Titel: |
Regel |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
30 Sp. 1715 |
Jahr: |
1741 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 30 S. 867 |
Vorheriger Artikel: |
Regecz |
Folgender Artikel: |
Regel, oder Linial |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Regel, Regula, heist ein
Satz, welcher weiset, wie man ein
gewisses
Unternehmen anzufangen habe. |
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Sie ist entweder eine
Würckung
des
Verstandes,
und bestehet aus abstracten
Ideen.
da zu einem entweder die
Erfahrung
oder die Natur
der
Sache
Anlaß gegeben, wie in mechanischen und künstlichen Sachen geschicht; oder ein
Ausspruch eines andern, der zu
befehlen hat, wie die
moralischen Regeln
beschaffen sind und zeigen, was ein
Mensch
thun
oder lassen soll. |
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In denen
Rechten sind
Regeln eigentlich nichts anders, als gewisse kurtz gefaßte Sätze oder
Vorschrifften, die nicht nur ein
allgemeines Recht oder
Gesetze
enthalten,
sondern auch auf alle darunter begriffene Fälle gedeutet werden könne, und
wornach auch die letztern selbst ordentlicher Weise zu beurtheilen sind. |
l. 1.
ff. de reg. jur. |
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Dergleichen sonderlich die in dem angezogenen
Titel befindlichen und so
genannten Regulae Juris vorstellen. |
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Und ob zwar sonst überhaupt ein iedwedes
Recht, oder
Gesetze
an und vor sich selbst schon den
Namen
einer Regel oder Vorschrifft
verdienet, oder vielmehr in der That selber ist; so
werden doch sonderlich in denen alten
Römischen Rechten insgemein nur die letztern dadurch verstanden und
angedeutet. |
- Oldendorp,
- Hotomann,
- Spiegel,
- Pratejus.
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Siehe auch Rechts-Regel. |
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