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Zedler: Pufendorff (Samuel, Freyherr von) HIS-Data
5028-29-1185-2
Titel: Pufendorff (Samuel, Freyherr von)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 29 Sp. 1186
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 29 S. 606
Vorheriger Artikel: Pufendorff (Jeremias)
Folgender Artikel: Puff, Püffe
Siehe auch: HIS-Data: Samuel von Pufendorf
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Pufendorff (Samuel, Freyherr von) einer der grösten Moralisten und Historienschreiber unserer Zeit, war des Esaias leiblicher Bruder, und geboren 1631 zu Flöhe.  
  Er hatte von seinen Eltern gar wenig, deswegen er sich erstlich mit Unterrichtung der Jugend forthelffen muste. Als er noch auf der Fürsten-Schule zu Grimme war, fieng er bereits an, die alten Verfasser zu lesen, und dagegen einen Eckel vor den gewöhnlichen grammaticalischen und rhetorischen Ubungen zu gewinnen; weswegen der damahlige Conrector nicht wohl mit ihm zufrieden war.  
  Nach diesem studirte er zu Leipzig, unterhielt auch daselbst mit dem nachmahls berühmten Gottes-Gelehrten, D. Val. Alberti, gute Freundschafft, und gieng darauf nach Jena, gleich als der berühmte Professor der Mathematic, Erhard Weigel, daselbst im Begriff war, eine Euclideische Ethice zu schreiben. Wie er nun desselben Bekanntschafft zu erlangen, sich sehr angelegen seyn ließ, so verehrte ihm dieser die gedachte Ethice, und stellte ihm frey, damit nach eignem Gefallen zu verfahren.  
  Als er nun hierauf 1656 auf Weigels Anrathen, Magister worden, und sich in seinem Vaterlande vergeblich um Beförderung bemühet, trug ihm der Schwedische Abgesandte am Dänischen Hofe, Herr von Coyer, die Hofmeister-Stelle über seine Söhne zu Coppenhagen auf, in welchem Amte Pufendorff sich dergestalt bey diesem Herrn beliebt machte, daß ihm derselbe zugleich die geheimsten Staats-Sachen anvertrauete, und ihn bey seiner Abreise bey dem andern Schwedischen Abgesandten, dem Herrn Baron Steno Bielcke, in Coppenhagen zurück ließ. Weil aber die Tractaten fruchtloß ablieffen, und bald darauf ein Krieg zwischen diesen beyden Kronen entstund, ward auch Pufendorff nebst der gantzen Familie des Abgesandten 8 Monat allda im Arrest gehalten.  
  In folgender Zeit setzte er seine Studien zu Leyden fort, und fing an, sich durch Herausgebung eini-  
  {Sp. 1187|S. 607}  
  ger Wercke des Meursii, und duch seine elementa jurisprudentiae universalis, bekannt zu machen, in welche letztere er vieles, mit Weigels Erlaubniß, aus der gedachten Euclideischen Ethice eingebracht, und mit seinen Gedancken vereiniget, weswegen hernach Sarcmasius schrieb: Es schmäckten dieselbe sehr nach einem Mathematico. Gleichwie er aber dieselben 1660 im Haag heraus gab, und dem Churfürsten von Pfaltz, Carl Ludewigen, zuschrieb, also bedanckte sich dieser noch selbiges Jahr sehr gnädig in einem besondern an ihn abgelassenen Schreiben, und versicherte ihn darinnen seiner Huld und Gewogenheit.  
  Der Erfolg war, daß er das Jahr darauf 1661 nach Heidelberg beruffen, und der erste Professor des Natur- und Völcker-Rechts in Deutschland wurde, auch dieses Amt etliche Jahr würdigst bediente, und dabey den Chur-Printzen unterrichtete. Hier schrieb er auf Befehl des Churfürsten unter dem Namen Severins von Monzambano das bekannte Buch, de statu reip. germanicae, welches er seinem Bruder Esaias, der damals als Schwedischer Gesandter in Paris sich aufhielte, zuschickte, und durch ihn zum Druck befördern ließ. Nun wurde zwar hierüber ein grosser Lermen, und dasselbe von vielen angegriffen, auch Pufendorff als Verfasser desselben angegeben, dagegen er es aber kräfftig vertheidigte, iedoch noch nicht rathsam fand, öffentlich zu gestehen, daß er würcklich der Verfasser davon wäre, welches aber nach seinem Tode bekannt und gewiß worden.  
  Im Jahr 1670 wurde er auf der neu aufgerichteten Academie zu Lunden in Schonen mit gar vortheilhafftigen Bedingungen Professor, da er 1672 sein vortreffliches Werck de jure naturae et gentium an das Licht stellete, so er nachmahls in den Büchern de officio hominis et civis in einen kurtzen Begriff brachte. Dieses Werck de jure naturae et gentium wurde von Johann Barbeyrac ins Frantzösische übersetzt und mit Anmerckungen herausgegeben, Amsterdam 1706 in 4. 6 Alphabet 8 Bogen, und vermehrter ebendaselbst 1712 in 4. 7 Alphabet 6 Bogen; Deutsch aber ist es mit Johann Nicolai Hertius, Barbeyrac und anderer Anmerckungen zu Franckfurt 1711 in 4. ans Licht getreten.  
  Weil er nun darinnen die scholastischen Grillen mehr als Grotius verlassen, ja widerleget, und sonderlich die perseitatem tupitudinis et honestatis actuum jure naturae prohibitorum et praeceptorum, ingleichen die von den Schullehrern zum Grunde des Rechts der Natur gesetzte convenientiam cum sanctitate divina antecedenter ad voluntatem divinam über einen Hauffen geworffen, so gerieth alles wider ihn in Harnisch, also daß man ihm durch die vielen Streitschrifften das Leben ziemlich sauer machte.  
  Sein erster Widersacher war Josua Schwartz, Professor der Gottes-Gelehrsamkeit auf gedachter Academie, der 1673 einen indicem novitatum quarundam, quas Dominus Samuel Pufendorff libro suo de jure naturae et gentium contra orthodoxa fundamenta, Lundini edidit, aufsetzte, und diesen seinen Collegen darinnen zum Zwinglianer, Socinianer, Papisten, Pelagianer, Hobbesianer, Carthesianer, und end-  
  {Sp. 1188}  
  lich gar zum Heyden machte. Dahingegen sich Pufendorff in einer so betitulten extemporanea responsione vertheidigte, und bald darauf der Königl. Schwedischen Regierung, welche gedachten indicem bereits vor ein Pasquil erklärt, und bey hoher Straffe, nicht wieder hervor zu suchen, verbothen hatte, mit klaren Zeugnissen hinterbrachte, daß selbiger dennoch wider des Königs Befehl von Nicolao Beckmann, Professor der Rechte zu Lunden, zum Druck befördert worden. Hierauf wurde 1675 der Index auf Königl. Befehl zu Lunden öffentlich durch den Hencker verbrannt, Beckmann aber vor infam erkläret, und aus Königl. Ländern verbannet.   
  Wie aber dieser schon vor einiger Zeit sich mit der Flucht nach Coppenhagen begeben; also suchte er sich auch auf alle Weise an Pufendorffen zu rächen, und forderte denselben zu einem Duell bey Hamburg heraus, ließ ihm auch sonsten mörderischer Weise nachstellen, und gedachte ihn endlich, als ihm dieses sein Absehen fehl schlug, mit allerhand gifftigen Schrifften verhaßt zu machen, welche aber von Pufendorffen in der apologia pro se et suo libro adversus libellum fam. cui tit. index novitatum etc. und in der epistola da amicos suos per Germaniam etc. wie auch in andern Schrifften abgefertiget wurden.  
  Schwartz muste inzwischen stille sitzen; allein als er von dar weg und nach Dännemarck kam, schrieb er unter dem Namen seines Stieff-Sohns, Severin Wildschütz, eine so genannte discussionem calumnarum in Sam. Pufendorffii Eride Scandica, indicis errorum suorum causa venerabili uni viro indignissime impositarum, auf welche einige satyrische Schrifften, so aber Pufendorff nicht selbst gemacht, unter andern unter dem Namen Josua Schwatzens eine dissertatio epistolica ad eximium juvenem Severinum Wildschyssium privignum suum, und 1688. noch eine andere unter dem Titul: Nicol. Beckmanni ad V. C. Severinum Wildschütz epistola, in qua ipsi cordicitus gratulatur de devicto et triumphato Pufendorfio folgten.  
  Inzwischen da dieses vorgieng, brachte der Leipzigische Gottesgelehrte und Professor, D. Schertzer, vom Hofe 1673 ein Rescript heraus, krafft dessen die Professores erinnert wurden, die Jugend von denen wider die Orthodoxie und angenommene Academische Lehre lauffenden Neuerungen, (so man nach Anleitung des erwehnten indicis novitatum in Pufendorffs jure naturae et gentium gefunden hatte, indem damahls Pufendorffs Werck in Deutschland noch nicht zum Vorschein gekommen) mit allem Fleiß abzumahnen; wowider Pufendorff in einer Lateinischen Epistel sich noch in demselbigen Jahre verantwortete.  
  Unter den übrigen, ja allen seinen Widersachern, hat es keiner länger mit ihm ausgehalten, als D. Valent. Alberti zu Leipzig, der Anfangs in einer Vorrede ad collegium MSCtum Grotianum, und denn auch in seinem Compendio juris naturae orthodoxae theologiae conformato seine Meynungen angegriffen hatte. Denn ob wohl Pufendorff in dem specimine controvers. Sam. Pufend. circa jus naturale nuper motarum, ihm  
  {Sp. 1189|S. 608}  
  darauf antwortete; auch als dieser ein specimen vindiciarum advers. specimen controversiarum Sam. Pufend. dagegen setzte, mit der Eride Scandica ihm begegnete, so gab doch Alberti darwider eine Schrifft heraus, so er Eros Lipsicus betitulte, auf welche aber Pufendorffs commentatio super invenusto Veneris Lipsicae pullo, Val. Alberti calumniis et ineptiis opposita, heraus kam. Noch einiger andern wechselsweise heraus gegebenen Schrifften nicht zu erwehnen.   
  Der Haupt-Streit war, ob man das Recht der Natur aus dem Stande der verderbten Natur, oder aus dem Stande der Unschuld herführen müsse? Jenes war Pufendorffs, dieses aber Alberti Meynung. Endlich ward den Streitschrifften, durch Vermittelung guter Freunde ein Ende gemacht.  
  Da der Krieg in Schonen angieng, begab er sich nach Stockholm, da er den Titul eines Staats-Secretarii, Königlichen Raths und Historienschreibers erhielt, auch die 2 grossen Wercke, de rebus Suecicis sub Gustavo Adolpho usque ad abdicationem Christinae, und de rebus a Carolo Gustavo gestis, verfertigte, welches ihm einen so ungemeinen Ruhm zuwege brachte, daß er dannenhero von dem Churfürsten von Brandenburg, Friedrich Wilhelmen, 1686 unter dem Titul eines Hofraths und Geschichtschreibers, wie auch Cammer-Gerichts-Beysitzers, nach Berlin gezogen, und ihm das Leben dieses grossen Fürsten zu schreiben aufgetragen wurde, welches er auch unter der Regierung seines Sohns, Friedrichs III, glücklich und rühmlich vollendete.  
  Im Jahr 1690 ward er endlich zu der hohen Ehrenstelle eines Chur-Brandenburgischen geheimen Raths, 1694 aber von dem König in Schweden, Carln XI, in den Freyherren-Stand erhoben, und sollte letzlich noch des Kaysers Leopolds Leben beschreiben, welches er sich aber niemahls unterfangen wollte, ungeachtet ihm deswegen grosse Versprechungen geschahen.  
  Weil ihn seine Feinde der Religion wegen verdächtig hielten, so schrieb er sein jus feciale divinum, so nach seinem Tode zu Lübeck 1695 in 8. heraus gekommen.  
  Er starb 1694 den 26 October in dem 63 Jahre seines Alters, an einem Schaden, den er am Fusse hatte.  
  Zu seinen Schrifften gehören noch seine analecta, oder dissertationes academicae, Lunden 1675 in 8. welche er seinem Bruder dedicirt, und folgende sind, als:  
  [folgen 10 lateinische Titel in lateinischer Schrift]  
  ferner die Einleitung zu der Historie, und das Buch de habitu religionis christianae ad rem-  
  {Sp. 1190}  
  publicam, darinnen er gewiesen, daß die Kirche kein Staat sey, welche beyde so wohl, als sein jus naturae, in unterschiedene Sprachen übersetzet worden.
  • Acta philos. ...
  • Bibliotheca juris imperant. ...
  Ubrigens kan man das Leben dieses grossen Mannes am besten aus seinen Schrifften, zumahl aus den Scriptis Eristicis, und den Vorreden, und aus seinen hin und wieder vorkommenden Briefen, lernen. Sonst ist der Deutschen Ubersetzung des Monzambano, so zu Leipzig 1710, 1715 in 8. heraus gekommen, beygefüget eine denckwürdige Lebens-Memoire Samuels von Pufendorf, und nach der Aussage der Bibliotheca Juris Imperantium … hat auch Johann Peter von Ludewig eine Oration de Vita Pufendorfii drucken lassen.  
  Desgleichen findet man sein Leben kürtzlich entworffen
  • in Reimanns Hist. lit. German. …
  • in der Hist. Biblioth. Fabric. …
  • in der Biblioth. Jur. Imperant. l.c.
  • beym Brucker in den Fragen aus der Philos. Hist. … etc.
     

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Stand: 22. Januar 2024 © Hans-Walter Pries