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Zedler: Herr, Dominus HIS-Data
5028-12-1782-14
Titel: Herr, Dominus
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 1782
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 920
Vorheriger Artikel: Herqvenrode
Folgender Artikel: Herr ist auch, der einem zu befehlen hat
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Herr, Dominus, Maitre, Proprietaire, ist eigentlich derjenige, dem das volle Eigenthum samt der Nutzung an einer Sache zustehet, daß er damit ohne jemandes Einrede, nach eigenen Gefallen, schalten und walten kan.  
  In solchem Verstande ist auch der Geringste, über das, was sein eigen ist, ein Herr. Wer einmahl Herr einer Sache ist, hat die Vermuthung vor sich, daß er es alle Zeit gewesen: und der Schade, so an einer Sache geschiehet, gehet über ihren Herrn: wo aber etlichen das Eigenthum an einer Sache zu stehet, da ist keiner unter ihnen der völlige Herr darüber.  
  Niemand aber ist ein Herr seines Leibes und Glieder.  
  In weitern Verstande werden auch Herrn eines Dinges genennet, die bloß den Besietz, die Nutzung oder nur den Gegenwärtigen Gebrauch desselben haben. In solchen Verstande sagt man auch, ein jeder sey Herr in seinen Hause, ob er gleich nur zur Miethe darinnen  
  {Sp. 1783|S. 921}  
  wohnet.  
  In eben dem Verstande giebt es mancherley Herren, als  
 
  • Lehns-Herren,
  • Zinns-Herren,
  • Güter-Herren,
  • Schuld-Herren und dergleichen.
Besold.
     

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Stand: 18. August 2013 © Hans-Walter Pries