Titel: |
Gericht |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
10 Sp. 1110 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 10 S. 572 |
Vorheriger Artikel: |
Gerharmont |
Folgender Artikel: |
Gericht / wird auch von dem Orte |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Stichworte |
Text |
Quellenangaben und Anmerkungen
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Gericht. Das
Wort wird genommen entweder vor dem
Ort wo
Gericht gehalten wird, oder vor die
Versammlung derer
Richter und
Beysitzer des
Gerichts, oder vor die
Gerichtsbarkeit selbst, oder vor die
Ordnung und
Handlung, des Gerichts und des Processes,
vornehmlich aber vor die
gantze Handlung, so vom Klägern und Beklagten vor dem Richter, der solche durch
seinen Richter- |
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{Sp. 1111|S. 573} |
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lichen Ausspruch endiget, ergehet. |
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Wie nun die Streit-Sachen sehr vielerley seyn können, so werden auch die
Gerichte verschiedentlich
eingetheilt, und zwar[1]
erst hauptsächlich in
Geistliche und
Weltliche. |
[1] |
HIS-Data: korrigiert aus: war |
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Geistliche |
Vor jene gehören alle
geistliche Personen,
Güter und
Gerechtigkeiten,
Bestellung geistlicher
Ämter, alle
Gewissens- und
Ehe-Sachen, und so fort.
Ermeldete Gerichte werden in
Teutschland bey denen
Protestanten durch die
Consistoria
verwaltet. |
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Weltliche |
Die
weltlichen Gerichte sind wiederum
bürgerlich, worinnen gemeine
Klag-Sachen[2] entschieden, oder
peinlich, wo die Ubelthaten mit
Leibes- oder
Geld-Straffe beleget werden. |
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allgemeine und besondere |
Im heiligen Römischen Reiche
können die sämmtliche Gerichte in allgemeine und besondere eingetheilet werden. |
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- Zu den ersteren gehöret
- zu denen letztern,
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Mitwirkende |
Zu einem Gerichte werden unentbehrlich erfordert |
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Beyständige
Personen aber sind |
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Literatur |
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- Grotius de Jure B. …
-
Puffendorff de Jure Nat. et Gent. …
- Hochstetter in Colleg. Puffendorff. Exerc. …
- Beckmann Medit. polit. …
-
Wolff in Gedancken von dem
Gesellschafftlichen Leben derer Menschen …
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Siehe auch |
Von dem Gericht der Hebräer, siehe Sanhedrin. |
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