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Zedler: Herr, ist auch ein Ehren-Titel HIS-Data
5028-12-1783-2
Titel: Herr, ist auch ein Ehren-Titel
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 1783
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 921
Vorheriger Artikel: Herr ist auch, der einem zu befehlen hat
Folgender Artikel: Herr, das Wort Herr, im Lehn-Recht
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Herr, ist auch ein Ehren-Titel, der ingemein allen, die über die Ordnung derer Hand-Wercker sind, denen nach alter Gewohnheit der Titel Meister gebühret, gegeben wird.  
  Insonderheit gehöret das Bey-Wort Herr Geistlichen Personen, der Gestalt, daß gantze Capitul oder Stiffter schlechthin, die Herren, genennet werden.  
  So kommt er auch denen graduirten Doctoribus zu, daß sie selbigen auch von höhern, als sie sind, zu empfangen haben.  
  Ein Fürst aber giebt denen, so sich in seinen Dienst befinden, nicht den Titel, Herren, sondern ehrn. Speidel. Cont.
     

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Stand: 18. Februar 2013 © Hans-Walter Pries