit von der gemeinen Feldarbeit der Bauren, z.E. unterschieden ist. Man wird daher nicht unrecht thun, wenn man sich unter der Handwerks-Arbeit überhaupt eine bald gemeine, bald künstlichere äußerliche, jedoch ungelehrte Arbeit vorstellet, die bald an gewisse Zunftordnung gebunden oder nicht ist, allezeit aber um in einer beweglichen, rohen, oder doch sehr wenig verbesserten Hauptmaterie oder körperlichen Sache der Landwirthschaft, oder aber in solchen Materien, die bereits durch eines oder mehr Handwerksarbeit gegangen ist, und zwar sonderlich vermittelst der Hände, und mit Hülffe bald des Feuers, bald des Wassers, bald der Luft, oder einer andern irrdischen Materie, bald aller oder etlicher dieser Dinge, durch einfache oder zusammengesetzte Werkzeuge verschiedene Veränderungen, dadurch aber was neues
 
  {Sp. 144}  
 
  und besseres, oder ein besonders nothwendiges, nützliches oder doch angenehmes Werk, oder ein solch Stück Arbeit herfür zu bringen, geschiehet.
 
 
  Aller Zweck der Handwerksarbeit bestehet demnach entweder
 
 
 
a) in der Hülfe eines andern Handwerks, theils an seiner Waare an sich, theils aber mit allerhand Werkzeugen, oder
 
 
 
b) bloß in der Hülfe zur Nothdurft und Bequemlichkeit des Lebens im Essen und Trinken, Kleidung, Wohnung, Beschützung, Heilung, und endlich
 
 
 
c) in gemeiner Hausarbeit der Stadt-und Landwirthschaft.
 
  Wir beschließen diesen Artickel mit folgenden Anmerkungen:  
 
1) Wenn die Handwerker einem die Arbeit verbieten, indem jemand bey einem ihres Mittels-Arbeit bestellet, hernach aber nicht bezahlet, und alsdenn dieser Meister sich nach dem eingerissenen Mißbrauch unterstehet, den andern Meistern zu verbieten, demselben nicht zu arbeiten, wie sich insonderheit an manchen Orten die Schmiede unterfangen, welche deswegen den Hammer herum schicken: so ist solches in denen Reichsgesetzen hoch verboten.
 
 
  Sie haben solches an vielen Orten so gar ihren Artickeln einverleibet, und prätendiren ein recht Gesetz daraus zu machen,
Beier Advoc. rerum opific.
 
  welches aber bey der in den Reichsgesetzen anbefohlnen Revision auszustreichen ist.
 
 
  Hingegen können bezahlte oder einmal dazu mit Rechten versehene Handwerker auch
 
 
2) zur Arbeit gezwungen werden, sonderlich wenn das Publicum dabey intreßirt ist: Als weswegen ihnen Exequirer und Soldaten ins Haus geleget werden.
 
 
3) Ist auch diese Redensart bekannt: Arbeit macht einen zum Gesellen. Es ist solches ein altes paroemium Juris opificarii, welches lehret, daß man bey dem Erlassen aus der Lehre ehemals darauf gesehen habe, ob einer auch Arbeit machen könne. Allein dieser löbliche Satz ist bey den meisten aus der Mode gekommen. Denn der Junge wird mehr ein Geselle, wenn die Lehrzeit aus ist, wenn er Geld giebt, und wenn die Gesellen ihre Gebräuche, Thorheiten, an ihm ausgeübet haben. Ob er aber Arbeit machen kann, darnach fragt niemand nicht.
 
 
4) Nach Arbeit umschauen heißt, wenn der Alt- oder Örten-Geselle sich nach einem Meister umsiehet, um einen andern Gesellen bey ihm in Arbeit zu bringen.
 
 
5) Die Arbeit selbst wird verschiedentlich den Gesellen bezahlet. Unter andern aber nennen die Handwerker auf Gnade gearbeitet, oder auf Wohlgefallen bezahlet, wenn ein Geselle mit seinem Meister keinen gewissen Lohn gemacht, sondern mit dem zufrieden ist, was ihm der Meister aus guten Willen giebt. Ehemals war der Gebrauch des Worts: Gnade, nicht so solenn und vornehm, jetzo, daher auch die Handwerker Gnade austheileten, z.E. wenn die Gesellen bey ihren Zusammenkünfften einen straften, und hernach was erließen, so hieß solches Gnade erzeigen. Der Alt-Geselle sagte: Wir wollen dir Gnade erzeigen: oder der Gestrafte bat um Gnade. Man findet solches noch in ihren gewöhnlichen Reden, bey Gesellengerichten und Zusammenkünften.
Friesens Ceremoniell des Gürtlershandwerks.
 
  Wenn einer
 
 
6) sein Meisterstück machet, so muß er solches besehen, beschauen und probieren lassen, daher heißt solches auf Schau und Probe arbeiten. Probenmäßige Arbeit aber wird diejenige genennet, welche nach einer gewissen Vorschrift, z.E. der Schauordnung bey den Tuch- und Zeugmachern, ohne Fehler gemacht ist.
 
 
  Endlich wollen auch
 
 
7) manche Innungen einen nicht ins Handwerk nehmen, weil er nicht genung Geld geben kann oder will; Indessen ist er
 
  {Sp. 145|S. 78}  
 
  Bürger, und die Obrigkeit verstattet ihm zu arbeiten: Das nennet man, aufs Bürgerrecht arbeiten.
Siehe hierbey mit mehrern Zinkens Manufactur-Lexicon.
     

HIS-Data 5028-66-140-2: Zedler: Arbeit HIS-Data Home
Stand: 28. August 2016 © Hans-Walter Pries