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Zedler: Mögen HIS-Data
5028-21-756-7
Titel: Mögen
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 21 Sp. 756
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 21 S. 399
Vorheriger Artikel: Mögel-Tundern
Folgender Artikel: Mögen, oder Mayen
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Mögen; Wenn dieses Wort auf eine beiahende Weise gebrauchet wird, so bedeutet es nicht eine schlechte, sondern bedungene Nothwendigkeit, oder vielmehr eine Zulassung und Befugniß; es wäre denn, daß das Wort sollen mit dabey gesetzet werde, so bedeutet es ein Gebot. Z.E. daß sie sollen und mögen ihre Waaren zu Lande etc.  
  Die Redens-Art, möchte er schwören etc. ist eine Verstattung des  
  {Sp. 757|S. 400}  
  Eydes nach dem Gewissen dessen, dem er verstattet wird.  
  Wenn aber das Wort mögen mit einer Verneinung verbunden wird; so führt es eine Nothwendigkeit mit sich, und enthält ein Verbot, welches sich auch auf die künfftige Zeit erstrecket, ob es schon nur in der gegenwärtigen gesetzet ist.
     

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Stand: 28. November 2011 © Hans-Walter Pries