Titel: |
Vorzug, Lat. Praerogativa |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
50 Sp. 1344 |
Jahr: |
1746 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 50 S. 687 |
Vorheriger Artikel: |
Vorzeigung der Urkunden |
Folgender Artikel: |
Vorzug, oder Vortrupp |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Vorzug,
Lat. Praerogativa,
ist das
Recht, das einer in Ansehung der
Güter, die er in grösserer Masse
besitzet, vor den andern erlangt. |
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In Betrachtung der Güter kan der Vorzug in zweyerley Stücken beruhen:
nehmlich er ist entweder ein innerlicher; oder ein äusserlicher. |
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Der innerliche beruhet in denen würcklichen Fähigkeiten und
Geschicklichkeiten in der
Seelen, wenn ein
Mensch an wahrer
Weisheit und an
wahrer Tugend andern weit vorgehet. |
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Der äusserliche bestehet in den äusserlichen Glücks-Gütern,
in
Reichthum, in
Ansehen und
Macht,
in der Opinion der Leute, welche letztere
Art Hochachtung, Respect, oder
Ehre genennet
wird. |
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Es wird verhoffentlich Niemand in Abrede seyn, daß nicht nur unter
unvernünfftigen Creaturen, sondern auch so gar unter leblosen
Dingen,
eines dem andern vorgezogen zu werden pfleget. Denn ein Pferd wird höher, als
ein Esel oder Ochse, ein Diamant werther, als ein Kieselstein geachtet; Unter den
vernünfftigen Menschen aber insbesondere, wird der
Mann der
Frauen, der
Vater
den
Kindern, der Alte dem Jungen, der Herrschende dem Gehorchenden, so gar auf
Göttlichen
Befehl vorgesetzt, so, daß man
sagen könnte, daß eines unter denen
hier genannten Correlatis, von
Natur und nach der von
GOtt gesetzten
Ordnung, (natura et ordine a Deo instituto) mehr gelten müsse, als das
andere, und der weniger geltende nothwendig dem mehr geltenden den
Vorzug (Vorrang, Vorgang,
Vortritt, Prärogativ, Präferentz
u.s.w.) lassen müsse, so daß es allerdings der Natur und
Vernunfft noch einen
Vorzug giebt,
Krafft dessen eines dem andern vorzuziehen ist. |
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Aber unter denen Souverains, deren sich einer so hoch und
würdig, als der
andere, düncket, weil sie alle von
GOtt, und keiner von dem andern dependiren,
giebt es einen alten, langen und unaufhörlichen Streit, welcher unter ihnen für
den Grössesten gehalten werden solle; Gleichwohl aber mit dem Unterscheide, daß
mancher so gut, mancher aber mehr seyn will, als der andere, wovon der
Artickel:
Vorzugs-Streit, mit mehrern nachzulesen. |
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Ein Jeder dieser Gewaltigen auf
Erden führet seine
Ursachen an; Der Streit
ist in diesem
Rang-Processe in hundert und mehrern Rencontres contestiret
worden; Weil sie aber keinen Obern oder
Richter über sich
erkennen, so hat noch
kein dergleichen dauernder Entscheid gegeben werden können, der die streitenden
Partheyen aus ein anderer gesetzet und in
Ordnung gebracht hätte. |
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Man hat zwar, um allen Hindernissen, und Melirungen, welche in
Zusammenkünfften, so wohl hoher Potentaten selbst, als auch derer Gesandten, zu
entstehen pflegen, vorzubeugen ziemlich
geschickte Mittel ersonnen, einem Jeden
eine Stelle und
Rang anzuweisen, mit welchem er zu frieden seyn könnte, und
dadurch keinen einiges
Nachtheil zugezogen würde; Aber auch dieses ist bisher
noch von gar keinem Souverainen, sondern nur von einigen sogenannten
alternirenden Fürsten in
Deutschland angenommen worden. |
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De- |
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{Sp. 1345|S. 688} |
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rerjenigen Vorzüge, welche Potentaten auf denen höchsten Gipffel der
Ehre
und des Ruhms erheben, sind vornehmlich dreye, nehmlich |
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- die Geburt, welche ihnen das
Recht zu herrschen giebet;
- Die Tugend, welche sie dazu
würdig macht;
- und das Glück, oder, mehr christlich davon zu
reden, eine absonderliche
Göttliche Vorsehung auf die
Person und derselben
Reiche welche ihre
Anschläge zu einem guten Ende ausschlagen lässet.
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- Neuestes von Staats- und Kriegs-Affairen, II Band,
p. 386.
- Stievens Europ. Hof-Ceremoniel, p. 3.
u.ff.
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Siehe auch |
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- Rang, im
XXX
Bande,
p. 802
u.ff.
- und Rang-Ordnungen, ebend. p. 811 u.ff.
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