Titel: |
Adsessores |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
1 Sp. 580 |
Jahr: |
1732 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB Bd. 1 S. 330 |
Vorheriger Artikel: |
Adsertor |
Folgender Artikel: |
Adsessoria |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Adsessores, Beysitzer,
Räthe, die nemlich
von der Obrigkeit mit in
Rath gezogen
wurden. |
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Sind also
genennet worden
von adsidere, darbeysitzen,
weil sie mit darbey sassen, wenn
Recht
gesprochen wurde, und die Obrigkeit in denen
Rechten
informirten, |
l. 1.
ff. de Offic.
Ass. |
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denn indem die
Richter insgemein derer
Rechte nicht kundig, so wurden sie durch diesen
Rath
regieret; diese Adsessores hatten keine
Macht, Recht zu sprechen, oder
Jurisdiction,
daher sie in Abwesenheit der Obrigkeit weder
über die
Sache
erkennen, noch selbige
entscheiden konnten, |
l. pen.
C.
de Off. Ass. |
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so konte der
Magistrat seine
gantze
Iurisdiction auch einem andern übergeben, und
sie durch denselben ausüben lassen, welche auch
Adsessores hiessen. |
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Nachgehends hat man sie auch
Comites genennet. |
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Endlich, als die ordentlichen Iudicia aufgehoben
wurden, nennete man diese Iurisperitos, Rechts-Gelehrten,
also, welche sowol in öffentlichen, als Privat-
Gerichten, in Colonien,
Städten, sowol in Rom, als
auch in denen
Provincien, von denen, so daselbst
Gerichte hielten, um Rath, und was Rechtens sey,
befraget worden, auch davor ein öffentliches
Salarium genossen; und waren sie also nicht
selbst Richter, sondern sie war nur derer Richter
ihre Rathgeber. |
- Pollet. For. Rom. ...
- Brissonius Select. Antiqu. ...
- Guther. de Off. Dom. Aug. ...
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