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Quellenangaben |
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Franckreich, France.
Lat.
Francia, ist eines derer schönsten
Länder und grösten
Königreiche in
Europa, so zwischen
dem 42. und 51. Grad Latitud. und dem 15. und 39. Grad Longit. recht mitten unter der
Zona temperata lieget. |
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Abendwärts stößet es an das offenbare Welt-Meer, und
Mittagswärts an Spanien
und die Mittelländische See. Gegen
Mitternacht
grentzet es an
die Niederlande, und den so genannten Canal, gegen
Morgen aber an
Teutschland, Italien,
Schweitz und
Savoyen. Die
Alpen sondern es von
Italien ab, das Pyrenäische Gebürge von Spanien, und der
Rhein von
Teutschland. |
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Der Umfang begreifft 1020. oder wie andere
wollen, 1200.
Frantzösische Meilen in sich. Die Länge hat ungefehr von dem
Meere an bis gegen den
Rhein, etwas weniger als 300. die Breite hingegen 285. Frantzösische Meilen. |
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Was die alte
Eintheilung des Landes
zu denen
Zeiten derer Römer
betrifft, davon kann unter Gallia und
Francken
nachgesehen werden. |
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Jetzo wird Franckreich, nach der von dem
Könige Ludouico
III. gemachten
Ordnung, in
12. Haupt-Gouvernements eingetheilt, deren Deputirte berechtiget sind, denen Reichs-
Versammlungen, als Gliedmassen, mit beyzuwohnen. Diese Gouvernements haben
unterschiedene
andere geringere Gouvernements unter sich: und weil die Loire der längste
Fluß ist, auch mitten durch
das Königreich flüsset, so daß dadurch selbiges fast in zwey gleiche
Theile
unterschieden
wird, kan man füglich diese Gouvernements auf solche Art betrachten, daß derer 4. auf
der rechten Seite dieses Flusses |
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{Sp. 1728} |
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gegen Mitternacht, und vier auf der lincken Seite gegen Mittag, die übrigen vier
aber um demselbigen, herum und an deßen
Ufern liegen. Die vier
ersten sind, |
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- Piccardie,
- Normandie ,
- l' Isle de France
- und Champagne.
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Die vier südlichen sind |
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- Guienne und Gascogne,
- Languedoc,
- Provence
- und Dauphiné.
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Die übrigen vier sind |
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- Burgundien,
- Auvergne und Lyonnois,
- Bretagne
- und Orleannois.
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Ferner wird Franckreich nach denen
Ertz-Bischöfflichen
Sitzen eingetheilet, derer 18. sind , ohne Avignon darzu zu rechnen; sie führen aber
folgende Namen: |
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- Lyon,
- Sens,
- Paris,
- Rheims,
- Cambray,
- Rouen,
- Tours,
- Burges,
- Bourdeaux,
- Auch,
- Toulouse,
- Narbonne,
- Arles,
- Aix,
- Embrun,
- Vienne,
- Besançon
- und Albi, welches
letztere erst anno 1676. zu einem Ertz-Bischöfflichen Sitz erhoben
worden.
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Unter diese Ertz-Bißthümer gehören 109.
Bißthümer.
Sieben von diesen Ertz-Bißthümern
praetendiren die
Ober-Stelle, als nemlich |
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- Sens,
- Lyon,
- Bourges,
- Narbonne,
- Rouen,
- Bordeaux
- und Vienne;
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wiewohl Lyon allein diese
Ehre
würcklich
genüßet. |
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Endlich kann Franckreich auch nach seinen 14. Parlamentern eingetheilet werden,
als da sind das Parlament zu Paris, welches unter allen die gröste
Jurisdiction hat, so dann
das zu |
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- Touluse,
- Rouen,
- Grenoble,
- Bourdeaux,
- Dijon,
- Aix,
- Rennes,
- Pau,
- Metz,
- Besançon,
- l' Isle,
- Perpignan
- und Colmar, welches letztere iedoch bisher nur den Namen
von einem Conseil souverain führet;
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und gehören im übrigen unter diese unzählich viel andere kleinere
Gerichte,
Ämter, Voigteyen, und
dergleichen. |
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Die
Vniuersitaeten von Franckreich sind; |
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- Paris,
- Toulouse,
- Bourdeaux,
- Poitiers,
- Orléans,
- Bourges,
- Caen,
- Montpellier,
- Cahors,
- Nantes,
- Rheims,
- Valence,
- Aix
- und Avignon.
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Was ferner die
vornehmsten Gebürge, in
Franckreich betrifft, sind solche ausser denen
Alpen und Pyrenäischen
Gebürgen |
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- die Sevennes, so von denen
Alten Gebennae
genennet werden,
- der Berg Jura oder S. Claude gegen die
Schweitz zu,
- der
Berg Vogesus gegen die Dioeces von Langres zu,
- und andere mehr.
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Die vornehmsten
Flüße sind die |
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- Loire,
- Rhone,
- Garonne
- und Seine
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welche noch unzählich viele andere kleine zu sich nehmen. |
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Die Frantzösischen
Inseln sind |
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- Belle-Isle an denen Britennischen Küsten,
- Noir Moustier, an denen
Küsten von Poitou,
- die Insel Rhe und Oleron gegen der
Landschafft
Aunis und Xaintonge über,
- etc.
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Auf der Mittländischen See sind die Inseln |
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- Hieres,
- St. Marguerite und S. Honoré an denen Küsten von Provence,
etc.
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Die
Häfen an dem
Oceano sind |
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- Boulogne,
- Brest,
- Blavet,
- S. Paul de Leon,
- Lucon,
- Rochelle,
- Brouage,
- Havre de Grâce,
- Dieppe,
- Calais,
- S. Valeri,
- Treport,
- Bayonne
- etc.
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Die am mittelländischen Meer sind Marseille und Toulon etc. |
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Was die grossen und mäßigen
Städte anlanget, so
zählen einige deren
3000. |
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{Sp. 1729|S. 888} |
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und rechne 50000.
Kirch-Spiele,
dazu unter Königs Caroli IX.
Regierung bey
20. Millionen
Seelen sollen
gehöret haben. Die
Haupt-Stadt des
gantzen Königreichs ist
Paris, darauf folgen |
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- Lyon,
- Toulouse,
- Bourdeaux,
- Rouen,
- Poitiers,
- Orléans,
- Aix,
- Dijon,
- Grenoble
- und andere, die unter einer jeden
Provintz
insonderheit angeführet werden.
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Nicht weniger hat es auch in fremden Ländern seine
Unterthanen.
Also besitzet es in America Neu-Frankreich, einige von denen Caribischen Inseln, als
Guadeloupe, Martinique etc. nicht weniger die
Nord-Seite von Hispaniola,
und andere, wie denn auch in Africa den
Südlichen Theil von
Madagascar. |
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Das Land hat durchgehends einen grossen Vorrath an Korn, Wein, Öl, Mandeln,
Feigen, Castanien, Saltz, Saffran, Obstfrüchten, Vögeln, allerley Schnabel-Weide und
grossem Vieh, etc. und bringet hiernächst alles hervor, was zu Erhaltung des
Menschlichen
Lebens
gehöret. |
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Doch leidet es
Mangel an Metallen, Gold,
Silber und dergleichen, welcher aber durch die häuffige Besuchung fremder
Nationen,
Manufacturen, und
so weiter reichlich ersetzet wird. |
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Die Frantzosen sind
arbeitsam,
erzeigen sich gegen die Fremden sehr
höflich, sind dabey
hitzig und zum
Kriege geneigt, können
aber nicht viel
Verdrüßlichkeiten
ausstehen. Ihr
Geist ist
mehrentheils lustig, und vertieffet sich sich nicht gern in subtile Dinge, welche
sich ohne langes Nachsinnen nicht begreiffen laßen; wie sie denn auch sehr
wollüstig und
unbeständig sind, welches
absonderlich ihre
Kleidung bezeugen kann. Über dieses sind sie sehr spöttisch und höhnisch. |
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Wenn wir ihren
eigenen
Scribenten
glauben
wollen, so
sollen die anständigsten
Tugenden, welche in
andern
Europäischen
Ländern nur eintzeln, bey
ihnen zusammen anzutreffen, eine jede aber Hauptsächlich in einer
gewissen
Provintz zu
finden, seyn, als
z. E. |
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- die
Teutsche
Freyheit und
Aufrichtigkeit in der Piccardie;
- die Schwedische Großmüthigkeit im Champagne;
- die
Polnische Munterkeit in Languedoc:
- die Italiänische Klugheit in
Provence;
- die Spanische Gravität in Gascogne;
- die Sweitzerische
Treue in Dauphiné;
- die Griechische Verschlagenheit und Spitzfindigkeit in der Normandie;
- und die Flanderische Arbeitsamkeit in Burgund.
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Was die äusserliche Beschaffenheit ihrer
Person anlanget, so
sind sie gemeiniglich von einer mittelmäßigen Grösse. |
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Übrigens sind die Frantzosen
Ursprünglich eine
Teutsche
Nation, wie bereits unter
dem
Titel
Francken erwähnt
worden, welche sich die Gallier unterwürffig gemacht, und ihren
Namen anzunehmen
genöthiget. Sie selbst
erwählten
anno 417. oder 420. einen
König, welcher
zu selbiger
Zeit, als der
Grund zu der
Fränckischen
Monarchie in
Gallien gelegt worden,
regieret und
Pharamundus geheißen, wiewohl dieses, ob Pharamundus jemahls über den
Rhein gekommen sey,
einige vor sehr
ungewiß halten. Doch
sein
Sohn Clodion nahm
Cambray, Tournay, und
gantz Niederland zwischen
denen
Flüssen Somme und Schelde
ein. Nach seinem Hintritt setzte sich sein Stieff-Sohn, Merouaeus die Crone auf, um
welche er den rechtmäßigen Erben gebracht hatte. |
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{Sp. 1730} |
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Dieser Merouaeus war der
Urheber der
Merovingischen Linie, welche biß anno 751. oder 52.
gedaurt. |
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Dann weil Merouaei Nachfolger denen
Wollüsten sich ergaben,
und das
Regiment denen
Groß-Hofmeistern überliessen,
verlohren sie dadurch
so gar ihr
Ansehen, daß
Pipinus Childericum III. den letzten dieser Linie, anno 751. in ein
Closter stieß,
worauf Pipinus aus einem
Hertzoge zum
König derer Francken zu Soissons anno 752. gemacht, von seinen Sohn Carolo M. aber zu
dem Carolingischen
Kayser- und Königs-
Stamme der Grund geleget worden. |
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Carolus M. setzte zwar Franckreich durch seine grosse Siege in das grosse
Ansehen; allein seine Nachfolger waren umso viel weniger
geschickt, selbiges zu erhalten, je mehr die schädliche Vertheilung
derer Länder und nachläßige Regierung bey ihnen
Unordnung verursachte;
dahero denn solches um so viel leichter nicht lang nach dem Verlauff zweyer
Seculorum Hugo Capetus,
der Urheber der Capetingischen Linie und Vormund Ludovici des Faulen, des letzten aus
dem vorigen
Stamme,
zu sich gerissen, welcher sich in seinen Nachkommen in drey Zweige
getheilet. Davon
der Capetingische von gedachtem Hugone Capeto an biß auf Carolum IV. den Schönen, der
Valesische von Philippe VI. biß auf Henricum III. und der jetztgrünende Bourbonische
von Henrico IV. biß auf
gegenwärtige
Zeit gewähret
hat. |
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Was nun die Begebenheiten unter allen diesen
Königen von
Franckreich betrifft, so können solche unter eines jeden Königs
Artickel weitläuffig gelesen werden. Doch ist zu mercken, daß
vormahls in diesem
Reiche
derer Könige
Gewalt
bey weiten so groß nicht gewesen, als in diesen neuern Zeiten. |
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Denn erstlich hatten sich unter denen Carolingis die Verweser derer
Provintzien
erblich gemacht, und so viele
Länder von der Crone
abgerissen, daß, als Hugo Capetus zur
Regierung kam,
die Könige nichts vor sich besaßen, als die
Grafschafften Paris und
Orleans, und den sogenanten Ducatum Franciae, oder den Landes-Strich, der zwischen
der Seine und Loire lag; Die
Hertzoge und
Grafen aber nahmen bloß
ihre Länder vom Könige zu Lehn, und
thaten im
übrigen, was sie
wollten. |
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Da auch diese nach und nach entweder aussturben, oder unter den Fuß gebracht, und
ihre Länder mit der Crone vereinigt wurden, war doch die
Macht derer
Könige durch die Parlamente, ohne welche sie nichts thun konnten noch ziemlich
verschränckt. So musten auch von Zeit zu Zeit die 3.
Stände des
Reichs, der Geistliche,
Adeliche und
Bürgerliche zusammen
beruffen, und über die Angelegenheiten des Landes gehört werden. Diese Reichs-Tage
aber haben seit Ludovici XIII. Zeiten aufgehört, und sind seit dem auch durch die
Künste derer beyden Cardinäle Richelieu und Mazarin die Parlamente so herunter
gesetzt worden, daß sie jetzt dem Könige schlechter Dings zu Gebote stehen
müssen. |
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Durch dieses Wachsthum seiner Macht, hat auch Ludovicus XIV. seine Finantzen
überaus erhöhet, und
jährlich biß auf 150. ja in
gewissen Jahren über 200. Millionen Livres gebracht, da sie sich noch unter Henrico
IV. nur etwan auf 16. unter Ludovico XIII. zum höchsten auf etliche 70. |
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{Sp. 1731|S. 889} |
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Millionen belauffen. Ausser dem rechnet man auch, daß die
Clerisey 104. und eine
halbe Million jährlichen
Einkommens habe. |
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Was die Menge derer
Einwohner
betrifft, so
rühmte der Cardinal
Richelieu, welcher die genaueste Rechnung, als nur immer
möglich war, davon
einziehen lassen daß Franckreich 600000.
Mann zu Fuße, und
150000. zu Pferde aufbringen könne, wiewohl vielleicht seit
Vertreibung derer
Hugenotten an dieser Rechnung etwas abgehen mag. |
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Die
Religion war vormahls
in Franckreich gemengt, nachdem die
Reformirten
sich seit Francisco I. daselbst ausgebreitet, und nach vielen blutigen
Kriegen, unter Henrico
IV. durch das
berühmte
Edict von Nantes
endlich die
völlige
Freyheit vor
ihre Religions-Übung erhalten. Ludovicus XIV. aber hat sie anno 1685. nach Aufhebung
bemeldten Edicts, entweder gezwungen den
Catholischen
Glauben anzunehmen, oder aus dem Reiche verjagt; daß also nunmehr der Catholische
Gottesdienst in diesem Reiche allein im Schwange ist, wiewohl hin und wieder noch
heimlich viele Reformirte stecken, die sich auch nach der Hand bey
verschiedenen
Gelegenheiten hervor
gethan. |
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Die Verfaßung der Frantzösischen Kirche ist jedoch überhaupt also beschaffen, daß
sich dieselbe mehrerer
Freyheiten,
als andere Länder gegen die
Gewalt
des Römischen Stuhls in äusserlichen Dingen anmaßt, davon häuffige
Schrifften am
Tage liegen. Zu ihren
Grund-Gesetzen gehörte vormals die von Carolo VII. verfaßte, und hauptsächlich in
denen
Schlüssen
und
Verordnungen des Baßler-Concilii bestehende Sanctio pragmatica, die
aber durch das Concordat unter Francisco geändert worden, davon unter besondern
Articeln nachzusehen. |
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Jetzo hat der König
Macht, die
entledigten
Bißthümer,
Abteyen und Priorate
durch seine Benennung zu ersetzen: es kan auch ohne seine Bewilligung keine
Päbstliche Bulle im Königreich gelten; so gehören ihm auch die
Einkünffte in
Stifftern, so
währender Vacantz fallen, da hingegen der Pabst die Annaten zu genüssen hat, wiewol
er auch dem Könige wegen seines
Rechts, so man la
Regale
nennet, verschiedene
Streitigkeiten
erregt. |
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Insgemein dienen die sogenannten
Freyheiten
der Frantzösischen Kirche mehr zu Vergrösserung der Königlichen
Macht, als daß
sie der
Clerisey etwas helffen
sollten. Aus dieser
Quelle ist auch unter
Ludovico XIV. der
Streit wegen der
Päbstlichen Bulle Vnigenitus, hergeflossen. Der König
wollte selbige
zwar angenommen haben, die
Bischöffe aber
sahen sie vor einen Eingriff in die Frantzösischen Kirchen-Freyheiten an, und
adpellirten an ein
allgemeines Concilium, welcher
Adpellation hernach bey
erfolgter
Veränderung
des
Regiments viel andere Bischöffe, die Sorbonne, und ein grosser
Theil der niedrigen
Clerisey beygetreten, denen es der
Hof nicht
gewehret. |
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Unter denen Päbsten Clemente XI. und Innocentio XIII. hat sich die Sache nicht
wollen schlichten lassen; wiewol sich der Hof, nach dem er eine Zeitlang am meisten
vor die adpellirende geneigt geschienen, und so gar alle Parlamenter mit Franckreich
selbigem Appel beyzufallen bewogen, dennoch bald wieder vor die Bulle erklärt hatte.
Unter Benedicto XIII. ist dieselbe von denen meisten Bischöffen, so darwieder
adpellirt gehabt, auch |
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{Sp. 1732} |
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selbst von dem
Ertz-Bischoffe von
Paris, dem Cardinal Noailles, der sich derselben am meisten widersetzt, angenommen, die
Adpellanten aber mit
Exsilio, Suspendirung,
Entsetzung von ihren
Ämtern, und auf andere
Weise hart gedruckt worden, welches aber gleichwol nicht verhindern können, daß nicht
verschiedene Bischöffe, und ein grosser Theil der niedern Clerisey, bey ihren
Adpellationen geblieben. |
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Der König in Franckreich läßt sich den Allerchristlichsten
nennen, und wollen diesen
Namen einige
schon von Chlodouaei I. Zeiten herführen. Es ist aber
wahrscheinlich,
daß der
Ursprung solcher
Benennung von denen
Päbsten zu erst herrühre, die auch andern Königen bißweilen in ihren Zuschrifften
damit ein Compliment machten, und daß Pius II. diesen
Titel
Ludovico IX. zuerst gleichsam
eigenthümlich
beygelegt. |
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Es heisset auch ein König von Franckreich der erstgebohrne
Sohn der Kirche,
welchen Titel Ludovicus II., als erster
Christlicher König nach
denen Römischen
Kaysern bey seiner
Tauffe, anno 499. zu erst
soll angenommen haben,
weil er den
Nutzen und
Aufnahme der
Catholischen
Kirchen, vor andern befördert, und den Pabst beschützet; welches
Argument Carl von
Lothringen, sonst Cardinal von Guise genennet, als er nach dem
Tode Francisci I. von dessen
Successore Henrico II. Anno 1547. um die Legationem Obedientiae zu
verrichten, an den Pabst nach Rom gesendet wurde, zu
exaggeriren
gewust: indem er
bey seiner Audienz nach Bericht des Thuani IV. dem Pabst
vorgestellet, wie
die Könige in Franckreich die
Religion und Päbste,
allezeit treflich wohl geschützet hätten, daß sie deßwegen wohl die
vornehmsten unter denen
Königen in der Christenheit seyn
mögten; sagte auch, wie er
deßhalben kommen wäre, daß er von wegen seines gewaltigsten Königes, als eines
erstgebohrnen Sohnes der Kirchen, und
Vorstehers derer
Christen, sich und
alles was er hätte, nach seiner löbl. Vorfahren
Gebrauch, der Kirche
unterwerffe, etc. |
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Mann kan nicht
gewiß, sondern nur
muthmaßlich
wissen, zu
welcher
Zeit, und durch
was vor eine
Gelegenheit, die
Könige in Franckreich diesen Titel adquiriret;
wahrscheinlich
ist es, daß er seinen
Anfang schon unter denen
Fränckischen
Königen Martello, Pipino, Carolo M. etc. genommen, weil diese dem Römischen Stuhl,
und Kirche wohl vertheydiget, und reichlich geschencket; Dieses aber weiß man
gewiß, daß Krafft
desselbigen, wie aus dem Thuano, welchen wir erst angeführet, und aus des Petri
Suavis Hist. Concil. Trident. VIII. zu ersehen von Franckreich ein dergleichen
Vorzug vor andern
Königen gesucht wird, als etwa ein Primogenitus vor seinen andern Brüdern, zu Zeiten
des alten Testaments, gehabt, oder noch heut zu
Tage zu genüssen pfleget;
als welcher denen secundo-genitis, ob sie gleich mehrere Meriten und Qualitaeten, als
der erstgebohrne haben
möchten, dennoch absolut
vorgezogen wird, so daß es scheinet, es haben sich die Frantzösis. Könige selbigen
mit grosen Bedacht beylegen lassen: wiewol sie dießfalls an denen Engelländern
starcke Wiedersprecher, und Competenten haben, weil diese erweisen können, daß
England zu
unterschiedenen |
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{Sp. 1733|S. 890} |
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wohlen von dem Päbstlichen Hofe diese
Titel
beygelegt, und die Englische primogenita Ecclesiae genennet worden. |
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Die Frantzösischen Gesandten
wollen den
Vorzug vor allen
andern Gesandten, ausser vor denen
Kayserlichen
behaupten, worüber es unter Ludovico XIV. mit der Cron Spanien
Streit gegeben. |
- Wicquefort Ambassad. II. pag. 285. seqq.
- Valdesius de
Regn Hisp. et Dignit. Hisp. 13.
- Mariana VII. 4.
- Lopez Nobil. VI. p.
4.
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Dem
Türckischen Kayser und
andern, Barbarischen Potentzen hat der König in Franckreich überreden wollen, als sey
er ein
Kayser, hat sich
auch in denen getroffenen Pactis an. 1673. d. 5. Jun. Art. 1. 2. 19. ingleichen in
denen
Tractaten mit
Algier von
Jahr 1684. den 25sten
April, und anno 1685. den
29. Jun. und andern, allezeit Kayser von Franckreich genennt. |
- Leonhard Traités des Paix. Tom. V.
- Zweyburgs Theatr.
Praeced. Th. I. p. 19. seqq.
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Jedoch ist Franckreich meistens im Besitz des Vorganges. |
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Die Königliche Salbung geschiehet seit Clodovaeo I. zu Rheims, von dem
Ertz-Bischoffe
daselbst. Es warten dabey von Ludovici VII. Zeiten an, die 12.
alten Pairs von dem
Königreiche auf, davon die Helffte
Geistliche,
die Helffte
Weltliche sind,
deren
Namen unter dem
Articul Pairs zu suchen. Jedoch ist hier zu mercken, daß die 6. weltliche Pairs, weil
ihre Pairien längst verloschen sind, jetzo durch andere
vorgestellt
werden. |
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Die Salbung geschieht mit dem heiligen Öle, welches bey der Einweihung Clodovaei
I. eine Taube soll haben vom Himmel gebracht, auf der Brust, dem Rücken, zwischen
beyden Schultern, und auf denen Ellenbogen. |
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Nachdem dieses geschehen, setzet man dem Könige die Reichs-Crone auf, überreicht
ihm den Scepter, gürtet ihm das Schwerdt an, welches sogleich aus der Scheide
gezogen, und dem König in die Hände gegeben, dann auf dem Altar gelegt, consecriret,
und dem Könige aufs neue zugestellet wird. Nach diesem allem schwöret der König, der
Kirche Bestes zu befördern, und
Gerechtigkeit zu
handhaben, und empfänget darauf das
Abendmahl in beyderley
Gestalt. Ferner werden, ein Gefäße mit Wein, 2. grosse Brode, eines vergöldet, das
andere versilbert, samt einem Säcklein darinnen Gold-Cronen sind, auf den Altar zum
Opfer gebracht, und endlich einige Vögel aus einem höltzernen Korbe in die freye
Lufft gelassen, und der
König zum
Abt von Poitiers
gemacht. |
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Den folgenden
Tag läst sich der König
zum Ritter des heiligen Geistes schlagen, und thut eine Wallfarth nach Marcolfo, um
das neuntägige Gebet daselbst zu
verrichten. Nach dessen Ende schreitet er zu derer
Kröpffe Heilung, welche
Krafft die
Könige von Franckreich
eigenthümlich
besitzen, entweder von Clodovaeo I. her, der sie nach seiner Salbung vom Himmel
empfangen, oder von seinem Sohne Childeberto I. dem sie der heilige Marculphus
mitgetheilet haben
soll; wie wohl nicht zu
läugnen, daß man vor
Philippo I. und |
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{Sp. 1734} |
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Ludovico VI. keine Nachricht bey denen
Scribenten
davon findet. |
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Die Könige
verrichteten diese Cerimonie auch
ordentlicher
Weise an dem Oster- Pfingst- Allerheiligen und Weihnacht-Fest. Sie
müssen sich dazu durch
Fasten und den
Gebrauch der Communion
bereiten; wornach sie die kröpfigten
Personen
öffentlich
anrühren, ihnen die Hand in die Länge und in die Quere übers Gesicht legen, das
Zeichen des
Creutzes machen, und dabey sagen: Le roi te touche, Dieu te guerisse. |
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Endlich ist zu mercken, daß der erstgeborne
Sohn des Königs den
Nahmen eines Dauphins führet, zum Andencken Humberti de la Tour du Pin, welcher mit
dieser Bedingung anno 1349. die
Landschafft
Dauphiné dem Könige Philippo Valesio übergeben, darauf denn des Königs Joannis Sohn,
Carolus, der hernach unter dem Namen Caroli V. König worden, zu erst den Namen eines
Dauphin empfangen. |
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Die nächsten, so zur Königlichen familie gehören, hiessen vormahls Fleurs de Lis,
jetzo Princes et Princesses du Sang. |
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Nicht weniger sind die Cron-Bedienten merckwürdig, darunter |
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- die Groß-Cantzler,
- die Marschälle von
Franckreich,
- Admirale,
- Groß-Zeugmeister,
- Generale derer Galeeren,
- die Colonel-
Generale,
- die Groß-Almoseniers,
- Groß-Hofmeister,
- Ober-Cammerherrn
- und viel
andere
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gerechnet werden. |
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Das Wapen hat zwey zusammen gezogene Schilder, und in dem rechten Schilde drey
guldene Lilien in blauen Felde, wiewohl darinne die Heraldici noch nicht einig sind,
ob es eigentlich Lilien seyn, oder nicht. Ceriserius hat
gemeinet, es sey die
Spitze von einer Helleparte, Chifletius Anast. Childeric. 12. hat Bienen daraus
machen
wollen, weil
man anno 1654. in den Grabe des Königs Childerici viel göldene Bienen gefunden:
Allein, da bekandt ist, daß diese Bienen vormahls unter dem Schmuck gerechnet
worden, |
Leges Anglior. et Werinor. c. 6. leg. 6. apud Leibnit. Rerum
Brunsu. Tom. I. pag. 82. |
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so ist daraus nichts zu
schlüssen. |
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Ferrandus hat diesen Chifletium in seinen Epinicio pro Liliis Franciae
wiederlegt, und behauptet, daß es allerdings Lilien wären. Menetrier Art du Blason
13. hat gewiesen, daß es nicht weisse Lilien, oder lys, sondern blaue, oder fleurs
des lys waren, welche sechs Blätter haben, deren 3. unterwärts gebogen sind, die
übrigen aber in die Höhe neben einander stehen. |
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Von dem
Ursprung dieses
Wapens ist eben eine solche
Ungewißheit bey
denen Scribenten; denn daß ein Engel vom Himmel dem Clodovaeo ein Schild mit göldenen
Lilien gebracht, |
Ferrandus Epinic. p. 11. |
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will heut zu Tage niemand mehr
glauben; wovor andere
sagen, der
König Louis VII. habe auf seinen Namen alludiret, weil derselbe mit dem
Worte lys fast
einerley Klang habe |
Blondellus Geneal. Franc. Tom. II. pag. 163. sp. |
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In dem lincken Schilde sind im rothen Felde göldene, in Form eines gemeinen und
Andreas Creutzes, wie auch zweymahl ins gevierte gelegte und zusammen-
schlüssende |
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{Sp. 1735|S. 891} |
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Ketten-Glieder, welche in der Mitten einen runden Smaragd fassen; und diß wegen
des Königreichs Navarra. |
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Ob nun wohl einige, sonderlich von denen alten, diese Figur vor göldene Stäbe ,
welche in Form derer Rad-Speichen gesetzt sind, halten, auch auf denen
Müntzen
dergleichen Gepräge erscheinet, so hat doch heut zu Tage Menetrier mehr Beyfall
gefunden, welcher es also beschreibet, wie wir oben erzehlet haben: Da hingegen der
Ursprung dieses Wapens eben so
ungewiß ist, als des
Frantzösischen. |
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Einige führen ihn daher, weil Smaragdus, König derer Mauren, Anno 1212. in den
Krieg wieder die
Christen, sein Lager mit starcken Ketten
verwahret gehabt,
welche der König von Navarra durchgebrochen. Andere sagen, es solle diese Figur ein
eisern Gitter
bedeuten, und auf den
Namen zielen, weil in Spanischen una varra, ein Gitter bedeute. |
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Auf diesen doppelten Schild ruhet ein
gantz offener mit
Königlich-Frantzösischer Crone bedeckter Helm, welcher mit göldenen und blauen Helm-
Decken gezieret. Um den Schild hängen die Orden St. Michael und des H. Geistes. Die
Schilde halten 2. Engel in Wapen-Röcken, welche mit denen Frantzösischen Wapen
gestickt sind. Jeder Engel hält auch eine Fahne, in welche das Frantzösische Wapen
gestickt ist. |
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Dieses alles stehet unter einen Wapen-Zelte, welches aussen blau und mit göldenen
Lilien bestreuet, inwendig aber mit Hermelinen gefüttert ist. Oben auf den Gipffel
ist es mit Sonnen-Strahlen gezieret, und mit der Frantzösischen Crone bedeckt. An den
Gipfel flügt ein Band, mit dem Kriegs-Geschrey Montjoye S. Denys. Oben wehet das
sogenannte Auriflammeum, oder Fahne des Königreichs welch blau und mit göldenen
Lilien bestreuet ist. |
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Woher das Kriegs-Geschrey Montjoye S. Denys, seinen Ursprung habe, sind abermahls
die
Gelehrten nicht
einerley
Sinnes. Die
wahrscheinlichste
Meinung ist
wohl, daß es von denen
alten Pilgrimmen
herkommen, welche an der Stelle, da sie den
Ort,
nach welchen sie wallfahrten, zu erst sahen, ein
Zeichen von
Steinen aufrichteten, auch bißweilen ein Creutz dazu setzen, welche hernach Mont joye
oder Freudensberge genennet wurden. Nach der Zeit hat man die
Bedeutung dieses Worts
erweitert, und es auch vor ein Pannier derer Soldaten genommen; daher wenn man in
Kriege den
Frantzösischen Soldaten dieses Wort zugeruffen, es so viel bedeutet, als daß sie sich
zu ihren Fahnen halten
sollten: Daß also
Montjoye de S. Denys nichts anders heisst, als das Pannier des Heil. Dionysii, des
Schutz-Heiligen von Franckreich. |
Menetrier Recherches du Blason, p. 41. sqq. |
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Das Auriflammeum soll von den göldenen Lilien den Nahmen haben, welche in
Frantzösischen Flambes d' or genennet werden. |
Menetrier Vsage des Armoiries, p. 289. |
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Da sonst Flammeum eine rothe Binde, und Auriflammeum eine Binde, wo roth und Gold
beysammen ist, bedeutet, welcher Name sich eigentlich auch zu den Auriflammeo S.
Dionysii, welches roth und an einer vergöldeten Lantze angehänget war, schicket. Es
ist aber dieses Auriflammeum von jenem, welches über den Wapen-Zelt wehet, wohl zu
un- |
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{Sp. 1736} |
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terscheiden. |
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Die Succession derer Könige in Frankreich verhält sich also, aus dem |
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Merovingischen
Stamme. |
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A. C. |
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418 oder 20. Pharamundus hat regiert 10. oder 8. Jahr. |
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[folgen 22 Könige in lateinischer Schrift] |
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Dieser letztere, welchen man den Faulen zugenannt, wurde in das
Closter S. Bertini,
unweit S. Omer, gesteckt, worinnen er anno 752. den 1.
May zu der Zeit, da sich
Pipinus der Kurtze zum König
crönen lassen,
gestorben, nachdem der Merovingische Stamm 332. Jahr von 420. biß 752.
gedauert hatte. |
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Carolingische Stamme. |
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A. C. |
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752. |
Pipinus, der Kurtze regiert |
16. Jahr. |
468. |
Carolus, der Grosse |
45. |
814. |
Ludovicus I. der Fromme |
26. |
840. |
Carolus II. der Kahle. |
37. |
877. |
Ludovicus II. der Stammler. |
- 18 Monat. |
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(Ludouicus III. so den 4. Aug. anno 882. |
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879. |
(Carolomannus, so den 6. Dec. an. 884 gest. |
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884. |
Carolus der Dicke |
3. |
888. |
Eudo oder Otto. |
5. |
893. |
Carolus III. genannt der Einfältige, so anno 922. gestorben. |
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922. |
Robertus |
1. |
923. |
Rudolphus |
12. |
936. |
Ludovicus IV. Vtramarinus |
18. |
954. |
Lotharius |
31. |
986. |
Ludovicus V. der Faule |
- 15. Monat. |
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Als dieser
gestorben,
lebte zwar des
Vaters Bruder
Carolus in Lothringen noch, dessen ungeachtet aber
erwählten die Stände
Hugonem Capetum, welcher also nach Erlöschung des Carolingischen Stammens, so 235.
gewähret, den Capetingischen aufgerichtet. |
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Capetingische Stamme. |
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A. C. |
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987. |
Hugo Capetus. regierte |
10. Jahr.. |
997. |
Robertus der Andächt. |
34. |
1031. |
Henricus I. |
29. |
1050. |
Philippus I. |
49. |
1108. |
Ludovicus VI. der Dicke. |
29. |
1137. |
Ludovicus VII. der Junge oder Fromme |
43. |
1180. |
Philippus II. der von GOtt gegeben, Augustus und Eroberer zugenannt. |
43. Jahr. |
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{Sp. 1737|S. 892} |
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A. C. |
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[1223 - 1321: 8 Könige] |
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Valesischen Linie. |
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[1328 - 1574: 13 Könige] |
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Bourbonischen Linie. |
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1589. |
Henricus IV. der Grosse |
21. |
1610. |
Ludouicus XIII. der Gerechte |
33. |
1643. |
Ludouicus XIV. der Grosse |
71. |
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1715. Ludouicus XV. der mit Maria, Stanislai Leczinsky
Tochter, mit
der er sich anno 1725. vermählet,
gezeuget |
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- 2. Printzeßinen Zwillinge
geboren den 14.
Aug. anno 1727.
- Louisen Marian geb. den 28. Aug. anno 1728. starb den 19.
Febr. anno 1733.
- einen
Printzen geb. den 4. Sept. anno 1729.
- einen
Printzen geb. den 30. Aug. anno 1730. starb den 7. April. anno 1733.
- eine Printzeßin
geb. den 23. Mertz. anno 1732.
- eine
Printzeßin geb. den 11. May 1733.
- eine Printzeßin
geb. 27. Jul. anno
1734.
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Was die
Scribenten
anlanget, die Franckreich beschrieben, so hat die ältern so wohl Marquardus
Freherus in seinem Corpore
Historiae Francicae, als Petrus Pithoeus in seinen Annalibus Francicis. und Andreas
du Chesne nebst seinem Sohn Francisco du Chesne zusammen
heraus gegeben. |
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Diejenigen, welche den ersten und andern
Stamm
beschrieben, sind: |
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- Gregorius Turonensis,
- Fredegarius,
- Adelmus Benedictinus,
- Eginhartus,
- etc.
- Michaël Ritius,
- Donatus Acciajolus,
- Petri Pithoei annales Francorum.
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Den dritten Stamm haben in
Schrifften auszuführen unternommen: |
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- Matthias Zampanus,
- Adrianus Jordanus,
- Espernon,
- Geruasius Tiberiensis,
- Glaber Radulphus,
- Helgaldus, Rigordus,
- Sugerius
- Nicolaus de Braja,
- Guilielmus de
Nangiaco;
- Joinville,
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und viele andere, die ins besondere unter eines ieden Königs
Lebens-Beschreibung können nachgeschlagen werden. |
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Was die
Antiquitaeten
betrifft, kan man in Fouquet, Pasquier, du Chesne und andern Nachricht finden. |
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In denen Geschlechts-Registern kommen |
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- du Tillet,
- Sammarthanus du Bouchet,
- Chauterau le Fevre,
- d' Hozier,
- la
Roque,
- Justel,
- Bernhard,
- Anselme,
- Imhof,
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und in der
Geographie
nebst denen alten |
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- Ortelius,
- Hadrianus Valesius,
- Munsterus,
- Merula,
- Sanson,
- du Val,
- Baudrand,
- Robbe,
- Scaliger,
- Masson,
- Miraeus,
- Sammarthani,
- Belleforest,
- Sincerus,
- Longuerve,
- de la Force,
- Martiniere,
- und andere
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zu Statten. |
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