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Text |
Quellenangaben |
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Mögen; Wenn dieses
Wort auf eine
beiahende Weise gebrauchet wird, so
bedeutet es
nicht eine schlechte, sondern bedungene
Nothwendigkeit, oder vielmehr eine Zulassung
und Befugniß; es wäre denn, daß das Wort
sollen
mit dabey gesetzet werde, so bedeutet es ein
Gebot. Z.E. daß sie sollen und mögen ihre
Waaren zu
Lande etc. |
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Die
Redens-Art,
möchte er schwören etc. ist
eine Verstattung des |
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{Sp. 757|S. 400} |
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Eydes nach dem Gewissen dessen, dem er
verstattet wird. |
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Wenn aber das Wort mögen mit einer
Verneinung verbunden wird; so führt es eine
Nothwendigkeit mit sich, und enthält ein Verbot,
welches sich auch auf die
künfftige Zeit erstrecket,
ob es schon nur in der
gegenwärtigen gesetzet
ist. |
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