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Zedler: Weltlich HIS-Data
5028-54-1831-2
Titel: Weltlich
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 54 Sp. 1831
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 54 S. 929
Vorheriger Artikel: Welt-Leute
Folgender Artikel: Weltliche
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text   Quellenangaben
  Weltlich, oder Weltlichkeit, Lat. Secularis, oder Temporalis, und Seculum, heißt in den Rechten ein gewisser Stand oder Ordnung, so dem Geistlichen entgegen gesetzet ist, wie denn auch besonders in Deutschland die Reichs-Fürsten in Geist- und Weltliche unterschieden werden. Jablonsky.
  Siehe  
 
  • Secularis, im XXXVI Bande, p. 945.
  • u. Seculum, ebend. p. 953.
  • wie auch Laye, im XVI Bande, p. 1233. u.f.
 
  Sonst mercken wir hier noch an, daß Johann August Maser in den Anmerckungen zu dem von ihm herausgegebenen Joh. Daniel Herrnschmidts Unterrichte von der Geistlichen Trägheit (Halle 1724. in 8) p. 260. den Unterscheid unter Weltlichen und Geistlichen verwerffe, wenn man durch Geistlich nur den Lehrstand verstehe, und deriviret solchen aus dem Pabstthum her: allein in den Unschuld. Nachrichten des Jahrs 1724. p. 242. wird hierbey erinnert, es könne solcher Unterscheid doch wohl bestehen, ohne daß man sich des Päbstlichen Sauerteigs theilhafftig mache.  
     

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Stand: 1. Mai 2012 © Hans-Walter Pries