HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Ludewig, (Joh. Peter von) HIS-Data
5028-18-954-4
Titel: Ludewig, (Joh. Peter von)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 18 Sp. 954
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.18 S. 494
Vorheriger Artikel: Ludewig (Joh. Christ.)
Folgender Artikel: Ludewig, oder Ludovisius
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden

  Text Quellenangaben
  Ludewig, (Joh. Peter von), einer der berühmtesten Publicisten und Geschicht-Schreiber unserer Zeiten.  
  Er ward geb. 1670 den 15 Aug. auf dem Schlosse Hohenhard bey Schwäbisch-Hall, woselbst sein Vater, Peter Ludewig, Amtmann war.  
  Anfangs ward er von besondern Lehrmeistern in seiner Eltern Hause unterrichtet; 1683 aber nach Creilsheim, und 1684 nach Schwäbisch-Hall auf das dortige Gymnasium geschickt. Wie fleißig er sich da erwiesen und wie geschickt ihn die Lehrer müssen befunden haben, lässet sich daraus abnehmen, weil er noch als ein Gymnasiaste die Aufsicht über die dasigen Alumnos gar bald hernach, neml. 1686, erhielte, welche doch sonst alte Candidaten des Predigt-Amtes zu führen pflegten.  
  Im Jahr 1687 zog er auf die Academie nach Tübingen, und 1688 nach Wittenberg. Im folgenden Jahre ward er Magister, fieng an die Philosophie, Beredsamkeit und Sprachen zu lehren, und sich solchergestalt zu unterhalten.  
  Im Jahr 1692 gieng er auf Anrathen des Geh. Rath Stryckens mit ihm nach Halle, woselbst damahls noch nicht alle Profeßionen besetzt waren, um daselbst der studirenden Jugend mit seinem Lesen ebenfalls zu dienen. 1695 ward er Professor der theoretischen Philosophie.  
  1697 that er eine Reise nach Holland, um bey den damals zu Ryßwick vorseyenden Friedens-Handlungen seine Geschicklichkeit und Wissenschafft zu vermehren. Deswegen hielt er sich bey 3 Viertel Jahr im Haag auf. Der Kays. Abgesandte Graf v. Stratemann brachte ihn durch sein Vorwort zu dem Erb-Printz von Schwartzenberg, mit welchem er die bey der Friedens-Handlung obschwebende Puncte durchgehen muste, und davor ein Gnaden-Geld genoß.  
  Diese Gelegenheit öffnete ihm den Zutritt zu den grösten Ministern, absonderlich zu dem Kays. Abgesandten, Hrn. Baron v. Seiler, dem Schwed. Hrn. Grafen v. Bonde, dem Chur-Bayerischen Hrn. Baron v. Prielmeyer, dessen Güte er Zeit Lebens zu rühmen, und was er in Staats-Sachen bey demselben gesehen, mit Danck zu erkennen weiß, und andern mehr. Weil sich darauf verschiedene Ausländer zu ihm hielten, und ihm seine Arbeit reichlich bezahlten, bekam er das Vermögen einen Anfang zu seiner ietzt so grossen Bibliotheck zu machen, indem damahls in den Niederlanden, der häufigen Fremden wegen, viele kostbare Auctionen gehalten wurden.  
  Er schrieb in solcher Zeit vor Lothringen wider Franckreich, welches Tractätggen aus dem Latein ins Holländische und Frantzösische übersetzt worden, und dazu ihm nachher der Lothringische Präsident von Canon verschiedenes mitgetheilet hat.  
  Er fieng auch eine Historie von  
  {Sp. 955|S. 495}  
  Oranien an, dazu ihm der von Zülich, ehemaliger Statthalter in Oranien, vielen Beytrag that: Alleine durch das schleunige Ende des Friedens-Congresses ward dieser Arbeit damahls so wohl, als die ihm von dem Schwedischen Minister aufgetragene völlige Beschreibung der Friedens-Handlungen unterbrochen.  
  Daselbst bekam er auch die Neufschatellischen Acta durch den Freyherrn von Bondely in die Hände.  
  Nachdem er wieder nach Halle kommen, wurden ihm seit 1701 verschiedene die Annehmung der Königl. Crone und andere Gerechtsame Sr. Kön. Maj. in Preussen betreffende Schrifften zu verfertigen aufgetragen. 1703 trat ihm der berühmte Cellarius die Profeßion der Historie ab, (s. Nachricht von Halle 1709 ... u. Nov. litter. Germ. 1704 u. 1705.)  
  Im folgenden Jahr nahm er die Doctor-Würde an, und ward Königl. Rath und Historiographus, dabey zugleich das Magdeb. Archiv anvertrauet ward. Ordentlicher Professor der Rechte ward er 1705 und nachmals 1709 auch Königl. Ober-Herolds-Rath, ferner Regierungs- und endlich 1718 Geh. Rath. Etwa 1722 trugen ihm I. Kön. Maj. die Würde eines Cantzlers der Friderichs-Universität auf, welche nach des Hrn. von Seckendorffs Tode keiner gehabt hatte.  
  Daß die Bibliotheck des Hrn. Cantzlers eine der ansehnl in Deutschland sey, und daß er sich adeln lassen, ist eben so bekannt, als seine grosse Wissenschafft, zumahl in den Sachen der mittlern Zeiten, und seine ungemeine Arbeitsamkeit in Lesen und Schreiben.  
  Er hat sich zuweilen unter den angenommenen Nahmen  
 
  • Ludov. Petri Giovanni,
  • Joh. Peter von Hohenhard,
  • Pharamundi Chlodovei,
 
  in seinen Schrifften verborgen. Seine Schrifften sind folgende:  
  In Folio.  
 
I. Geschicht-Schreiber vom Bischofthum Würtzburg, als
 
 
 
1) Müller,
2) Lor. Friese,
3) Joh. Reinhard,
4) ein Ungenannter,
5) Caspar Brusch,
6) Nic. Serarius,
7) ein Ungenannter,
8) Joh. Trithemius,
9) ein Ungenannter.
 
 
  Wobey eine Vorbereitung zur Fränck. Historie, u. eine vollständige Vorrede von dieser Geschichtschreiber Leben, und den Fehlern der Historie dieses Stiffts, mit aller Bischöffe ihren Bildnissen. Franckf. 1713.
 
 
II. Scriptores rerum Germanicarum [18 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
 
 
III. Opuscula miscella cum Indice locupletissimo, Halae 1720,
  Tom. I. Lib. I agit de Jure
 
  {Sp. 956}  
 
  publico [8 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
 
 
  Lib. II. complectitur feudalia [6 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
 
 
  Lib. III. Opusc. sunt jur. civ. [6 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
  Welchem letztern Herr Gundling die Diss. an nobilitet venter entgegen gesetzt.
 
 
  Opuscula miscella. Hal. M. 1720. Tom II.
 
 
  Lib. I. Historicorum opusculorum agit [12 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
 
 
  Lib. II. Philosophicorum [7 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
 
 
  Lib. III. Juris ecclesiastici op. [4 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
  War von ihm 1717 geschrieben, und ward von Hr. D. Chladenio zu Wittenberg in einem Programmate, und Hrn. Joh. Christ. Colero, in denen Anmerckungen über dasselbe widerleget, dagegen man ihn in der Häll. abgesonderten Bibliotheck zu vertheidigen suchte, welches Hr. Colerus in der gründl. Erwägung beleuchtete.
 
 
  Lib. IV. habet juris differentias [8 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
Eine ausserordentl. grosse
  {Sp. 957|S. 496}  
    Lobes-Beschreibung dieser Opusculorum findet man in der vermischt. Bibl. XIX St. und daraus in Gel. Zeit. 1720 ...
 
IV. Consilia Halensium JCtorum, T. I. H. 1733. T. II, 1734.
 
  In Quarto.  
 
V. de Jure clientelari Germanor. in feudis et coloniis S.R.I. sigillatim atque ex instituto
 
1) dem Erbpacht,
2) Laß-Gütern,
3) Churmeden,
4) Lansiedelleihe,
5) Meyergütern,
6) Schillingshauer-Recht,
  Hal. 1717.
VI. vollst. Erläuterung der guld. Bulle, I Th. Frf. 1716. II Th. nebst einer Vorrede von den Gebrechen der Ausleger dieses Reichs-Grund-Gesetzes, ib. 719.
VII) Päbstl. Unfug Clement VII wider die Crone Preussen, und überhaupt König zu werden. Halle 701. Ist auch Lateinisch heraus und bey den Opusc. misc.
VIII) Von dem Vorzug und Alterthum der Kolben von Wartenberg, Reichs-Erbschencken und Böhm. Ertzschencken, Cöln 1704.
IX) Vertheid. Preussen, wider den vermeynten und widerrechtl. Anspruch des deutschen Ritter-Ordens, und ins besondere dessen 1701 auf dem R.T. zu Regenspurg ausgestreutes und unbefugtes Gravamen über die Königl. Würde von Preussen. Mergenth. 1703.
X) Huberti Langueti epistolae secretae, cum praef. Hal. 1698.
XI) Unterricht von denen wöchentl. Anzeigen, die auf K.M. in Preussen allergn. Befehl in Dero Reiche, Provintzien u. Landen, durch die so genannte Intelligentz-Zettel angeordnet. Absonderl. zum Behuff der Universität und Stadt Halle. 1729.
XII) Vita Justiniani M. ... H. 1731.
XIII) Jubel-Rede von den Wohlthaten gegen den Evangel. Glauben und Glaubens-Genossen Sr.K.M. in Preussen so wohl als Dero glorwürdigsten Vorfahren. 1730.
XIV) Opusculum de matrimoniis principum ... 736.
 
  In Octav.  
 
XV) Germania princeps ..., ed. nova auctior Hal. 711.
XVI) Preußisches Neuburg und dessen Gerechtsame mit den glaubwürdigen Relation. des Hr. Grafen von Metternicht. Teutschenthal (Halle) 1708.
XVII) Reliquiae MSctorum omnis aevi diplomatum ac monumentorum ineditorum adhuc T. I. ... Frf. et Lips. 1720. ...
XVIII) Opusc. Oratoria Hal. 1720. [12 Zeilen lateinische Inhaltsangabe]
 
  {Sp. 958}  
 
XIX) Gesammte deutsche Schrifften. Halle 1705.
 
1) von dem Recht König zu werden.
2) Erörterung der wegen der Preuß. Crone herausgegebenen Schrifften.
3) von Mißbrauch der Zeitungen.
4) von Nutzen der Historie.
  5 und 6) von den Jubel-Jahren.
 
7) Gedancken über kurtze Collegia.
  8, 9) Grund-Sätze zu einem neuen Systemate Jur. publ.
 
10) vom Ryßw. Frieden.
  11) und 12) ob eine wahre Historie in der Welt gewesen, oder noch zu hoffen sey.
 
13) Grundsatz und Vorrath zu einer rechten u. bis dahin ermangelnde Reichs-Historie.
14) Verzeichniß aller vom Hn. Auctore zu erwartenden Schrifften.
15) vom Recht der Invaliden-Häuser.
16) von der nothwendigen Verbesserung des Päbstl. Kirchen-Rechts.
17) von Verbesserung des Lehn-Rechts bey den Evangelischen.
XX) Einleitung zum Deutschen Müntz-Wesen mittler Zeiten, nebst einem Anh. verschiedener 1708 ausgegrabener 500jähriger Bracteaten, H. 1709.
XXI) Erläuterung über S. Pufendorffs Einleitung zur Historie
 
1) der alten Reiche,
2) Spanien,
3) Portugall,
4) Engeland.
  H. 1695 und 1700.
XXII) Entwurff der Reichs-Historie 1706 und 1710. Diese sind ihm, wie er selbst meldet, von seinen Zuhörern und zwar offt unrichtig nachgeschrieben.
XXIII) Esaiae Pufendorffii Opuscula, H. 1700.
XXIV) Vita H. Langveti, H. 1709.
XXV) die von Sr. Königl. Majest. auf dero Universität am 14 Jul. 1727 neu aufgerichtete Profeßion in Öconomie, Policey- und Cammer-Sachen, nebst einer Vorstellung verschiedener wichtiger Stücke verbesserter Königl. Policey. H. 1727.
XXVI) richtiger und Christl. Unterricht von der praebenda scholastica, oder so genannten Scholasterey, im Römisch-Cathol. so wohl als Evangel. Stifftern, in der gesammten Abendländischen Christenheit, H. 1724.
XXVII) Anzeige von An- und Einrichtung der Ludewigischen Bibliotheck, an gedruckten Büchern so wohl, als an einer grossen Menge Manuscriptorum aller Zeiten. Nebst Anleitung eines Studiosi Juris, der durch leichten und richtigen Weg, die im H.R.R. übliche Rechte zu erlernen gedencket.
XXVIII) Gründl. Unterricht vom Recht und Billigkeit der leidlichen Roßdienst-Gelder bey ietzigen Zeiten; nach nothdürfftiger Unterhaltung einer allezeit in Bereitschafft stehenden Mannschafft, von viel hundertjährigen Landtags-Abschieden her, erwiesen.
XXIX) von der alten Kirchen-Weise kniend und am Fest-Tage stehend zu beten, auch in den letztern bey Straffe des Bannes, nicht zu fasten.
XXX) von frühzeitiger Begräbniß, in Ländern gemäßigter Wärme, und die Unbesonnenheit der hiesigen Juden, die keinen Cörper über etliche Stunden liegen lassen, welches in dem heissen Morgenland, wegen schneller Fäulniß, Besorgniß der Ansteckung und Inficirung der Lufft, geschehen müssen. Wobey von doppelt verstorbenen oder lebendig begrabenen, viel erbärml. Exempel angeführet. Mit beygefügter Bestellung gewisser Todtenbeschauer und den Zeichen gäntzlich abgestorbener Leichen.
XXXI) von neuer An- und Einrichtung einer Gesellschafft oder Genossenschaft gelehrter Leute in allerhand nützl. Künsten und Wissenschafften.
XXXII) Singularium juris publici Germ. Imperii Tom. I ... H. 1730.
XXXIII) Rechtl. Erläuterung der Reichs-Historie vom Ursprung bis 1734, zum allgemeinen Gebrauch des jur. publici, canonici und feudalis S.R.I. H. 1735, bestehet aus Anmerckungen, die der Hr. Cantzler ehemahls über Hr. Hofrath Struvens Reichs-Historie vorgetragen hat.
XXXIV) Vorrede vor den ersten Th. des grossen Universal-Lexici aller Wissenschafften und Künste. H. 1733, fol.
 
  Ubrigens hat er jetzo ein Systema de Feudis Imperii unter der Hand, darinnen nichts zu finden, was nicht mit Urkunden mittler Zeiten beleget, und sind davon bereits 2 Alphabet fertig.  
  Seine Dissertationes sind:  
  [Nr. 1-10 lateinische Titel]  
  {Sp. 969|S. 497}  
  [Nr. 11-78 lateinische Titel]  
     

HIS-Data 5028-18-954-4: Zedler: Ludewig, (Joh. Peter von) HIS-Data Home
Stand: 1. Juli 2023 © Hans-Walter Pries