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Zedler: Gerichtbarkeit HIS-Data
5028-10-1112-5
Titel: Gerichtbarkeit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 10 Sp. 1112
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 10 S. 573
Vorheriger Artikel: Gerichts-Acta
Folgender Artikel: Gerichtsbote
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Römisches Recht
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

  Text Quellenangaben
  Gerichtbarkeit, oder Gerichte, Lat. Jurisdictio, wird bißweilen in weitläufftigem Verstande  
 
1) Vor die Majestät, oder pro superioritate territoriali genommen,
2) pro regione, in welcher die Gerichtsbarkeit ausgeübet und recht gesprochen wird.
3.) kat exochēn wird die Gerichtsbarkeit nur zu einer Art der Jurisdiction gerechnet, welche den Magistratui qua tali zukommt, nehmlich ad ciuilem et ordinariam.
l. 6. π. de Tut.
  Und in diesem Verstande wird die Gerichtsbarkeit keines Wegs der Jurisdictioni criminali oder dem mero imperio, sondern der Jurisdictioni extraordinariae entgegen gesetzet, l. 7. …
  Und in dieser letztern Bedeutung ist die Gerichtsbarkeit eine öffentliche Gewalt die streitigen Rechtshändel zu untersuchen, zu entscheiden, und das, was entschieden ist, zu exequiren. Eine öffentliche Gewalt wird sie darum genennet, weil Theils keinem priuato die Gerichtsbarkeit einem andern willkührlich mitzutheilen erlaubet ist, Theils auch, damit hierdurch die Arbitri compromissarii ausgeschloßen werden, so durch beliebte Wahl einiger Priuat-Per-  
  {Sp. 1113|S. 574}  
  sohnen zu Ausmachung verschiedener Streitigkeiten pflegen erwählet zu werden.  
  So offt das Wort Gerichtsbarkeit in genere und in significatione natiua angenommen wird, so offt begreifft es das merum imperium unter sich. l. 2. …
  Denn also wird Jurisdictio plenissime angenommen, weil auch in caussa criminali und peinlichen Fällen Recht gesprochen wird.
  • cit. l. 2 ...
  • Noodt de Jurisdictione.
  • Gebauer Disp. de Jurisdictione.
     

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Stand: 27. Februar 2013 © Hans-Walter Pries