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Zedler: Erkenntniß HIS-Data
5028-8-1670-5
Titel: Erkenntniß
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 8 Sp. 1670
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 8 S. 866
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Folgender Artikel: Erkenntniß anderer
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Erkenntniß, ist diejenige Würckung des Verstandes überhaupt, da wir von denen Dingen Begriffe bekommen.  
  Sie wird in die gemeine und in die gelehrte eingetheilet.  
  Die gemeine Erkenntniß, Cognitio vulgaris, geschiehet unmittelbar durch die Sinne, und weil sie ein jeder Mensch, der nur den menschlichen Verstand hat, besietzet, so wird sie die gemeine Erkenntniß genennet. Diese gemeine Erkenntniß entstehet entweder durch die äusserlichen Sinne oder durch den innerlichen Sinn. Nicht nur dasjenige, was wir durch die äusserlichen fünf Sinne erlangen, sondern auch dasjenige, welches wir ohne weiters Nachdencken durch das Ingenium oder das Gedächtniß, vermittelst des innerlichen Sinnes, erhalten.  
  Daß aber sich die gelehrte Erkenntniß auf diese gemeine gründet, und wie hingegen eine blosse Gedächtniß-Wissenschaft von gelehrten Sachen eine gemeine Erkenntniß sey: dieses werden wir sowohl unter dem Titel Sinne, als unter dem Titel Gelehrsamkeit, weiter ausführen, allwo auch die weitere Erörterung von der gelehrten Erkenntniß zu finden seyn wird.  
  Sonst wird die Erkenntniß noch eingetheilet in die  
  Gerhard in Delineat. Phil. ration. ...
  Doch gehören alle diese Eintheilungen nicht zu dem Wesen der Erkenntniß, sondern sind nur von dem Subiecto, welches die Erkenntniß hat, und dessen unterschiedene Beschaffenheit, so wohl in erlangen, als dem gebrauchen, hergenommen.  
     

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Stand: 4. Januar 2023 © Hans-Walter Pries