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Zedler: Miete HIS-Data
5028-21-109-10
Titel: Miete
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 21 Sp. 109
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 21 S. 72
Vorheriger Artikel: Miet-Contract
Folgender Artikel: Miete, siehe Locatio Conductio
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Miete, Mieten, sind eigentlich alt Deutsche Wörter, und bedeuten so viel, als etwas vor einen gewissen Lohn dingen, oder in Bestand nehmen.  
  In dem Clevischen sagt man an dessen Statt Miede, und bey denen Sachsen Miethe, welches eigentlich zwar nur von dem Gesinde und Tage-Löhnern; insgemein aber auch von Häusern, Pferden, und andern Sachen, deren Gebrauch man einem andern um einen gewissen Lohn auf eine Zeitlang überläßt, gebraucht wird. Besiehe Leibnitzens Collect. Etymol. ...
     

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Stand: 26. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries