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Reich, wird ins besondere und mit einem
gewissen
Vorzuge
bey uns das |
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- Römische Reich Deutscher Nation,
- Imperium Romano-Germanicum,
- L’Empire d’Allemagne,
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genennet,
das ist, dasjenige
mächtige
Reich, welches unter
einem höchsten Oberhaupte, dem Röm.
Kayser, und den
Reichs-Ständen, als
Gliedern, von Conrado I
her, auf die Deutsche Nation gebracht, durch Otten den Grossen
befestiget, und bis auf unsere
Zeit erhalten worden. Es wird |
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- ein
Reich genennet, weil es den grössesten
Königreichen an Umfang und
Macht nicht weichet, indem es sich von den Alpen bis
an die Ost-See, und von jenseits Rheins bis über
die Oder erstrecket.
- Das
Römische Reich, weil die Beherrschung der
Stadt Rom lange
Zeit
bey den
Deutschen Königen gewesen, und sie derselben sich ausdrücklich noch
nicht begeben.
- Das Deutsche
{Sp. 8}
Reich,
weil es das
alte Deutschland mit seinen
Völckerschafften
mehrentheils begreifft.
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Das Oberhaupt wird von den
Churfürsten
erwählt, und führet den
Titul eines
erwählten Römischen Kaysers, und
Königs in Germanien, ohne die andern, die
seinem Stammhause angehören. Die
Stände bestehen aus den
Chur- und andern
Fürsten,
Prälaten,
Grafen, und
Reichs-Städten. Diese
erkennen allein den Kayser
über sich, und haben grosse
Länder, unter dem Titul
Hertzogthümer,
Land-
Marck-
Pfaltz-- und schlechten
Graf- oder
freyer Herrschafften unter sich,
über welche sie die Landesfürstliche Obrigkeit führen, und deren
Einwohner,
Landsassen genannt, ihnen
unmittelbar, dem Reich aber nur mittelbar unterworffen
sind. Von welchen allerseits unter besondern
Artickeln ein mehrers nachgesehen
werden kan. |
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Heiliges Reich |
Sonst wird dasselbe mit unter auch das Heilige Reich
genannt, und ist es allerdings etwas sonderbares, daß man unser Reich ein
heiliges Reich zu nennen pfleget. Dabey wird zweyerley gefraget. |
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1) |
Wenn man ihm zu erst diese Benennung beygeleget habe? |
2) |
warum solches geschehen sey? |
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Den
Ursprung legen etliche auf Conrads des Salischen, andere auf
Friedrichs I Zeiten, und noch andere gestehen, daß
ihnen solcher gäntzlich unbekannt sey. Sollte Friedrich I
denselben zu erst aufgebracht haben; so ist es sehr glaublich, daß solches der
unruhigen Päbste wegen geschehen sey, welche nach dem Exempel Gregorius
VII die
Majestät eines
Kaysers lieber gantz und gar unter die
Füsse treten wollten, und denen man auf alle Weise und bey aller Gelegenheit
auch mit dergleichen Benennung zeigen muste, wie heilig und unverletzt dieselbe
von
Rechts wegen sollte gehalten werden. |
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Es kan auch wohl seyn, daß er den alten Römischen, oder den neuern
Griechischen Kaysern darinnen nachahmen wollte, die sich allerseits Divos und
sacros zu nennen pflegten. Wiewohl Friedrich dieses Bey-Wort
nicht so wohl auf sich, als auf das sämmtliche Reich gedeutet wissen wollte.
Vielleicht geschahe es auch wegen der Propheceyung Danielis,
davon unten ein mehrers soll
gesagt werden. Nichts aber ist ungegründeter, als
wenn die Päbste diese Benennung auf sich appliciren und behaupten wollen, daß
man ihres Sitzes wegen, welcher nach Rom verleget worden, dem Reiche diesen
herrlichen
Namen beygeleget habe. |
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Ob man wohl nicht zu läugnen begehret, daß man
Kayser Carln V
nebst dessen Nachfolger, in denen ordentlichen
Capitulationen zum Schutze der
Römischen Kirche verbinden wollen; und ob auch wohl Blondellus
nicht aus Liebe zur
Wahrheit, sondern aus Haß gegen die
Deutschen,
gesagt: Es
sey das
Wort heilig anfangs ein blosses Beywort der Kayser gewesen, nachgehends
aber zum ordentlichen
Titul derselben gemacht worden; So ist doch nicht
abzusehen, was dem Reiche vor ein
Nachtheil daraus entstehen könnte, wenn man
dieser
Meynung beyfallen, im übrigen aber dieselbe nur recht erklären wollte. |
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Römisches Reich |
Wegen der obgedachten Benennung, da dieses
Reich auch das Römische Reich
genennet wird, fraget sich wiederum zweyerley: |
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1) |
ob wir dasselbe vor eine Continuation der alten Römischen Monarchie
annehmen können? |
2) |
wenn es allenfalls die Continuation
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{Sp. 9|S. 18} |
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der vierdten Monarchie nicht wäre, ob man solchem auch mit Rechte den
Namen
des Römischen Reiches, dem Kayser aber über alle Potentaten den
Vorzug
beylegen könne? |
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Was nun die erste Frage anbelanget, so behaupten solche |
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- die Gottesgelehrten aus dem Gesichte des Propheten Danielis, in seinem andern und siebenden Capitel;
- Die
Rechtsgelehrten aus denen
bürgerlichen Gesetzen, da der
Kayser ein
Herr der
Welt
(mundi Dominus) genennet wird;
- Die Geschichtschreiber aber daher, wenn
sie erzählen, wie die
Monarchie von denen Römern auf die
Deutschen gebracht, und
absonderlich von Ottone I die
Herrschafft
über Rom und das Römische Reich
erlanget worden.
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Hingegen wird solche auch von andern folgender massen widerleget: Das
Gesichte Danielis begehret niemand in Zweiffel zu zühen, nur die Auslegung darf
ein jeglicher nicht nach seiner
Einbildung machen. Die bürgerlichen Gesetze
gelten in diesem Stücke so viel, als nichts, und die
Kayser sind niemals
Herren
der gantzen
Welt gewesen. Sie haben auch niemals, weder durch göttl. noch
weltliche
Rechte, einige Prätension darauf machen können. Doch gesetzt, daß sie
dergleichen
Rechte gehabt hätten, so wären doch solche krafft des
Kriegs-Rechts,
und derer mit andern errichteten Vergleiche, oder auch wegen
freywilliger Verlassung, u.s.w. schon längst wiederum verloren worden.
Wenn wir im übrigen gleich ziemlich weit gehen, und zugeben wollten, daß noch
würcklich eine Universal-Monarchie vorhanden sey, und daß man solche nirgends
anders, als bey denen
Deutschen, suchen dürffte; so könnte sie doch nicht die
Römische, sondern vielmehr die Österreichische, oder doch die Deutsche
schlechthin, heissen. |
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Auf die andere Frage aber dienet zur Nachricht, daß, nachdem das Reich und
dessen Oberhaupt schon so
lange Zeit in ruhiger Posseß gewesen sind, diesen
Titul, und die daher entstandene
Präcedentz über andere zu behaupten, der
König
in Franckreich nicht wohl gethan, daß er so wohl bey dem
Münsterischen Frieden,
als auch bey angetretener
Regierung Josephs I
dessenwegen unnöthige
Disputen erreget. Denn das Vorrecht, welches Otto
I der Deutschen Nation zu wege gebracht hat, ist in den
nachfolgenden Zeiten unverändert bey ihr geblieben, und muß mit dem, was kurtz
zuvor von der vierdten Monarchie
gesaget worden, nicht vermenget werden,
vielleicht aber könnte man sich in diesem Stücke auf die Präscription oder
Verjährung beruffen. |
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Denn, ohngeachtet dieselbe in dem
Völcker-Rechte so genau an eine
Zeit
nicht, wie in bürgerlichen
Verordnungen, gebunden werden kan; so findet sie doch
gewisser massen darinnen gleichfalls statt, und muß viel Streitigkeiten grosser
Herren und Republiquen, welche sonst ewig dauren würden, beylegen helffen. Wenn
man in vorigen Zeiten dem
Kayserl. Gesandten am Türckischen Hofe seinen
Rang
zweiffelhafftig gemacht, so ist es bloß daher gekommen, weil derselbe nicht von
Kayserlicher Majestät und dem sämtlichen
Reiche, sondern nur wegen des
Königreichs Hungarn und der Österreichischen Erbländer abgeschickt gewesen. |
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Deutsche Nation |
Endlich wird auch das
Wort Deutscher Nation dazu gesetzet.
Und zwar ist dieses von Maximilians I Zeiten an
geschehen. Ob es aber eben eine Contradictio in adjecto sey, wie
Monzambano
meynet, oder ob man es damit entschuldigen |
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{Sp. 10} |
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könne, daß noch einige Reichs-Lehen in Italien übrig sind, das Reich auch
sich seiner übrigen Prätension niemals begeben habe, davon mögen andere
urtheilen. |
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Weil das alte Deutschland keine
Scribenten gehabt, so ist auch von dessen
eigentlichem
Zustande nicht viel sonderliches zu mercken. Und wo hätten auch in
Deutschland die Scribenten herkommen sollen, da niemand lesen oder
schreiben
konnte: Es wäre zwar sehr leichte gewesen, von den Römern solches zu erlernen,
doch der unbeschreibliche Haß gegen dieselben hat es nicht zulassen wollen. Es
scheinet auch, als ob diese barbarische Zeiten bis zu Caroli des Grossen
Zeiten gedauert hätten, welcher sich grosse Mühe gab, die
Deutschen nicht allein
zu Christen, sondern auch zu gelehrten und verständigen Leuten zu machen. |
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Was nun dergestalt von dem uralten
Zustande des Deutschen Reichs
gesaget
wird, das wissen wir aus denen
Lateinischen und
Griechischen
Geschicht-Schreibern, absonderlich aus dem Tacitus. Doch, da
Tacitus ein Ausländer gewesen, und keine genugsame Documenta in
Händen gehabt; so ist es leicht zu vermuthen, daß sein Zeugniß nur in
Ermangelung anderer
Bücher etwas gelte, da man sonst gar viel wider dasselbe
einwenden könnte. Indem aber eben dieser Tacitus von den
Deutschen meldet, daß ihnen nur secreta literarum commercia unbekennt
gewesen sind, und im übrigen gestehet, daß sie die
Thaten ihrer Vorfahren in
gewissen Liedern oder Versen (in carminibus) abgesungen, haben wir
nicht
Ursache dabey zu vermuthen, daß dieselben nicht vermögend genung gewesen
sind, eine
Sache entweder durch ordentliche Buchstaben, oder durch sonderliche
Zeichen vorzustellen. |
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Unterdessen ist dieses gewiß, daß die
Deutschen nicht von den Galliern, die
heutigen Frantzosen hingegen von den Deutschen ihren
Ursprung genommen haben.
Den
Namen Deutsch oder
Teutsch pflegen die
meisten von dem Abgotte Teut, der Allemannier
aber von alle mann (tout homme) herzuführen. Was im
übrigen von Ascenas, und seiner Verwandschafft mit dem
Noah
gesaget wird, beruhet auf lauter Muthmassungen, die uns wenig in
der Historie, noch weniger aber in dem
Staats-Rechte helffen. Die Fabel, als ob
die Deutschen von den Galliern oder Frantzosen entsprungen wären, hat sonderlich
Bodinus aus einem angebohrnen Hasse gegen die Deutschen
wiederum aufgewärmet. Er gründet sich vornehmlich auf den Livius,
welcher
saget, es wären zu des Tarquinius Zeiten unterschiedene
Gallier nach Deutschland, und in die Hercynischen
Wälder (in saltus
Hercynios) gezogen. Wie sehr sich aber dieser Autor irre, ist vornehmlich
aus dem nachfolgenden zu schlüssen. |
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Die Celten und Gallier sind von den alten
Schrifftstellern beständig mit
einander vermischet worden, so, daß man unter beyden
Namenn, die sämtlichen
abendländischen
Völcker
verstehen muß. Wie denn andere allbereit aus dem
Strabo erwiesen, daß die Griechen durch Mohren, Scythen, Indianer, und
Celten, nicht einzele Nationen, sondern alle auf allen Seiten liegende
Völcker
angedeutet haben. Daß aber Celten und Gallier einerley sind, hat sonderlich
Coccejus in seinem Jure Publico erwiesen, |
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- aus dem Julius Cäsar, welcher lib. I. de Bell. Gall.
saget:
Qui ipsorum lingua Celtae. nostra Galli appellantur;
- aus dem Diodorus Siculus Lib. V. c. 37.
{Sp. 11|S. 19}
Romani
omnes has gentes conjunctim una appellatione complexi sunt, omnesque Gallos
nominant;
- aus dem Polybius, welcher die Bastarnen, so wohl
niemand leicht zu Franckreich zählen wird, dennoch Gallier nennet;
- aus dem
Sallustius in Bell. Jug. c. 114. wo die Cimbrer und
Teutonen ebenfalls Gallier heissen;
- aus dem Livius, welcher den Soldaten, so den
Marius ermoden sollte, als einen Gallier beschreibet, da doch Valerius
Maximus deutlich
saget, daß es ein
Deutscher gewesen.
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Weil auch
Tacitus an einem andern Orte meynet, es habe das unförmliche u. rauhe
Deutschland nicht leicht jemand zu bewohnen begehret, als wer es zum
Vaterlande
gehabt; so ist nicht zu vermuthen, daß die Gallier, so ferne solche den
Deutschen entgegen gesetzet werden, ihre fette
Provintzen sollen verlassen, und
sich den Hartzwald zum neuen Sitze erwählet haben. Und wenn solches auch
geschehen wäre, so würden sie doch noch viele alte Deutsche daselbst
angetroffen, und mit denselben ihre
Geschlechter nachgehends fortgepflantzet
haben. |
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Grenzen |
Wer demnach die alten
Gräntzen dieses Reichs wissen will, der muß vor allen
Dingen einen Unterscheid machen unter dem Römischen Reich, dem
Deutschen Reiche, und dem Römischen Reiche Deutscher
Nation: |
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1) |
wie das Römische Reich den grösten Theil von
Europa, Asien und Africa
begriff, so war auch
Deutschland von seiner
Herrschafft
nicht gäntzlich
befreyet, aber auch nicht überall derselben unterworffen, und hatte
dergestalt vor andern
Ländern etwas besonders; |
2) |
Das alte Deutschland aber an und vor sich selbst hatte zu Gräntzen gegen
Mitternacht den Ocean, gegen Morgen Sarmatien, gegen Mittag die
Donau, gegen
Abend den
Rheinstrohm; |
3) |
Doch muß auch hierbey das Deutsche Reich mit den
Deutschen
Völckern
nicht vermenget werden, welche sich viel weiter, als diese
Gräntzen gehen,
ausgebreitet haben. |
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Der Streit, welcher hin und wieder des
Rheinstrohmes wegen gemachet wird, indem
sich derselbe zuletzt in unterschiedene Flüsse
zertheilet, ist von keiner
sonderbaren Wichtigkeit, und hat weder in der heutigen Historie, noch in dem
Staats-Rechte einigen
Nutzen. Vielmehr muß man mercken, wie das alte Deutsche
Reich fünf Haupt-Nationen unter sich begriffen habe, nemlich:
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1) |
Die Wandali, zu welchen gehörten: |
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die Gothen,
die Longobarden,
die Burgundier,
die Angeln,
die Heruler; |
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2) |
Die Ingävoner, so unter sich hatten: |
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die
Sachsen,
die Cimberer,
die Teutonen,
die Sueonen,
die Normänner; |
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3) |
Die Istävoner, bey denen anzutreffen waren: |
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die Friesen,
die Bruckterer,
die Angrivarier,
die Marsen,
die Sicambrer; |
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4) |
Die Hermioner, dazu man rechnete: |
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die Hermundurer,
{Sp. 12}
die Nariscer,
die Catten,
die Cheruscer,
die Caucer,
die Quader; |
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5) |
Die Basterner, und bey denselben: |
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die Peuciner,
die Esther,
die Finnen. |
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Zu diesen fünf Nationen werden von etlichen auch die Marcomannen gezählet,
welche sich hin und wieder gegen Morgen und Mitternacht ausgebreitet, am
allerlängsten aber Böhmen bewohnet haben.
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Denn dieses ist ein mal vor alle mal zu mercken, daß die oberzählten
Völcker nicht an einer Stelle blieben, sondern
immerfort gerücket sind, daher man in der
geographischen
Beschreibung von denselben auf die alten, mittlern und neuen Zeiten wohl Achtung
geben muß. Es sind auch allhier nicht alle, sondern nur die vornehmsten Nationen
des alten Deutschen Reichs genennet worden. Die übrigen, so zu wissen von nöthen
sind, werden vornehmlich unter dem
Artickel
Teutschland vorkommen.
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Die gröste
Veränderung derer
Gräntzen aber hat sich wohl zu Caroli des
Grossen, und Ottonis I Zeiten zugetragen.
Denn da entstund der Unterscheid zwischen dem Römischen Reiche,
dem Longobardischen Reiche, und dem Deutschen Reiche.
Wie denn eben dessentwegen die Kayser zu Rom, zu Mayland, und zu Aacken sich
drey mal krönen liessen, auch dreyerley
Gesetze hatten, nach welchen ihre
Unterthanen gerichtet wurden, nemlich das Römische, Burgundische und
Fränckische.
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Einteilung |
Die letzte Eintheilung ist durch Friederich III und
Maximilian I Anfangs in sechs, und hernach in zehen
Krayse gemachet worden. Es erfodert auch jetzund die höchste
Nothwendigkeit, daß
man auf eine neue Eintheilung des verfallenen Reiches bedacht seyn muß. Denn wie
viel Verwirrung daher entstehe, daß man den Burgundischen Kreiß, nebst vielen
andern
Provintzen und
Reichs-Städten, die schon längsten in fremden Händen sind,
dennoch in gewissen
Dingen noch immer zu dem Reiche rechnet, das lieget am Tage.
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Größe |
Es ist im übrigen eine sehr unnöthige Frage, die man bisweilen anstellet, ob das
neue oder alte Deutsche Reich am grösten sey? Das alte
Deutschland rechnete vor
diesem von Finnland, bis an die
Donau, seine Länge, von Basel bis nach
Litthauen, seine Breite; wo will man aber diesen weiten
Raum heutiges Tages
zusammen bringen? was zwischen den Alpen und der Donau, ingleichen an dem Rheinstrohm und der Mosel dem Reiche zugefallen, kan den grossen
Verlust von
Norwegen, Schweden, Finnland, Pohlen, Böhmen, Preußen und
Liefland nimmermehr ersetzen. Zugeschweigen daß an dem
Rheinstrohme und gegen Abend das meiste wiederum an Franckreich verlohren
worden.
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alte Zeiten |
Das alte Deutschland war, wie der
Frey-Herr von
Pufendorf
saget, in viel kleine Republiquen eingetheilet. Etliche hatten auch
Regenten,
welche
Könige genennet wurden. Denn daß diese Könige von dem
Volcke gesetzet,
und an dessen
Willen in denen wichtigsten Verrichtungen gebunden gewesen sind,
ist mehr als zu bekannt. Die
Provintzen gegen Morgen, Norwegen und Schweden,
fiengen am ehesten an, sich,
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{Sp. 13|S. 20} |
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nach dem Exempel der andern Nationen,
Könige zu erwählen, welche man nach der
Hand in
Sachsen, Thüringen, Franckreich, Schweden und Bayern bis auf Carls des Grossen
Zeiten nachgefolget ist. Ob aber daraus folge, daß die
Deutschen kein
souveraines
Regiment zu ertragen
geschickt sind, mögen andere untersuchen.
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neue Zeiten |
Wie es übrigens in denen folgenden Zeiten in Deutschland ausgesehen, davon
kann ins besondere der
Artickel Reichs-Historie und
Deutschland, wie auch
Kayser, im XV
Bande p.
285. u.f. mit mehrerm nachgelesen werden. |
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