HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Herr ist auch, der einem zu befehlen hat HIS-Data
5028-12-1783-1
Titel: Herr ist auch, der einem zu befehlen hat
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 1783
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 921
Vorheriger Artikel: Herr, Dominus
Folgender Artikel: Herr, ist auch ein Ehren-Titel
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Herr ist auch, der einem zu befehlen hat, es sey über Freye oder Leibeigene.  
  Ein solcher ist schuldig, die, derer Herr er ist, zu schirmen und zu vertreten, doch nicht in Dingen, so sie ausser ihren Dienst, und ohne des Herrn Befehl gethan.  
  Hingegen ist er nicht verbunden, den Schaden, so dem Diener in seinem Dienst zugestossen, gut zu thun.  
  Hierher gehöret das Sprich-Wort: Herren Gunst erbet nicht. Herren Gunst und April-Wetter sind veränderlich. Treuer Herr, treuer Knecht und dergleichen.  
  Von der Herren Gnade hat Ahasverus Fritschius ein eigen Büchlein geschrieben. Besold. Contin.
     

HIS-Data 5028-12-1783-1: Zedler: Herr ist auch, der einem zu befehlen hat HIS-Data Home
Stand: 24. Februar 2014 © Hans-Walter Pries