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Zedler: Alter HIS-Data
5028-1-1550-1
Titel: Alter
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 1550-1557
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 766-770
Vorheriger Artikel: Altenzelle
Folgender Artikel: Alter, dieses wird in denen Berg-Wercken
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Römisches Recht
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

Stichworte Text   Quellenangaben
  Alter.  
  Ausser dem, was oben p. 699 unter dem Artickel Aetas gesaget worden, ist nun folgendes zu wissen nöthig.  
Zeitrechnung In der Zeit-Rechnung bedienet man sich dieses Wortes gleichfalls, wenn man einen gewissen Periodum anzeiget; und so werden auch der Welt gewisse Alter beygeleget, worinnen sonderlich die Geschichte der Juden eingetheilet sind.  
 
  • Der erste Periodus fängt sich von Erschaffung der Welt an und gehet bis auf die Sündfluth, welches gleichsam die Kindheit ausmachet;
  • der andere von der Sündfluth bis auf Abraham;
  • der dritte von Abraham bis auf den Ausgang der Kinder Israel aus Egypten,
  • der vierdte von dem Ausgang aus Egypten, biß auf die Erbauung des Tempels Salomonis;
  • der fünffte von Salomon biß auf die Regierung des Persischen Königs Cyri;
  • der sechste von Cyro biß auf Christi Geburt.
 
  Andre machen diese Eintheilung etwas anders, und rechnen das dritte Alter der Welt von Abraham biß auf David; das vierdte von David biß auf die Babylonische Gefängniß; das fünfte von dieser Zeit an biß auf Christum, und geben dem sechsten Alter die übrige Zeit biß ans Ende der Welt.  
  Wieder andre theilen das Alter der Welt in drey Theile, nehmlich  
 
  • in die Zeit der Natur von Adam biß auf Mosen;
  • in die Zeit des Gesetzes, von Mose biß auf Christum;
  • und in die Zeit der Gnaden, von Christo biß ans Ende der Welt.
 
  Ja wir finden dergleichen Eintheilung auch bey den Römischen Geschichts-Schreibern, da sie der Welt gewisse Periodos beygeleget haben.  
 
  • Den ersten nennten sie die Zeit der Dunckelheit oder Ungewißheit, und erstrecken sie biß auf Ogygen dem König in Attica, bey dessen Regierung eine grosse Wasserfluth in Griechenland eingefallen, ohngefähr um das Jahr der Welt 2200;
  • der andre führte den Nahmen der Zeit der Helden, oder der Fabeln, und diese gehet biß zu Anfang der Olympischen Spiele, oder auf das Jahr der Welt 3200.
  • Von da an rechneten sie den dritten, oder die Zeit der Geschichte.
 
  L.A. Florus in Prooem. vergleicht die Römische Monarchie dem Alter eines Menschen, und spricht, das Römische Volck ist unter der Regierung der Könige bey 250 Jahr gleichsam in seiner Kindheit gewesen, da es sich um seine Mutter mit denen Nachbarn herum gezanckt; Seine Jugend gehet von den ersten Bürgermeistern Bruto und Collatino an, biß auf Appium Claudium und Q. Fulvium, welches gleichfalls 250 Jahre ausmachet, da es gantz Italien unter sich gebracht, und durch ansehnliche Kriege sich am meisten hervorgethan; Sein männliches Alter hat man von dar an biß auf Kayser Augustum 200 Jahr ausgetragen, da es die gantze Welt in  
  {Sp. 1551|S. 767}  
  Ruhe gesetzet, und gleichsam zu seiner reiffen Stärcke gelanget ist; Von Augusto biß auf unsre Zeit sind nicht weniger 200 Jahr verflossen, da die Trägheit der Kayser es gleichsam veralten und an Kräfften verfallen lassen, wiewohl unter der gegenwärtigen Regierung des Trajani es sich aufs neue reget, und wider alles Vermuthen, jung zu werden anfängt. Dieses sind des Flori Gedancken.  
  Ferner findet sich auch bey den Poeten eine Eintheilung der Welt, welche von Ovidio I. Metam. angeführet wird.  
  Das erste Alter der Welt heisset bey ihnen die goldene Zeit, da unter der Regierung des Saturni alles nach Wunsch ergangen, die Menschen sich der Billigkeit und Einfalt beflissen, nach der Natur gelebt, und ohne Zwang der Gesetze oder schwere Arbeit ein jeder seinen Verrichtungen nachgegangen, und sich dabey glückseelig geachtet.  
  Nachdem folgte die silberne Zeit, da die Menschen von der vorigen Einfalt und Unschuld abzuweichen angefangen, und unwürdig geworden, daß die Erde wie vorhin, ihre Früchte von sich selbst, und ohne, daß sie gebauet würde, hervor gebracht, wodurch die ehemahlige Anmuthigkeit des menschlichen Lebens um ein grosses verringert worden.  
  Die dritte Zeit, welche sie die ehrinne nennen, ist noch ärger geworden, da die Menschen von Geitz und Hochmuth eingenommen, von einer Boßheit auf die andre gefallen.  
  Und endlich ist die vierdte, oder die eiserne Zeit gefolget, weil die Menschen in der Boßheit gleichsam wie Eisen verhärtet sind.  
Mensch In eigentlichen Verstande betrachtet man das Wort Alter, als eine natürliche Dauerung der Menschen, die man in dem gewisse Stuffen eingetheilet hat, wiewohl sie in ihren Arten und Gräntzen nicht miteinander übereinkommen.  
Einteilung Die erste Eintheilung hiervon machte Pythagoras, der dem menschlichen Alter das achtzigste Jahr zum Ziel setzte; Diese Zeit theilte er nach den 4 Jahrs-Zeiten in eben so viel Periodos ein, unter welchen ein jeder 20 Jahr ausmachte, und nennte er sie Pueritiam, Adolescentiam, Juventutem und Senectutem. Diogenes Laertius
  Ihm folgte Solon, welcher aber 10 Jahr davon nahm, da denn nur 70 übrig blieben. Idem
  Es kommen auch diese beyde Meynungen mit der heiligen Schrifft überein, denn in dem 90 Psalm in 10 Vers stehet: Unser Leben währet 70 Jahr, und wenns hoch kommt, so sinds 80 Jahr.  
  Nach diesen entstanden wieder andre Eintheilungen.  
  Varro Terentius setzte dem Leben der Menschen 5 Grade, und jeder von denselben begriff funffzehn Jahr unter sich, ausgenommen der letzte hatte entweder mehr oder weniger Jahre, nachdem einer eher oder später starb. Also hiessen die  
 
  • biß in das funffzehende Jahr Pueri;
  • von funffzehenden biß in das dreyßigste Adolescentes;
  • von dreysigsten biß ins 45 Juvenes;
  • von fünff und viertzigsten biß ins sechzigste Seniores;
  • und die über 60 Jahr lebeten Senes.
Censorinus de die natali 14.
  Hippocrates und nach seinem Exempel Plato und Philo machten sieben Alter.  
 
  • Das erste gieng biß in das siebende;
  • das andre biß in das vierzehende;
  • das dritte biß in das acht und zwantzigste;
  • das vierdte biß in das fünff und dreyßigste;
  • das fünffte biß in das zwey und viertzigste;
  • das sechste biß in das sechs und funffzigste Jahr;
  • und das siebende biß auf den Tod.
Hieronymus adv. Pelagianos III.
  Diese Stuffen-Jahre führen bey erwehnten Hieronymo in 6 Amos folgende Nahmen: als  
 
  • die Kindheit, infantia;
  • die Jungheit, pueritia;
  • die Jugend, iuventus;
  • das männliche Alter, aetas virilis;
  • das reiffe Alter, aetas matura;
  • das eigentliche Alter, Senectus;
 
  {Sp. 1552}  
 
  • und das verlebte Alter, Senectus decrepita.
 
  Bey dem Galeno sind vier Periodi zu finden, als das Alter der Juvenum, vigentium, mediorum und Senum. Galeni horos iatrikoi.  
  So hat auch Aristoteles selbst hierinnen eine Ordnung bemercket, wenn er denen Menschen 3 Stuffen zu leben gesetzet, und zu der ersten die Jünglinge, zu der andern die Männer; und zu der dritten die eigentlich so genannten Alten rechnet.  
  Endlich haben gar einige 10 gradus gemacht, und nachdem sie jedwedem 10 Jahr unter sich gegeben, auf 100 Jahr das menschliche Alter gesetzet, wie dann auch das alte Sprichwort sehr bekannt ist:  
 
  • Zehn Jahr ein Kind;
  • zwantzig Jahr ein Jüngling;
  • dreyßig Jahr ein Mann;
  • vierzig Jahr wohlgethan;
  • funffzig Jahr stille stahn;
  • sechzig Jahr gehts Alter an;
  • siebenzig Jahr ein Greiß;
  • achtzig Jahr nimmer weiß;
  • neuntzig Jahr der Kinder Spott;
  • hundert Jahr genade GOtt.
 
  In diesem Verstande wird gesagt, ein Mensch sey in seinem blühenden, besten, angehenden, abnehmenden und abgelebten Alter. Doch darff man nicht meinen, als wenn man die Kräffte und die Fähigkeiten des Verstandes bey denen Menschen dadurch in gewisse Gräntzen einschliessen wolte, daß zum Exempel ein Mensch von 30 Jahren 10 mahl mehr Verstand und Klugheit als ein Jüngling von 20 Jahren besitzen solte; und zeiget es ja auch die tägliche Erfahrung, daß sogar Knaben es alten, erwachsenen Leuten hierinnen vielmahls zuvor thun.  
Recht Inzwischen hat man in den Gesetzen gar weißlich das Alter folgender maassen eingetheilet, daß es gegeben  
 
1) Infantes oder Kinder, dergleichen ist der Mensch von dem ersten Augenblick seiner Geburt an, biß er das siebende Jahr zurück geleget hat.
l. 18. pr. et §. 2 C. d. jur. delib.
 
2) Infantiae proximi sind die Knaben vom 8ten Jahre an, biß sie eilffthalb Jahr, die Mägdgen aber, biß sie zehendhalb Jahr alt seyn.
Sichard. ad Auth. Sacramenta puberum. C. Si ad vers. vendit.
 
3) Pubertati proximi ist ein Knabe vom gedachten 11tehalben Jahre an biß in das 14te, ein Mägdgen aber vom 10tehalben Jahre an biß in das 12te Jahr.
 
 
4) Impuberes heissen die Söhne vom 7den Jahre an biß in das 14te, die Töchter aber nur biß in das 12te Jahr. Dieses ist die Zeit, vor welcher es in denen Rechten nicht erlaubet ist, zu heyrathen.
 
 
Die Cassiani wolten zwar auf diesen Umstand nicht regardiren, sondern behaupteten, daß die Zeit zu heyrathen aus der Leibes-Beschaffenheit und nicht aus denen Jahren zu bestimmen sey. Ob nun wohl Javolenus vor gut befand beydes in Betrachtung zu ziehen,
l. ult. C. quand.
 
so hat doch Justiniano derer Proculianorum Meynung beliebet, und also denen Manns-Personen vom 14 Jahre und dem Frauenzimmer vom 12 Jahre an zu heyrathen erlaubet.
 
 
Dieses ist auch bey denen Alten so genau beobachtet worden, daß das Frauenzimmer, so vor der gesetzten Zeit in den Ehestand sich begeben, nicht eher vor eine Frau gehalten wurde, biß sie gedachtes Jahr erreichet.
  • l. 4. ff. de Rit. nupt.
  • Hotomannus de Rit. Nupt. 2.
  • Casal. de Proph. Rom. Rit. 23.
 
Wenn aber von denen Verbrechen gehandelt wird, als wenn ein Mägdgen wegen verübter Missethat mit der ordentlichen Strafe, welche sonsten die puberes oder Minores auszustehen haben, beleget werden soll, wird alsdenn die pubertas protrahiret, daß man sie auch erst im 14ten Jahre pro pubere hält, derowegen ihr unter solcher Zeit, ob sie gleich schon das 12te Jahr ihres Alters erfüllet hat, die sonst gewöhnliche Strafe in eine gelindere verwandelt wird, damit die
 
  {Sp. 1553|S. 768}  
 
zu ihrem faveur eher determinirte pubertät nicht zu ihrem Hasse und Schaden gereichen.
Carpz. prax. crim.
 
5) Puberes, und diese sind
 
 
entweder in pubertate minus plena, als das Manns-Volck vom 14ten Jahre an biß zum 18ten, das Weibes-Volck aber vom 12ten biß zum 14ten Jahre.
l. 14. §. 1. ff. de alim. leg. Fuchs. in paraphras. ad §. 4. J. de. Adopt.
 
Also wird immer das Frauenzimmer eher reiff, darinnen sie aber doch nicht dem Unkraute, das auch vor dem Weitzen eher aufwächset, zu vergleichen.
 
 
Oder sie seyn in pubertate plena, nehmlich die Masculi vom 18ten, die Foeminae aber vom 14ten Jahre an.
dd.ll.
 
6) Minores heissen beyde Mannes- und Weibes-Personen à pubertate an biß, de Jure civili, in das 25te Jahr
t.t. ff. minorib. 25 ann.
 
nach Sachsen-Rechte aber nur biß in das 21te Jahr
Landr. Lib. I. …
 
7) Majores, vel in Virili aetate seyn sie nun de Jure Civ. vom gedachten 25ten Jahre, nach Sachsen-Rechte aber vom 21ten Jahre an.
 
 
8) Die Senes haben keine eigentlich determinirten Jahre, sondern es kömmt meistens auf das Gutdüncken des Richters an, wenn er einen vor einen Alten achten wolle.
Menoch. d. A.J.Q.
 
In dem Kayserlichen Cammer-Gerichte wird schon ein 50jähriger vor einen alten Mann gehalten.
Gail. lib. 1. …
 
Jedoch kommt es auch dißfalls offt auf die Sache oder Verrichtung an, als nach deren Beschaffenheit einer zuweilen eher, zuweilen aber auch langsamer pro sene geachtet wird. Also ist einer zu denen Expeditionen, welche zugleich die Kräffte des Leibes und auch des Gemüths erfordern, schon im 55sten Jahre zu alt.
  • arg. l. f. C. qui aetat. …
  • Brunnem. ad eand.
 
Hingegen aber wenn einer nicht so wohl mit dem Leibe, als nur allein mit dem Gemüthe zu arbeiten hat, kan er sich Alters wegen eher nicht, als biß er das 70ste Jahr hingeleget, von der Vormundschafft excusiren.
arg. §. 13. J. d. excus. …
 
  So ist auch einer
 
 
  • zu Ablegung eines Zeugnisses in 70sten Jahre
l. 8. junct. gl. ff. d. testib.
 
l. 15. ibique gl. in verb. sexaginta ff. de Adopt.
 
  • eine Frau aber diß falls schon im 50sten Jahre
l. 12. C. de legit. hered.
 
allbereit zu alt: Wie wohl es auch nicht an Exempeln fehlet, daß Männer, die schon über 60 Jahre gewesen, und manchmahl wohl gar noch zu paaren haben Kind-Tauffe gegeben, woraus aber doch keine Regul zu machen, ausser etwan zuweilen diese: Quod pater sit, quem nuptiae demonstrant.
 
 
9) Endlich sind auch Decrepiti, gantz abgelebte Leute, denen alle Leibes- und Gemüths-Kräffte entgangen, die aber nicht nach der Zahl derer Jahre, sondern nach ihren Leibes- und Gemüths-Zustande judiciret werden.
Sforzia Oddus Tr. de Restit.
  Und alle recensirte Aetates haben ihren besondern Nutzen, vornehmlich in Ehe-Sachen, in Testamenten, in Verbrechungen und deren Strafen, wie solches hier und dar die Rechte deutlich und heilsamlich verordnet haben. Vid. Carpzov. d.l.
Römer Wie alt einer gewesen, wenn er Aedilis werden wollen, findet man nirgends was gewisses. Pitiscus Lex. Ant. Tit. Aetas Aedilitia behauptet, daß einer 27 oder 28 Jahr alt habe seyn müssen. Lipsius de Magistr. Rom. 5.
  Vor dem 43 Jahre konte niemand bey ihnen ordentlicher Weise Bürgermeister werden,
  • Cicero Phil. …
  • Hottomann. de Magistr. Rom.
  • Panvinus in Fast.
  doch stunde ihm frey, in 42 Jahre darum anzuhalten, und also ein Jahr vorher, ehe er es erlang-  
  {Sp. 1554}  
  te.
  • Manutius de LL. 6.
  • Gruch. de Comit.
  Daß aber  
 
  • Corvinus im drey und zwantzigsten,
  • Scipio in sechs und dreyßigsten,
  • Aemilianus im fünff und dreyßigsten Jahre,
  • Pompejus Magnus
  • und andere mehr
 
  vor der gesetzten Zeit und erforderten Alter zu der grösten Ehren-Stelle in Rom gekommen, machten ihre grosse Verdienste.  
  Zum Richter-Amt wurden 30 Jahr erfordert;
  • Svetonius August. 32.
  • Sigonius de Judic.
  zu dem aetate Praetoria 40 Cicero Fam. …
  und so verhielt es sich ferner mit allen öffentlichen Ämtern bey den Römern, wie denn folgende Autores mehrere Nachricht davon geben.  
 
  • Dio Cassius
  • Qvintilianus
  • Spartianus in Did. Julian. I.
  • Tacitus Annal. …
  • Polybius
  • Gruch. de Comit. Rom. …
  • Gellius
  • Sigonius de Ant. Jur. …
  • Ramus de Milit. Jul. Caes.
  • Pitiscus Lex. Ant. …
  • l. 1. §. 2. ff. de minor.
 
physikalisch und moralisch Bey dem menschlichen Alter kan ferner eine physicalische und moralische Betrachtung angestellet werden, nicht als wenn man das Alter an und vor sich betrachte, welches eigentlich nichts anders als die Daure und Währung einer Sache biß zu ihrem gewissen Ziel ist, die sich durchgehends auf einerley Weise verhält, daß ein Punct in der Existenz auf den andern folget: sondern man erweget die natürliche und moralische Beschaffenheit der Menschen, so ferne sie in diesem oder jenem Abschnitte ihrer Daure stehen, und setzet zum voraus, daß man allezeit eine so genannte moralische Universalität verstehe, wenn man etwas überhaupt von allem saget.  
physikalisch Demnach kan man bey der physicalischen Betrachtung untersuchen theils die natürliche Beschaffenheit des Leibes in diesem und jenem Alter; theils auch auf die Ursachen eines langen und kurtzen Alters Achtung geben.  
  Was die natürliche Beschaffenheit des Leibes in Ansehung des Alters betrifft, so ist mehr als zu bekannt, wie dißfalls ein Unterscheid bey Kindern, Jünglingen, Männern und alten Personen sich mercklich ereigne, wie die Kräffte starck und schwach werden, zu- und abnehmen, wie sich die äusserliche Gestalt und Grösse verändern, davon die Medici die Ursache zu untersuchen haben.  
  Bey der Länge des Alters läßt sich zwar kein gewisses Ziel setzen, indem Leute in der Kindheit, Jugend, männlichen und hohen Alter sterben; soviel aber ist nun klar, daß das menschliche Lebens-Ziel in Ansehung der alten Patriarchen überhaupt gar kurtz geworden. Moses hat schon zu seiner Zeit gesagt: Unser Leben währet 70 Jahr, und wenns hoch kömmt, so sind es 80 Jahr, und wenn wir gleich Exempel finden, auch dergleichen zu unseren Zeiten erlebet, daß einige das von Mose gesetzte Lebens-Ziel überschritten, und wohl über hundert Jahr gelebet, wovon  
 
  • unter den Alten Valerius Maximus
  • unter den neuern
    • Bapt. Fulgosus
    • Die aufgefangenen Brieffe;
    • Der neubestellte Agent;
    • Der beschäfftigte Secretarius;
    • Der Mercure Hist. et pol. la Clef du Cabin, des Princes;
    • Die Europäische Fama und andre mehr
 
  viele Exempel gesammlet haben; so ist doch dieses Ziel, so etwa sich noch über etliche Jahre nach dem hundersten erstrecket, gegen das Alter in den ersten Zeiten der Welt fast für nichts zu achten.  
  Fragt sichs dahero nicht unbillig, wie es doch gekommen, daß die Menschen damahls vor der Sündfluth ein solches Alter erreichet? da denn die Gelehrten diese Ursachen angeben:  
 
1) Der besondere Seegen GOttes, welcher dieses Absehen gehabt, damit das menschliche Geschlecht möchte vermehret; die Erkänntniß GOttes behalten und fortgepflantzet, und endlich nützliche Künste möchten erfun-
 
  {Sp. 1555|S. 769}  
 
den und ausgeübet werden.
 
 
2) Die genaue Erkäntniß, so die Alt-Väter von den Tugenden und Eigenschafften der Gewächse gehabt.
 
 
3) Die gesunde Lufft, welche nach der Sündfluth durch die veränderte Gestalt des Erdbodens auch würcklich verändert worden.
 
  Einige zehlen hierzu auch, daß vor der Sündfluth die Mannigfaltigkeit der Speisen nicht so gemein gewesen, und man sich des Fleisch-Essens enthalten, welches aber von andern nicht eingeräumet wird.  
moralisch Bey der moralischen Betrachtung des Alters muß man sonderlich auf den Unterschied der Sitten Achtung geben. So man nach den Gradibus der Menschen wahrnimmt, worzu die Beschaffenheit des Leibes und des Geblütes vieles beyträgt. Denn obzwar das Haupt-Werck bey den Sitten auf die in Gemüthe herrschende Neigung und deren Verknüpffung mit den andern ankommt, so weiß man doch, wie nach dem Unterschiede des Alters theils die Kräffte des Verstandes sich auf verschiedene Art äussern; theils die Umstände des Leibes und des Geblütes veränderlich sind, welches beydes macht, daß sich die Haupt-Neigung nach dem verschiedenen Alter auf mancherley Weise an den Tag giebet, nach welcher man sich an etwas gewöhnet, so man die Sitten heisset, welches auf dem Haupt-Satz beruhet, daß die Seele vermittelst des Leibes würcke.  
  Unter den Alten hat Horatius de Arte Poetic. … die unterschiedenen Sitten nach dem Unterscheid des Alters gar artig vorgestellet, dessen Worte wir kürtzlich, was den Innhalt betrifft, erklären und erläutern wollen.  
  Von der Pueritia spricht er also:  
  [drei Zeilen Lateinische Verse]  
  Hierdurch zeigt er an, daß wenn ein Kind reden und recht gehen könte, so habe es zwey Eigenschafften an sich, indem es seine Zeit mit Spielen zu vertreiben suchte, und sehr veränderlich wäre, welches in der Erfahrung bestätiget ist. Denn Kinder wollen immer was zu spielen haben, weil die Spiel-Sachen in die äusserliche Sinne fallen, und die Imagination stärcken; und dabey kan man sie bald böse bald gut machen, welches durch sinnliche Sachen geschehen muß, weil bey ihnen der Gebrauch der Vernunfft noch nicht da ist.  
  Nun fähret Horatius fort von der Iuventute sich also hören zu lassen:  
  [fünf Zeilen lateinischer Verse]  
  Dieses liesse sich auf den üblen Zustand der Jugend auf Universitäten also appliciren. Ist einer noch auf Schulen, so verlangt er nach der Universität, er zehlet alle Wochen, Tage und Stunden, ehe die Zeit kömmt, damit er von der scharffen Disciplin seines Rectoris befreyet, und in den Stand der Freyheit gesetzt werde. Kömmt alsdenn die Zeit, so meinen sie freye Leute zu seyn, denen niemand etwas zu befehlen habe, fallen auf allerhand unnöthige Dinge, bringen die meiste Zeit mit den so genannten galanten Studiis zu, als tantzen, fechten, reuten, halten Hunde, die sie zuweilen lieber als ihre Bücher haben; sie sind sehr unbeständig, und wenn ein sonst feines Subjectum auf eine Academie kömmt, so kan es gar leicht durch andere liederliche verführet werden, daß es binnen wenig Wochen um ihn und sein Studiren geschehen ist.  
  Sie können nicht wohl leiden, wenn man sie bestrafet, ohngeach-  
  {Sp. 1556}  
  tet solches zu ihrem Besten dienet, sondern nehmen es mit der grösten Widerspänstigkeit an. Es wissen solche Personen ordentlich mit dem Gelde nicht umzugehen, welches man auf unnöthige Dinge wendet, und das nöthige nicht bezahlet. Sie machen sich leicht hohe Gedancken, fallen geschwind auf eine Sache, aber amata relinqure pernix, wie Horatius artig saget, d.i. sie werden es auch bald überdrüßig, indem unter andern mancher mit der grösten Hitze ein Collegium anfängt, bald aber läßt die Hitze nach.  
  Und dieses sind eben die Lüste der Jugend, wie sie der Apostel Paulus nennet. Es befinden sich solche Sitten nicht bey allen, und wird daher nur auf dasjenige gesehen, was insgemein geschiehet. Denn es giebt Jünglinge, die sich in ihrer zarten Jugend von gantzem Hertzen zu GOtt bekehret, die Lüste der Jugend zu fliehen sich bemühen, und daher eine gantz andre Aufführung haben. So sind auch welche, deren herrschende Neigung nicht eben die Wollust, sondern vielmehr der Geld-Geitz, oder Ehrgeitz ist, da sich zwar Sitten der Wollust, nur nicht in demjenigen Grade, wie bey denjenigen, da die Wollust die Herrschafft hat, zeigen.  
  Von dem männlichen Alter schreibet Horatius:  
  [drei Zeilen Lateinische Verse]  
  Er zeiget erstlich, daß sich der Mensch in diesem Alter ändere, seine Leichtsinnigkeit ablege, und ein mehreres gesetztes Wesen annähme, indem bey dieser Abtheilung die Hitze mehrentheils vorbey ist, daher man auch in Sprichwort saget: er hat ausgeraset, ausgetobet. Wolte man aber meinen, daß dieses eine geistliche Veränderung sey, so würde man sich gewaltig betrügen, weil dazu ein weit mehrers erfordert wird.  
  Hierauf beschreibet er die Bemühungen, die man in diesem Alter über sich nimmt, indem er sagt  
 
α) quaerit opes, das ist, man höret nunmehr auf verschwendisch zu seyn, man denckt, wie man etwas erwerben wolle, um sich und die Seinigen zu ernehren;
 
 
β) quaerit amicitias. Junge Leute machen sich geschwind mit andern bekannt, nur zielt diese Freundschafft auf wollüstige Ergötzlichkeiten, und ist mehrentheils von keiner sonderlichen Dauerhafftigkeit. In männlichen Alter aber, da man zu seinem Verstande gekommen, suchet man mit Bedacht Patronos und gute Freunde, die einem nützlich und beförderlich seyn können;
 
 
γ.) inservit honori, das ist, ein Mann, der sein reiffes Nachsinnen hat, siehet auf seine Ehre und Reputation, lebet äusserlich ehrlich und nach den Regeln der Wohlanständigkeit, weil er weiß, wie viel daran gelegen ist, wenn man in der Welt fortkommen will.
 
  Endlich kömmt er auch auf das Alter und sagt:  
  [sechs Zeilen lateinischer Verse]  
  Nach welchen Worten die alten Leute mehrentheils  
 
1) geitzig sind; indem die Menschen, jeweniger Zeit sie zu leben übrig haben, jemehr glauben sie vielmahls, daß sie noch vieles zu ihrem Leben brauchten, dazu ihre natürliche Furcht etwas beyträget, als würde es ihnen noch viel elender gehen, daher scharren und kratzen sie alles zusammen, und haben über ihr gesammletes Gut nicht soviel Macht, daß sie sich etwas davon zu gute
 
  {Sp. 1557|S. 770}  
 
thäten, und leiden bey ihren Reichthum wohl Hunger und Durst, welche eine der grösten Thorheiten in der Welt ist;
 
 
2) sind sie in ihren Verrichtungen langsam, und wollen alles auf das behutsamste tractiren. Daher haben die Politici diese Regel: Wenn man Verrichtungen hätte, die eine grosse Behutsamkeit erforderten, so solte man selbige alten Leuten anvertrauen; jungen Leuten aber solche Sachen, bey welchen eine baldige Ausführung nöthig ist;
 
 
3) klagen sie stets über die gegenwärtigen Zeiten, und wissen diejenigen, darinnen sie jung gewesen sind, heraus zu streichen.
 
  Es hat auch Aristoteles II, 12, Rhetoric. die menschlichen Sitten nach dem unterschiedenen Alter beschrieben, darüber Ditherr eine besondere Disputation geschrieben: de moribus aetatum  
  Im übrigen ist das Alter bey allen Völckern und zu allen Zeiten in Ehren und Würden gehalten und hervorgezogen worden, wie davon die heiligen Schrifft so wohl als die weltliche Geschichte Zeugniß geben.  
  Die Spanier haben dem Alter als einer Gottheit Tempel gebauet, nach Ariani Zeugniß.  
  Zu Verwaltungen des gemeinen Wesens sind anfänglich die Ältesten aus der Gemeine verordnet worden, wegen ihrer Erfahrung, die eine Lehrmeisterin der Weißheit, und daß sie den Lastern und Fehlern der Jugend entgangen. Daher die Benennung noch verblieben, und die so in geist- und weltlichen Stand andern vorgesetzet sind, Senatus, Seniores, Alten, Ältesten, Alter-Leute, Alter-Männer genennet werden.  
  Dahin zielen auch die Sprüchwörter:  
 
  • die Alten die Besten;
  • alter Wein gesunder Wein,
  • alter Mann guter Rath.
Hat man Lust noch mehr von dem Alter zu lesen, so kan
  • Scipio Claramontius de conjectandis …
  • Barclajus in Icone animorum 1.
  • Vincentius Placcius in promptuar. …
  • Fridericus Rappoldus über die angeführte Worte Horatii,
  • Buddeus in Elem. phil. pract.
 nachgesehen werden.
    Unter den Wercken des Aristotelis, die man parva naturalia nennet, ist auch eine Schrifft de iuventute et senectute, vita et morte, worüber unter den Griechen Mich. Ephesius scholia geschrieben.
    Cicero verfertigte ein gantzes Buch de Senectute, welches Theod. Gaza ins Griechische gebracht, und wohl zu lesen verdienet.
    Von den neuern führet man an Laedum de colenda senectutis praerogativa.
    Erasmus hat de incommodo senectutis geschrieben.
    Eine sehr artige Beschreibung von dem verlebten Alter hat Salomon in seinem Prediger in 12 Capitel.
     

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Stand: 20. November 2017 © Hans-Walter Pries