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Quellenangaben |
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Magister, ist der gemeine
Name, welcher
nicht nur denen, die andere in etwas
unterrichten,
und deswegen Magistri
Studiorum,
Juris,
Legum,
Eloquentiae, u.s.f. heissen, sondern auch so wohl
in Bürgerlichen als
Kriegs-Bedienungen
denenjenigen Personen gegeben worden, die
über andere gesetzt waren, und eine
gewisse
Macht bekamen, etwas zu gebieten und
anzuordnen. Also hieß z.E. Magister Augustalis der
Vorsteher derer
Augustalium, oder der dem
Kayser Augustus zu
Ehren aufgerichteten
Gesellschafft von Priestern etc. Siehe
Augustales. |
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Kurtz, Magister ist und heißt derjenige,
welcher sich dasjenige, was ihm
befohlen ist und
zu
thun oblieget, mit mehrerm
Fleisse und Eifer,
als andere, auszurichten bestrebet, oder doch
wenigstens bestreben soll. Als welches auch
schon die eigentliche
Bedeutung dieses
Wortes
von selbst mit sich bringet. |
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Zwar was den eigentlichen
Ursprung dieses
Wortes anbetrifft; so sind bis dato die
Gelehrten,
und insonderheit die Wort-Forscher, noch nicht
durchgängig eines, wo dasselbe füglich
herzuleiten. Einige halten nemlich davor, und
deren sind gewiß die mehresten, es stamme von
dem
Lateinischen
Adverbio Magis, mehr; die
beygefügte Sylbe ter aber sey nichts mehr, als ein
blosser Zusatz, ohne alle weitere Bedeutung.
Andere halten davor, es bedeute soviel, als magis
ter, dreymahl
gelehrter, als andere. Wiederum
andere leiten es von dem alten Lateinischen
Worte magistro, are; und endlich finden sich auch
noch welche, so es lieber von dem Wort Magus
hergeführet |
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{Sp. 318} |
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wissen
wollen, daß es nemlich in dem
Verkleinerungs-Falle so viel heissen soll als
Magus parvus, ein kleiner Weise, oder
Gelehrte. |
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Ausser diesen sind auch noch andere auf die
Gedancken kommen, dieses Wort so gar aus den
Griechischen herzuleiten. Und soll bey diesen
Magister so viel seyn als ho magistōr, gleichsam
megas histōr; ein grosser Weiser, oder auch
magias histōr, ein der Magie oder der
Weisheit
Beflissener, und beziehen sich zu dem Ende auf
das bekannte polyhistōr, einer der viel
weiß. |
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Es sey aber, wie ihm wolle, genug, daß man
nur sowol dessen Bedeutung, als Nachdruck und
Ansehen wisse. |
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Die
Eintheilung der mit diesem
Namen
belegten Personen betreffend; so wurden in den
allerältesten
Zeiten theils diejenigen, welche
andere in guten
Künsten und
Wissenschafften
unterrichteten, theils die andern als Befehlshaber
und Aufseher vorgesetzet waren, mit diesem
Titul beehret. Gleichwie aber von denenjenigen, welche
zur letztern Classe gehören, in unterschiedenen
Artickeln mit mehrern gehandelt wird; so bleiben
wir gegenwärtig bey der erstern stehen, und sind
gesonnen, unseren Lesern das Vornehmste
davon in dem nachfolgenden
mitzutheilen. |
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Die Zeit, wenn man angefangen, den
Magister-Lorbeer mitzutheilen, ist eben so
unbekannt, als das
Alter des
Doctor-Titels in der
Theologie. So viel aber können wir versichern,
daß die Magistri der freyen Künste, welche sonst
auch Doctores der
Philosophie betittelt werden,
älter, als die Doctores der Gottes-Gelehrtheit
sind. Wie denn die so genannte Facultas Artium eher, als Facultas Theologiae
gewesen ist. |
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Caesar Egarsius Bulaeus oder du Boulai in
Historia Universitatis Parisiensis …
meynet, es
wären auf der Parisischen
Academie, von
derselben Stifftung an, in Facultate Artium, oder in
den Disciplinis Liberalibus allezeit einige Gradus
gewesen, es möchten auch dieselben geheissen
haben, wie sie
wollen, auf daß die
Wissenschafft
derer
Studenten hätte können geprüfet werden,
damit sich nicht iemand ohne
Geschicklichkeit
zum Lehren aufwürffe. Doch will Buläus …
behaupten, daß der Magister-Titel in den
Künsten
im 8 Jahrhunderte nach CHristi Geburt, und zwar
dem ersten
Jahre der Parisischen
Universität
schon sey Mode geworden. Den
Beweis nimmt er
aus dem
Buche
de Disciplina Scholarium, welches
Thomas Aquinas, Wilhelm Werley, Niclas Trivetus
Boethio zugeschrieben; Buläus aber Joh. Scoto
Eriginä, welcher vor dem 12 Jahrhunderte
gelebet,
zueignet. Aber Jacob Thomasius hat schon
gezeiget, daß der Verfertiger des Buches de
Disciplina Scholarium Thomas Brabantinus oder
de Cantimprato sey. |
Programm. XXV. Bes.
Fabricius in Bibl. Lat. … |
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Dieser Thomas war ein Dominicaner-Münch
um die Mitte des 13 Jahrhunderts. Was derselbe
von der Magister-Würde, als einem
Gebrauch, so
zu seiner
Zeit üblich gewesen, erzehlet, muß also
nicht zum 8, sondern zum 12, und insonderheit
zum 13 Jahrhunderte gerechnet werden. |
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Doch ist hieraus nicht zu erweisen, daß der
Magister-Titel auf der Parisischen Academie erst
im 13 Jahrhundert aufgekommen sey; immassen
derselbe schon im 12 Jahrhunderte daselbst in
grossem Ansehen gewesen.
Buläus
schreibt …
daß die
gelehrten
Studien im 12 Jahrhunderte
unter den Königen,
Ludwig dem Dicken, Ludwig
dem Jüngern, |
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{Sp. 319|S. 193} |
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Philipp Augusten und Heinrich dem II. einem
Könige in Engeland; unter den gelehrten Päbsten
Eugen II. Adrian II. Alexander
III. Urban III.
Clemens III. und Innocentius III. in groß
Aufnehmen gekommen, und man sich es vor eine
solche Ehre geachtet, etwas zu
wissen, daß
niemand ein Ansehen erlanget hätte, welcher
nicht
Schulen vorgestanden, oder in die
Gesellschafft der Parisischen Magister wäre
aufgenommen gewesen. Grosse
Herren hätten
sich nicht geschämet, den Magister-Titel
anzunehmen, und allen ihren Titeln vorzusetzen;
wie man denn beym Stephano Tornacensi Briefe
lieset, an M. Meliorem den Cardinal, M. Peter
Tusculanum,
Bischoff und Cardinal etc. |
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Daß Buläus von den Magistris der
Künste,
und nicht von den Magistris der Theologie
rede, ist
offenbar. Denn jene waren Schulen vorgesetzet;
diese aber hatten damals nur eine Gesellschafft,
oder ein Consortium. Ja aus Buläo p. 682. siehet
man, daß die
Professores der Theologie vor
Alters
nicht den
Namen eines
Magistri, sondern nur
eines
Doctoris angenommen haben. Eben dieses
beweiset
Buläus aus dem 4. Capitel des
Gespräches de Hierarchia subcoelesti, dessen
Verfasser schreibt: Ein Magister wäre, welcher
seine eigene
Wissenschafft
verstehe, und in
derselben den Gradum Magisterii
verdienet und
erlanget hätte; ein Doctor aber sey ein ieder,
welcher eine fremde, nemlich die Göttliche
Wissenschafft, die er nicht anders, als aus dem
Glauben erlernet, lehre. |
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Daß in dem 13. Jahr-hunderte der Magister-Titel hoch gehalten worden, beweisen wir aus
dem
Buche
de Disciplina Scholarium, worinne der
Verfasser c. 5. den Gradum Magisterii,
Magistratus excellentiam, den vortrefflichen
Magister-Stand
nennet.
Anderswo heisset er denselben |
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- Perfectionis gradum,
- Magisterii elationem,
- summam promotionem,
- Magistralis nominis dignitatem,
- venerabilem Magistrorum majestatem,
- pulchrae denominationis imperium,
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das ist, wie es St. Thomas
erkläret,
gradum atque titulum Magistralem. |
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Wie diese Facultas Artium zu Paris älter ist,
als die Facultäten; also hat sie auch ihr voriges
Ansehen bis auf
gegenwärtige
Zeit behalten.
Hierzu dienet das Zeugniß eines berühmten
Schweden, George Wallins, welcher in dem feinen
Büchlein: Lutetia Parisiorum erudita …
Norimbergae 1722 …
schreibt: Die Facultas
Artium wäre die vornehmste und älteste, und
begriffe die
Philosophie, Rhetoric, Poesie und die
Rudimenta der
Lateinischen und
Griechischen
Sprache. Sie würde wiederum in 4 Nationen, in
die Frantzösische, Piccardische, Normannische
und
Deutsche
getheilet. Diese
Eintheilung der
Nationen sey 1250 aufgekommen. Die
Engeländische sey Anfangs die vierdte gewesen;
nach denen beständigen
Kriegen aber dieser
Nachbarn wären die
Deutschen in ihre Stelle und
Privilegia getreten. |
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Die
Philosophi hätten vor den Theologis,
Rechts-Gelehrten und
Ärtzten einen grossen
Vorzug. Ihre Facultät würde nicht nur allezeit
zuerst
genennet; sondern es würde auch bloß aus
dieser Facultät ein Magister zum Rector der
Universität
erwählet, und könte sonst niemand auf
diesen Gipffel der
Ehre gelangen. Die Cardinäle,
ob sie schon Königen gleich geachtet würden,
liessen einem solchen Rectori den
Rang; wie er
denn selbst |
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{Sp. 320} |
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gesehen, daß der Ertz-Bischoff zu Paris und
Cardinal de Noailles als ein alter Herr dem Rectori
aus dem Wege gegangen, und ihm den Ober-Sitz
eingeräumet habe; der Rector der Universität ist
damals 1721 und 1722 Balzer Gibert
gewesen. |
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Nach der Zeit hat man diesen
Titel nebst der
Doctor-Würde in den
Rechten und in der Artzney-Kunst, auf den Universitäten, welche man auch
Academien im 16 Jahrhunderte zu
nennen,
angefangen, doch kan nicht geläugnet werden,
daß sich indeß Leute gefunden, welche von den
Academischen Titeln schimpfflich gesprochen
haben. Vornemlich hat sich der
Wittenbergische
Magister, Gottfried Arnold, als einen abgesagten
Feind der Magister-Würde erwiesen, und die
Promotionen ohne
Unterscheid einen Kauff-Handel mit den Doctor- und Magister-Mützen
genennet, |
in der Kirchen- und Ketzer-Historie … |
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Nun wäre wohl zu wünschen, daß die
Verschwendung dieser Ehren-Titel, welche
zuweilen unwürdigen Leuten ohne einige Prüfung
ertheilet werden, zu dergleichen Schmähungen
nicht Gelegenheit gegeben hätte. Indessen muß
man doch insonderheit der
Philosophischen
Facultät auf der
hohen Schule zu Leipzig zu
einem immerwährenden Ruhm nachsagen, daß
sich dieselbe noch bis dato nach der ehemaligen
Parisischen
Verordnung verhält, nach welcher hat
müssen versprochen werden, die
Magistros
treulich zu examiniren, keine, als
würdige,
anzunehmen, und die unwürdigen
abzuweisen. |
Siehe
Conring
Antiquit. Acad.
… |
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Sie folget den
Churfürstlichen
Befehlen, so
Moritz 1542 und Augustus 1550 derselben
ertheilet. Sie hat sich
fleißig gehütet, und hütet
sich noch, daß sie nicht zu ihrer Verachtung
ungelehrten und unwürdigen Leuten Belohnungen
geben möchte. Ja man hat
in öffentlichen
Schrifften gewarnet, und
thut es auch noch durch
wiederholte öffentliche Anschläge, daß sich
niemand unterstehen möchte, in das Heiligthum
der
Weisheit einzudringen, und sich in Gefahr zu
begeben, abgewiesen zu werden. Wie man denn
noch gar neuerliche Beyspiele hat, das dieses
letztere
unterschiedenen begegnet, die es
dennoch gewaget, um Mittheilung dieser
Würde
bey derselben anzuhalten, und in der mit ihnen
angestellten Untersuchung ihrer
Kräffte und
vorgeschützten
Gelehrsamkeit, wie
billig, nicht
bestanden. |
Bes. Jo. Erhard Kappens Programma de origine Doctum Theologiae et
Magistrorum artium, horumque dignitate, Lepzig,
1735. |
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Und so solte es freylich wohl von
Rechtswegen auf allen
Academien gehalten
werden. Daß nemlich ein ieglicher Magistrandus,
oder welcher gerne zu dieser Würde gelangen
möchte, anders nicht, als nach vorhergegangener
Prüfung und ausgestandenen, wie man es auf
hohen Schulen zu
nennen pflegt,
Examine
Rigoroso, wie auch andern abgelegten Proben
seiner
Geschicklichkeit, entweder durch
öffentliche Actus Oratorios oder
Disputatorios,
sodenn erst von dem Decano Philosophiae auf
eine feyerliche Weise zu einem Magister erkläret,
und mit solcher Würde bekleidet würde. |
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Indessen läßt man an seinen
Ort gestellt
seyn, in wie fern auf einer oder der andern
Academie heutiges Tages von denen
Herren
Professoren dieser ihrer Obliegenheit nachgelebet
werde, oder nicht. An vielen Orten wird niemand
zu den höhern Facultäten zugelassen, ehe und
bevor er nicht Gradum Magisterii in
Philosophia erlanget, und die |
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{Sp. 321|S. 194} |
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also zu einer höhern Facultät aufsteigen,
werden den andern
Doctoren vorgezogen. |
Ein langes Register hoher
Standes-Personen, so die Magister-Würde
angenommen, führet Besoldus an, welcher auch
eine Diss. de Magistris, Baccalaureis etc. heraus
gegeben. |
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Vormals wurden die Doctores Theologiae
Magistri nostri
genennet. Und auf der Leipziger
Universität führen bloß diejenigen diesen
Namen,
welche sowol bey der dasigen
Philosophischen
Facultät
promoviret, als auch durch eine
nachgehende öffentliche
Disputation, welche sie
aber
nothwendig selbst als Vorsitzende
vertheidigen
müssen, gehörig
habilitiret. |
Von deren besondern
Rechten und
Vorzügen der ehemahlige Herr Hof-
Rath, Johann Burckhard Mencke, in einem
besondern Programmate de Dignitate Magistri
Lipsiensis, so dessen Reden de Charlataneria
Eruditorum beygefüget ist, gehandelt. |
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Und in Engeland geniessen sie noch heutiges
Tages gleichen
Rang mit den
Edelleuten. Ja sogar,
wie Johann Löwenclau in Historia Musulmanna
Turcorum … berichtet, so soll auch der Name
eines Magistri nostri bey dieser Barbarischen
Nation eingeführet seyn, und schon damals, als
dieselben 1335 die
Stadt Nicäa erobert, und nach
deren Eroberung ein angesehenes Gymnasium
daselbst angeleget, der demselben vorgesetzte
Rechts-Gelehrte, Dominus oder Magister noster, und wie es die gemeinen Türcken nach ihrer
Mund-Art auszusprechen pflegen, David Caisarius genennet worden seyn. |
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Ausser dem kommen auch schon |
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- bey dem Cicero de Senectute die Magistri
bonarum artium,
- bey dem Petronius Arbiter in
Satyrico Magister eloquentiae,
- in dem
Codice
Justinianeo Magistri litterarum, ingleichen
Magistri
studiorum;
- bey dem Ammianus Marcellinus Rerum
Gestarum … Magistri disciplinarum,
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und bey andern noch andere dergleichen
Ehren-Titel von Magistris vor. |
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Zu Rom heissen die sonst sogenannten
Auditores rotae auch bisweilen Magistri. |
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Wobey noch zu gedencken, das insonderheit
bey der Philosophischen Facultät zu
Wittenberg
sich von
Zeit zu Zeit so eine grosse Menge von
gelehrten Leuten um diese
Würde beworben, daß
sie solche nur seit der Reformation schon mehr
als zehen tausenden ertheilet. |
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Und die hohe Schule zu Königsberg in
Preussen hat so was besonders vor sich, daß so
gar ein
gewisser Blinder daselbst in
Magistrum
promoviret, und da er zumal ein überaus
scharffsinniger
Philosophe gewesen, nicht allein
daselbst
Professor geworden, sondern seiner
Profeßion
auch gar wohl vorgestanden. Er hat
auch einen ieden
Studenten, der nur einmal bey
ihm gewesen, an seinem Gange
erkannt, so bald
er nur in sein Gemach getreten. Er hat
Bücher von
dem Repositorio gelangt, das Blat aufgeschlagen,
und sich lesen lassen. Die Farbe des Tuches hat
er durch Fühlen erkannt, er hat ein
wohlklingendes Positiv gemacht, so noch zu
Königsberg zu sehen. |
Siehe auch Berneggers Orationes, deren erstere
de variis Magistrorum
generibus ex antiquitate handelt. |
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