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Zedler: Würdig HIS-Data
5028-59-864-10
Titel: Würdig
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 59 Sp. 864
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 59 S. 445
Vorheriger Artikel: Würde oder Unwürde
Folgender Artikel: Würdig, (Ehr-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Würdig, Lat. Dignus, wird überhaupt von einem jeden gesagt, der etwas werth ist oder verdienet. Siehe Würde, und Werth, im XLV Bande, p. 570 u.ff.  
  Also heißt derjenige ein glaubwürdiger Mann, an dessen Zeugniß oder Redlichkeit mit Bestand Rechtens nichts auszusetzen ist, und der es also gar wohl verdienet, daß man seinen Worten völligen Glauben beymißt. Siehe Zeuge, und Zeugniß.  
  Von denen besondern Ehren-Tituln: Ehr- Wohl- Ehr- Hoch- Wohl- Ehr- Hoch- Ehr- Hoch-Würdig und Hochwürdigst, ist zwar schon etwas unter dem Worte: Reverendus, im XXXI Bande, p. 901 gesaget worden. Hier mercken wir also nur noch so viel, daß nach dem heutigen Cantzley-Gebrauch insgemein der Titul: Würdigst oder Hochwürdig, und Hochwürdigst, dem Ehren-Worte: Hochgebohren oder auch Durchlauchtigst vorgesetzet wird. Siehe auch Dignitarii, im VII Bande, p. 910. Ludwigs Gelehrte Anzeigen ...
     

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Stand: 12. Januar 2013 © Hans-Walter Pries