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Quellenangaben |
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Pufendorff (Samuel,
Freyherr von) einer der grösten
Moralisten und Historienschreiber unserer Zeit, war des Esaias
leiblicher Bruder, und
geboren 1631 zu Flöhe. |
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Er hatte von seinen
Eltern gar wenig, deswegen er sich erstlich mit
Unterrichtung der Jugend forthelffen muste. Als er noch auf der Fürsten-Schule
zu Grimme war, fieng er bereits an, die alten Verfasser zu lesen, und dagegen
einen Eckel vor den gewöhnlichen grammaticalischen und rhetorischen Ubungen zu
gewinnen; weswegen der damahlige Conrector nicht wohl mit ihm zufrieden war. |
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Nach diesem studirte er zu Leipzig, unterhielt auch daselbst mit dem
nachmahls berühmten Gottes-Gelehrten, D. Val. Alberti, gute
Freundschafft, und gieng darauf nach Jena, gleich als der berühmte Professor der
Mathematic, Erhard Weigel, daselbst im Begriff war, eine
Euclideische Ethice zu
schreiben. Wie er nun desselben Bekanntschafft zu
erlangen, sich sehr angelegen seyn ließ, so verehrte ihm dieser die gedachte
Ethice, und stellte ihm
frey, damit nach eignem Gefallen zu verfahren. |
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Als er nun hierauf 1656 auf Weigels Anrathen, Magister
worden, und sich in seinem
Vaterlande vergeblich um Beförderung bemühet, trug
ihm der Schwedische Abgesandte am Dänischen Hofe, Herr von Coyer,
die Hofmeister-Stelle über seine
Söhne zu Coppenhagen auf, in welchem
Amte
Pufendorff sich dergestalt bey diesem
Herrn beliebt machte, daß ihm derselbe
zugleich die geheimsten
Staats-Sachen anvertrauete, und ihn bey seiner Abreise
bey dem andern Schwedischen Abgesandten, dem Herrn
Baron Steno Bielcke,
in Coppenhagen zurück ließ. Weil aber die Tractaten fruchtloß ablieffen, und
bald darauf ein Krieg zwischen diesen beyden Kronen entstund, ward auch
Pufendorff nebst der gantzen Familie des Abgesandten 8 Monat allda im
Arrest gehalten. |
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In folgender Zeit setzte er seine
Studien zu Leyden fort, und fing an, sich
durch Herausgebung eini- |
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{Sp. 1187|S. 607} |
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ger
Wercke des Meursii,
und duch seine elementa jurisprudentiae universalis, bekannt zu machen,
in welche letztere er vieles, mit Weigels Erlaubniß, aus der gedachten
Euclideischen Ethice eingebracht, und mit seinen
Gedancken vereiniget, weswegen
hernach Sarcmasius schrieb: Es schmäckten dieselbe sehr nach
einem Mathematico. Gleichwie er aber dieselben 1660 im Haag heraus gab, und dem
Churfürsten von Pfaltz, Carl Ludewigen, zuschrieb, also
bedanckte sich dieser noch selbiges Jahr sehr
gnädig in einem besondern an ihn
abgelassenen
Schreiben, und versicherte ihn darinnen seiner Huld und
Gewogenheit. |
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Der Erfolg war, daß er das Jahr darauf 1661 nach Heidelberg beruffen, und
der erste Professor des
Natur- und
Völcker-Rechts in
Deutschland wurde, auch dieses
Amt etliche Jahr
würdigst bediente, und dabey den Chur-Printzen
unterrichtete. Hier schrieb er
auf
Befehl des
Churfürsten unter dem
Namen
Severins von Monzambano das bekannte
Buch, de statu reip.
germanicae, welches er seinem Bruder Esaias, der damals
als Schwedischer Gesandter in Paris sich aufhielte, zuschickte, und durch ihn
zum Druck befördern ließ. Nun wurde zwar hierüber ein grosser Lermen, und
dasselbe von vielen angegriffen, auch Pufendorff als Verfasser desselben
angegeben, dagegen er es aber kräfftig vertheidigte, iedoch noch nicht rathsam
fand, öffentlich zu gestehen, daß er würcklich der Verfasser davon wäre, welches
aber nach seinem Tode bekannt und gewiß worden. |
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Im Jahr 1670 wurde er auf der neu aufgerichteten
Academie zu Lunden in
Schonen mit gar vortheilhafftigen Bedingungen Professor, da er 1672 sein
vortreffliches
Werck de jure naturae et gentium
an das Licht stellete, so er nachmahls in den
Büchern de officio hominis et civis in einen
kurtzen Begriff brachte. Dieses
Werck de jure naturae et gentium wurde
von Johann Barbeyrac ins
Frantzösische übersetzt und mit
Anmerckungen herausgegeben, Amsterdam 1706 in 4. 6 Alphabet 8 Bogen, und
vermehrter ebendaselbst 1712 in 4. 7 Alphabet 6 Bogen; Deutsch aber ist es mit
Johann Nicolai Hertius, Barbeyrac und anderer Anmerckungen zu
Franckfurt 1711 in 4. ans Licht getreten. |
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Weil er nun darinnen die scholastischen Grillen mehr als Grotius
verlassen, ja widerleget, und sonderlich die perseitatem tupitudinis et
honestatis actuum jure naturae prohibitorum et praeceptorum, ingleichen die
von den Schullehrern zum
Grunde des
Rechts der Natur gesetzte convenientiam cum sanctitate divina antecedenter ad voluntatem divinam über einen Hauffen
geworffen, so gerieth alles wider ihn in Harnisch, also daß man ihm durch die
vielen Streitschrifften das
Leben ziemlich sauer machte. |
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Sein erster Widersacher war Josua Schwartz, Professor der
Gottes-Gelehrsamkeit auf gedachter Academie, der 1673 einen indicem
novitatum quarundam, quas Dominus Samuel Pufendorff libro suo de jure naturae et
gentium contra orthodoxa
fundamenta, Lundini edidit, aufsetzte, und diesen
seinen Collegen darinnen zum Zwinglianer, Socinianer, Papisten, Pelagianer,
Hobbesianer, Carthesianer, und end- |
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{Sp. 1188} |
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lich gar zum Heyden machte. Dahingegen sich Pufendorff in einer so betitulten
extemporanea responsione vertheidigte, und bald darauf der Königl.
Schwedischen
Regierung, welche gedachten indicem bereits vor ein
Pasquil erklärt, und bey hoher
Straffe, nicht wieder hervor zu suchen, verbothen
hatte, mit klaren Zeugnissen hinterbrachte, daß selbiger dennoch wider des
Königs
Befehl von Nicolao Beckmann, Professor der Rechte zu
Lunden, zum Druck befördert worden. Hierauf wurde 1675 der Index auf
Königl. Befehl zu Lunden öffentlich durch den Hencker verbrannt, Beckmann aber
vor infam erkläret, und aus Königl.
Ländern verbannet. |
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Wie aber dieser schon vor einiger Zeit sich mit der Flucht nach Coppenhagen
begeben; also suchte er sich auch auf alle Weise an Pufendorffen
zu rächen, und forderte denselben zu einem
Duell bey Hamburg heraus, ließ ihm
auch sonsten mörderischer Weise nachstellen, und gedachte ihn endlich, als ihm
dieses sein Absehen fehl schlug, mit allerhand gifftigen
Schrifften verhaßt zu
machen, welche aber von Pufendorffen in der apologia pro se
et suo libro adversus libellum fam. cui tit. index novitatum etc. und in
der epistola da amicos suos per Germaniam etc. wie auch in andern
Schrifften abgefertiget wurden. |
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Schwartz muste inzwischen stille sitzen; allein als er von
dar weg und nach Dännemarck kam, schrieb er unter dem
Namen seines Stieff-Sohns,
Severin Wildschütz, eine so genannte discussionem
calumnarum in Sam. Pufendorffii Eride Scandica, indicis errorum suorum causa
venerabili uni viro indignissime impositarum, auf welche einige satyrische
Schrifften, so aber Pufendorff nicht selbst gemacht, unter
andern unter dem Namen Josua Schwatzens eine dissertatio
epistolica ad eximium juvenem Severinum Wildschyssium privignum suum, und
1688. noch eine andere unter dem
Titul: Nicol. Beckmanni ad V. C. Severinum
Wildschütz epistola, in qua ipsi cordicitus gratulatur de devicto et triumphato
Pufendorfio folgten. |
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Inzwischen da dieses vorgieng, brachte der Leipzigische Gottesgelehrte und
Professor, D. Schertzer, vom Hofe 1673 ein
Rescript heraus,
krafft dessen die Professores erinnert wurden, die Jugend von denen wider die
Orthodoxie und angenommene Academische Lehre lauffenden Neuerungen, (so man nach
Anleitung des erwehnten indicis novitatum in Pufendorffs
jure naturae et gentium gefunden hatte, indem damahls
Pufendorffs
Werck in
Deutschland noch nicht zum Vorschein gekommen) mit
allem Fleiß abzumahnen; wowider Pufendorff in einer
Lateinischen Epistel sich
noch in demselbigen Jahre verantwortete. |
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Unter den übrigen, ja allen seinen Widersachern, hat es keiner länger mit
ihm ausgehalten, als D. Valent. Alberti zu Leipzig, der Anfangs
in einer Vorrede ad collegium MSCtum Grotianum, und denn auch in seinem
Compendio juris naturae orthodoxae theologiae conformato seine
Meynungen angegriffen hatte. Denn ob wohl Pufendorff in dem specimine
controvers. Sam. Pufend. circa jus naturale nuper motarum, ihm |
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{Sp. 1189|S. 608} |
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darauf antwortete; auch als dieser ein specimen vindiciarum advers.
specimen controversiarum Sam. Pufend. dagegen setzte, mit der Eride
Scandica ihm begegnete, so gab doch Alberti darwider eine
Schrifft heraus, so er Eros Lipsicus betitulte, auf welche aber
Pufendorffs commentatio super invenusto Veneris Lipsicae pullo,
Val. Alberti calumniis et ineptiis opposita, heraus kam. Noch einiger
andern wechselsweise heraus gegebenen Schrifften nicht zu erwehnen. |
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Der Haupt-Streit war, ob man das
Recht der Natur aus dem Stande der
verderbten Natur, oder aus dem Stande der Unschuld herführen müsse? Jenes war
Pufendorffs, dieses aber Alberti
Meynung.
Endlich ward den Streitschrifften, durch Vermittelung guter Freunde ein Ende
gemacht. |
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Da der Krieg in Schonen angieng, begab er sich nach Stockholm, da er den
Titul eines Staats-Secretarii, Königlichen Raths und Historienschreibers
erhielt, auch die 2 grossen
Wercke, de rebus Suecicis sub Gustavo Adolpho
usque ad abdicationem Christinae, und de rebus a Carolo Gustavo gestis,
verfertigte, welches ihm einen so ungemeinen Ruhm zuwege brachte, daß er
dannenhero von dem
Churfürsten von
Brandenburg, Friedrich Wilhelmen,
1686 unter dem
Titul eines Hofraths und Geschichtschreibers, wie auch
Cammer-Gerichts-Beysitzers, nach
Berlin gezogen, und ihm das
Leben dieses
grossen
Fürsten zu
schreiben aufgetragen wurde, welches er auch unter der
Regierung seines Sohns, Friedrichs III, glücklich und
rühmlich vollendete. |
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Im Jahr 1690 ward er endlich zu der hohen
Ehrenstelle eines
Chur-Brandenburgischen geheimen Raths, 1694 aber von dem
König in Schweden,
Carln XI, in den
Freyherren-Stand
erhoben, und sollte letzlich noch des
Kaysers Leopolds
Leben beschreiben, welches
er sich aber niemahls unterfangen wollte, ungeachtet ihm deswegen grosse
Versprechungen geschahen. |
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Weil ihn seine Feinde der Religion wegen verdächtig hielten, so schrieb er
sein jus feciale divinum, so nach seinem
Tode zu
Lübeck 1695 in 8.
heraus gekommen. |
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Er starb 1694 den 26 October in dem 63 Jahre seines Alters, an einem
Schaden, den er am Fusse hatte. |
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Zu seinen
Schrifften gehören noch seine analecta, oder
dissertationes academicae, Lunden 1675 in 8. welche er seinem Bruder
dedicirt, und folgende sind, als: |
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[folgen 10 lateinische Titel in lateinischer Schrift] |
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ferner die Einleitung zu der Historie, und das
Buch de habitu religionis
christianae ad rem- |
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{Sp. 1190} |
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publicam, darinnen er gewiesen, daß
die Kirche kein
Staat sey, welche beyde so wohl, als sein jus naturae,
in unterschiedene
Sprachen übersetzet worden. |
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- Acta philos. ...
- Bibliotheca juris imperant. ...
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Ubrigens kan man das
Leben dieses grossen
Mannes am besten aus seinen
Schrifften, zumahl aus den Scriptis Eristicis, und den Vorreden, und
aus seinen hin und wieder vorkommenden Briefen, lernen. Sonst ist der Deutschen
Ubersetzung des Monzambano, so zu Leipzig 1710, 1715 in 8. heraus
gekommen, beygefüget eine denckwürdige
Lebens-Memoire Samuels
von Pufendorf, und nach der Aussage der Bibliotheca Juris
Imperantium … hat auch Johann Peter
von Ludewig eine
Oration de Vita Pufendorfii drucken lassen. |
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Desgleichen findet man sein Leben kürtzlich entworffen |
- in Reimanns Hist. lit. German.
…
- in der Hist. Biblioth. Fabric. …
- in der Biblioth. Jur. Imperant.
l.c.
- beym Brucker in den Fragen aus der Philos. Hist.
… etc.
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