Titel: |
Miete |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
21 Sp. 109 |
Jahr: |
1739 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
21 S. 72 |
Vorheriger Artikel: |
Miet-Contract |
Folgender Artikel: |
Miete, siehe Locatio Conductio |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Miete, Mieten, sind eigentlich
alt
Deutsche
Wörter,
und
bedeuten
so viel, als etwas vor einen
gewissen
Lohn
dingen, oder in
Bestand nehmen. |
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In dem Clevischen
sagt
man an dessen Statt Miede, und bey denen
Sachsen Miethe, welches eigentlich zwar nur von
dem
Gesinde
und
Tage-Löhnern;
insgemein aber auch von
Häusern,
Pferden, und andern
Sachen,
deren
Gebrauch
man einem andern um einen gewissen Lohn auf eine Zeitlang überläßt, gebraucht
wird. |
Besiehe Leibnitzens Collect. Etymol.
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