Titel: |
Acker-Bau |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
1 Sp. 355 |
Jahr: |
1732 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB Bd. 1 S. 218 |
Vorheriger Artikel: |
Acker-Bacillen |
Folgender Artikel: |
Acker-Beete |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Bibel
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Text |
Quellenangaben |
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Acker-Bau, ist eine
Wissenschaft, die
Eigenschaft des
Grund und Bodens wohl zu
untersuchen, um zu
erforschen, welche
Art
Früchte
nützlich darein zu säen und zu pflantzen
sind, die dazu erforderten
Arbeiten gehörig zu
bestellen, wenn es eingeführet, vor
Schaden zu
erhalten, und zu gebührenden
Nutzen
anzuwenden. |
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Es war die erste Wissenschafft, welche
unsere
Eltern schon im Paradiese gelernet. |
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Bey denen
Heydnischen
Scribenten finden
wir, daß die
Menschen Anfangs Eicheln
gegessen, bis Ceres oder Triptolemus das
Getreyde erfunden. |
Polyd. Vergil. de Rer. Invent.
III, 2 |
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Man konte ihnen auch keinen grössern
Schaden
thun, als wenn man ihre Feld-Früchte zu
Schanden machte, weil der Acker-Bau nebst der
Vieh-Zucht ihrer eintzige Nahrung war, |
- Judic. 15, 5.
- 2 Sam.
40, 30.
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Die
Juden durften, vermöge Göttlichen
Befehls nicht unterschiedenen Saamen auf einen
Acker säen |
Lev. 19, 19. |
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woraus sie viele Traditiones gemacht. |
Dassov. de modis seminandi
diversa semina Witteb. 1695. |
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Bey denen alten Römern war der Acker-Bau
in solchen Ansehen, daß wol die vornehmsten
Raths-Herrn, wenn sie ihre
Arbeit in der
Stadt
verrichtet, selbst hinter dem Pflug hergiengen, ja
man wohl einen Dictatorem hinter dem Pflug
hergeholt. Acht
Tage pflegten sie meistentheils
auf dem Felde zu seyn, und den neunten in der
Stadt. Diejenigen, so im Feld-Bau nachläßig
waren, stieß man aus dem Rath und
Ritter-Stande.
Hingegen gereichte einem die sorgfältige
Bestellung seines Feldes zum grösten Ruhm,
also, daß der berühmte Cato optimus Imperator
Orator, Arator, Senator
genennet wurde. |
Dempster. ad Rosin. Ant.
Rom. … |
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Wenn bey denen Longobarden Soldaten in
einem Dorffe Schaden anrichteten,
musten sie
sehr grosse Geld-Strafe geben, deren Hälfte der
König, die andere derjenige, dem der Schade
geschehen, bekam. |
Leg. Longob. … |
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Bey denen
Sachsen und
Schwaben standen
die Feld-Güter mit allem Zugehör unter dem pace
Dei, oder vollkommener Sicherheit. |
- Sachs. Spieg. II, 66.
- Schwab. Spieg. c. 194.
- Io. Paul Kressi Disp. de
privil. agric. apud Germ. I, II.
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Den Schaden an denen zum Acker-Bau
gehörigen
Instrumenten muste der Thäter vierfach
erstatten, welches auch der Dieb, so sie gestohlen
hat, bezahlen muß, und wird derselbe auch vor
unehrlich gehalten. |
Kress. l.c. … |
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Es wurde auch überhaupt derjenige, so den
Acker-Bau versäumte, bey denen
Teutschen
durch gewisse darzu besetzte Aufseher
gezwungen. |
Kress. l.c. … |
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Es
muß aber bey dem Acker-Bau sich ein
Hauswirth erstlich genau um die Beschaffenheit
des
Ackers und des
Erdreichs bekümmern, daß er
sich mit denen Feld-Verrichtungen darnach richten
kan. Die Hauswirthe zehlen insgemein folgende
zehnerley
Arten des Ackers, als |
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- schwartzen,
- grauen,
- gelb- und leimigten,
- rothen,
- steinigten,
- sandigten,
- thonigten,
- roth- und
leimigten zugleich,
- grau- und sandigten,
- und denn
auch stein- und sandigten.
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Sächsisches Haushalt. Buch.
… |
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Zum andern muß einer die
Arbeit wohl
verstehen, welche in Bestellung der Felder muß
beobachtet werden, wobey man aber auf den
Unterschied der Felder und der Gegenden, wo sie
liegen, wohl zu sehen hat. Die Arbeit aber
bestehet im |
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- Düngen,
- Brachen,
- Wenden,
- Rühren,
- Egen,
- Pflügen zur Winter-Saat,
- Pflügen zur Sommer-
Saat,
- Stürtzen,
- Furchen ausstreichen,
- Wasser-Furchen machen,
- ausstreuen,
- und
einerndten.
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Wie und wenn jede derselben muß
geschehen, findet man in allen Haushaltungs-Büchern. |
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Zum dritten muß er das Getrayde wohl zu
erhalten
wissen, welches ge- |
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{Sp. 356} |
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schieht, wenn er es wohl trocknet und reinlich
hält. Diesen
Zweck zu erlangen, muß er sich ein
gutes Korn-Haus zulegen, dessen Öffnungen
nach Osten oder Norden gemacht sind, damit die
feuchten und warmen Winde nicht hinein streichen
können: es sollen auch gute Dielen drinne seyn,
die man mit gekochten wilden Cucumern
bestreichen kan, um das Ungeziefer zu
vertreiben. |
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Er muß ferner das Getrayde fleißig
umwenden lassen, damit die hitzigen
Ausdünstungen durch die Luft abgeführet werden,
welches in denen ersten sechs
Monathen alle 14
Tage geschehen muß; endlich muß dasselbe ein
gutes Dach haben, |
- l'histoire de l'acad.
Roiale des Sciences an. 1708
- von Rohr. Haush.
Biblioth.
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