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Quellenangaben
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Alter. |
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Ausser dem, was oben p. 699 unter dem
Artickel
Aetas
gesaget worden, ist nun folgendes
zu
wissen
nöthig. |
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Zeitrechnung |
In der Zeit-Rechnung bedienet man sich
dieses
Wortes gleichfalls, wenn man einen
gewissen Periodum anzeiget; und so werden auch
der
Welt gewisse Alter beygeleget, worinnen
sonderlich die Geschichte der
Juden
eingetheilet
sind. |
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- Der erste Periodus fängt sich von
Erschaffung
der Welt an und gehet bis auf die Sündfluth,
welches gleichsam die Kindheit ausmachet;
- der
andere von der Sündfluth bis auf Abraham;
- der
dritte von Abraham bis auf den Ausgang der
Kinder Israel aus Egypten,
- der vierdte von dem
Ausgang aus Egypten, biß auf die Erbauung des
Tempels Salomonis;
- der fünffte von Salomon biß
auf die
Regierung des Persischen
Königs Cyri;
- der
sechste von Cyro biß auf Christi Geburt.
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Andre machen diese Eintheilung etwas
anders, und rechnen das dritte Alter der Welt von
Abraham biß auf David; das vierdte von David biß
auf die Babylonische Gefängniß; das fünfte von
dieser
Zeit an biß auf Christum, und geben dem
sechsten Alter die übrige Zeit biß ans Ende der
Welt. |
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Wieder andre theilen das Alter der Welt in drey
Theile, nehmlich |
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- in die Zeit der
Natur von
Adam biß auf Mosen;
- in die Zeit des Gesetzes,
von Mose biß auf Christum;
- und in die Zeit der
Gnaden, von Christo biß ans Ende der Welt.
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Ja wir finden dergleichen Eintheilung auch
bey den Römischen Geschichts-Schreibern, da
sie der
Welt
gewisse Periodos beygeleget
haben. |
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- Den ersten
nennten sie die Zeit der
Dunckelheit oder
Ungewißheit, und erstrecken sie
biß auf Ogygen dem König in Attica, bey dessen
Regierung eine grosse Wasserfluth in
Griechenland eingefallen, ohngefähr um das Jahr
der Welt 2200;
- der andre führte den
Nahmen der
Zeit der Helden, oder der Fabeln, und diese gehet
biß zu Anfang der Olympischen Spiele, oder auf
das Jahr der Welt 3200.
- Von da an rechneten sie
den dritten, oder die Zeit der Geschichte.
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L.A. Florus in Prooem. vergleicht die
Römische Monarchie dem Alter eines
Menschen,
und
spricht, das Römische Volck ist unter der
Regierung der Könige bey 250 Jahr gleichsam in
seiner Kindheit gewesen, da es sich um seine
Mutter mit denen Nachbarn herum gezanckt;
Seine Jugend gehet von den ersten
Bürgermeistern
Bruto und Collatino an, biß auf
Appium Claudium und Q. Fulvium, welches gleichfalls
250 Jahre ausmachet, da es gantz Italien unter sich gebracht, und durch
ansehnliche
Kriege sich am meisten hervorgethan; Sein
männliches Alter hat man von dar an biß auf
Kayser Augustum 200 Jahr ausgetragen, da es
die
gantze Welt in |
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{Sp. 1551|S. 767} |
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Ruhe gesetzet, und gleichsam zu seiner
reiffen Stärcke gelanget ist; Von Augusto biß auf
unsre Zeit sind nicht weniger 200 Jahr verflossen,
da die Trägheit der Kayser es gleichsam veralten
und an Kräfften verfallen lassen, wiewohl unter
der gegenwärtigen Regierung des Trajani es sich
aufs neue reget, und wider alles
Vermuthen, jung
zu werden anfängt. Dieses sind des Flori
Gedancken. |
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Ferner findet sich auch bey den Poeten eine
Eintheilung der
Welt, welche von Ovidio I. Metam.
angeführet wird. |
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Das erste Alter der Welt heisset bey ihnen die
goldene Zeit, da unter der
Regierung des Saturni
alles nach Wunsch ergangen, die Menschen sich
der
Billigkeit und Einfalt beflissen, nach der
Natur
gelebt, und ohne Zwang der
Gesetze oder
schwere
Arbeit ein jeder seinen
Verrichtungen
nachgegangen, und sich dabey
glückseelig
geachtet. |
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Nachdem folgte die silberne Zeit, da die
Menschen von der vorigen Einfalt und Unschuld
abzuweichen angefangen, und
unwürdig
geworden, daß die
Erde wie vorhin, ihre Früchte
von sich selbst, und ohne, daß sie
gebauet würde,
hervor gebracht, wodurch die ehemahlige
Anmuthigkeit des menschlichen
Lebens um ein
grosses verringert worden. |
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Die dritte Zeit, welche sie die ehrinne nennen,
ist noch ärger geworden, da die Menschen von
Geitz und Hochmuth eingenommen, von einer
Boßheit auf die andre gefallen. |
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Und endlich ist die vierdte, oder die eiserne
Zeit gefolget, weil die Menschen in der Boßheit
gleichsam wie Eisen verhärtet sind. |
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Mensch |
In eigentlichen
Verstande betrachtet man das
Wort Alter,
als eine natürliche
Dauerung der
Menschen, die man in dem
gewisse Stuffen
eingetheilet hat, wiewohl sie in ihren
Arten und
Gräntzen nicht miteinander übereinkommen. |
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Einteilung |
Die erste
Eintheilung hiervon machte
Pythagoras, der dem menschlichen Alter das
achtzigste
Jahr zum Ziel setzte; Diese Zeit
theilte
er nach den 4 Jahrs-Zeiten in eben so viel
Periodos ein, unter welchen ein jeder 20 Jahr
ausmachte, und
nennte er sie Pueritiam,
Adolescentiam, Juventutem und Senectutem. |
Diogenes Laertius
… |
|
Ihm folgte Solon, welcher aber 10 Jahr davon
nahm, da denn nur 70 übrig blieben. |
Idem … |
|
Es kommen auch diese beyde
Meynungen
mit der
heiligen Schrifft überein, denn in dem 90
Psalm in 10 Vers stehet: Unser Leben währet 70
Jahr, und wenns hoch kommt, so sinds 80
Jahr. |
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Nach diesen entstanden wieder andre
Eintheilungen. |
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Varro Terentius setzte dem Leben der
Menschen 5 Grade, und jeder von denselben
begriff funffzehn Jahr unter sich, ausgenommen
der letzte hatte entweder mehr oder weniger
Jahre, nachdem einer eher oder später
starb. Also
hiessen die |
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- biß in das funffzehende Jahr Pueri;
- von
funffzehenden biß in das dreyßigste
Adolescentes;
- von dreysigsten biß ins 45
Juvenes;
- von fünff und viertzigsten biß ins
sechzigste Seniores;
- und die über 60 Jahr lebeten
Senes.
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Censorinus de die natali 14.
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Hippocrates und nach seinem
Exempel Plato
und Philo machten sieben Alter. |
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- Das erste gieng biß in das siebende;
- das
andre biß in das vierzehende;
- das dritte biß in das
acht und zwantzigste;
- das vierdte biß in das fünff
und dreyßigste;
- das fünffte biß in das zwey und
viertzigste;
- das sechste biß in das sechs und
funffzigste
Jahr;
- und das siebende biß auf den
Tod.
|
Hieronymus adv. Pelagianos
III. |
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Diese Stuffen-Jahre führen bey erwehnten
Hieronymo in 6 Amos folgende
Nahmen: als |
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- die Kindheit, infantia;
- die Jungheit, pueritia;
- die Jugend, iuventus;
- das männliche Alter, aetas
virilis;
- das reiffe Alter, aetas matura;
- das
eigentliche Alter, Senectus;
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{Sp. 1552} |
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- und das verlebte Alter, Senectus
decrepita.
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Bey dem Galeno sind vier Periodi zu finden,
als das Alter der Juvenum, vigentium, mediorum
und Senum. |
Galeni
horos iatrikoi. |
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So hat auch Aristoteles selbst hierinnen eine
Ordnung bemercket, wenn er denen
Menschen 3
Stuffen zu
leben gesetzet, und zu der ersten die
Jünglinge, zu der andern die
Männer; und zu der
dritten die eigentlich so genannten Alten
rechnet. |
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Endlich haben gar einige 10 gradus gemacht,
und nachdem sie jedwedem 10 Jahr unter sich
gegeben, auf 100 Jahr das menschliche Alter
gesetzet, wie dann auch das alte Sprichwort sehr
bekannt ist: |
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- Zehn Jahr ein
Kind;
- zwantzig Jahr ein
Jüngling;
- dreyßig Jahr ein
Mann;
- vierzig Jahr
wohlgethan;
- funffzig Jahr stille stahn;
- sechzig Jahr
gehts Alter an;
- siebenzig Jahr ein Greiß;
- achtzig
Jahr nimmer weiß;
- neuntzig Jahr der Kinder Spott;
- hundert Jahr genade
GOtt.
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|
In diesem
Verstande wird
gesagt, ein Mensch
sey in seinem blühenden, besten, angehenden,
abnehmenden und abgelebten Alter. Doch darff
man nicht
meinen, als wenn man die
Kräffte und
die Fähigkeiten des
Verstandes bey denen
Menschen dadurch in
gewisse
Gräntzen
einschliessen
wolte, daß zum
Exempel ein
Mensch von 30 Jahren 10 mahl mehr
Verstand
und
Klugheit als ein Jüngling von 20 Jahren
besitzen
solte;
und zeiget es ja auch die
tägliche
Erfahrung, daß sogar
Knaben es alten,
erwachsenen Leuten hierinnen vielmahls zuvor
thun. |
|
Recht |
Inzwischen hat man in den
Gesetzen gar
weißlich das Alter folgender maassen
eingetheilet,
daß es gegeben |
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1) |
Infantes oder
Kinder,
dergleichen ist der Mensch von dem ersten
Augenblick seiner
Geburt an, biß er das siebende
Jahr zurück geleget hat. |
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l. 18. pr. et §. 2
C.
d. jur.
delib. |
|
2) |
Infantiae proximi sind die
Knaben vom 8ten Jahre an, biß sie eilffthalb Jahr,
die Mägdgen aber, biß sie zehendhalb Jahr alt
seyn. |
|
Sichard. ad
Auth.
Sacramenta puberum.
C. Si ad vers.
vendit. |
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3) |
Pubertati proximi ist ein
Knabe vom gedachten 11tehalben Jahre an biß in
das 14te, ein Mägdgen aber vom 10tehalben
Jahre an biß in das 12te Jahr. |
|
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4) |
Impuberes heissen die
Söhne vom 7den Jahre an biß in das 14te, die
Töchter aber nur biß in das 12te Jahr. Dieses ist
die
Zeit, vor welcher es in denen
Rechten nicht
erlaubet ist, zu
heyrathen. |
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Die Cassiani wolten zwar
auf diesen
Umstand nicht regardiren, sondern
behaupteten, daß die Zeit zu heyrathen aus der
Leibes-Beschaffenheit und nicht aus denen
Jahren zu bestimmen sey. Ob nun wohl Javolenus
vor gut befand beydes in Betrachtung zu
ziehen, |
|
l. ult.
C. quand.
… |
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|
so hat doch Justiniano
derer Proculianorum
Meynung beliebet, und also
denen Manns-Personen vom 14 Jahre und dem
Frauenzimmer vom 12 Jahre an zu heyrathen
erlaubet. |
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|
Dieses ist auch bey
denen Alten so genau beobachtet worden, daß
das Frauenzimmer, so vor der gesetzten Zeit in
den
Ehestand sich begeben, nicht eher vor eine
Frau gehalten wurde, biß sie gedachtes Jahr
erreichet. |
|
- l. 4.
ff.
de Rit. nupt.
- Hotomannus de Rit. Nupt. 2.
- Casal. de Proph.
Rom. Rit. 23.
|
|
|
Wenn aber von denen
Verbrechen gehandelt wird, als wenn ein
Mägdgen wegen verübter Missethat mit der
ordentlichen
Strafe, welche sonsten die
puberes
oder Minores auszustehen haben, beleget werden
soll, wird alsdenn die pubertas protrahiret, daß
man sie auch erst im 14ten Jahre pro pubere hält,
derowegen ihr unter solcher
Zeit, ob sie gleich
schon das 12te Jahr ihres Alters erfüllet hat, die
sonst
gewöhnliche Strafe in eine gelindere
verwandelt wird, damit die |
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{Sp. 1553|S. 768} |
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zu ihrem faveur eher
determinirte pubertät nicht zu ihrem Hasse und
Schaden gereichen. |
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Carpz. prax. crim. … |
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5) |
Puberes, und diese sind
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entweder in pubertate
minus plena, als das
Manns-Volck vom 14ten
Jahre an biß zum 18ten, das
Weibes-Volck aber
vom 12ten biß zum 14ten Jahre. |
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l. 14. §. 1.
ff. de alim.
leg. Fuchs. in paraphras. ad §. 4.
J. de.
Adopt. |
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Also wird immer das
Frauenzimmer eher reiff, darinnen sie aber doch
nicht dem Unkraute, das auch vor dem Weitzen
eher aufwächset, zu vergleichen. |
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Oder sie seyn in
pubertate plena, nehmlich die Masculi vom 18ten,
die Foeminae aber vom 14ten Jahre an. |
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dd.ll. |
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6) |
Minores heissen beyde Mannes- und
Weibes-Personen à pubertate an
biß, de
Jure civili, in das 25te Jahr |
|
t.t.
ff. minorib. 25
ann. |
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nach
Sachsen-Rechte
aber nur biß in das 21te Jahr |
|
Landr. Lib. I. … |
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7) |
Majores, vel in Virili aetate
seyn sie nun de Jure Civ. vom gedachten 25ten
Jahre, nach Sachsen-Rechte aber vom 21ten
Jahre an. |
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8) |
Die Senes haben keine
eigentlich determinirten Jahre, sondern es kömmt
meistens auf das Gutdüncken des
Richters an,
wenn er einen vor einen Alten achten wolle. |
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Menoch. d. A.J.Q. … |
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|
In dem Kayserlichen
Cammer-Gerichte wird schon ein 50jähriger vor
einen alten Mann gehalten. |
|
Gail. lib. 1. … |
|
|
Jedoch kommt es auch
dißfalls offt auf die
Sache oder
Verrichtung an, als
nach deren Beschaffenheit einer zuweilen eher,
zuweilen aber auch langsamer pro sene geachtet
wird. Also ist einer zu denen Expeditionen, welche
zugleich die
Kräffte des
Leibes und auch des
Gemüths erfordern, schon im 55sten Jahre zu
alt. |
|
- arg. l. f.
C. qui aetat.
…
- Brunnem. ad eand.
|
|
|
Hingegen aber wenn
einer nicht so wohl mit dem Leibe, als nur allein
mit dem Gemüthe zu arbeiten hat, kan er sich
Alters wegen eher nicht, als biß er das 70ste Jahr
hingeleget, von der Vormundschafft
excusiren. |
|
arg. §. 13.
J.
d. excus.
… |
|
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|
- zu
Ablegung eines Zeugnisses in 70sten Jahre
|
|
l. 8. junct. gl.
ff. d.
testib. |
|
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l. 15. ibique gl. in verb.
sexaginta ff. de Adopt. |
|
|
- eine
Frau aber diß falls
schon im 50sten Jahre
|
|
l. 12.
C.
de legit.
hered. |
|
|
allbereit zu alt: Wie wohl
es auch nicht an
Exempeln fehlet, daß Männer,
die schon über 60 Jahre gewesen, und
manchmahl wohl gar noch zu paaren haben Kind-Tauffe gegeben, woraus aber doch keine
Regul zu
machen, ausser etwan zuweilen diese: Quod
pater sit, quem nuptiae demonstrant. |
|
|
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9) |
Endlich sind auch
Decrepiti, gantz abgelebte Leute, denen alle
Leibes- und Gemüths-Kräffte entgangen, die aber
nicht nach der
Zahl
derer Jahre, sondern nach ihren Leibes- und Gemüths-Zustande judiciret
werden. |
|
Sforzia Oddus Tr. de Restit.
… |
|
Und alle recensirte Aetates haben ihren
besondern
Nutzen, vornehmlich in
Ehe-Sachen, in
Testamenten, in Verbrechungen und deren
Strafen, wie solches hier und dar die
Rechte
deutlich und heilsamlich
verordnet haben. |
Vid. Carpzov. d.l. …¶ |
Römer |
Wie alt einer gewesen, wenn er Aedilis
werden
wollen, findet man nirgends was
gewisses. Pitiscus Lex. Ant. Tit. Aetas Aedilitia
behauptet, daß einer 27 oder 28
Jahr alt habe
seyn müssen. |
Lipsius de Magistr. Rom.
5. |
|
Vor dem 43 Jahre konte niemand bey ihnen
ordentlicher Weise
Bürgermeister werden, |
- Cicero Phil. …
- Hottomann. de Magistr. Rom.
- Panvinus in Fast. …
|
|
doch stunde ihm frey, in 42 Jahre darum
anzuhalten, und also ein Jahr vorher, ehe er es
erlang- |
|
|
{Sp. 1554} |
|
|
te. |
- Manutius de LL. 6.
- Gruch. de Comit. …
|
|
Daß aber |
|
|
- Corvinus im drey und zwantzigsten,
- Scipio in
sechs und dreyßigsten,
- Aemilianus im fünff und
dreyßigsten Jahre,
- Pompejus Magnus
- und andere
mehr
|
|
|
vor der gesetzten Zeit und erforderten Alter
zu der grösten Ehren-Stelle in Rom gekommen,
machten ihre grosse
Verdienste. |
|
|
Zum
Richter-Amt wurden 30 Jahr
erfordert; |
- Svetonius August. 32.
- Sigonius de Judic. …
|
|
zu dem aetate Praetoria 40 |
Cicero Fam. … |
|
und so verhielt es sich ferner mit allen
öffentlichen Ämtern bey den Römern, wie denn
folgende Autores mehrere Nachricht davon
geben. |
|
|
- Dio Cassius …
- Qvintilianus …
- Spartianus in
Did. Julian. I.
- Tacitus Annal. …
- Polybius …
- Gruch.
de Comit. Rom. …
- Gellius …
- Sigonius de Ant.
Jur. …
- Ramus de Milit. Jul. Caes.
- Pitiscus Lex.
Ant. …
- l. 1. §. 2.
ff. de minor.
|
|
physikalisch und moralisch |
Bey dem
menschlichen Alter kan ferner eine
physicalische und
moralische Betrachtung
angestellet werden, nicht als wenn man das Alter
an und vor sich betrachte, welches eigentlich
nichts anders als die
Daure und Währung einer
Sache biß zu ihrem gewissen Ziel ist, die sich
durchgehends auf einerley Weise verhält, daß ein
Punct in der
Existenz auf den andern folget:
sondern man erweget die natürliche und
moralische Beschaffenheit der
Menschen, so
ferne sie in diesem oder jenem Abschnitte ihrer
Daure stehen, und setzet zum voraus, daß man
allezeit eine so genannte moralische Universalität
verstehe, wenn man etwas überhaupt von allem
saget. |
|
physikalisch |
Demnach kan man bey der physicalischen
Betrachtung
untersuchen theils die
natürliche
Beschaffenheit des
Leibes in diesem und jenem
Alter; theils auch auf die
Ursachen eines langen
und kurtzen Alters Achtung geben. |
|
|
Was die natürliche Beschaffenheit des Leibes
in Ansehung des Alters betrifft, so ist mehr als zu
bekannt, wie dißfalls ein
Unterscheid bey
Kindern,
Jünglingen,
Männern und alten
Personen sich
mercklich ereigne, wie die
Kräffte starck und
schwach werden, zu- und abnehmen, wie sich die
äusserliche
Gestalt und Grösse verändern, davon
die Medici die
Ursache zu untersuchen
haben. |
|
|
Bey der Länge des Alters läßt sich zwar kein
gewisses Ziel setzen, indem Leute in der Kindheit,
Jugend, männlichen und hohen Alter
sterben;
soviel aber ist nun klar, daß das menschliche
Lebens-Ziel in Ansehung der alten Patriarchen
überhaupt gar kurtz geworden. Moses hat schon
zu seiner
Zeit gesagt: Unser Leben währet 70
Jahr, und wenns hoch kömmt, so sind es 80 Jahr,
und wenn wir gleich
Exempel finden, auch
dergleichen zu unseren Zeiten erlebet, daß einige
das von Mose gesetzte Lebens-Ziel überschritten,
und wohl über hundert Jahr gelebet, wovon |
|
|
- unter den Alten Valerius Maximus …
- unter
den neuern
- Bapt. Fulgosus …
- Die aufgefangenen
Brieffe;
- Der neubestellte Agent;
- Der beschäfftigte
Secretarius;
- Der Mercure Hist. et pol. la Clef du
Cabin, des Princes;
- Die Europäische Fama und
andre mehr
|
|
|
viele Exempel gesammlet haben; so ist doch
dieses Ziel, so etwa sich noch über etliche Jahre
nach dem hundersten erstrecket, gegen das Alter
in den ersten Zeiten der
Welt fast für nichts zu
achten. |
|
|
Fragt sichs dahero nicht
unbillig, wie es doch
gekommen, daß die Menschen damahls vor der
Sündfluth ein solches Alter erreichet? da denn die
Gelehrten diese
Ursachen angeben: |
|
|
1) |
Der besondere Seegen
GOttes, welcher dieses Absehen gehabt, damit
das menschliche
Geschlecht möchte vermehret;
die Erkänntniß GOttes behalten und
fortgepflantzet, und endlich nützliche
Künste
möchten erfun- |
|
|
|
{Sp. 1555|S. 769} |
|
|
|
den und ausgeübet
werden. |
|
|
|
2) |
Die genaue
Erkäntniß, so
die Alt-Väter von den
Tugenden und
Eigenschafften der Gewächse gehabt. |
|
|
|
3) |
Die gesunde Lufft, welche
nach der Sündfluth durch die veränderte
Gestalt
des
Erdbodens auch
würcklich
verändert
worden. |
|
|
|
Einige zehlen hierzu auch, daß vor der
Sündfluth die Mannigfaltigkeit der Speisen nicht so
gemein gewesen, und man sich des Fleisch-Essens enthalten, welches aber von andern nicht
eingeräumet wird. |
|
moralisch |
Bey der
moralischen Betrachtung des Alters
muß man sonderlich auf den
Unterschied der
Sitten Achtung geben. So man nach den Gradibus
der Menschen wahrnimmt, worzu die
Beschaffenheit des
Leibes und des Geblütes
vieles beyträgt. Denn obzwar das Haupt-Werck
bey den Sitten auf die in
Gemüthe herrschende
Neigung und deren
Verknüpffung mit den andern
ankommt, so
weiß man doch, wie nach dem
Unterschiede des Alters theils die
Kräffte des
Verstandes sich auf
verschiedene Art äussern;
theils die
Umstände des Leibes und des Geblütes
veränderlich sind, welches beydes macht, daß
sich die Haupt-Neigung nach dem verschiedenen
Alter auf mancherley Weise an den
Tag giebet,
nach welcher man sich an etwas
gewöhnet, so
man die Sitten heisset, welches auf dem Haupt-Satz beruhet, daß die
Seele vermittelst des Leibes
würcke. |
|
|
Unter den Alten hat Horatius de Arte Poetic.
… die
unterschiedenen
Sitten nach dem
Unterscheid des Alters gar artig
vorgestellet,
dessen
Worte wir kürtzlich, was den Innhalt
betrifft,
erklären und erläutern
wollen. |
|
|
Von der Pueritia
spricht er also: |
|
|
[drei Zeilen Lateinische Verse] |
|
|
Hierdurch zeigt er an, daß wenn ein
Kind
reden und recht gehen könte, so habe es zwey
Eigenschafften an sich, indem es seine
Zeit mit
Spielen zu vertreiben suchte, und sehr
veränderlich wäre, welches in der
Erfahrung
bestätiget ist. Denn Kinder wollen immer was zu
spielen haben, weil die Spiel-Sachen in die
äusserliche
Sinne fallen, und die
Imagination
stärcken; und dabey kan man sie bald
böse bald
gut machen, welches durch sinnliche Sachen
geschehen muß, weil bey ihnen der
Gebrauch der
Vernunfft noch nicht da ist. |
|
|
Nun fähret Horatius fort von der Iuventute
sich also hören zu lassen: |
|
|
[fünf Zeilen lateinischer Verse] |
|
|
Dieses liesse sich auf den üblen
Zustand der
Jugend auf
Universitäten also appliciren. Ist einer
noch auf
Schulen, so verlangt er nach der
Universität, er zehlet alle Wochen,
Tage und
Stunden, ehe die
Zeit kömmt, damit er von der
scharffen
Disciplin seines Rectoris befreyet, und in
den
Stand der
Freyheit gesetzt werde. Kömmt
alsdenn die Zeit, so
meinen sie freye Leute zu
seyn, denen niemand etwas zu
befehlen habe,
fallen auf allerhand
unnöthige
Dinge, bringen die
meiste Zeit mit den so genannten galanten Studiis
zu, als tantzen, fechten, reuten, halten Hunde, die
sie zuweilen lieber als ihre
Bücher haben; sie sind
sehr unbeständig, und wenn ein sonst feines
Subjectum auf eine
Academie kömmt, so kan es
gar leicht durch andere liederliche verführet
werden, daß es binnen wenig Wochen um ihn und
sein
Studiren geschehen ist. |
|
|
Sie können nicht wohl leiden, wenn man sie
bestrafet, ohngeach- |
|
|
{Sp. 1556} |
|
|
tet solches zu ihrem Besten
dienet, sondern
nehmen es mit der grösten Widerspänstigkeit an.
Es
wissen solche
Personen ordentlich mit dem
Gelde nicht umzugehen, welches man auf
unnöthige Dinge wendet, und das
nöthige nicht
bezahlet. Sie machen sich leicht hohe
Gedancken, fallen geschwind auf eine
Sache,
aber amata relinqure pernix, wie Horatius artig
saget, d.i. sie werden es auch bald überdrüßig,
indem unter andern mancher mit der grösten Hitze
ein
Collegium anfängt, bald aber läßt die Hitze
nach. |
|
|
Und dieses sind eben die
Lüste der Jugend,
wie sie der Apostel Paulus
nennet. Es befinden
sich solche Sitten nicht bey allen, und wird daher
nur auf dasjenige gesehen, was insgemein
geschiehet. Denn es giebt Jünglinge, die sich in
ihrer zarten Jugend von
gantzem Hertzen zu
GOtt
bekehret, die Lüste der Jugend zu fliehen sich
bemühen, und daher eine gantz andre Aufführung
haben. So sind auch welche, deren herrschende
Neigung nicht eben die
Wollust, sondern vielmehr
der
Geld-Geitz, oder
Ehrgeitz ist, da sich zwar
Sitten der Wollust, nur nicht in demjenigen Grade,
wie bey denjenigen, da die Wollust die
Herrschafft
hat, zeigen. |
|
|
Von dem männlichen
Alter
schreibet
Horatius: |
|
|
[drei Zeilen Lateinische Verse] |
|
|
Er zeiget erstlich, daß sich der
Mensch in
diesem Alter ändere, seine Leichtsinnigkeit
ablege, und ein mehreres gesetztes
Wesen
annähme, indem bey dieser Abtheilung die Hitze
mehrentheils vorbey ist, daher man auch in
Sprichwort saget: er hat ausgeraset, ausgetobet.
Wolte man aber meinen, daß dieses eine
geistliche
Veränderung sey, so würde man sich
gewaltig betrügen, weil dazu ein weit mehrers
erfordert wird. |
|
|
Hierauf beschreibet er die Bemühungen, die
man in diesem Alter über sich nimmt, indem er
sagt |
|
|
α) |
quaerit opes, das ist, man
höret nunmehr auf verschwendisch zu seyn, man
denckt, wie man etwas erwerben wolle, um sich
und die Seinigen zu ernehren; |
|
|
|
β) |
quaerit amicitias. Junge
Leute machen sich geschwind mit andern
bekannt, nur zielt diese Freundschafft auf
wollüstige Ergötzlichkeiten, und ist mehrentheils
von keiner sonderlichen Dauerhafftigkeit. In
männlichen Alter aber, da man zu seinem
Verstande gekommen, suchet man mit Bedacht
Patronos und gute Freunde, die einem
nützlich
und beförderlich seyn können; |
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γ.) |
inservit honori, das ist, ein
Mann, der sein reiffes Nachsinnen hat, siehet auf
seine Ehre und
Reputation, lebet äusserlich
ehrlich und nach den
Regeln der
Wohlanständigkeit, weil er
weiß, wie viel daran
gelegen ist, wenn man in der
Welt fortkommen
will. |
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Endlich kömmt er auch auf das Alter und
sagt: |
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[sechs Zeilen lateinischer Verse] |
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Nach welchen
Worten die alten Leute
mehrentheils |
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1) |
geitzig sind; indem die
Menschen, jeweniger
Zeit sie zu
leben übrig
haben, jemehr glauben sie vielmahls, daß sie
noch vieles zu ihrem
Leben brauchten, dazu ihre
natürliche Furcht etwas beyträget, als würde es
ihnen noch viel elender gehen, daher scharren
und kratzen sie alles zusammen, und haben über
ihr gesammletes
Gut nicht soviel
Macht, daß sie
sich etwas davon zu gute |
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{Sp. 1557|S. 770} |
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thäten, und leiden bey
ihren
Reichthum wohl Hunger und Durst, welche
eine der grösten Thorheiten in der
Welt ist; |
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2) |
sind sie in ihren
Verrichtungen langsam, und wollen alles auf das
behutsamste tractiren. Daher haben die
Politici
diese
Regel: Wenn man Verrichtungen hätte, die
eine grosse Behutsamkeit erforderten, so solte
man selbige alten Leuten anvertrauen; jungen
Leuten aber solche Sachen, bey welchen eine
baldige Ausführung nöthig ist; |
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3) |
klagen sie stets über die
gegenwärtigen Zeiten, und wissen diejenigen,
darinnen sie jung gewesen sind, heraus zu
streichen. |
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Es hat auch Aristoteles II, 12, Rhetoric. die
menschlichen Sitten nach dem
unterschiedenen
Alter beschrieben, darüber Ditherr eine besondere
Disputation
geschrieben:
de moribus aetatum … |
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Im übrigen ist das Alter bey allen
Völckern
und zu allen Zeiten in
Ehren und
Würden gehalten
und hervorgezogen worden, wie davon die
heiligen Schrifft so wohl als die
weltliche Geschichte
Zeugniß geben. |
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Die Spanier haben dem Alter als einer
Gottheit Tempel
gebauet, nach Ariani Zeugniß.
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Zu
Verwaltungen des
gemeinen Wesens sind
anfänglich die Ältesten aus der
Gemeine
verordnet worden, wegen ihrer
Erfahrung, die eine
Lehrmeisterin der
Weißheit, und daß sie den
Lastern und Fehlern der Jugend entgangen.
Daher die
Benennung noch verblieben, und die so
in geist- und
weltlichen Stand andern vorgesetzet
sind, Senatus, Seniores, Alten, Ältesten, Alter-Leute, Alter-Männer genennet werden. |
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Dahin zielen auch die Sprüchwörter: |
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- die Alten die Besten;
- alter Wein gesunder
Wein,
- alter Mann guter
Rath.
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Hat man
Lust noch mehr von dem Alter zu
lesen, so kan
- Scipio Claramontius de conjectandis …
- Barclajus in Icone animorum 1.
- Vincentius
Placcius in promptuar. …
- Fridericus Rappoldus
über die angeführte Worte Horatii,
- Buddeus in
Elem. phil. pract. …
nachgesehen werden. |
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Unter den
Wercken des Aristotelis, die man
parva naturalia nennet, ist auch eine
Schrifft
de
iuventute et senectute, vita et morte, worüber
unter den Griechen Mich. Ephesius scholia
geschrieben. |
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Cicero verfertigte
ein gantzes
Buch de
Senectute, welches Theod. Gaza ins
Griechische
gebracht, und wohl zu lesen
verdienet. |
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Von den neuern führet man an Laedum de
colenda senectutis praerogativa. |
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Erasmus hat de incommodo senectutis
geschrieben. |
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Eine sehr artige Beschreibung von dem
verlebten Alter hat Salomon in seinem Prediger in
12 Capitel. |
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