Titel: |
Weltlich |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
54 Sp. 1831 |
Jahr: |
1747 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 54 S. 929 |
Vorheriger Artikel: |
Welt-Leute |
Folgender Artikel: |
Weltliche |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben
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Weltlich, oder Weltlichkeit,
Lat.
Secularis, oder
Temporalis, und Seculum, heißt
in den
Rechten
ein
gewisser
Stand
oder
Ordnung, so dem
Geistlichen entgegen gesetzet ist, wie denn auch besonders
in Deutschland
die
Reichs-Fürsten
in Geist- und Weltliche unterschieden werden. |
Jablonsky. |
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Siehe |
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Sonst mercken wir hier noch an, daß Johann August Maser in
den Anmerckungen zu dem von ihm herausgegebenen Joh. Daniel
Herrnschmidts Unterrichte von der Geistlichen Trägheit (Halle 1724. in
8) p. 260. den Unterscheid unter Weltlichen und
Geistlichen verwerffe,
wenn man durch Geistlich nur den Lehrstand verstehe, und deriviret solchen aus
dem Pabstthum her: allein in den Unschuld. Nachrichten des
Jahrs 1724. p. 242. wird hierbey erinnert, es könne solcher Unterscheid
doch wohl bestehen, ohne daß man sich des Päbstlichen Sauerteigs theilhafftig
mache. |
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