|  | Text | Quellenangaben | 
|  | Magister, ist der gemeine 
				Name, welcher 
nicht nur denen, die andere in etwas 
			unterrichten, 
und deswegen Magistri 
Studiorum, 
				Juris, 
Legum, 
Eloquentiae, u.s.f. heissen, sondern auch so wohl 
in Bürgerlichen als 
			Kriegs-Bedienungen 
denenjenigen Personen gegeben worden, die 
über andere gesetzt waren, und eine 
				gewisse
Macht bekamen, etwas zu gebieten und 
anzuordnen. Also hieß z.E. Magister Augustalis der 
Vorsteher derer 
Augustalium, oder der dem 
Kayser Augustus zu 
Ehren aufgerichteten 
Gesellschafft von Priestern etc. Siehe 
Augustales. |  | 
|  | Kurtz, Magister ist und heißt derjenige, 
welcher sich dasjenige, was ihm 
			befohlen ist und 
zu 
				thun oblieget, mit mehrerm 
				
Fleisse und Eifer, 
als andere, auszurichten bestrebet, oder doch 
wenigstens bestreben soll. Als welches auch 
schon die eigentliche 
				Bedeutung dieses 				
				Wortes 
von selbst mit sich bringet. |  | 
|  | Zwar was den eigentlichen 				
				Ursprung dieses 
Wortes anbetrifft; so sind bis dato die 
			Gelehrten, 
und insonderheit die Wort-Forscher, noch nicht 
durchgängig eines, wo dasselbe füglich 
herzuleiten. Einige halten nemlich davor, und 
deren sind gewiß die mehresten, es stamme von 
dem 
				Lateinischen
Adverbio Magis, mehr; die 
beygefügte Sylbe ter aber sey nichts mehr, als ein 
blosser Zusatz, ohne alle weitere Bedeutung. 
Andere halten davor, es bedeute soviel, als magis 
ter, dreymahl 
				gelehrter, als andere. Wiederum 
andere leiten es von dem alten Lateinischen 
Worte magistro, are; und endlich finden sich auch 
noch welche, so es lieber von dem Wort Magus 
hergeführet |  | 
|  | {Sp. 318} |  | 
|  | wissen				
				
				wollen, daß es nemlich in dem 
Verkleinerungs-Falle so viel heissen soll als 
Magus parvus, ein kleiner Weise, oder 
			Gelehrte. |  | 
|  | Ausser diesen sind auch noch andere auf die 
				Gedancken kommen, dieses Wort so gar aus den 
				
				Griechischen herzuleiten. Und soll bey diesen 
Magister so viel seyn als ho magistōr, gleichsam 
megas histōr; ein grosser Weiser, oder auch 
magias histōr, ein der Magie oder der 				
				
				Weisheit 
Beflissener, und beziehen sich zu dem Ende auf 
das bekannte polyhistōr, einer der viel 
				weiß. |  | 
|  | Es sey aber, wie ihm wolle, genug, daß man 
nur sowol dessen Bedeutung, als Nachdruck und 
Ansehen wisse. |  | 
|  | Die 
				Eintheilung der mit diesem 
				Namen 
belegten Personen betreffend; so wurden in den 
allerältesten 				
				Zeiten theils diejenigen, welche 
andere in guten
Künsten und 				
				
				Wissenschafften
			unterrichteten, theils die andern als Befehlshaber 
und Aufseher vorgesetzet waren, mit diesem 
					Titul beehret. Gleichwie aber von denenjenigen, welche 
zur letztern Classe gehören, in unterschiedenen 
				Artickeln mit mehrern gehandelt wird; so bleiben 
wir gegenwärtig bey der erstern stehen, und sind 
gesonnen, unseren Lesern das Vornehmste 
davon in dem nachfolgenden 
mitzutheilen. |  | 
|  | Die Zeit, wenn man angefangen, den 
Magister-Lorbeer mitzutheilen, ist eben so 
unbekannt, als das 				
				Alter des 
				Doctor-Titels in der 
Theologie. So viel aber können wir versichern, 
daß die Magistri der freyen Künste, welche sonst 
auch Doctores der 
				
				Philosophie betittelt werden, 
älter, als die Doctores der Gottes-Gelehrtheit 
sind. Wie denn die so genannte Facultas Artium eher, als Facultas Theologiae
gewesen ist. |  | 
|  | Caesar Egarsius Bulaeus oder du Boulai in 
Historia Universitatis Parisiensis … 
				meynet, es 
wären auf der Parisischen 
			Academie, von 
derselben Stifftung an, in Facultate Artium, oder in 
den Disciplinis Liberalibus allezeit einige Gradus 
gewesen, es möchten auch dieselben geheissen 
haben, wie sie 				
				
				wollen, auf daß die 				
				
				Wissenschafft 
derer 
			Studenten hätte können geprüfet werden, 
damit sich nicht iemand ohne 
				Geschicklichkeit 
zum Lehren aufwürffe. Doch will Buläus … 
behaupten, daß der Magister-Titel in den 
Künsten 
im 8 Jahrhunderte nach CHristi Geburt, und zwar 
dem ersten 
				Jahre der Parisischen 
			
			Universität 
schon sey Mode geworden. Den 
				Beweis nimmt er 
aus dem 
				Buche
de Disciplina Scholarium, welches 
Thomas Aquinas, Wilhelm Werley, Niclas Trivetus 
Boethio zugeschrieben; Buläus aber Joh. Scoto 
Eriginä, welcher vor dem 12 Jahrhunderte 
				gelebet, 
zueignet. Aber Jacob Thomasius hat schon 
gezeiget, daß der Verfertiger des Buches de 
Disciplina Scholarium Thomas Brabantinus oder 
de Cantimprato sey. | Programm. XXV. Bes. 
Fabricius in Bibl. Lat. … | 
|  | Dieser Thomas war ein Dominicaner-Münch 
um die Mitte des 13 Jahrhunderts. Was derselbe 
von der Magister-Würde, als einem 
				Gebrauch, so 
zu seiner 				
				Zeit üblich gewesen, erzehlet, muß also 
nicht zum 8, sondern zum 12, und insonderheit 
zum 13 Jahrhunderte gerechnet werden. |  | 
|  | Doch ist hieraus nicht zu erweisen, daß der 
Magister-Titel auf der Parisischen Academie erst 
im 13 Jahrhundert aufgekommen sey; immassen 
derselbe schon im 12 Jahrhunderte daselbst in 
grossem Ansehen gewesen. 
Buläus
				schreibt … 
daß die 
				gelehrten
				Studien im 12 Jahrhunderte 
unter den Königen, 
Ludwig dem Dicken, Ludwig 
dem Jüngern, |  | 
|  | {Sp. 319|S. 193} |  | 
|  | Philipp Augusten und Heinrich dem II. einem 
Könige in Engeland; unter den gelehrten Päbsten 
Eugen II. Adrian II. Alexander
III. Urban III. 
Clemens III. und Innocentius III. in groß 
Aufnehmen gekommen, und man sich es vor eine 
solche Ehre geachtet, etwas zu 				
				wissen, daß 
niemand ein Ansehen erlanget hätte, welcher 
nicht 
			
	Schulen vorgestanden, oder in die 
Gesellschafft der Parisischen Magister wäre 
aufgenommen gewesen. Grosse 
				Herren hätten 
sich nicht geschämet, den Magister-Titel 
anzunehmen, und allen ihren Titeln vorzusetzen; 
wie man denn beym Stephano Tornacensi Briefe 
lieset, an M. Meliorem den Cardinal, M. Peter 
Tusculanum,
				Bischoff und Cardinal etc. |  | 
|  | Daß Buläus von den Magistris der 
Künste, 
und nicht von den Magistris der Theologie 
			rede, ist 
offenbar. Denn jene waren Schulen vorgesetzet; 
diese aber hatten damals nur eine Gesellschafft, 
oder ein Consortium. Ja aus Buläo p. 682. siehet 
man, daß die 
				Professores der Theologie vor 				
				Alters 
nicht den 
				Namen eines 
Magistri, sondern nur 
eines 
				
Doctoris angenommen haben. Eben dieses 
				
				beweiset
Buläus aus dem 4. Capitel des 
Gespräches de Hierarchia subcoelesti, dessen 
Verfasser schreibt: Ein Magister wäre, welcher 
seine eigene 				
				
				Wissenschafft				
			verstehe, und in 
derselben den Gradum Magisterii 
verdienet und 
erlanget hätte; ein Doctor aber sey ein ieder, 
welcher eine fremde, nemlich die Göttliche 
Wissenschafft, die er nicht anders, als aus dem 
				Glauben erlernet, lehre. |  | 
|  | Daß in dem 13. Jahr-hunderte der Magister-Titel hoch gehalten worden, beweisen wir aus 
dem 
				Buche
de Disciplina Scholarium, worinne der 
Verfasser c. 5. den Gradum Magisterii, 
Magistratus excellentiam, den vortrefflichen 
Magister-Stand
				nennet. 
Anderswo heisset er denselben |  | 
|  | 
	Perfectionis gradum, Magisterii elationem, summam promotionem, Magistralis nominis dignitatem, venerabilem Magistrorum majestatem, pulchrae denominationis imperium,  |  | 
|  | das ist, wie es St. Thomas
erkläret,
gradum atque titulum Magistralem. |  | 
|  | Wie diese Facultas Artium zu Paris älter ist, 
als die Facultäten; also hat sie auch ihr voriges 
Ansehen bis auf 
gegenwärtige				
				Zeit behalten. 
Hierzu dienet das Zeugniß eines berühmten 
Schweden, George Wallins, welcher in dem feinen 
Büchlein: Lutetia Parisiorum erudita … 
Norimbergae 1722 … 
				schreibt: Die Facultas 
Artium wäre die vornehmste und älteste, und 
begriffe die 
				
				Philosophie, Rhetoric, Poesie und die 
Rudimenta der 
				Lateinischen und 
				
				Griechischen
				
	Sprache. Sie würde wiederum in 4 Nationen, in 
die Frantzösische, Piccardische, Normannische 
und 
				Deutsche
				getheilet. Diese 
				Eintheilung der 
Nationen sey 1250 aufgekommen. Die 
Engeländische sey Anfangs die vierdte gewesen; 
nach denen beständigen 
			Kriegen aber dieser 
Nachbarn wären die 
				Deutschen in ihre Stelle und 
				Privilegia getreten. |  | 
|  | Die 
				Philosophi hätten vor den Theologis, 
Rechts-Gelehrten und 
	Ärtzten einen grossen 
				Vorzug. Ihre Facultät würde nicht nur allezeit 
zuerst 
				genennet; sondern es würde auch bloß aus 
dieser Facultät ein Magister zum Rector der 
			
			Universität
				erwählet, und könte sonst niemand auf 
diesen Gipffel der 
Ehre gelangen. Die Cardinäle, 
ob sie schon Königen gleich geachtet würden, 
liessen einem solchen Rectori den 
				Rang; wie er 
denn selbst |  | 
|  | {Sp. 320} |  | 
|  | gesehen, daß der Ertz-Bischoff zu Paris und 
Cardinal de Noailles als ein alter Herr dem Rectori 
aus dem Wege gegangen, und ihm den Ober-Sitz 
eingeräumet habe; der Rector der Universität ist 
damals 1721 und 1722 Balzer Gibert 
gewesen. |  | 
|  | Nach der Zeit hat man diesen 
					Titel nebst der 
				Doctor-Würde in den 
	Rechten und in der Artzney-Kunst, auf den Universitäten, welche man auch 
			Academien im 16 Jahrhunderte zu 
				nennen, 
angefangen, doch kan nicht geläugnet werden, 
daß sich indeß Leute gefunden, welche von den 
Academischen Titeln schimpfflich gesprochen 
haben. Vornemlich hat sich der 
Wittenbergische
Magister, Gottfried Arnold, als einen abgesagten 
Feind der Magister-Würde erwiesen, und die 
Promotionen ohne 
				Unterscheid einen Kauff-Handel mit den Doctor- und Magister-Mützen 
genennet, | in der Kirchen- und Ketzer-Historie … | 
|  | Nun wäre wohl zu wünschen, daß die 
Verschwendung dieser Ehren-Titel, welche 
zuweilen unwürdigen Leuten ohne einige Prüfung 
ertheilet werden, zu dergleichen Schmähungen 
nicht Gelegenheit gegeben hätte. Indessen muß 
man doch insonderheit der 
				
				Philosophischen 
Facultät auf der
hohen Schule zu Leipzig zu 
einem immerwährenden Ruhm nachsagen, daß 
sich dieselbe noch bis dato nach der ehemaligen 
Parisischen 				
			
			Verordnung verhält, nach welcher hat 
				müssen versprochen werden, die 
Magistros 
treulich zu examiniren, keine, als 
würdige, 
anzunehmen, und die unwürdigen 
abzuweisen. | Siehe 
Conring
Antiquit. Acad. 
… | 
|  | Sie folget den 
Churfürstlichen
			Befehlen, so 
Moritz 1542 und Augustus 1550 derselben 
ertheilet. Sie hat sich 
fleißig gehütet, und hütet 
sich noch, daß sie nicht zu ihrer Verachtung 
ungelehrten und unwürdigen Leuten Belohnungen 
geben möchte. Ja man hat 
in öffentlichen 
Schrifften gewarnet, und 
				thut es auch noch durch 
wiederholte öffentliche Anschläge, daß sich 
niemand unterstehen möchte, in das Heiligthum 
der 				
				
				Weisheit einzudringen, und sich in Gefahr zu 
begeben, abgewiesen zu werden. Wie man denn 
noch gar neuerliche Beyspiele hat, das dieses 
letztere 
				unterschiedenen begegnet, die es 
dennoch gewaget, um Mittheilung dieser 				
				Würde 
bey derselben anzuhalten, und in der mit ihnen 
angestellten Untersuchung ihrer 
Kräffte und 
vorgeschützten 
				Gelehrsamkeit, wie 
billig, nicht 
bestanden. | Bes. Jo. Erhard Kappens Programma de origine Doctum Theologiae et 
Magistrorum artium, horumque dignitate, Lepzig, 
1735. | 
|  | Und so solte es freylich wohl von 
Rechtswegen auf allen 
			Academien gehalten 
werden. Daß nemlich ein ieglicher Magistrandus, 
oder welcher gerne zu dieser Würde gelangen 
möchte, anders nicht, als nach vorhergegangener 
Prüfung und ausgestandenen, wie man es auf 
hohen Schulen zu 
				nennen pflegt, 
Examine 
Rigoroso, wie auch andern abgelegten Proben 
seiner 
				Geschicklichkeit, entweder durch 
öffentliche Actus Oratorios oder 
				
Disputatorios, 
sodenn erst von dem Decano Philosophiae auf 
eine feyerliche Weise zu einem Magister erkläret, 
und mit solcher Würde bekleidet würde. |  | 
|  | Indessen läßt man an seinen 
				Ort gestellt 
seyn, in wie fern auf einer oder der andern 
Academie heutiges Tages von denen 
				
				Herren
				Professoren dieser ihrer Obliegenheit nachgelebet 
werde, oder nicht. An vielen Orten wird niemand 
zu den höhern Facultäten zugelassen, ehe und 
bevor er nicht Gradum Magisterii in
				
				Philosophia erlanget, und die |  | 
|  | {Sp. 321|S. 194} |  | 
|  | also zu einer höhern Facultät aufsteigen, 
werden den andern 
				Doctoren vorgezogen. | Ein langes Register hoher 
				Standes-Personen, so die Magister-Würde 
angenommen, führet Besoldus an, welcher auch 
eine Diss. de Magistris, Baccalaureis etc. heraus 
gegeben. | 
|  | Vormals wurden die Doctores Theologiae 
Magistri nostri
				genennet. Und auf der Leipziger 
			
			Universität führen bloß diejenigen diesen 
				Namen, 
welche sowol bey der dasigen 
				
				Philosophischen
				Facultät
promoviret, als auch durch eine 
nachgehende öffentliche 
				Disputation, welche sie 
aber 
				nothwendig selbst als Vorsitzende 
vertheidigen  
				müssen, gehörig 
habilitiret. | Von deren besondern 
	Rechten und 				
				Vorzügen der ehemahlige Herr Hof-
Rath, Johann Burckhard Mencke, in einem 
besondern Programmate de Dignitate Magistri 
Lipsiensis, so dessen Reden de Charlataneria 
Eruditorum beygefüget ist, gehandelt. | 
|  | Und in Engeland geniessen sie noch heutiges 
Tages gleichen 
				Rang mit den 
Edelleuten. Ja sogar, 
wie Johann Löwenclau in Historia Musulmanna 
Turcorum … berichtet, so soll auch der Name 
eines Magistri nostri bey dieser Barbarischen 
Nation eingeführet seyn, und schon damals, als 
dieselben 1335 die 
Stadt Nicäa erobert, und nach 
deren Eroberung ein angesehenes Gymnasium 
daselbst angeleget, der demselben vorgesetzte 
Rechts-Gelehrte, Dominus oder Magister noster, und wie es die gemeinen Türcken nach ihrer 
Mund-Art auszusprechen pflegen, David Caisarius genennet worden seyn. |  | 
|  | Ausser dem kommen auch schon |  | 
|  | 
	bey dem Cicero de Senectute die Magistri 
bonarum artium, bey dem Petronius Arbiter in 
Satyrico Magister eloquentiae, in dem 
	Codice 
Justinianeo Magistri litterarum, ingleichen 
	Magistri 
studiorum; bey dem Ammianus Marcellinus Rerum 
Gestarum … Magistri disciplinarum,  |  | 
|  | und bey andern noch andere dergleichen 
Ehren-Titel von Magistris vor. |  | 
|  | Zu Rom heissen die sonst sogenannten 
Auditores rotae auch bisweilen Magistri. |  | 
|  | Wobey noch zu gedencken, das insonderheit 
bey der Philosophischen Facultät zu 
Wittenberg 
sich von 				
				Zeit zu Zeit so eine grosse Menge von 
				gelehrten Leuten um diese 				
				Würde beworben, daß 
sie solche nur seit der Reformation schon mehr 
als zehen tausenden ertheilet. |  | 
|  | Und die hohe Schule zu Königsberg in 
Preussen hat so was besonders vor sich, daß so 
gar ein 
				gewisser Blinder daselbst in 
Magistrum 
promoviret, und da er zumal ein überaus 
scharffsinniger 
				Philosophe gewesen, nicht allein 
daselbst 
				Professor geworden, sondern seiner 
				Profeßion
auch gar wohl vorgestanden. Er hat 
auch einen ieden 
			Studenten, der nur einmal bey 
ihm gewesen, an seinem Gange 
				erkannt, so bald 
er nur in sein Gemach getreten. Er hat 
				Bücher von 
dem Repositorio gelangt, das Blat aufgeschlagen, 
und sich lesen lassen. Die Farbe des Tuches hat 
er durch Fühlen erkannt, er hat ein 
wohlklingendes Positiv gemacht, so noch zu 
Königsberg zu sehen. | Siehe auch Berneggers Orationes, deren erstere 
de variis Magistrorum 
generibus ex antiquitate handelt. | 
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