Titel: |
Frau |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
9 Sp. 1767 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 9 S. 907 |
Vorheriger Artikel: |
Fratuertium |
Folgender Artikel: |
Frau, siehe Frome |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Frau, oder
Weib ist eine
verehlichte
Person, so ihres
Mannes
Willen und
Befehl unterworffen, die
Haußhaltung führet, und
in selbiger ihrem
Gesinde vorgesetzt ist. |
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Sie
mag auch noch so geringen
Standes
und Herkommens seyn, so tritt sie doch zugleich mit in die
Würde
ihres
Mannes,
geniesset gleiche
Jura
mit ihm, und kan vor keinen andern
Ort
belanget werden, als wo ihr Mann hingehöret. |
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Die
alten
Jüden
müssen die
Weiber nach ihrer
Meynung vor etwas schimpfliches angesehen haben, weil sie
GOtt alle
Morgen davor zu dancken pflegten, daß er sie nicht
zu Weibern werden lassen. |
Caspar Neumann in seinen Trauer-Reden ... |
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Und bey den Türcken sind die
Weiber so verachtet, daß sie nicht einmahl bey
ordentlichen Gottes-Dienste in den Kirchen, sondern nur vor den Thüren liegen
und beten müssen. Ja die Persianer nennen die Weiber Haram, welches auf ihre
Sprache so viel als verflucht heist. |
Lohenstein in Aenotat. ad Ibraim. Sultan.
... |
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So hielten auch die wilden Scythen vor unfläthig den blossen
Namen
Weib auszusprechen. |
Lohenstein in Armin. ... |
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Jetzo beschriebenes ist also von einer
verehlichten
Weibes-Person zu
verstehen, deswegen sie auch wohl in Absicht ihres Namens des Ehe-Herrns,
Ehe-Frauen
genennet werden. Von ihren
Pflichten
ist unter
EhestandTom. VIII. p. 360, seq.
nachzusehen. |
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Man gebraucht aber auch das
Wort
Frau in Absicht auf die
Herrschafft,
also, daß wenn der, so zu gebieten hat, eine
Manns-Person
ist,
Herr,
wenn es aber eine
Weibes-Person ist, Frau genennet werden. Wiewohl auch selbst
dieses sich auf jenes beziehet, also daß diejenige nur Frau heisset, welche
verehlichet ist oder doch gewesen. |
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Man nennet auch eine geschwängerte
Weibes-Person eine Frau, gleichwie auch
jederzeit jede Person
des
weiblichen Geschlechts ein Frauen-Volck. |
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