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Zedler: Würcken HIS-Data
5028-59-823-5
Titel: Würcken
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 59 Sp. 823
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 59 S. 425
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Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text   Quellenangaben
  Würcken, Wircken, Lat. Efficere, oder Effici, heist in denen Rechten eben so viel, als zum Wercke richten, werden, zuwege bringen, u.s.w.  
  Also wird z.E. dieser oder jener der Eigenthums-Herr von einer gewissen Sache, die er entweder gekaufft, oder die ihm auch geschenckt und würcklich übergeben worden, l. 2. ff. de acquir. rer. dom.
  oder auch nur bisweilen durch den blossen Besitz, l. 4. C. si quis al-
  {Sp. 824}  
    teri,
  und was etwan mehr dergleichen Arten, etwas eigenthümliches zu erwerben, oder rechtliche Folgen und Würckungen vorhergegangener verbindlicher Handlungen seyn oder genannt werden mögen.  
  Siehe Würckung.  
     

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Stand: 1. Mai 2012 © Hans-Walter Pries