Titel: |
Bestellen |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 3 Sp. 1004 |
Jahr: |
1752 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB Suppl. 3 S. 505 |
Vorheriger Artikel: |
Besteleben |
Folgender Artikel: |
Bestellung der Zeugen |
Siehe auch: |
|
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
|
|
Text |
Quellenangaben |
|
Bestellen, so bey den Alten anfrimmen hieß, sonst aber auch
committiren,
ordonniren, mandare, committere,
genennet
wird, heißt eine Vollmacht, dieses oder jenes zu thun
oder zu machen, geben oder auftragen. |
|
|
Allein bey den
Handwerkern
wird bestellte
Arbeit genennet, was ihnen von
Kaufleuten
oder andern Personen
zu verfertigen nicht nur aufgetragen, sondern auch der Lohn oder Preiß dafür
ausgemachet worden. Und in diesem letzten Falle
bedeutet
es also nicht nur die
Handlung
eines Vollmacht- sondern auch eines
Miet- und Bestand-Contracts, ja es kommt so
gar ein Kauf-Contract mit darzu. |
|
|
Wenn sie aber selbst
Mittel haben, und
in Vorrath etwas verfertigen können, so wird solches auf den
Kauf
arbeiten genennet. |
|
|
Es ist sehr
nöthig
und
nützlich,
wenn diejenigen Handwerker, die nicht auf den Kauf arbeiten, voll auf bestellte
Arbeit haben. Und hierzu
dienen
zwey Stücke: |
|
|
1) |
Gute
Arbeit, und der Ruf davon; |
2) |
daß man alles, was die
Materie, Einrichtung und die
Zeit
betrift, und versprochen worden, aufrichtig halte und selbige
verfertige. |
|
|
|
Hiernächst so
muß
man an Seiten derjenigen
Handwerker,
die nicht alle gnugsam mit bestellter Arbeit versehen werden können, die Anstalt
machen, daß sie auch auf den Kauf arbeiten, und also zugleich
handeln und
krahmen, wenn es angehet. Denn die zugleich handelnden
Handwerke
sind nicht nur besser vor sich daran, und haben zwey Wege, ihre Arbeit an den
Mann zu
bringen und zu gewinnen, sondern sie
nützen
auch dem
gemeinen Besten mehr. |
|
|
Ehemals war dieses bey vielen Handwerken nicht
gebräuchlich
und wohl gar verboten. Ja in kleinen
Städten
ist man noch bisweilen so einfältig,
z.E. die Schneider
arbeiten an den meisten
Orten
nur auf bestellte Arbeit, und
wollen, wenn sie auch nichts zu
thun
haben, sich doch nicht, wie die Schuster, Tischer, Schmiede, Schlösser etc.
endlich gethan haben, recht
bequemen,
wie in Holland, Frankreich, Italien, auf den Kauf zu arbeiten, folglich Röcke,
Westen, Hosen, Lätze, Mieder etc. feil zu haben, wodurch doch den Leuten viel
Bequemlichkeit abgehet. Dagegen bequemen sie sich lieber auf alten Kleider- oder
andere ihnen gar nicht gebührenden Ausschnitt oder
Materialisten-Handel
zu legen, und sich bald in dieses bald in jenes zu vermengen. |
|
|
Es ist aber fast kein einziges Handwerk, das nicht zugleich auch auf den
Kauf arbeiten könne, als die Mäuerer, wenn sie keine Steinmetzen zugleich sind,
und die Zimmerleute, wenn sie nicht mit kleiner Zimmer- und Holz-Arbeit, als
Ställen, Schweins-Koben, Trögen, Mulden etc. zurechte kommen können. |
|
|
Die Obrigkeit
muß
dieses veranlassen, und darauf
fleißig
speculiren. Denn es mehret die Nahrung der Handwerksleute, es vermehret die
Arbeitenden selbst, und endlich verschaft es vor andern viele
Bequemlichkeit.
Es wird dadurch die Consumtion vermehret, und sonderlich der Müßiggang und die
Vernachläßigung des gelernten Handwerks verhütet, wie auch, daß die Handwerker
sich nicht in andere
Profeßionen
mischen, diese hindern, und, da sie solches nicht gelernet, aus Verwegenheit
dabey verderben. |
|
|
Denn das sind lauter bekannte Unbequemlichkeiten, die sich unter den
Handwerksleuten, sonderlich in kleinen Städten, hervor thun, und |
|
|
{Sp. 1005|S. 506} |
|
|
Folgen von diesem, wenn alles will auf bestellte Arbeit warten. |
Zinckens Manufactur-Lex. |
|
|
|