Titel: |
Erkenntniß |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
8 Sp. 1670 |
Jahr: |
1734 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 8 S. 866 |
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Erkennet |
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Erkenntniß anderer |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Erkenntniß, ist diejenige
Würckung des
Verstandes
überhaupt, da wir von denen
Dingen
Begriffe bekommen. |
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Sie wird in die gemeine und in die
gelehrte
eingetheilet. |
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Die gemeine Erkenntniß, Cognitio vulgaris, geschiehet
unmittelbar
durch die
Sinne, und weil sie ein jeder
Mensch, der nur den
menschlichen Verstand hat, besietzet, so wird sie die gemeine Erkenntniß
genennet. Diese
gemeine Erkenntniß entstehet entweder durch die äusserlichen Sinne oder durch
den innerlichen Sinn. Nicht nur dasjenige, was wir durch die äusserlichen fünf
Sinne erlangen, sondern auch dasjenige, welches wir ohne weiters Nachdencken
durch das
Ingenium oder das
Gedächtniß, vermittelst des innerlichen
Sinnes, erhalten. |
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Daß aber sich die gelehrte Erkenntniß auf diese gemeine
gründet, und wie
hingegen eine blosse Gedächtniß-Wissenschaft
von gelehrten Sachen eine gemeine Erkenntniß sey: dieses werden wir sowohl unter
dem
Titel
Sinne,
als unter dem Titel
Gelehrsamkeit, weiter ausführen, allwo auch
die weitere Erörterung von der gelehrten Erkenntniß zu finden seyn wird. |
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Sonst wird die Erkenntniß noch eingetheilet in die |
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Gerhard in Delineat. Phil. ration. ...
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Doch gehören alle diese
Eintheilungen nicht zu dem
Wesen der Erkenntniß,
sondern sind nur von dem
Subiecto, welches die Erkenntniß hat, und
dessen
unterschiedene Beschaffenheit, so wohl in erlangen, als dem
gebrauchen,
hergenommen. |
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