| Titel: | 
Bestellen | 
| Quelle: | 
Zedler Universal-Lexicon | 
| Band: | 
Suppl. 3 Sp. 1004 | 
| Jahr: | 
1752 | 
| Originaltext: | 
Digitalisat BSB Suppl. 3 S. 505 | 
| Vorheriger Artikel: | 
Besteleben | 
| Folgender Artikel: | 
Bestellung der Zeugen | 
| Siehe auch: | 
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| Hinweise: | 
	- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe 
	Hauptartikel 
 
	- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
	Personen
 
 
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Text | 
Quellenangaben  | 
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Bestellen, so bey den Alten anfrimmen hieß, sonst aber auch 
committiren, 
ordonniren, mandare, committere,
				genennet 
wird, heißt eine Vollmacht, dieses oder jenes zu thun 
oder zu machen, geben oder auftragen. | 
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Allein bey den
				Handwerkern 
wird bestellte 
				Arbeit genennet, was ihnen von
				Kaufleuten 
oder andern Personen 
zu verfertigen nicht nur aufgetragen, sondern auch der Lohn oder Preiß dafür 
ausgemachet worden. Und in diesem letzten Falle 
				bedeutet 
es also nicht nur die
				Handlung 
eines Vollmacht- sondern auch eines 
Miet- und Bestand-Contracts, ja es kommt so 
gar ein Kauf-Contract mit darzu. | 
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Wenn sie aber selbst 
Mittel haben, und 
in Vorrath etwas verfertigen können, so wird solches auf den 
Kauf 
arbeiten genennet. | 
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Es ist sehr
				nöthig 
und
				nützlich, 
wenn diejenigen Handwerker, die nicht auf den Kauf arbeiten, voll auf bestellte 
Arbeit haben. Und hierzu 
				dienen 
zwey Stücke:  | 
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		| 1) | 
		
				Gute 
		Arbeit, und der Ruf davon; | 
	 
	
		| 2) | 
		daß man alles, was die
				
				Materie, Einrichtung und die				
				Zeit 
		betrift, und versprochen worden, aufrichtig halte und selbige 
		verfertige. | 
	 
 
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Hiernächst so 
				muß 
man an Seiten derjenigen
				Handwerker, 
die nicht alle gnugsam mit bestellter Arbeit versehen werden können, die Anstalt 
machen, daß sie auch auf den Kauf arbeiten, und also zugleich
				
handeln und 
krahmen, wenn es angehet. Denn die zugleich handelnden
				Handwerke 
sind nicht nur besser vor sich daran, und haben zwey Wege, ihre Arbeit an den
Mann zu 
bringen und zu gewinnen, sondern sie
nützen 
auch dem
				
				gemeinen Besten mehr. | 
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Ehemals war dieses bey vielen Handwerken nicht
				gebräuchlich 
und wohl gar verboten. Ja in kleinen
				Städten 
ist man noch bisweilen so einfältig, 				
z.E. die Schneider 
arbeiten an den meisten
				Orten 
nur auf bestellte Arbeit, und				
				
				wollen, wenn sie auch nichts zu
				thun 
haben, sich doch nicht, wie die Schuster, Tischer, Schmiede, Schlösser etc. 
endlich gethan haben, recht 
				bequemen, 
wie in Holland, Frankreich, Italien, auf den Kauf zu arbeiten, folglich Röcke, 
Westen, Hosen, Lätze, Mieder etc. feil zu haben, wodurch doch den Leuten viel 
Bequemlichkeit abgehet. Dagegen bequemen sie sich lieber auf alten Kleider- oder 
andere ihnen gar nicht gebührenden Ausschnitt oder
Materialisten-Handel 
zu legen, und sich bald in dieses bald in jenes zu vermengen. | 
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Es ist aber fast kein einziges Handwerk, das nicht zugleich auch auf den 
Kauf arbeiten könne, als die Mäuerer, wenn sie keine Steinmetzen zugleich sind, 
und die Zimmerleute, wenn sie nicht mit kleiner Zimmer- und Holz-Arbeit, als 
Ställen, Schweins-Koben, Trögen, Mulden etc. zurechte kommen können. | 
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Die Obrigkeit 
				muß 
dieses veranlassen, und darauf 				
fleißig 
speculiren. Denn es mehret die Nahrung der Handwerksleute, es vermehret die 
Arbeitenden selbst, und endlich verschaft es vor andern viele
				Bequemlichkeit. 
Es wird dadurch die Consumtion vermehret, und sonderlich der Müßiggang und die 
Vernachläßigung des gelernten Handwerks verhütet, wie auch, daß die Handwerker 
sich nicht in andere
				Profeßionen 
mischen, diese hindern, und, da sie solches nicht gelernet, aus Verwegenheit 
dabey verderben. | 
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Denn das sind lauter bekannte Unbequemlichkeiten, die sich unter den 
Handwerksleuten, sonderlich in kleinen Städten, hervor thun, und | 
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{Sp. 1005|S. 506} | 
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Folgen von diesem, wenn alles will auf bestellte Arbeit warten. | 
Zinckens Manufactur-Lex. | 
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