Titel: |
Schreiben |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
35 Sp. 1142 |
Jahr: |
1743 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 35 S. 585 |
Vorheriger Artikel: |
Schreibemeister |
Folgender Artikel: |
Schreiben oder ein Brief |
Siehe auch: |
|
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Bibel
|
|
Text |
Quellenangaben
|
|
Schreiben,
Lat.
Scribere, heist eigentlich nichts anders,
als mit Feder und Dinte gewisse Züge auf das Papier machen, oder durch
verständliche
Worte
und Ausdrückungen seine
Gedancken
darauf entwerffen. |
|
|
Oder: Schreiben heisset dasjenige in diß und das Zeug ritzen und graben,
oder mit allerhand Farben oder Säfften verständlich mahlen, was man Buchstaben
zu nennen pfleget, und durch welcherley
Zeichen
Menschen
sich unter einander, verglichener oder hergebrachter massen, ihre
Gedancken
auch in Abwesenheit zu
verstehen geben können, auch zu geben pflegen. |
|
|
Was aber sonst in denen
Rechten und
bey denen
Lateinischen
Schrifftstellern durch das
Wort
scribere angedeutet
worden, davon soll weiter unten am gehörigen Orte ein mehrers beygebracht
werden. |
|
|
Siehe übrigens den
Artickel:
Schreibekunst. |
|
|
Sonst finden wir noch eine verblümte Redensart von
GOtt, dem HErrn, da er
saget: Ich will mein Gesetz
in ihren Sinn schreiben, |
Jer. XXI, 35. |
|
Das
Gesetz
ist vornehmlich die zehen Gebote, so auch von
Natur
den Menschen
ins Hertz geschrieben gewesen, Röm. II, 15, aber doch durch den
kläglichen
Sünden-Fall wieder verdunckelt worden: alsdenn es der allwissende
GOtt selbst auf zwey steinerne Tafeln geschrieben; hier aber
wolle er es in den Sinn der Israeliten schreiben, das ist, ihnen das Hertz und
den
Verstand
eröffnen, daß sie die
Schrifft
verstehen sollten, |
Luc. XXIV, 25. |
|
Noch eine
Redensart
stehet Jer. XVII, 1, da von der Sünde Juda stehet, sie sey mit
eisern Griffeln geschrieben, das ist, gleichwie solche
Sachen,
die mit eisern Griffeln oder Instrumenten in Kupffer gestochen, (immassen man
vor Zeiten die
Gesetze
auf solche Tafeln zu stechen pflegte) oder mit einem spitzigen Demant in andere
Edelsteine geschnitten werden, nicht können abgewischet oder ausgelöschet
werden: also kan man die Abgötterey diesem halsstarrigen
Volcke
nicht aus dem Hertzen bringen, weil sie in ihrem Hertzen gleichsam gestochen
oder gegraben ist, und in ihrem Marck und Beinen kleben. |
|
|
Endlich stehet auch Offenb. Joh. III, 13: Schreiben will
|
|
|
{Sp. 1143|S. 586} |
|
|
ich auf ihn den Nahmen meines GOttes. Es hatten nehmlich
die alten Römer in Gebrauch, daß sie auf die
Ehren-Säulen
der Siegs-Fürsten
eingraben liessen, theils die
Nahmen
desjenigen, den sie zu Ehren aufgerichtet worden, wie auch dessen
Eltern, sein
Amt und
ritterliche Thaten,
theils den Nahmen dessen, der solchen Triumphs-Pfeiler aufrichten ließ etc. Nach
dergleichen Art redet auch allhier JEsus, und will er durch dieses Schreiben
andeuten theils die völlige Mittheilung des höchsten Nahmens und der himmlischen
Herrlichkeit, theils die öffentliche Erklärung und
Erkenntniß derselben. Wie ein
jeder das, was an einen Pfeiler geschrieben ist, öffentlich sehen und lesen kan:
also soll ein Auserwehlter nicht allein den höchsten Nahmen und Ehre von Christo
empfangen, sondern es soll auch solche Herrlichkeit an ihm so klar und offenbar
seyn, daß dieselbe jedermann wird sehen und
sagen müssen: Dieser sey ein Pfeiler
in den Tempel GOttes, und ein
Bürger des neuen Jerusalems; Christus selbst will
eines solchen
Menschen
Nahmen
bekennen für seinem etc. |
Offenb. III, 5; |
|
auch die Gottlosen und Feinde werden den Gerechten und seine
Seeligkeit sehen, dafür erschrecken und bekennen müssen: Er sey gezehlet unter
die Kinder GOttes etc. Diese Einschreibung fängt sich allhier an in der
streitenden Kirche, in der Tauffe, u. durch das Evangelium, im Glauben, dadurch
die Christen den hohen
Nahmen
erlangen, daß sie sind und heissen
Kinder und Erben GOttes, Brüder und Mit-Erben
Christi, Bürger mit den Heiligen, |
Eph. II, 9, 11, |
|
wie denn die 144000 auf dem Berge Zion hatten den
Nahmen
des himmlischen
Vaters geschrieben an ihren Stirnen, |
Offenb. XIV, 1; |
|
vollkömmlich wird es geschehen im ewigen Leben, da die
Auserwehlten die gantze völlige Seeligkeit besitzen, und ihre grosse
Ehre wird
offenbahret werden. |
|
|
Der
Nahme heißt hier nicht die blosse Benennung, sondern, nach
Art der
Schrifft,
die
Sache
selbst, die Ehre
und
Würde
der Auserwehlten. |
|
|
|
|