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Quellenangaben |
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Meister, Magister, Maitre, Maestro, wird in weiten
Verstande
von einen jeden gesagt, der über andere zu
gebieten hat; ingleichen der in einer
Kunst Meister
ist, und selbige andern lehret. |
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Solchergestalt hat man auf
Universitäten die
Meister der
Philosophie und freyen Künste, siehe
Magister im XIX
Bande
p. 317 u.ff. ingleichen die
Sprach-Meister, und die Exercitien-Meister, als da
sind die Fecht- und Tantz-Meister. So sind auch
nicht unbekannt die Magistri morum, Ludorum,
Scripturae, equitum etc. Die Zucht- Schul- Rent-
Meister, Marschälle und so weiter. |
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Hier aber gehet der
Zweck nur dahin, von
denen also genannten
Handwercks-Meistern zu
reden, welche, nachdem sie ihr Handwerck ehrlich
und redlich erlernet, auf solches sind Meister
worden, das ihnen obliegende dabey vollbracht,
was nemlich die Verfertigung des Meisterstücks
und Erlegung derer benöthigten Unkosten betrifft,
ferner ihren Handwercks-Regeln sich gemäß
verhalten, Gesellen fördern, Jungen in die Lehre
aufnehmen, und was etwa dem Meister-Stand
mehr anhängig seyn möchte. |
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Kunst-Wörter |
Bey diesen Handwercks-Meistern fallen
folgende meisterliche Kunst-Wörter mehrmahls
vor: |
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Auf eine freye Hand Meister werden, bedeutet
ein gewisses
Geld, so der Candidat der
Meisterschafft bey denen Handwercks-Meistern
zu dem GOttes-Kasten, Hospitälern und in die
Amts-Lade, jedoch ein Fremder mehr als eines
Meisters
Sohn erlegen muß. |
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Auf die Meisterin muthen heist, wenn ein
Handwercks-Geselle Meister zu werden sucht,
weil er eines Meisters
Wittib
heyrathen will. Ob
nun wohl die Meisterschafft, welche er sucht, ihm
an statt des Braut-Schatzes mitgegeben wird, so
will doch das Handwerck nicht gerne, daß er
selbiges exercire, ehe er würcklich
Hochzeit
gemacht, biß dahin er nur Muth-Geselle genennet
wird. |
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Auf den Meister schlachten, heißt bey denen
Schlächtern, wenn sie gegen Erlegung eines
gewissen Geldes ihren
Knechten die
Freyheit
geben, für ihre Rechnung, jedoch unter des
Meisters
Namen zu schlachten. |
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Bibel |
In der
Heiligen Schrifft wird Thubalkain, der
erste Polirer und Bereiter des Ertz und Eisens zu
mancherley Gebrauch, ein Meister in Ertz und
Eisen geheissen, der mit dessen Schmied- und
Bereitung, Polier- und Schleiffung meisterlich oder
geschickt umzugehen gewust, |
1 Buch Mose IV,
22. |
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Clericus, in der Auslegung dieser Stelle, hält
dafür, dieser Bericht sey von Mose gegeben
worden, die ungegründete Eitelkeit und Prahlerey
der Egyptier zu wiederlegen und zu
beschämen, die
sich nebst andern Künsten, auch die
Erfindung |
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{Sp. 390} |
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des Schmiedwesens, der Eisen- Ertz- und
Stahl-Arbeit, wie Diodorus Siculus Lib. I. Biblioth.
… berichtet, zuschreiben wollen, wogegen Moses
lehre, daß diese
Dinge von dem einen Sohn
Lamechs erfunden worden, da wohl an die
Bewohnung Egyptens noch nicht gedacht worden,
und ehe der allda berühmte Osiris, unter dem die
Kunst allda aufkommen seyn soll, noch gebohren
worden ist. |
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So wird samt dem Bezalcel der Ahaliab vom
Stamm Dan, ein Meister zu schneiden, zu
würcken, zu sticken, betittelt, |
2 Buch Mose XXXVIII,
23. |
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Hiram, aus dem Stamm Naphthali, ein
Meister in Ertz geheissen, |
1 Kön. VII, 14; |
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Esaias redet Cap. XL, 19 u.ff. von Meistern,
die Bilder hauen, schnitzen, oder giessen können,
dergleichen der Schreiber des Buchs der Weißheit
technites, Künstler gescholten hat, |
Cap. XIV, 2, |
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welcher sonst die Weißheit vor aller Künste
Meister ausgiebt, und den grossen
GOtt, in
Ansehung der so weißlich und herrlich bereiteten
Welt, Meister begrüsset, und den Urheber alles
dessen, was geworden ist, genennet hat, |
Cap. XIII, 1 -- 3. |
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als dessen Meister-Stück die Welt und der
Mensch ist, das er recht gemachet hat, also daß
kein Tadler etwas daran auszusetzen findet, denn
es war alles sehr gut, |
1 Buch Mose I, 31, |
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und ein guter Meister macht auch ein Ding
recht, sagt Salomo, ein Hümpler aber verderbet
selbiges, |
Sprüchw. XXVI, 10. |
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Wenn man nun von dergleichen Kunst- und
Handwercks-Meistern in der Schrifft lieset, muß
man sich nicht solche Umstände bey und von
ihnen einbilden, als bey unsern heutigen
zünfftigen Meistern, was die Art dergleichen zu
werden, und die Berechtigung derer gewordenen,
und so weiter, anbelanget; sintemahl in denen
alten
Zeiten, wie auch noch ietzt in manchen
Ländern geschiehet, der ein Meister geheissen
worden ist, und sein Gewerbe üben und treiben
mögen, welche es wohl gekonnt, und bey wem die
Leute was machen lassen wollen. |
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Voraussetzungen |
Allein nach denen, sonderlich in
Deutschland
aufgekommenen und stehenden Zünfften,
Zechen, Innungen, muß, wer ein Meister seyn,
und sich als ein solcher aufzuführen, das
Recht
haben will, |
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- erstlich zünfftig gelernet,
- hernach seine
Lossagung feyerlich erhalten,
- weiter gewandert,
das ist, ausserhalb sich eine gesetzte Zeit
umgesehen und gearbeitet,
- hernach wohl an dem Orte, wo er Meister werden will, und doch nicht
einheimisch ist, seine Zeit und Jahre bey einem
Meister in der
Arbeit gestanden,
- auch seine Probe
oder Meister-Stück gemacht,
- dessen Billigung von
seinen Mit-Meistern erhalten,
- die Gebühr der
Zunfft erleget, und sonst geleistet haben,
- sich
auch, nach dem Recht derer an den meisten
Orten, würcklich verheyrathen, Zeugniß von
seinem und seines
Weibes ehrlichen Herkommen
und ehrlichen Geburt beybringen.
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Auf solchen Fuß wird er vor einen Meister,
das ist, vor denjenigen erkennet und
ausgesprochen, welcher das Erlernte treiben, es
andere lehren, die es gelernet haben, als Gesellen
oder Helffer fördern darff; und wer nicht in
sothanigen
Ordnungen Meister worden ist, darff,
was er auch sonst könnte, doch nicht arbeiten und
treiben, will er nicht aufgehoben seyn, das ist,
erfahren, daß man ihm Arbeit und Arbeits-Gezeug
wegnehme, und noch über dieses
Straffe ansetze;
und |
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{Sp. 391|S. 205} |
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werden heimlich, ohne habendes Meister-Recht, arbeiten wollende, mit dem Schimpff-
Nahmen derer Pfuscher beleget, wie diejenigen,
so von Handwercks-Sachen geschrieben,
umständlicher ausführen, |
Bes.
- Adrian Beier in Tractatu cui Titulus: Magister,
Handwercks-Meister.
- Georg Beier in specimine Juris germanici …
- Titius
Jur. Civil. …
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von welchen Umständen doch die Ebräer und
andere Völcker nichts gewust. |
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Der Meister-Nahme ist auch denen
Gelehrten, die nicht so wohl mit der Hand, als
vielmehr mit dem
Kopffe arbeiten, beygeleget
worden, in welchem Verstande das
Wort Meister
gar offt in denen Schrifften Neuen Testaments zu
finden ist, der im Syrisch- Chaldäisch-
Ebräischen,
nach verschiedenen Umständen unterschiedlich
gelautet hat, und bald Mar, Morena, bald Rab,
Rabban, Rabbi, Rabbuni geheissen: dergleichen
Benennung sich auch in der
Schrifft zeiget. |
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Es hat wohl immer gelehrte Leute, in ihrer Art
und in ihrem Maaß, unter denen Jüden gegeben;
so ist auch bey und unter selbigen die
Gewohnheit
aufgekommen, die zum
Lehren und
Richten
tüchtige Personen, mittelst Auflegung der Hände
und anderer Umstände vor dergleichen feyerlich
zu erklären, und ihnen die Befugniß zu lehren, und
ein Richter-Amt anzunehmen, solchergestalt
mitzutheilen, (siehe den
Artickel
Eltisten) als wie
hernach unter denen Christen die
Gesellschafften
solcher Leute aufkommen, und unter dem
Nahmen derer Facultäten bekannt geworden sind,
daß die Facultas Theologica, Facultas Juridica,
Facultas Medica, Facultas Philosophica genennet,
und darunter eine gewisse Anzahl Leute
verstanden wird, die da in der GOttes-Gelahrheit,
in Rechten, in der Artzney-Kunst, und in andern
Wissenschafften öffentlich lehren, was recht oder
unrecht u.s.w. sey, sprechen mögen |
-
Schweder
in Jure
publico …
- Titius Jur. civil. …
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auch von unadelichen niemand ein Beysitzer
an des heil. Römischen Reichs Cammer-Gericht
werden kan, der nicht ein Zeugniß seiner
Tüchtigkeit und die sie versichernden Gradum
oder Doctor-Tittel erhalten habe, |
- Cammer-Gerichts-Ordnung …
- Blum de Processu Camerali
…
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Juden |
allein bey denen Juden hat man doch von
dem Ehren-Tittel, Rab oder Meister u. dgl. m.
nichts gewust, |
- Aruch in voce: [ein
Wort hebräisch] beym Lightfoot Hor. Hebraic. …;
- Seldenus de Synedriis Hebraeorum … et ibidem
citati plures;
- Vitringa in Synagoga vetera
…
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biß gegen die
Zeiten unsers Heylandes JEsu,
da es aufkommen, daß die durch Händauflegen,
und anderer Ceremonien zum Lehren oder
Richten vor tüchtig erklärte Rabbi u.s.w. genennet
worden sind, auch sich selbst unter einander so
betittelt, mit dergleichen Benennung ein groß
Geprahl getrieben, und hefftig darnach gestrebet
haben, die man auch wohl
Ehren halben denen
gegeben, die sehr weise und geschickt gewesen
sind, ob sie gleich sich nicht die Hände auflegen,
und also zu einem Rab, Rabbi, Doctor oder
Magister ordentlich und feyerlich machen
lassen, |
Lightfoot l.c. |
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Gerson schreibet in der Widerlegung des
Jüdischen Talmuds, Th. I, Cap. XXVII … |
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{Sp. 392} |
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also: |
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„Soviel den Tittel der jüdischen Lehrer
belanget, ist zu mercken, daß unter dem Alten
Testament, beydes im ersten und andern Tempel,
die Priester, so aus dem Stamm Aaron und Hause
Levi waren, ihre Lehrer gewesen seyn, nach
welchen sie sich in allen ihrem Leben haben
richten müssen, wie Moses im 5 B. Cap. XVII, und
Malachias Cap. II, zeugen. Daher auch die
Priester Lehrer, und die Lehrer Priester sind
genennet worden, ausgenommen, die Propheten
im ersten Tempel, welche GOtt nach seinem
Willen, aus allen Stämmen, ohne Mittel beruffen
und gesendet hat, dieselben wurden nicht
Priester, sondern Propheten genennet. |
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Rabbi |
Nachdem aber die Secten der Pharisäer, und
Sadducäer, und Esseer, im gelobten Lande
eingerissen waren, also, daß ein ieder glaubte und
lehrte, was der meiste Hauffe, oder was ihm wohl
gefiel, und dann auch die Cabalisten unter denen
Jüden, so in Babylon geblieben waren, überhand
nahmen, und viel Spaltungen und Uneinigkeiten
im Volck erregten, wurden auch in Babylon Lehrer
und Regenten geordnet, doch also, daß die Lehrer
in Babylon denen Hohenpriestern zu Jerusalem,
und die Regenten in Babylon den Fürsten zu
Jerusalem unterworffen waren, und hatten die
Babylonische Lehrer keine Amts-Nahmen, biß auf
Simeon, den Sohn Hillels, derselbe wurde im Jahr
Christi 8 Rabban Simeon genennet. Rabban aber
heist so viel, als unser Meister. Und nach diesem
Rabban Simeon wurden auch andere mehr
Rabban genennet. Endlich wurde auch Gamaliel
mit diesem Tittul beleget. Und weil sich, nach der
Verstöhrung Jerusalems, das Wort GOttes ie
mehr und mehr bey diesem Volck verlohr, wurden
auch die Lehrer nicht mehr Rabban, unser
Meister, sondern Rabbi genennet. Welcher Tittel
auch biß auf den heutigen Tag geblieben.„ |
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Ob bey dem Rabbinen- und Magister- oder
Meister-machen, denen mit solcher
Würde zu
versehenden Leuten Schlüssel in die Hände
gegeben, und damit bezeichnet worden sey, daß
sie
Gewalt zu lehren, was Recht oder Unrecht,
zugelassen oder verboten sey, zu erkennen und
auszusprechen haben solten, bleibet an seinen
Ort gestellet, |
Bes. Seldenus de Synedriis
Hebr. … |
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das ist gewiß genug, daß bey Auflegung der
Hände und bey Ertheilung der Lehr-Freyheit, auch
bezeugter Fähigkeit eine Gerichts-Stelle zu
bekleiden, der
Nahme Rabbi ausdrücklich
mitgetheilet und also einer Rabbi genennet, und
vor dergleichen erkläret worden sey, |
Rabbi Joshua Levita in
Hilcoth Olam … |
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Gerson schreibet am angeführten Orte
hiervon also: |
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„Bey der Promotion der Rabbinen, wird
sonderlich kein Pracht getrieben, allein daß der
oberste Rabbi desselben Orts in seiner
Synagogen ausruffet und verkündet, daß dieser N.
wegen seines studirens und gottsfürchtigen
Lebens wohl werth und würdig sey, den Tittel
eines Rabbi zu führen, gebeut auch darnach bey
dem höchsten Bann, denselben N. einen Rabbi zu
nennen, und ihm auch die Ehre, welchen einem
Rabbi gebühret, wiederfahren zu lassen, und giebt
ihm auch dessen ein schrifftlich Zeugniß. Dieser
Pracht wird bey ihnen Semichuth genennet, und
ist soviel ge- |
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{Sp. 393|S. 206} |
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sagt: Man möge sich nunmehr wohl auf
diesen Menschen verlassen, und seinen Worten
Glauben geben.„ |
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Wie aber der Nahme Rab oder Raf, mit
verwandtem Rabban, Rabbi, Rabbuni, von
großmachen herkommt, nehmlich von [ein Wort
Hebräisch] groß, mächtig und vielgültig seyn, so
solte er auch was grosses und einen hohen und
vornehmen
Stand und
Mann anzeigen und
bedeuten, obwohl die Juden-Lehrer
in diesen unterschiedlich klingenden Nahmen
unterschiedliche Grade und Staffeln der Würde
und des Ansehens suchen und sagen: Rab oder
Mor seit denen in Babylonischen Gegenden
gemachten Meistern gegeben, Rabbi aber einer
im Jüdischen Lande davor erklärter betittelt
worden; daß also Rabbi schon mehr als Rab,
Rabban aber etwas vornehmer als der Rabbi, und
ein solcher
Tittel gewesen, den nur ihrer sieben zu
tragen, die ausnehmen der
Ehre gehabt
haben. |
- Aruch l.c.
- Lightfoot in
Harmonia IV Evangelistarum
…
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Uberhaupt wurden die zu Rabbi gemachte
Leute sehr hoch gehalten, nicht nur in Ansehung
ihres Lehr-Amts; sondern weil noch weiter
gestalten
Dingen nach, in solcherley Tittel die
Geschicklichkeit und Berechtigung über Gut und
Blut, Ehre,
Leib und Leben zu
richten, mit
enthalten gewesen ist, und die Jüden die
Meynung gehabt haben, daß ieder unter ihnen,
von
Rechts wegen, solcher Leute
Urtheil und
Gewalt unterworffen seyn, und was sie
sprechen,
gethan, gelitten und vollzogen werden solte, so
weit es nicht auswärtige Gewalt derer Heyden
oder Ungläubigen hinderte. |
Maimonides in Hilcoth
Sanhedrin … |
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Wie denn der Talmud lehret: Wenn schon der
allergeringste Jüde zu einem Rabbi geordnet und
angenommen wird, sey man ihm doch in allen
Dingen zu gehorchen schuldig. Ja wenn er schon
das gantze
Gesetz aufhübe, und lehrete, es wäre
kein Sabbath zu feyren gebothen, noch keine
Abgötterey im Gesetz verboten, müste man ihm
doch gläuben. Und R. Bechai
schreibet: Man muß
dem Rabbi gläuben, wenn er schon lehrete, die
lincke Hand ist die rechte, und die rechte ist die
lincke. |
Gerson l.c. |
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Insonderheit wurden die Rabbinen [zwei
Wörter Hebräisch] auch als
Väter angesehen, und
mit dem Tittel begrüsset, dahero auch solcher
Leute Aussprüche unter dem Nahmen,
Aussprüche derer Väter sich noch im Talmud
zeigen; und gaben sie die
Fürsten und Väter des
hohen Gerichts ab, |
Seldenus de Synedriis
… |
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Aus dem kürtzlich angeführten, lässet sich
nicht nur der im Neuen Testament vorkommende
Meister- oder Rabbi-Nahme überhaupt, sondern
auch insonderheit dasjenige
verstehen, was unser
Heyland JEsus hierbey gantz sonderbar getadelt
und erinnert hat, wenn er zu seinen Jüngern
spricht: Matth. XXIII, 8, 9. Ihr solt euch nicht Rabbi
nennen lassen, (das ist, ihr solt euch nicht zu
einem gewaltsam zu
befehlen habenden Rechts-
Gelehrten und Gerichtsfähigen erklären und
machen, auch also eine weltlich-zwingende
Ober-Bothmäßigkeit über andere beylegen lassen,)
denn einer ist euer Meister, kathēgētēs, oder
derjenige, welchem eigentlich alle gebietende
Lehr- und Gerichts-Berechtigung zukommt. Und
solt niemand (unter euch) Vater heissen, (oder zu
einem |
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{Sp. 394} |
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gewaltsamen zwingenden Gerichts-Vater) auf
Erden (des Jüdischen Landes, oder nach der
Gewohnheit des im Jüdischen Lande sitzenden
Synedrii und grossen Raths erklären und
benahmen) denn einer ist euer Vater im Himmel
(der alles richtet, und dem
Sohn zu richten
übergeben hat.) |
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Und ihr sollt euch nicht lassen Meister
(kathēgētēs) nennen, (nicht zu einem Ober-
Befehlshaber und Präsident, Fürsten, Vorsteher
des
Gerichts benennen) denn einer ist euer
Meister (Oberster, Gerichts-Fürst über
Lebendige und Todte) Christus, (der wahre
Meßias und Heyland der
Welt) der Grösseste
unter euch (der im
Geist und in der
Wahrheit Rab
oder Raf, und also was grosses und hohes ist) soll
euer Diener seyn, und damit sein grosses
Wesen
des liebreichen Glaubens beweisen. |
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Daß dermaßen nach Seldeni Erläuterung, der
Heyland in seinen
Reden auf die der
Zeit unter
denen Jüden bekannte
Sachen verblümter Weise
gezielet, und seinen Jüngern verboten hat, in ihrer
Verrichtung des zu predigenden Evangelii, sich
auf den Fuß des prahlenden und gewaltsamen
fahrenden Wesens der Jüdischen Rabbinerey und
Meisterschafft zu stellen; welches an sich richtig
ist, wenn gleich einigen die vom Seldeno de
Synedriis … vorgebrachte Auslegung derer
angezogenen Worte JEsu nicht gefallen möchte,
zumahl da die Bekenntnisse derer Lutheraner von
dem gewaltsamen Zwang in Glaubens-Sachen
nichts halten. |
Bes. August. Confes.
… |
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die Jüden haben immer, so viel es möglich
gewesen, die einmahl aufgekommene und im
vorhergehenden entworffene Rabbinerey unter
sich zu erhalten gesucht, daß noch zu unserer
Zeit Meister oder Rabbiner von ihres gleichen
gemacht, und theils als
Lehrer, theils als
Richter,
soweit es ihnen iedes
Orts Obrigkeit, was das
letztbenannte anbetrifft, nicht zu wehren trachtet,
gebraucht zu werden pflegen, wovon Gerson am
angeführten Orte also schreibet: |
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„Der Tittel Rabbi ist bey den Jüden biß auf den
heutigen Tag geblieben, also daß ein jeder Jüde,
er sey aus was Stamm oder Herkommens er
wolle, wenn er nur etwas im Talmud studiret hat,
zu einem Rabbi kan gemacht werden. Im
Gegentheil aber, kan jetziger Zeit kein Priester
aus dem Stamm Aaron gebohren, ein Lehrer
seyn, er sey denn auch ein Rabbi. Aber die Jüden,
welche in Hispania gewohnet haben, wollten
keinen zum Rabbi machen, weil sie lehreten, man
solle sich ausser dem gelobten Lande auf keinen
Menschen in der Lehre verlassen. |
|
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Die Rabbinen aber haben nichts mehr davon,
als die Nahmen Rabbi, und werden über Tische
obenan gesetzet, ausgenommen etliche wenige
Rabbinen, die werden von gewissen Gemeinen
unterhalten, doch also, daß sie nicht zu fett
werden. Also halten alle Jüden, so in Schwaben-Land wohnen, einen Rabbi. Die in Franckfurt am
Mayn einen, die zu Friedberg einen; und die, so
unter dem Churfürsten zu Cölln wohnen, haben
auch einen den sie unterhalten. |
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Nachdem aber die deutschen Jüden gesehen
hatten, daß wir Christen nicht allein Magistros,
sondern auch Doctores machen, haben sie
ohngefehr für 200 Jahren eine neue Art Rab- |
|
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{Sp. 395|S. 207} |
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binen erfunden, wie Don Isaac bezeuget, dieselben werden Moranan, welches heist unsere
Lehrer, genennet. Wo nun ein solcher
hochgelehrter Morenu zu bekommen ist, läst man
die andern Rabbiner sitzen, und giebt diesem
seinen Unterhalt. |
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Das Amt der bestallten Rabbinen aber ist
fürnehmlich, daß sie auch andere zu Rabbinen
machen können, und wenn ein Jude dem andern
etwas schuldig ist, und ihn nicht bezahlen will,
muß ihn der Rabbi mit und durch seinen Bann zur
Bezahlung zwingen. Desgleichen, wenn einer
oder eine das Gesetz GOttes, oder der Rabbinen,
öffentlich übertreten hätte, mit Ehebruch,
Blutschande, Verrätherey und dergleichen, oder
hätte die gewöhnliche Zeit nicht gefastet, oder
hätte den Sabbath entheiliget, denselben muß der
Rabbi ordentliche Busse, nach Gelegenheit der
Personen und Sachen, ordnen und
fürschreiben. |
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Es kan auch keine Ehe gemacht, noch wieder
geschieden werden, es geschehe denn durch den
Rabbi, oder seinen Vollmächtiger. Auch muß er
Bericht thun, wenn ein Huhn, oder Ganß wäre
hinckend worden, ob man es schlachten und
essen dürffte, oder ob man es den Christen
verkauffen müste, und dergleichen Sachen sehr
viel. |
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Fürnehmlich aber muß er aller Gesunden un
Krancken, junger und alter Weiber Natur und
Eigenschafften, ihrer verborgenen Schätze wohl
zu unterscheiden wissen, und so es ihm möglich,
muß er auch alle Jahre dreymahl predigen,
nehmlich den Sabbath vor Ostern, den Sabbath
vor Pfingsten, und den Sabbath vor der traurigen
Begängniß der Verstöhrung der Stadt und Tempel
zu Jerusalem. Welche Predigten aber nicht zur
Erbauung dienen, wird auch kein Artickel ihres
Glaubens bewiesen, noch gehandelt, sondern sie
nehmen einen dunckeln Spruch aus dem Talmud,
und erzwingen nach Cabalinischer Art und Kunst
daraus, daß ihr Meßias noch in diesem Jahr
kommen soll. Und obwohl, wie gedacht, der
Rabbinen-Stand gar nichts, oder doch sehr wenig
ins Haus und Beutel bringt, ist doch bey diesem
Volck der Ehrgeitz so groß, daß auch ihrer mehr
durch Gunst, als durch Kunst, zu Rabbinen
gemacht werden, und wo einer dem obersten
Rabbi ein Stück Goldes oder zwantzig giebet,
macht er einen viel eher zu einem Rabbi, als wenn
er tausend Stück Goldes verstudiret hätte. Wie
denn von solchen ungelehrten Rabbinen der R.
Abraham, in seinem Cabalistischen Buche …
zeuget, wenn er berichtet: |
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Daß zwar der Priester Rab Aaron, ein reicher
und fürnehmer Kauffmann gewesen sey, aber
doch sey er wegen seines Reichthums, und nicht
wegen seiner Geschicklichkeit, zu einem Rabbi
gemacht worden. Auch habe man einen
Leinweber zu einem Rabbi gemacht, daraus den
Jüden sehr viel Unglück entstanden sey. So
schreibet er auch, daß die obersten Rabbinen
nicht ordentlicher, oder rechtmäßiger Weise zu
solchem ihrem Stande kommen seyn, sondern
habens von den Heydnischen Obrigkeiten für Geld
erkaufft, wie man einen Zoll zu kauffen pfleget. Ja
es zeuget dieser Rabbi, daß sint der Zeit, als die
Israeliter zu regieren haben ange- |
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{Sp. 396} |
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fangen, haben die obersten Rabbinen nicht
aufrichtig gehandelt, sondern haben sich mit
grossem Geld ins Amt gekaufft, gleichwie man
einen Zoll an sich kaufft, und sind also keine
Hirten, sondern Miedlinge gewesen. Eben dieses
zeuget auch R. Gedalia von ihnen. Ja der von den
Rabbinen selbst geschriebene Talmud kan nicht
Worte genung finden, ihren Ehrgeitz damit zu
beschreiben, darum schreibet er: Dieses sind die
Creaturen, welche sich allezeit undeinander
hassen, nemlich die Hunde, die Huren, die
Hahnen, und die Rabbinen etc.„ |
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Ausser diesem geben auch hiervon Bericht
der Jude Leo von Modena, in Ceremonies et Constuma des Juifs … und
Buxtorff in Synagog.
Jud. ... Der erstere macht auch kein Geheimniß
daraus zu bekennen, daß die Rabbinen in allen
unter dem Juden-Volck vorfallenden Streitigkeiten
insgemein Richter abgeben, und ihr Urtheil, nebst
dem Gebrauch der
Vernunfft, auch unter
Uberlegung der mancherley Umstände an Zeit,
Ort, Person u.s.w. nach dem so genannten Cosen
hamischpath und Seclod Tesivod fasseten,
welche
Ordnungen und Rechte aus denen
Büchern Mosis gezogen, und also der Grund
davon in folgenden
Stellen zu finden wäre,
nemlich: 2 Mose XXI, XXII, XXIII, 5 Buch Mose
XXI - - XXV. |
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Der letzt benannte oder Buxtorff aber
schreibet: |
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„Wo zehen Jüdische Haus-Gefässe sind,
tragen sie Sorge, einen Rabbi oder Moranu zu
haben und zu halten, der die Kinder unterrichtet,
in Glaubens-Scrupeln Weisung thue, den
Gottesdienst vorstehe und selbigen pflege. Diese
machen wieder andere Rabbiner und Morenan,
pflegen auch Recht zu sprechen, streitige Sachen
zu entscheiden, und nebst denen übrigen
Vorstehern, oder, wo es an dergleichen fehlet,
alleine Urtheil zu fällen, Straffen aufzuerlegen,
daß sie noch mit Gewalt aufs wenigste den
Schatten von ihrem alten grossen Rath, dessen
Ober-Vorsteher und Gerichts-Vater erhalten und
abgeben wollen, folglich bey dem verblendeten
Jüden-Volck, zu dessen immer fernern
Verstockung, in einem grossen Ansehen sind, und
als ihre Päbste, in Glaubens- oder vielmehr
Aberglaubens-Sachen vor gantz unfehlbar
gehalten.„ |
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Die Vornehmsten unter ihnen in
Deutschland
sollen die Ober-Rabbi zu Worms und Franckfurt,
in Böhmen der zu Prag seyn, davon Schwab, ein
bekehrter Jude, im Jüdischen Deck-Mantel …
schreibet: |
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„Es haben die Juden bisher drey Ober-
Rabbiner gehabt, nemlich einen zu Prag, den
andern zu Worms, den dritten zu Franckfurt, dero
Regiment und Gebiet sie alle mit einander, sammt
ihren gemeinen Rabbinen, unterworffen und
gehorsam sind, nemlich ieder demjenigen,
welchen er am nächsten hat.„ |
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Hoher Obrigkeit stehet es zu, ob, und wie weit
sie die Rabbi-Macht unter dem blinden Juden-
Volck in ihrem
Gebiet gelten lassen wolle? welche
die alten Kayser schon zu beschneiden vor gar
nöthig geachtet haben; und überhaupt hat sich,
weil der rechte Meister, HErr und Richter in
unsern JEsu gekommen ist, sich die Jüdische
Meisterschafft, die
Macht eigene
Gesetze zu
haben, zu stellen, und darnach zu richten, von
dem Jüdischen
Volck verlohren. Das hatte
der |
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{Sp. 397|S. 208} |
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Geist der Weissagung vorher gesaget, und
die Zeichen von der Zeit des ankommenden
Meßiä oder Welt-Heylandes bemercken, also
sagen wollen: |
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„Daß die Gerichtliche Rabbinerey oder
Meisterschafft nicht eher von denen Jüden, als
einem besonders in eigener Verfassung vor sich
stehenden Volcke, wegkommen würde, als biß der
gekommen wäre, welcher kommen solle, und im
Deutschen ein Held genennet wird.„ |
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So solte das Volck ein besonderes und in
eigener Verfassung beysammen stehendes, und
nach seinen Gesetzen durchgehends sich selbst
richtendes Volck bleiben, biß der Meßias käme;
wenn aber dieser erschienen wäre, die gantze
Jüdische Verfassung und eigen-gerichtliche
Meisterschafft aufhören, wie denn das Volck
auseinander getrieben, unter alle Völcker
zerstreuet, die Meisterschafft ihm genommen,
oder dem Löwen Juda aus den Klauen gerissen
worden, daß selbiges wohl seinem Aberglauben
folgen mag, übrigens die Rechte eines jeden
Landes zu erkennen, nach selbigen zu leben und
sich darnach von Fremden richten zu lassen
verbunden ist. So ist es gegangen, wie Jacob
geweissaget |
1 Buch Mose XLIX,
10; |
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„Es wird das Scepter von Juda nicht
entwendet werden, noch ein Meister (die
Meisterschafft, die Rabbinerey, die eigene
Gerichtbarkeit) von seinen Füssen, biß der Held
komme etc.„ |
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Zu dessen Erläuterung Amelius in Erörterung
der schwersten Schrifft-Stellen A.T. Tom. II. …
Weihenmayer in der Fest-Posaune, Th. II, … und
andere, dieses zusammen getragen: |
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Das Scepter heist nach der Grund-Sprache
ein Zweig oder Ruthe, (maaßen die Scepter
Anfangs nur höltzerne Stäbe gewesen) und von
einer Ruthe, wollen es einige Rabbinen
verstanden haben: Es wird die Züchtigung, oder
Trübsal von Juda nicht weichen, biß zur
Erscheinung des Meßiä; allein solches ist streitig
mit allen Umständen des Textes, als worinnen
nicht, wie den vorhergehenden Brüdern in vorigen
Worten, Straffe und Unglück gedrohet, sondern
Wohlthat und Segen verheissen wird. Zu dem
wiederspricht auch die
Erfahrung, maaßen unter
David und Salomo, und also für die Zukunfft
Christi, sie eines blühenden und glücklichen
Zustandes genossen. Uber das, das Elend, das
die Jüden heut zu Tage leiden, gehet nicht über
den Stamm Juda, sondern über das gantze Volck.
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Darnach so heisset das Grund-Wort auch ein
Stamm oder
Geschlechte; daher diese
Weissagung von andern also erkläret wird: Es
wird Juda allezeit ein Stamm bleiben, biß der
Held, dem die Völcker werden anhangen, komme;
wie es also Justinus, Eusebius, Athansius,
Chrysostomus, Theodoretus und andere erklären,
welches zwar an dem Stamm Juda erfüllet
worden; denn da alle Stämme unter einander
zerstreuet, ja auch mit den Völckern und Heyden
vermischet wurden, ist doch der Stamm Juda
verblieben, und hat sein Geschlecht-Register biß
auf Christi Zukunfft richtig behalten, und das laut
Hos. I, 6, 7, ich will mich nicht über das Hauß
Israel Erbarmen etc. |
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Allein es lautet die
Redens-Art hier hart und
ungewöhnlich, daß der Stamm vom Stamme nicht
soll weg genommen werden. Füglicher verstehen
wir dann mit Luthe- |
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{Sp. 398} |
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ro und andern ein Scepter, als ein
Zeichen
Königlicher
Hoheit und
Herrschafft; wie dann
Könige, neben der Krone auf dem Haupt, auch ein
Scepter in der Hand zu führen pflegen; jedoch daß
durch das Scepter nicht eben eine Königliche,
sondern insgemein eine Herrschafft und
gemeines Wesen mit seinen
Gesetzen und
Ordnungen
verstanden werde. |
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Der Meister ist nach dem Ebräischen
eigentlich [ein Wort Hebräisch], welches Wort von
einigen gedeutet wird, ein
Lehrer des Gesetzes,
zu dessen Füssen die Jünger, wie Paulus zu den
Füssen Gamaliels, sassen, |
Apost. Gesch. XXII,
3, |
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oder vielmehr stunden, nach dem Zeugniß
der Rabbinen, die da sagen: Von den Tagen
Mosis, biß auf die Zeit Rabbi Gamaliels, musten
die Jünger stehende das Gesetz lernen; aber
nach Gamaliels Tode haben die Kranckheiten die
Welt zu plagen angefangen, daß sie also sitzende
im Gesetz
studireten. Dannenhero der Talmud
klaget, das nach des alten Gamaliels
Tode die
Herrlichkeit des Gesetzes sey
verschwunden. |
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Andere verstehen durch das
Ebräische
Wort
einen Feld-Herrn im Kriege, und drehen das Wort,
das im Grund-Text gedeutet zwischen seinen
Füssen, also, daß es muß heissen zwischen den
Panieren; oder da sie es behalten, meynen sie,
daß darum von denen Füssen geredet werde, weil
die meiste Heeres-Macht der Israeliten in Fuß-Volck bestand, auch in die Menge Roß zu halten
einem Israelitischen Könige ausdrücklich von
GOtt
verboten war. Aber so wenig der Scepter von
bürgerlicher
Regierung alleine kan verstanden
werden; so wenig kan auch das Grund-Wort von
einem Heer-Führer im Kriege genommen werden,
sondern vielmehr, weil solch Wort von einem
solchen Stamm-Wort entspringet, das Satzungen,
Gebote und
Rechte heisset, die doch im Kriege
ehe gebrochen, als gegeben und gehalten
werden; so wollen andere von einem Rath oder
Cantzler es auslegen, der zu den Füssen des
Königs sitzet, und ihm in Regierung seiner Lande
bedienet ist. |
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Wir halten aber dafür, daß mit diesem Worte
angedeutet werde, der grosse Rath zu Jerusalem,
als welcher biß auf Christi Zeiten hin, Gesetze
geben und anordnen, ja so gar die Gerichte
wieder die Verbrecher nach eigenem Bedüncken
verwalten könnte. Hierbey fragt sich, wie das Wort
Juda zu nehmen sey? Juda ist nicht die Person
dieses Ertz-Vaters, noch auch das gantze
Jüdische Volck, sondern der Stamm, so
absonderlich von Juda entstanden, als von dem
so wohl die vorhergehende als nachfolgende
Worte, daß er sein Füllen an den Weinstock
binden, und seiner Eselin Sohn an den edlen
Reben etc. reden. Weil nun GOtt, unter so vielen
Veränderungen des Jüdischen
Reichs, sonderlich
diesen Stamm erhalten wollen, auch nach der
Babylonischen Gefängniß eine Zeitlang die
Regierung bey denen Personen, die eigentlich aus
solchem Stamm waren, verbliebe, und dadurch für
allen andern Stämmen in ein grosses
Ansehen
kommen, so haben die Jüden nicht allein von der
Zeit an, sich den
Nahmen von Juda gegeben,
sondern auch die Regierung selbst hat den
Nahmen der Regierung von Juda behalten, und ist
bey diesem Stamm biß an Christi Zeit, biß der
Held gekommen, verblieben, obgleich die
Asmonäer, welche |
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{Sp. 399|S. 209} |
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aus dem Stamm Levi waren, und Fremde die
Regierung angetreten. Die meisten Ausleger
stehen zwar in den
Gedancken, wenn der Held
kommen werde, würde, nach Jacobs
Meynung,
das Scepter, und der Meister von Juda schon
entwendet seyn, und nach solcher Entwendung,
als einem Zeichen der baldigen Ankunfft, selbiger
sich einstellen; womit sie es aber nicht treffen,
maaßen die Ebräische Redens-Art biß, eine
Duration und Währung anzeiget, die so lange
dauren solle, biß der Held komme; als nach
dessen Ankunfft das Scepter und der Meister erst
entwendet werden soll, zu einer Uberzeugung,
daß dessen Ankunfft gewiß geschehen sey, weil
kein Scepter und kein Meister mehr in Juda
vorhanden sey. |
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Hier ist zu gedencken, daß man endlich noch
zugebe, der Meister, oder der hohe Rath, welcher
nach den Gesetzen in gewissen Fällen das Recht
verwaltete, sey noch in Juda gewesen; fast
durchgehends aber will man dem Stamm Juda
das Scepter bey der Ankunfft des Schilo nicht
zugestehen. Gemeiniglich hält man dafür, daß
eben das Scepter hauptsächlich von Juda
entwendet worden, als die Jüden dem Königlichen
Regiment des Herodis, als eines Fremden, der
von der Idumäer Stamm entsprossen, durch
Befehl der Römer sich unterwerffen müssen. |
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Denn erstlich saget die Verkündigung Jacobs
ausdrücklich, daß das Scepter biß auf des Schilo
Ankunfft von Juda nicht solle entwendet werden;
so es aber nach dieser
Gelehrten Meynung noch
vor der Ankunfft Christi wäre entwendet worden,
so ist es nicht biß auf die Ankunfft des Schilo
geblieben, damit wiederspricht man aber dem
Heiligen
Geist, der durch Jacob redete. |
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Hiernächst ist gar leicht zu erweisen, daß das
Scepter bey dem Stamm Juda noch gewesen, als
zur Zeit der Geburth und Ankunfft des Schilo da
Herodes
regieret hat, ob er gleich als ein Fremder,
anfänglich wieder der Jüden
Willen, nachgehends
aber mit ihrer freywilligen Unterwerffung, die
Königliche Regierung verwaltete. Denn das Volck,
so ein König regieret, der im Nahmen des Volcks
die Regierung nach des Volcks Gesetzen führet,
hat ja allerdings ein Scepter, wie die Römer,
Macedonier und andere Völcker das Scepter noch
gehabt haben, da sie auch gleich von fremden
Königen, die auch das Regiment mit Gewalt an
sich gebracht haben, sind beherrschet, und nach
ihren Gesetzen regieret worden, welches Vitringa
weitläufftig erweiset. |
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Um desto eher und nachdrücklicher kan man
auch die Jüden von der Gewißheit der schon
geschehenen Ankunfft des Meßiä überführen, weil
derselbe kommen, da Juda das Scepter und den
Meister noch gehabt, dargegen beyde, so wohl
Scepter als Meister, dermaaßen von ihnen
nunmehro entwendet worden, daß sie keines
derselben niemahls wieder bekommen werden.
Allein man wird sagen, daß die Rede, von seinen
Füssen, erweise, daß die
Regenten nothwendig,
dem Geblüte nach, aus dem Stamme Juda seyn
müssen, und daß also, weil die Asmonäer und
Herodes nicht eigentlich von dem Geschlechte
Juda herstammeten, nicht könnten Regenten von
Juda genennet werden, folglich hätte das Scepter
schon aufgehöret, so bald aus dem Stamme Juda
selbst keine Regen- |
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{Sp. 400} |
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|
ten erwehlet worden. Wir gestehen, daß
dieser Einwurff anfänglich einen guten Schein in
der Grund-Sprache habe, doch wenn man ihn
recht bey Licht besiehet, so wird man finden, daß
die Worte: von seinen Füssen, nicht so wohl die
Geburt, als die beständige Herrschafft anzeigen,
nemlich wie sonsten in der Heiligen Schrifft auf die
Weise der Löwen alludiret wird, da sie über ihrem
Raub liegen, und denselben zwischen ihren
Füssen feste halten, also wird sonderlich hieselbst
mit dieser Rede dahin gesehen, um so vielmehr,
weil vorher im 9ten Vers Juda mit jungen Löwen
und Löwin verglichen wird darinn, daß er fest auf
seinen Raub halten, und denselben also gantz
geniessen würde. In diesem Verstande würde so
viel mit der Redens-Art: von seinen Füssen,
angezeiget, daß die Jüden ihr Regiment,
Policey
und Gesetz, bisß der Meßias käme, behalten
solten. |
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Andere erklären die Füsse von der letzten
Zeit. Denn es ist bekannt, daß im gemeinen
Sprüchwort, wenn man von einem Ende will
reden, gesagt wird: Es ist kommen vom Haupt zu
den Füssen; auch ist diese Redens-Art in der
Schrifft nicht ungebräuchlich, daß wenn von dem
Letzten oder Nachzug geredet wird, die Füsse
genennet werden; wie GOtt zum Mose sprach 2 B.
Mose XI, 8, nach dem Grund-Text: Zeuch aus du
und alles Volck, das zwischen deinen Füssen ist.
Auch ist bekannt, daß durch die Füsse am Bilde
Nebucadnezars die letzten Zeiten verstanden
werden; und wäre also auch nach dieser
Erklärung dieß der eigentliche Verstand dieser
Worte: Juda soll das Scepter haben und behalten,
und ob wohl in den letzten Zeiten derselbe
erniedriget werde, solle dennoch eine
Obrigkeit
ihnen bleiben, biß der Meßias käme. |
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Und gewiß, dieses erhellet auch aus den
Geschichten selbst. Denn obgleich die Jüden
damahls unter der
Bothmäßigkeit der Römer und
des Herodis stunden, jedennoch war
denenselben vergönnet, nach ihren eigenen
Gesetzen zu lieben, so wurde auch annoch der
Jüdische
Staat durch den grossen Rath regieret,
ehe der völlige Untergang erfolgte. |
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Was besonders noch das Wort biß,
[hebräischer Text] anlanget, so übersetzen die
Jüden dieses Ebräische, als wenn es zwey Wörter
wären: Das Scepter, der Gesetzgeber von Juda
soll immer und ewig bleiben, wenn der Meßias
kommen wird. Schlüssen darnach also: Das
Scepter ist anietzo von Juda entwendet, darum ist
auch der Meßias noch nicht gekommen. Ihre
Gründe aber zu solcher Ubersetzung sind sehr
schlecht; denn wenn sie meinen, daß die
Accentuation ihnen sonderlich zu
Nutzen komme,
so wird dieses nicht allein von uns geläugnet,
sondern wir können auch wohl aus der
Accentuation das Gegentheil darthun, daß das
Ebräische nothwendig biß heissen müsse, und
daß, wenn [hebräischer Text] mit [hebräischer
Text] also zusammen gesetzt wird, niemahls eine
Ewigkeit, wohl aber eine gewisse bestimmte Zeit,
wie lange etwas währen solle, angezeiget
werde. |
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Nun müssen wir noch zuletzt untersuchen,
wenn eigentlich die Abschaffung des Scepters und
des Gesetzgebers geschehen? Ehe wir hierauf
antworten, so muß dieses zum Grunde geleget
werden, daß nicht gleich auf einmahl, sondern
allmählig, nach und nach, das Scepter und der
Gesetzgeber von Juda |
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{Sp. 401|S. 210} |
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entwendet worden, und daß die völlige
Entwendung solcher Herrschafft erst nach Christi
Ankunfft erfolget. Wir wollen nicht untersuchen, ob
GOtt darinn seine Barmhertzigkeit und Langmuth
sehen lassen, daß da er das Jüdische Regiment
auf einmahl hätte herunter werffen können, es ihm
dennoch vielmehr gefallen, solches allmählig und
mit Verfliessung viele Jahre zu thun; Nur dieses
wollen wir erinnern, daß die Entwendung des
Scepters und des Gesetzgebers gar füglich
könnte in dreyen Periodis oder Zeit-Rechnungen
betrachtet werden. |
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Der erste Periodus gehet von der Zeit an, da
Pompejus der Grosse, den Tempel zu Jerusalem
einnahm; denn von der Zeit an wurde Hyrcanus,
entweder in der
That oder nur den Nahmen nach,
dem Regimente vorgesetzet, regierte auf 40 Jahr,
biß er von Antigono vertrieben wurde. Nachdem
auch dieser Antigonus bald getödtet ward, so kam
Herodes, durch Hülffe der Römer, zu der
Regierung, verwaltete auch dieselbe 34 Jahr
mit grosser Beunruhigung des Jüdischen Staats.
Archelaus folgte im Reich, und regierte 9 Jahr,
weil er ins Elend verwiesen wurde. |
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Der andere Periodus gehet von der
Absetzung und von der Landesverweisung des
Archelai an, maaßen nunmehr Judäa zur
Römischen
Provintz gemacht wurde, und zugleich
Römische Landpfleger bekam. Gleichwie nun aber
in dem ersten Periodo schon viele Eingriffe in die
Herrschafft des Jüdischen Scepters geschehen,
also wurde dieselbe in dem andern Periodo noch
schlechter, in dem die Jüden wegen ihrer mehr
und mehr gekränckten
Freyheit vielmahls
gefährliche Unruhen erweckten, biß sich ja der
dritte Periodus einfunde, da das Jüdische
Regiment, durch die endliche Verwüstung der
Stadt und des Tempels völlig aufgehoben und
vernichtet wurde. |
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Ob nun wohl einige Jüden so
unverschämt
sind, daß sie noch nicht wollen die völlige
Entwendung des Scepters von Juda glauben,
sondern ich weiß nicht von welchen Königreichen
derer 10 Stämme reden, welche sich in Asien
zeigeten; iedennoch gestehen andere Juden
gantz aufrichtig, daß bey ihnen weder Scepter
noch Gesetzgeber sey. |
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Meister des Himmelslaufs |
Sonst wird auch in Heiliger Schrifft gedacht
der Meister des Himmels-Lauffs, welchen sich die
Jüden in und aus ihrem Elende solten helffen
lassen, weil sie doch bey guten Tagen mehr auf
deren Lug und Trug, als auf das Wort der
Wahrheit gehalten hatten, und es spricht also der
Prophet Esaias, Cap. XLVII, 13, 14, im Nahmen
GOttes zu ihnen: |
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„Laß hertreten und dir helffen die Meister des
Himmels-Lauffs, und die Stern-Gucker, die nach
den Monden rechnen, was über dich kommen
werde. Siehe! sie sind wie Stoppeln, die das
Feuer verbrennet, sie können ihre (selbst eigenes)
Leben nicht erretten vor den Flammen, und wollen
doch andern Wege zeigen, der Glut zu entrinnen
etc.„ |
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Das im Ebräischen gebrauchte und von
Luthero mit Meister übersetzte Wort [ein Wort
Hebräisch] Hober, hat denen Gelehrten, weil es
sonst in der Schrifft weiter nicht vorkommt, viel zu
thun gemacht, um zu finden, woher es geleitet,
und was seine Bedeutung sey. Einige meynen, es
habe seinen
Ursprung vom hoch fliegen, oder von
klar seyn, und bezeichne Leute, die sich auf die
Wahrsagerey aus dem |
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{Sp. 402} |
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Vogel-Flug und Vogel-Geschrey geleget, |
Vitringa in l.c.
Esaiae. |
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Andere sagen, das Wort Hober sey verwandt
mit dem Nahmen Geber, den noch heut zu Tage
die Verehrer des Feuers und der Sonnen in
Persien trügen, welche sich auch auf die
Sternseherey, und dahero vermeintlich
fliessendes Wahr- und Weissagen geleget, |
Zorn in Bibliotheca
Antiquario-exegetica p. 634; |
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wie auch die LXX und andere Dollmetscher
[hebräischer Text] mit [drei Wörter griechisch]
Sternseher des Himmels gegeben; von welchen
der
Artickel
Sternseher, Zeichendeuter,
nachzusehen. |
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