Titel: |
Haushaltung |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
12 Sp. 902 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 12 S. 466 |
Vorheriger Artikel: |
Haushalter |
Folgender Artikel: |
Hausheblich |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Haushaltung, ist eine derer trefflichsten
Wissenschafften, dadurch der
Menschen
Glückseligkeit am ersten erlanget wird. |
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Es lehret aber dieselbe, vermittelst denen
Regeln der
Klugheit, nicht nur durch eine
vernünfftige und wohlgefasste
Christl. Einrichtung,
Haab und Gut zu erwerben, sondern auch das
erworbene durch klügliche Anwendung, und
verständige Sparsamkeit zu
Rathe zu halten und
zu vermehren, welches eben eine so grosse ja
noch grössere Kunst ist, als das Erwerben
selbst. |
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Sie lässet sich insgemein
eintheilen |
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Weil aber bey Ausübung dieser
Wissenschafft
sich gemeiniglich
unterschiedene
Personen in
einer
Gesellschafft befinden, welche alle mit
zusammen gesetzten
Kräfften, und ein jeder
Theil
nach seiner Art, etwas
nützliches zu schaffen zu
ihren
Endzweck haben
sollen; Also beruhet nebst
der göttlichen Vorschrifft: Bete und arbeite, die
gantze
Kunst, klug
Haus zu halten,
vornemlich
darinnen, |
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{Sp. 903|S. 467} |
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daß man zuförderst
wisse, was in einer
Haushaltung eines jeden, so in gedachte
Gesellschafft aufgenommen worden, seine
Verrichtung und Gebühr sey, und was zu
Verwaltung dessen, bey einem jeglichen
Gewerbe, zu
thun und zu lassen, vorkommen
könne. |
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Hier nächst wird insonderheit dazu erfordert, |
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- eines Theils gute
Erkenntniß
- des Acker und Feld-Baues,
- derer Weinberge, Gärtnerey,
- derer
Waldungen, Viehzucht, Jägerey, Fischerey,
Brauerey,
- und was ferner zu der Land-Wirthschafft
gehöret;
- andern Theils
- überhaupt aber gehöret dazu ein
gründlicher und untrüglicher
Begriff
von denen unterschiedenen
Arten
derer Müntz-Sorten, Masse und Gewichte, nebst dererselben richtigen
Vergleichung,
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welches alles zu Anstellung einer verständigen und sorgfältigen Haushaltung
zu wissen erfordert wird, es sey nun selbige in der
Stadt, oder auf dem
Lande,
damit man bey allen Fällen das
nöthigste beobachten, und den gesuchten
Nutzen
erhalten, dagegen aber
Schaden vermeiden könne. |
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