Titel: |
Werckzeug, oder Handwerckzeug |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
55 Sp. 241 |
Jahr: |
1748 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 55 S. 134 |
Vorheriger Artikel: |
Werckzahna |
Folgender Artikel: |
Werckzeug, an dem menschlichen Leibe |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangabe |
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Werckzeug, oder Handwerckzeug,
Lat.
Instrumenta Artis, siehe
Instrument,
im XIV
Bande,
p. 761. |
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Sonst aber ist hierbey noch besonders anzumercken, daß bey Vollstreckung der
Hülffe anfänglich zwar zu der fahrenden Habe gegriffen werden
solle, doch
gleichwohl mit der Bescheidenheit, daß man alles Werckzeuges, so zu seiner
Kunst,
Handthierung oder
täglichen
Arbeit bedürfftig ist, wie auch alles andern, was man zum
Ackerbau
nothwendig haben
muß, verschone, und dasselbe nicht eher angreiffe, es
sey denn an fahrenden oder
liegenden Gütern, oder auch aussenstehenden richtigen Schulden so viel nicht
vorhanden, daß der Gläubiger sich daran erholen könnte. |
Chur-Sächs. Proc. Ordn. ...
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Und wie die Soldaten zu
bestraffen, welche ihr Werckzeug oder ihre Wehr und Waffen
verwahrlosen, davon siehe in dem
Artickel:
Waffen, im LII Bande, p. 537. u.ff. |
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