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Arbeit,
Lat.
Labor oder
Opus,
Franz. Labour
oder Oeuvre und
Ouvrage,
bedeutet entweder überhaupt die willkührliche Anwendung
seiner innerlichen
Seelen- und Leibeskräfte eines
Menschen,
um dadurch in und außer sich einen
gewissen
Zweck zu erlangen; oder es wird dieser Zweck selbst
der
Effect, das
Werk, so dadurch zuwege gebracht wird, eine Arbeit
genennet. |
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Wiewohl dieses letzte mehr von einer gewissen
Art der Arbeit
verstanden
wird. |
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Nachdem nun bey derselben keine äußerliche Bemühung der Glieder des
Leibes
und durch solche eine
Veränderung in einer andern
Sache außer uns oder nicht
erfolget, so
theilet man die Arbeit in diesem
Verstande in die
innerliche Seelen- und in die äußerliche Leibes-Arbeit
ein, unerachtet diese letzte bey Menschen ebenfalls niemals ohne die Anwendung
entweder roher oder im verschiedenen Grade nach ihrem
Unterschiede
verbesserter
Kräfte der Seelen geschehen kann. |
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innerliche |
Die erste aber auch die
beweglichen innerlichen Theile, sonderlich die
Kräfte des Leibes, ja als Hülfsmittel auch die äußerlichen
nothig hat, und
deswegen den Leib ebenfalls abmattet. Was diese innerliche Seelenarbeit
anbelanget, so gehet solche entweder dahin, damit wir unsere Seele in ihren
erkennenden und
begehrenden Fähigkeiten, oder aber die
Dauer und Erhaltung
unsers Körpers
vollkommener machen; oder sie ist eine Zubereitung zu äußerliche
Arbeit des Leibes. |
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Mit der Seelenarbeit beschäftigen sich sonderlich die Gelehrten, denen man
auch deswegen auf eine ausnehmenden Weise die Kopf-Arbeit
zueignet; theils haben auch
Ungelehrte insgemein in diesem
Leben damit zu
thun. |
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äußerliche |
Was die leibliche oder äußerliche Arbeit hingegen betrift, so geschiehet
solche, wenn vermittelst der Anwendung a) roher, oder b) im verschiednen Grad
verbesserter
Kräfte der Seelen, und
c) einer
Bewegung der Glieder, des Leibes,
darzu
vornämlich des Menschen
Sinnen-Glieder, die
Arme und Hände, weniger aber
die Füße und die ganze Leibeslast, gehören, durch solche aber eine
Veränderung
in einer andern
Sache außer uns erfolget, die unsern
Zweck, den wir zu erlangen
trachten, in
verschiedenen Stuffen ausmacht. |
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Wenn also die
Wirkung zu einem Erfolg oder
Werk, durch
Veränderung in einer
Sache außer uns geschicht, so ist es eigentlich ein äußerliches Werk oder eine
Arbeit, und weil es nach menschlichen
Begriff und Vorsatz geschicht, so ist es
Menschenwerk. |
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gemeine |
Diejenige Leibesarbeit, worzu nur rohe oder doch keine sonderliche
verbesserte Seelenkräfte, sonderlich der erkennenden erfordert werden, nennet
man insgemein die gemeine Arbeit. Gehen, Laufen, Stoßen,
Schlagen, Schieben, Heben, Werfen und dergleichen gehören allerseits darzu, wenn
keine Kunst, sondern nur
Natur dabey ist. |
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Und dahin rechnet man auch die meiste gemeine Arbeit in der
Wirthschaft, theils mit unbeweglichen, theils mit
beweglichen, belebten und
unbelebten
Dingen auf dem
Lande und in
Städten,
auf dem Felde und im
Hause. |
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Es gehet hiernächst bey aller dieser Arbeit eine
Verän- |
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{Sp. 141|S. 76} |
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derung der
Materie vor. Sie ist entweder |
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- eigenmächtig, wenn die Arbeit nach einiger Angabe,
Bewilligung und Veranstaltung geschicht; und diese Arbeit heißt eigentlich
die
Verrichtung:
- oder unterwürffig, in welchem
Sinne man auch der
Meister und
Herren ihre Verrichtungen, dem
Knecht und Gesellen oder
überhaupt die Arbeit zueignet.
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Durch die gemeine Arbeit werden also die allen
Menschen gemeinen
Wirthschaftsgeschäfte vollbracht, und man
unterscheidet sie von
gelehrter und
ungelehrter, oder künstlicher und unkünstlicher Arbeit, bey Gelehrten,
Künstlern, Manufacturiers, Fabricanten, und
Handwerksleuten, weil zu allen
diesen eine mehr oder wenigere
Geschicklichkeit, folglich
Unterricht,
Gewohnheit, Fertigkeit und
Übung der erkennenden
Kräfte, der
Seelen und des
Leibes, mithin viel mehr als bloße
natürliche Fähigkeiten, erfordert werden. |
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Wenn demnach |
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1) |
ein
Gelehrter etwas
gelehrtes
schreibet,
redet, oder ein gelehrtes Amtsgeschäfte
verrichtet, als wozu
die äußerlichen Glieder des Leibes erfordert, und
Veränderungen in
andern
Dingen außer ihm, es mag solches etwas unbelebtes oder belebtes,
verständiges oder unverständiges seyn, intendiret werden oder erfolgen,
so heißt solches eine äußerliche gelehrte Arbeit, z.E. Schularbeit. |
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Und ein gutes
Buch, eine schöne
Rede etc. heißt
ein gutes Stück Arbeit; solches aber verfertigen, nennet man
Arbeiten. Und eben dasselbe setzet voraus, wiewohl mit
Unterscheid der Gelehrten und ihrer Werke, viele
Erfahrung,
Gedächtniß-Wissenschaft, eine aufgeweckte
Erfindung, eine belebte und
wohlgeordnete
Einbildungskraft, eine deutliche, scharfsinnige, und
gründliche, oder kurz: keine bloße gemeine, und ungelehrte, sondern
gelehrte
Erkenntniß,
Wissenschaft,
Klugheit,
Kunst und
Weisheit. |
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Diese Arbeit ist eigentlich die fruchtbare
Mutter, Erhalterin, Vorsorgerin,
Regentin, Verbesserin und Stütze aller
übrigen Arbeit. Und eben deswegen ist sie, je mehr sie sich so
ausweiset, je und allezeit wegen ihres großen
Verhältnisses zu allen
Theilen der menschlichen äußerlichen und innern, zeitlichen und ewigen
Glückseligkeit vor unschätzbar gehalten worden, ob sie gleich den
Arbeitern selbst nicht allemal viel zeitliches
Vermögen bringet, wie
denn eben deswegen, was sie davor bekommen, kein Lohn in eigentlichem
Verstande, sondern ein Honorarium genennet wird. |
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Was aber |
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Künste |
2) |
die eigentliche Kunstarbeit oder
die Kunstwerke betrift, die wir von der künstlichen
Arbeit, welche mehr oder weniger, auch bey
Handwerken und
Manufacturen
anzutreffen, noch besonders unterscheiden müssen; so ist überhaupt zwar
ein vielfältiger
Gebrauch des
Worts:
Kunst, vor allen
Dingen anzumerken. |
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Hiernächst hat man die
Künste in alten und neuern
Zeiten gar mancherley
eingetheilet. Indessen ist doch nichts eine
Kunstarbeit, wo nicht a) ein äußerliche Erfolg oder ein äußerlich
Werk
hervorgebracht wird, b) wo nicht eine besondere
Geschicklichkeit
in den
erkennenden
Kräften,
eine
kluge
Wahl der
Mittel, und eine Fertigkeit,
solche
geschickt zu gebrauchen, in der
wirkenden Ursache einer
Kunstarbeit, oder eines Kunstwerkes zum
Grunde liegen. |
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Die
Geschicklichkeit der erkennenden Kräfte ist
aber entweder eine der
Gelehrsamkeit eigene, z.E. scharfsinnige
Erkenntniß, oder auch denen
Ungelehrten zuständige Fertigkeit,
lebhaftige
Einbildungskraft, die Fertigkeit zu
erfinden, und daher
werden die Kunstwerke in gelehrte und gemeine, oder ungelehrte
Künste
unterschieden. |
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{Sp. 142} |
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freie Künste |
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Die gelehrten
Künste werden auch
freye Künste
genennet. Und sind entweder geringere oder edlere. Die Sprach- Rede-
Schreibe- Dicht- Singe- und Klang- Rechen- Meß- Seh- Bau- Zeichnungs-
Maler- Bildhauer- und Mechanick-Kunst-Arbeit, die Arzney- Apothecker-
Chymische- Zergliederungs- Wundarzney-Kunstwerke und Arbeiter gehören
hieher. Nicht zwar, als ob alle, die sie übeten, eben Gelehrte wären,
sondern, weil sie doch nicht ohne die durch
Gelehrsamkeit erfundenen und
wenigstens auswendig gelernten
Sätze, etwas machen können. |
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Diese Kunstarbeiten geben zugleich zu gemeinen
Künsten und Handwerksarbeiten
Grund und Hülfsmittel ab; daher viele
einem
geschickten gemeinen Künstler, einem künstlichen Handwerksmann und
Manufacturieur
ganz unentbehrlich sind. Ja eben darum, weil diese
gemeiniglich dadurch nicht erst zubereitet werden, auch keine Anstalten
dazu in
gemeinen Wesen gemacht sind, haben wir so großen
Mangel an
geschickten Manufacturiers und Handwerksleuten, wiewohl auch noch andere
Ursachen dieses Fehlers anzugeben sind. |
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Was endlich die gemeinen und
ungelehrten
Künste betrift, so sind derselben eine
unbeschreibliche Menge, und bald mehr, bald weniger
nützlichere Künste.
Ja man
verstehet oft alle Handwerksarbeit, die ein jeder ohne
Zunftmäßige Lehre, Zucht, Einschränkung und Zwang treiben darf; oder
alle etwas künstliche
Handwerker- und
Manufacturen darunter. Man kann
hieher die Jäger- Reut- Fecht, Ringe- Springe- Tanz- Schmelz- Probier-
etc. Kunst rechnen. Man kann sie in solche
theilen, die entweder eine
ausnehmende
Geschicklichkeit des
Leibes nebst einer sehr geschickten
Empfindungs- oder
Einbildungs- oder
Erinnerungs- und
Erfindungskraft,
oder aber keine besondere Leibes-Geschicklichkeit erfordern, ingleichen
mehr mit der Land- oder mehr mit der Stadt- oder endlich Hofwirthschaft
verknüpfet sind. |
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Alle diese Betrachtungen, und die darzu gehörigen
Einsichten sind sonderlich bey denenjenigen nöthig, welche die Gaben der
Menschen
erforschen,
unterscheiden und anrathen
sollen, zu welcher
Arbeit sich dieser und jener am besten schicket. Als welches eben mit
der nöthigen und nützlichen Policey-Anstalt der Erforschung und Wahl der
Ingeniorum gesuchet wird. |
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Nachdem wir nun alle Arbeit erwogen, und in ihre
Classen gebracht, die in der
Welt zu Menschenwerken erfordert wird, so kommen wir nun endlich auch
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3) |
zur
Handwerks- und
Manufactur-Arbeit. DDenn eben diejenigen, die wir davon
nennen,
brauchen dieses
Wort gar sonderlich oft. Ja sie eignen sich auf eine
ausnehmende Weise das Arbeiten und die
Arbeitsamkeit oder
fleißige
Arbeit, nicht weniger sauere und schwere Arbeit zu. Und ihre
Werke, so
sie dadurch herfürbringen, nennen sie ganz besonders die Arbeit, wenn
sie
sagen: Der oder jener Macht gute Arbeit, oder, er stehet in
Arbeit, bekommt Arbeit, etc. |
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Es ist nichts gemeiner, als die
Redensarten:
In Arbeit gehen, stehen, Arbeit bekommen, die Arbeit besprechen,
und versprechen, welche in besondern
Artickeln nachzusehen
sind. Die Gesellen
sagen auch nicht, daß sie in
Diensten, sondern in
Arbeit bey den
Meister stehen, und deswegen scheinen
sie das
Wort Arbeit, ganz besonders vor solche Arbeit
zu nehmen, da bey dem Lohne nicht sowohl auf die
Zeit, wie bey der
Arbeit der
Dienstbothen, als auf die besondere
Art der Arbeit, oder die
Stücken der Arbeit gesehen wird. Endlich haben sie auch besondere |
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{Sp. 143|S. 77} |
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Benennungswörter der Arbeit, z.E. die Hüter
reden
von geklopfter Arbeit, u.s.f. |
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HHier äußert sich auch sonderlich das
Wesentliche
aller äußerlichen Arbeit, nämlich eine
Veränderung einer beweglichen
Materie, außer dem Arbeitenden. Und da dieses nicht anders, als durch
Bewegung des Beweglichen geschehen kann; ein Stück Materie oder Zeug
aber nicht anders als durch ein anders aus dem
Grunde der
elementarischen
Bewegungskraft bewegt werden kann; und dann solches
durch die Bewegungskraft unsers
Körpers und seiner Glieder, sonderlich
der Hände befördert werden
muß: So braucht man auch in dieser Arbeit
ganz ausnehmende, nicht nur Feuer, Luft, Wasser, und andere Materien,
als besondere Hülfsmittel der Bewegung, welche
Ingredientien oder
Nebenmaterien heißen, sondern auch solche
Körper, die eine besondere zur
Bewegung anderer Körper eingerichtete
Geschicklichkeit oder Einrichtung
haben; welches
Werkzeuge,
Instrumente, Gezeug, Gezähe
heißen, und anfänglich einfache seyn, als Stangen, Rollen, Gabel, Seile,
zu welchen beyden auch der Hammer gehöret, Räder, Schrauben, Stäu,
Röhren, daraus aber wiederum verschiedene mehr oder weniger aus vielen
zusammengesezte Werkzeuge, oder auch gar
Maschinen entstehen, welche
bloß mechanisch, wo die einfachen Werkzeuge voll, z.E. Mühlen, Uhren;
hydraulisch, Wasserkünste und Orgeln; theils wo sie hohl, oder wo sie
zum Theil mechanisch oder Hydraulisch eingerichtet sind, wie in Pumpen
und Druckwerken. |
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Alles dieses treffen wir bey dieser Arbeit nicht
zwar allein, doch aber bey den meisten sehr ausnehmend an. Über dieses
alles aber werden wir gewahr, daß diese
Veränderung durch die
Bewegung
bald nach der Angabe und dem Bilde einer
gelehrten, theils edlen, theils
geringern, oder aber gemeinen
Geschicklichkeit der Kunst, entweder der
Seelen oder des
Leibes, oder beyder zugleich geschehe. |
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Und eben darum ist die Handwerks- und
Manufactur-Arbeit bald sehr künstlich, und doch keine eigentliche Kunst,
bald weniger künstlich, bald gemein und bloß auf eine sinnliche
Erkenntniß, aufs
Gedächtniß, auf die bloße und öftere Nachahmung, und
eine erlangte Fertigkeit der Hände und Füße gegründet, welche lezte man
die gemeine alte Handwerksarbeit ins besondere nennet, so darum, weil
sie nicht insgemein von allen getrieben werden konnte, indem ihre Arbeit
nicht allein
nöthig, und weil sich ihrer nur eine
gewisse Anzahl davon
ernähren konnten, an verschloßene Zünfte-
Unterrichts- und
Zuchtanstalten gebunden ist. |
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Und eben dieses scheinet auch nur das einzige
Stück zu seyn, worinnen die ungemeine Handwerksarbeit von der gemeinen
Feldarbeit der
Bauren,
z.E. unterschieden ist. Man wird daher nicht
unrecht
thun, wenn man sich
unter der Handwerks-Arbeit
überhaupt eine bald gemeine, bald künstlichere äußerliche, jedoch
ungelehrte Arbeit
vorstellet, die bald an gewisse Zunftordnung gebunden
oder nicht ist, allezeit aber um in einer beweglichen, rohen, oder doch
sehr wenig
verbesserten Hauptmaterie oder körperlichen Sache der
Landwirthschaft, oder aber in solchen
Materien, die bereits durch eines oder mehr Handwerksarbeit
gegangen ist, und zwar sonderlich vermittelst der Hände, und mit Hülffe
bald des Feuers, bald des Wassers, bald der Luft, oder einer andern
irrdischen
Materie, bald aller oder etlicher
dieser Dinge, durch einfache oder zusammengesetzte Werkzeuge
verschiedene
Veränderungen, dadurch aber was neues |
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{Sp. 144} |
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und besseres, oder ein besonders
nothwendiges,
nützliches oder doch
angenehmes Werk, oder ein solch Stück Arbeit herfür
zu bringen, geschiehet. |
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Aller Zweck der Handwerksarbeit bestehet demnach
entweder |
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a) |
in der Hülfe eines andern
Handwerks, theils an
seiner
Waare an sich, theils aber mit allerhand
Werkzeugen, oder |
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b) |
bloß in der Hülfe zur
Nothdurft und
Bequemlichkeit des Lebens
im Essen und Trinken, Kleidung, Wohnung,
Beschützung, Heilung, und endlich |
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c) |
in gemeiner Hausarbeit der Stadt-und
Landwirthschaft. |
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Wir beschließen diesen
Artickel mit folgenden Anmerkungen:
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1) |
Wenn die
Handwerker einem die Arbeit
verbieten, indem jemand bey einem ihres Mittels-Arbeit
bestellet, hernach aber nicht bezahlet, und alsdenn dieser
Meister sich
nach dem eingerissenen Mißbrauch unterstehet, den andern Meistern zu
verbieten, demselben nicht zu arbeiten, wie sich insonderheit an manchen
Orten die Schmiede unterfangen, welche deswegen den Hammer herum
schicken: so ist solches in denen
Reichsgesetzen hoch verboten. |
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Sie haben solches an vielen Orten so gar ihren
Artickeln einverleibet, und
prätendiren
ein recht
Gesetz daraus zu
machen, |
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Beier Advoc. rerum opific. |
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welches aber bey der in den Reichsgesetzen
anbefohlnen Revision auszustreichen ist. |
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Hingegen können bezahlte oder einmal dazu mit
Rechten versehene Handwerker auch |
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2) |
zur Arbeit gezwungen werden, sonderlich wenn das
Publicum dabey intreßirt ist: Als weswegen ihnen Exequirer und Soldaten
ins
Haus geleget werden. |
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3) |
Ist auch diese
Redensart bekannt:
Arbeit macht einen zum Gesellen. Es ist solches ein altes
paroemium Juris opificarii, welches lehret, daß man bey dem
Erlassen aus der Lehre ehemals darauf gesehen habe, ob einer auch Arbeit
machen könne. Allein dieser löbliche Satz ist bey den meisten aus der
Mode gekommen. Denn der Junge wird mehr ein Geselle, wenn die Lehrzeit
aus ist, wenn er
Geld giebt, und wenn die Gesellen ihre
Gebräuche,
Thorheiten, an ihm ausgeübet haben. Ob er aber Arbeit machen kann,
darnach fragt niemand nicht. |
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4) |
Nach Arbeit umschauen heißt,
wenn der Alt- oder Örten-Geselle sich nach einem
Meister umsiehet, um
einen andern Gesellen bey ihm in Arbeit zu bringen. |
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5) |
Die Arbeit selbst wird verschiedentlich den
Gesellen bezahlet. Unter andern aber
nennen die Handwerker auf
Gnade gearbeitet, oder auf Wohlgefallen bezahlet, wenn ein
Geselle mit seinem Meister keinen
gewissen Lohn gemacht, sondern mit dem
zufrieden ist, was ihm der Meister aus guten
Willen giebt. Ehemals war
der Gebrauch des
Worts:
Gnade, nicht so
solenn und
vornehm, jetzo, daher auch die Handwerker Gnade austheileten, z.E. wenn
die Gesellen bey ihren
Zusammenkünfften einen straften, und hernach was
erließen, so hieß solches Gnade erzeigen. Der Alt-Geselle
sagte:
Wir wollen dir Gnade erzeigen: oder der Gestrafte bat um Gnade. Man
findet solches noch in ihren
gewöhnlichen
Reden, bey Gesellengerichten und
Zusammenkünften. |
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Friesens Ceremoniell des Gürtlershandwerks.
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6) |
sein Meisterstück machet, so muß er solches
besehen, beschauen und probieren lassen, daher heißt solches auf
Schau und Probe arbeiten. Probenmäßige Arbeit
aber wird diejenige genennet, welche nach einer gewissen Vorschrift,
z.E. der Schauordnung bey den Tuch- und Zeugmachern, ohne Fehler gemacht
ist. |
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7) |
manche Innungen einen nicht ins Handwerk nehmen,
weil er nicht genung
Geld geben kann oder
will; Indessen ist er |
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{Sp. 145|S. 78} |
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Bürger, und die
Obrigkeit verstattet ihm zu
arbeiten: Das nennet man, aufs Bürgerrecht arbeiten. |
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Siehe hierbey mit mehrern Zinkens Manufactur-Lexicon.
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