HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Nutzen HIS-Data
5028-24-1725-9
Titel: Nutzen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 24 Sp. 1725
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 24 S. 882
Vorheriger Artikel: Nutzbare Zeit
Folgender Artikel: Nutzen und Frommen fördern
Siehe auch:
Hinweise:

  Text   Quellenangaben
  Nutzen, Usus, utilitas, ist die Folgerung aus dem Wesen eines Dinges, die wir vorher nicht bedacht haben, da wir es herfür zu bringen getrachtet.  
  Z.E. der Erfinder der Uhren hat zu seiner Absicht die Erkänntniß der Zeit. Unterdessen da die Uhren sind gemacht worden, hat man sie auch gebraucht, einen Staat damit zu machen. Und da die Erkänntniß der Zeit in vielen Fällen nöthig befunden worden: so haben die Uhren vielfältigen Nutzen bekommen, daran der Erfinder der Uhren gar nicht gedacht hat.  
  Es ist wohl zu mercken, daß zwar in Ansehung unserer, Nutzen und Absicht von einander unterschieden seyn; aber nicht in Ansehung GOttes. GOtt übersiehet alles, und weiß vorher, was daraus unter allen möglichen Umständen erfolgen kan. Da er nun alles zu erhalten gedacht: so ist aller Nutzen der Dinge eine Göttliche Absicht, ohne welche er sie nicht würde erwehlet haben. Denn ob wir gleich denselben nicht vorhergesehen: so hat ihn doch GOtt eingesehen, und in seinem Rath-Schlusse mit fest gestellet, daß er kommen soll. Und solcher gestalt siehet GOtt bey unsern Wercken weiter als wir, und hat damit etwas vor, was wir nicht verstehen. Wir müssen ihm unwissende zur Ausführung seines Raths dienen, Wolff von GOtt, der Welt etc.
  In den Rechten begreifft der Nutzen alles dasjenige unter sich, wovon man einen würcklichen Genuß oder Vortheil hat, und also auch z.E. das so genannte Interesse, Gewinnst, Früchte, Schäden, Unkosten, u.d.g.
  • l. 4. §. meum. ff. de damn. infect.
  • l. 11. l. ult. ff. de act. emt.
  • l. 81. §. ult. ff. de verb. oblig.
  • l. penult. §. si quis.
  • l. 1. §. haec verba. ff. ne vis fiat ei qui in possess.
  • l. 2.
  {Sp. 1726}  
   
  in pr. et §. fin. ff. de eo quod cert luc.
   
  • l. si procurator. ff. si quis caut. u.a.
  Siehe auch  
 
  • Gebrauch, im X Bande p. 494 u.ff.
  • ingleichen Nießbrauch, im XXIV Bande p. 853 u.ff.
 
     

HIS-Data 5028-24-1725-9: Zedler: Nutzen HIS-Data Home
Stand: 7. April 2013 © Hans-Walter Pries