Titel: |
Nutzbar |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
24 Sp. 1724 |
Jahr: |
1740 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
24 S. 881 |
Vorheriger Artikel: |
Nutzarde (Adam) |
Folgender Artikel: |
Nutzbare (der) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Nutzbar, Nütze, Nützlich, Utile,
bedeutet im
weitern
Verstand überhaupt das
gute, welches
etwas in seiner
Dauerung und seinem
Wesen
erhält, es mögen nun in Ansehung des
Menschen
unmittelbare
Güter seyn, die an und vor sich
selbst als Güter verlangt werden müssen, als die
Gesundheit, die
Erkänntniß des
wahren, die
Tugend; oder mittelbare, die nur als
Mittel, so zur
Erlangung der unmittelbaren dienen, anzusehen
sind, wie
Reichthum,
Ehre und viele andere
Sachen. |
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Man nimmts auch in engerm Verstand, da
denn bekannt ist, wie man in den
Schulen das Gut
in das ehrbare, belustigende, und nützliche theilet,
daß das letztere sey, welches man wegen eines
andern verlange, das belustigende aber und das
ehrbare wegen sein selbst, dergleichen nutzbares
Gut wäre z.E. das
Geld, ein Pferd u.s.f. wobey
aber Thomasius in der Einleitung der Sitten-Lehre
…
unterschiedenes erinnert. |
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Müller in denen Anmerckungen über Gracians
Oracul …
meynet, man
solte diejenigen Sachen,
die nur zur Erlangung eines Guten, nemlich eines
unmittelbaren Guten, so an und vor sich selbst
ver- |
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{Sp. 1725|S. 882} |
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langt werden müsse, dienten, lieber nutzbare
Dinge, als
würckliche Güter
nennen, weil sie an
sich selbst keine Güter wären. |
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In denen
Rechten wird nutzbar alles
dasjenige genannt, wodurch einem ein
besonderer Genuß oder
Vortheil zuwächst, u.
dessen
Umstände also würcklich verbessert
werden. |
- l. quod dicitur. §. fin.
ff.
de impens. in res dotal. fact.
- l. impensae ff. de
verb. sign.
- u.a.
- Albericus,
- Pratejus,
- Spiegel.
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Siehe auch oben die
Artickel:
Nützliche. |
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