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Zedler: Acker-Bau HIS-Data
5028-1-355-2
Titel: Acker-Bau
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 355
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 218
Vorheriger Artikel: Acker-Bacillen
Folgender Artikel: Acker-Beete
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Bibel

  Text Quellenangaben
  Acker-Bau, ist eine Wissenschaft, die Eigenschaft des Grund und Bodens wohl zu untersuchen, um zu erforschen, welche Art Früchte nützlich darein zu säen und zu pflantzen sind, die dazu erforderten Arbeiten gehörig zu bestellen, wenn es eingeführet, vor Schaden zu erhalten, und zu gebührenden Nutzen anzuwenden.  
  Es war die erste Wissenschafft, welche unsere Eltern schon im Paradiese gelernet.  
  Bey denen Heydnischen Scribenten finden wir, daß die Menschen Anfangs Eicheln gegessen, bis Ceres oder Triptolemus das Getreyde erfunden. Polyd. Vergil. de Rer. Invent. III, 2
  Man konte ihnen auch keinen grössern Schaden thun, als wenn man ihre Feld-Früchte zu Schanden machte, weil der Acker-Bau nebst der Vieh-Zucht ihrer eintzige Nahrung war,
  • Judic. 15, 5.
  • 2 Sam. 40, 30.
  Die Juden durften, vermöge Göttlichen Befehls nicht unterschiedenen Saamen auf einen Acker säen Lev. 19, 19.
  woraus sie viele Traditiones gemacht. Dassov. de modis seminandi diversa semina Witteb. 1695.
  Bey denen alten Römern war der Acker-Bau in solchen Ansehen, daß wol die vornehmsten Raths-Herrn, wenn sie ihre Arbeit in der Stadt verrichtet, selbst hinter dem Pflug hergiengen, ja man wohl einen Dictatorem hinter dem Pflug hergeholt. Acht Tage pflegten sie meistentheils auf dem Felde zu seyn, und den neunten in der Stadt. Diejenigen, so im Feld-Bau nachläßig waren, stieß man aus dem Rath und Ritter-Stande. Hingegen gereichte einem die sorgfältige Bestellung seines Feldes zum grösten Ruhm, also, daß der berühmte Cato optimus Imperator Orator, Arator, Senator genennet wurde. Dempster. ad Rosin. Ant. Rom.
  Wenn bey denen Longobarden Soldaten in einem Dorffe Schaden anrichteten, musten sie sehr grosse Geld-Strafe geben, deren Hälfte der König, die andere derjenige, dem der Schade geschehen, bekam. Leg. Longob. …
  Bey denen Sachsen und Schwaben standen die Feld-Güter mit allem Zugehör unter dem pace Dei, oder vollkommener Sicherheit.
  • Sachs. Spieg. II, 66.
  • Schwab. Spieg. c. 194.
  • Io. Paul Kressi Disp. de privil. agric. apud Germ. I, II.
  Den Schaden an denen zum Acker-Bau gehörigen Instrumenten muste der Thäter vierfach erstatten, welches auch der Dieb, so sie gestohlen hat, bezahlen muß, und wird derselbe auch vor unehrlich gehalten. Kress. l.c.
  Es wurde auch überhaupt derjenige, so den Acker-Bau versäumte, bey denen Teutschen durch gewisse darzu besetzte Aufseher gezwungen. Kress. l.c.
  Es muß aber bey dem Acker-Bau sich ein Hauswirth erstlich genau um die Beschaffenheit des Ackers und des Erdreichs bekümmern, daß er sich mit denen Feld-Verrichtungen darnach richten kan. Die Hauswirthe zehlen insgemein folgende zehnerley Arten des Ackers, als  
 
  • schwartzen,
  • grauen,
  • gelb- und leimigten,
  • rothen,
  • steinigten,
  • sandigten,
  • thonigten,
  • roth- und leimigten zugleich,
  • grau- und sandigten,
  • und denn auch stein- und sandigten.
Sächsisches Haushalt. Buch.
  Zum andern muß einer die Arbeit wohl verstehen, welche in Bestellung der Felder muß beobachtet werden, wobey man aber auf den Unterschied der Felder und der Gegenden, wo sie liegen, wohl zu sehen hat. Die Arbeit aber bestehet im  
 
  • Düngen,
  • Brachen,
  • Wenden,
  • Rühren,
  • Egen,
  • Pflügen zur Winter-Saat,
  • Pflügen zur Sommer- Saat,
  • Stürtzen,
  • Furchen ausstreichen,
  • Wasser-Furchen machen,
  • ausstreuen,
  • und einerndten.
 
  Wie und wenn jede derselben muß geschehen, findet man in allen Haushaltungs-Büchern.  
  Zum dritten muß er das Getrayde wohl zu erhalten wissen, welches ge-  
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  schieht, wenn er es wohl trocknet und reinlich hält. Diesen Zweck zu erlangen, muß er sich ein gutes Korn-Haus zulegen, dessen Öffnungen nach Osten oder Norden gemacht sind, damit die feuchten und warmen Winde nicht hinein streichen können: es sollen auch gute Dielen drinne seyn, die man mit gekochten wilden Cucumern bestreichen kan, um das Ungeziefer zu vertreiben.  
  Er muß ferner das Getrayde fleißig umwenden lassen, damit die hitzigen Ausdünstungen durch die Luft abgeführet werden, welches in denen ersten sechs Monathen alle 14 Tage geschehen muß; endlich muß dasselbe ein gutes Dach haben,
  • l'histoire de l'acad. Roiale des Sciences an. 1708
  • von Rohr. Haush. Biblioth.
     

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Stand: 20. Oktober 2017 © Hans-Walter Pries