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Zedler: Franckreich HIS-Data
5028-9-1727-10
Titel: Franckreich
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 1727
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 887
Vorheriger Artikel: Franckonefort
Folgender Artikel: Franckreich (Neu-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Franckreich, France. Lat. Francia, ist eines derer schönsten Länder und grösten Königreiche in Europa, so zwischen dem 42. und 51. Grad Latitud. und dem 15. und 39. Grad Longit. recht mitten unter der Zona temperata lieget.  
  Abendwärts stößet es an das offenbare Welt-Meer, und Mittagswärts an Spanien und die Mittelländische See. Gegen Mitternacht grentzet es an die Niederlande, und den so genannten Canal, gegen Morgen aber an Teutschland, Italien, Schweitz und Savoyen. Die Alpen sondern es von Italien ab, das Pyrenäische Gebürge von Spanien, und der Rhein von Teutschland.  
  Der Umfang begreifft 1020. oder wie andere wollen, 1200. Frantzösische Meilen in sich. Die Länge hat ungefehr von dem Meere an bis gegen den Rhein, etwas weniger als 300. die Breite hingegen 285. Frantzösische Meilen.  
  Was die alte Eintheilung des Landes zu denen Zeiten derer Römer betrifft, davon kann unter Gallia und Francken nachgesehen werden.  
  Jetzo wird Franckreich, nach der von dem Könige Ludouico III. gemachten Ordnung, in 12. Haupt-Gouvernements eingetheilt, deren Deputirte berechtiget sind, denen Reichs- Versammlungen, als Gliedmassen, mit beyzuwohnen. Diese Gouvernements haben unterschiedene andere geringere Gouvernements unter sich: und weil die Loire der längste Fluß ist, auch mitten durch das Königreich flüsset, so daß dadurch selbiges fast in zwey gleiche Theile unterschieden wird, kan man füglich diese Gouvernements auf solche Art betrachten, daß derer 4. auf der rechten Seite dieses Flusses  
  {Sp. 1728}  
  gegen Mitternacht, und vier auf der lincken Seite gegen Mittag, die übrigen vier aber um demselbigen, herum und an deßen Ufern liegen. Die vier ersten sind,  
 
  • Piccardie,
  • Normandie ,
  • l' Isle de France
  • und Champagne.
 
  Die vier südlichen sind  
 
  • Guienne und Gascogne,
  • Languedoc,
  • Provence
  • und Dauphiné.
 
  Die übrigen vier sind  
 
  • Burgundien,
  • Auvergne und Lyonnois,
  • Bretagne
  • und Orleannois.
 
  Ferner wird Franckreich nach denen Ertz-Bischöfflichen Sitzen eingetheilet, derer 18. sind , ohne Avignon darzu zu rechnen; sie führen aber folgende Namen:  
 
  • Lyon,
  • Sens,
  • Paris,
  • Rheims,
  • Cambray,
  • Rouen,
  • Tours,
  • Burges,
  • Bourdeaux,
  • Auch,
  • Toulouse,
  • Narbonne,
  • Arles,
  • Aix,
  • Embrun,
  • Vienne,
  • Besançon
  • und Albi, welches letztere erst anno 1676. zu einem Ertz-Bischöfflichen Sitz erhoben worden.
 
  Unter diese Ertz-Bißthümer gehören 109. Bißthümer. Sieben von diesen Ertz-Bißthümern praetendiren die Ober-Stelle, als nemlich  
 
  • Sens,
  • Lyon,
  • Bourges,
  • Narbonne,
  • Rouen,
  • Bordeaux
  • und Vienne;
 
  wiewohl Lyon allein diese Ehre würcklich genüßet.  
  Endlich kann Franckreich auch nach seinen 14. Parlamentern eingetheilet werden, als da sind das Parlament zu Paris, welches unter allen die gröste Jurisdiction hat, so dann das zu  
 
  • Touluse,
  • Rouen,
  • Grenoble,
  • Bourdeaux,
  • Dijon,
  • Aix,
  • Rennes,
  • Pau,
  • Metz,
  • Besançon,
  • l' Isle,
  • Perpignan
  • und Colmar, welches letztere iedoch bisher nur den Namen von einem Conseil souverain führet;
 
  und gehören im übrigen unter diese unzählich viel andere kleinere Gerichte, Ämter, Voigteyen, und dergleichen.  
  Die Vniuersitaeten von Franckreich sind;  
 
  • Paris,
  • Toulouse,
  • Bourdeaux,
  • Poitiers,
  • Orléans,
  • Bourges,
  • Caen,
  • Montpellier,
  • Cahors,
  • Nantes,
  • Rheims,
  • Valence,
  • Aix
  • und Avignon.
 
  Was ferner die vornehmsten Gebürge, in Franckreich betrifft, sind solche ausser denen Alpen und Pyrenäischen Gebürgen  
 
  • die Sevennes, so von denen Alten Gebennae genennet werden,
  • der Berg Jura oder S. Claude gegen die Schweitz zu,
  • der Berg Vogesus gegen die Dioeces von Langres zu,
  • und andere mehr.
 
  Die vornehmsten Flüße sind die  
 
  • Loire,
  • Rhone,
  • Garonne
  • und Seine
 
  welche noch unzählich viele andere kleine zu sich nehmen.  
  Die Frantzösischen Inseln sind  
 
  • Belle-Isle an denen Britennischen Küsten,
  • Noir Moustier, an denen Küsten von Poitou,
  • die Insel Rhe und Oleron gegen der Landschafft Aunis und Xaintonge über,
  • etc.
 
  Auf der Mittländischen See sind die Inseln  
 
  • Hieres,
  • St. Marguerite und S. Honoré an denen Küsten von Provence, etc.
 
  Die Häfen an dem Oceano sind  
 
  • Boulogne,
  • Brest,
  • Blavet,
  • S. Paul de Leon,
  • Lucon,
  • Rochelle,
  • Brouage,
  • Havre de Grâce,
  • Dieppe,
  • Calais,
  • S. Valeri,
  • Treport,
  • Bayonne
  • etc.
 
  Die am mittelländischen Meer sind Marseille und Toulon etc.  
  Was die grossen und mäßigen Städte anlanget, so zählen einige deren 3000.  
  {Sp. 1729|S. 888}  
  und rechne 50000. Kirch-Spiele, dazu unter Königs Caroli IX. Regierung bey 20. Millionen Seelen sollen gehöret haben. Die Haupt-Stadt des gantzen Königreichs ist Paris, darauf folgen  
 
  • Lyon,
  • Toulouse,
  • Bourdeaux,
  • Rouen,
  • Poitiers,
  • Orléans,
  • Aix,
  • Dijon,
  • Grenoble
  • und andere, die unter einer jeden Provintz insonderheit angeführet werden.
 
  Nicht weniger hat es auch in fremden Ländern seine Unterthanen. Also besitzet es in America Neu-Frankreich, einige von denen Caribischen Inseln, als Guadeloupe, Martinique etc. nicht weniger die Nord-Seite von Hispaniola, und andere, wie denn auch in Africa den Südlichen Theil von Madagascar.
  Das Land hat durchgehends einen grossen Vorrath an Korn, Wein, Öl, Mandeln, Feigen, Castanien, Saltz, Saffran, Obstfrüchten, Vögeln, allerley Schnabel-Weide und grossem Vieh, etc. und bringet hiernächst alles hervor, was zu Erhaltung des Menschlichen Lebens gehöret.  
  Doch leidet es Mangel an Metallen, Gold, Silber und dergleichen, welcher aber durch die häuffige Besuchung fremder Nationen, Manufacturen, und so weiter reichlich ersetzet wird.  
  Die Frantzosen sind arbeitsam, erzeigen sich gegen die Fremden sehr höflich, sind dabey hitzig und zum Kriege geneigt, können aber nicht viel Verdrüßlichkeiten ausstehen. Ihr Geist ist mehrentheils lustig, und vertieffet sich sich nicht gern in subtile Dinge, welche sich ohne langes Nachsinnen nicht begreiffen laßen; wie sie denn auch sehr wollüstig und unbeständig sind, welches absonderlich ihre Kleidung bezeugen kann. Über dieses sind sie sehr spöttisch und höhnisch.  
  Wenn wir ihren eigenen Scribenten glauben wollen, so sollen die anständigsten Tugenden, welche in andern Europäischen Ländern nur eintzeln, bey ihnen zusammen anzutreffen, eine jede aber Hauptsächlich in einer gewissen Provintz zu finden, seyn, als z. E.  
 
  • die Teutsche Freyheit und Aufrichtigkeit in der Piccardie;
  • die Schwedische Großmüthigkeit im Champagne;
  • die Polnische Munterkeit in Languedoc:
  • die Italiänische Klugheit in Provence;
  • die Spanische Gravität in Gascogne;
  • die Sweitzerische Treue in Dauphiné;
  • die Griechische Verschlagenheit und Spitzfindigkeit in der Normandie;
  • und die Flanderische Arbeitsamkeit in Burgund.
 
  Was die äusserliche Beschaffenheit ihrer Person anlanget, so sind sie gemeiniglich von einer mittelmäßigen Grösse.  
  Übrigens sind die Frantzosen Ursprünglich eine Teutsche Nation, wie bereits unter dem Titel Francken erwähnt worden, welche sich die Gallier unterwürffig gemacht, und ihren Namen anzunehmen genöthiget. Sie selbst erwählten anno 417. oder 420. einen König, welcher zu selbiger Zeit, als der Grund zu der Fränckischen Monarchie in Gallien gelegt worden, regieret und Pharamundus geheißen, wiewohl dieses, ob Pharamundus jemahls über den Rhein gekommen sey, einige vor sehr ungewiß halten. Doch sein Sohn Clodion nahm Cambray, Tournay, und gantz Niederland zwischen denen Flüssen Somme und Schelde ein. Nach seinem Hintritt setzte sich sein Stieff-Sohn, Merouaeus die Crone auf, um welche er den rechtmäßigen Erben gebracht hatte.  
  {Sp. 1730}  
  Dieser Merouaeus war der Urheber der Merovingischen Linie, welche biß anno 751. oder 52. gedaurt.  
  Dann weil Merouaei Nachfolger denen Wollüsten sich ergaben, und das Regiment denen Groß-Hofmeistern überliessen, verlohren sie dadurch so gar ihr Ansehen, daß Pipinus Childericum III. den letzten dieser Linie, anno 751. in ein Closter stieß, worauf Pipinus aus einem Hertzoge zum König derer Francken zu Soissons anno 752. gemacht, von seinen Sohn Carolo M. aber zu dem Carolingischen Kayser- und Königs- Stamme der Grund geleget worden.  
  Carolus M. setzte zwar Franckreich durch seine grosse Siege in das grosse Ansehen; allein seine Nachfolger waren umso viel weniger geschickt, selbiges zu erhalten, je mehr die schädliche Vertheilung derer Länder und nachläßige Regierung bey ihnen Unordnung verursachte; dahero denn solches um so viel leichter nicht lang nach dem Verlauff zweyer Seculorum Hugo Capetus, der Urheber der Capetingischen Linie und Vormund Ludovici des Faulen, des letzten aus dem vorigen Stamme, zu sich gerissen, welcher sich in seinen Nachkommen in drey Zweige getheilet. Davon der Capetingische von gedachtem Hugone Capeto an biß auf Carolum IV. den Schönen, der Valesische von Philippe VI. biß auf Henricum III. und der jetztgrünende Bourbonische von Henrico IV. biß auf gegenwärtige Zeit gewähret hat.  
  Was nun die Begebenheiten unter allen diesen Königen von Franckreich betrifft, so können solche unter eines jeden Königs Artickel weitläuffig gelesen werden. Doch ist zu mercken, daß vormahls in diesem Reiche derer Könige Gewalt bey weiten so groß nicht gewesen, als in diesen neuern Zeiten.  
  Denn erstlich hatten sich unter denen Carolingis die Verweser derer Provintzien erblich gemacht, und so viele Länder von der Crone abgerissen, daß, als Hugo Capetus zur Regierung kam, die Könige nichts vor sich besaßen, als die Grafschafften Paris und Orleans, und den sogenanten Ducatum Franciae, oder den Landes-Strich, der zwischen der Seine und Loire lag; Die Hertzoge und Grafen aber nahmen bloß ihre Länder vom Könige zu Lehn, und thaten im übrigen, was sie wollten.  
  Da auch diese nach und nach entweder aussturben, oder unter den Fuß gebracht, und ihre Länder mit der Crone vereinigt wurden, war doch die Macht derer Könige durch die Parlamente, ohne welche sie nichts thun konnten noch ziemlich verschränckt. So musten auch von Zeit zu Zeit die 3. Stände des Reichs, der Geistliche, Adeliche und Bürgerliche zusammen beruffen, und über die Angelegenheiten des Landes gehört werden. Diese Reichs-Tage aber haben seit Ludovici XIII. Zeiten aufgehört, und sind seit dem auch durch die Künste derer beyden Cardinäle Richelieu und Mazarin die Parlamente so herunter gesetzt worden, daß sie jetzt dem Könige schlechter Dings zu Gebote stehen müssen.  
  Durch dieses Wachsthum seiner Macht, hat auch Ludovicus XIV. seine Finantzen überaus erhöhet, und jährlich biß auf 150. ja in gewissen Jahren über 200. Millionen Livres gebracht, da sie sich noch unter Henrico IV. nur etwan auf 16. unter Ludovico XIII. zum höchsten auf etliche 70.  
  {Sp. 1731|S. 889}  
  Millionen belauffen. Ausser dem rechnet man auch, daß die Clerisey 104. und eine halbe Million jährlichen Einkommens habe.  
  Was die Menge derer Einwohner betrifft, so rühmte der Cardinal Richelieu, welcher die genaueste Rechnung, als nur immer möglich war, davon einziehen lassen daß Franckreich 600000. Mann zu Fuße, und 150000. zu Pferde aufbringen könne, wiewohl vielleicht seit Vertreibung derer Hugenotten an dieser Rechnung etwas abgehen mag.  
  Die Religion war vormahls in Franckreich gemengt, nachdem die Reformirten sich seit Francisco I. daselbst ausgebreitet, und nach vielen blutigen Kriegen, unter Henrico IV. durch das berühmte Edict von Nantes endlich die völlige Freyheit vor ihre Religions-Übung erhalten. Ludovicus XIV. aber hat sie anno 1685. nach Aufhebung bemeldten Edicts, entweder gezwungen den Catholischen Glauben anzunehmen, oder aus dem Reiche verjagt; daß also nunmehr der Catholische Gottesdienst in diesem Reiche allein im Schwange ist, wiewohl hin und wieder noch heimlich viele Reformirte stecken, die sich auch nach der Hand bey verschiedenen Gelegenheiten hervor gethan.  
  Die Verfaßung der Frantzösischen Kirche ist jedoch überhaupt also beschaffen, daß sich dieselbe mehrerer Freyheiten, als andere Länder gegen die Gewalt des Römischen Stuhls in äusserlichen Dingen anmaßt, davon häuffige Schrifften am Tage liegen. Zu ihren Grund-Gesetzen gehörte vormals die von Carolo VII. verfaßte, und hauptsächlich in denen Schlüssen und Verordnungen des Baßler-Concilii bestehende Sanctio pragmatica, die aber durch das Concordat unter Francisco geändert worden, davon unter besondern Articeln nachzusehen.  
  Jetzo hat der König Macht, die entledigten Bißthümer, Abteyen und Priorate durch seine Benennung zu ersetzen: es kan auch ohne seine Bewilligung keine Päbstliche Bulle im Königreich gelten; so gehören ihm auch die Einkünffte in Stifftern, so währender Vacantz fallen, da hingegen der Pabst die Annaten zu genüssen hat, wiewol er auch dem Könige wegen seines Rechts, so man la Regale nennet, verschiedene Streitigkeiten erregt.  
  Insgemein dienen die sogenannten Freyheiten der Frantzösischen Kirche mehr zu Vergrösserung der Königlichen Macht, als daß sie der Clerisey etwas helffen sollten. Aus dieser Quelle ist auch unter Ludovico XIV. der Streit wegen der Päbstlichen Bulle Vnigenitus, hergeflossen. Der König wollte selbige zwar angenommen haben, die Bischöffe aber sahen sie vor einen Eingriff in die Frantzösischen Kirchen-Freyheiten an, und adpellirten an ein allgemeines Concilium, welcher Adpellation hernach bey erfolgter Veränderung des Regiments viel andere Bischöffe, die Sorbonne, und ein grosser Theil der niedrigen Clerisey beygetreten, denen es der Hof nicht gewehret.  
  Unter denen Päbsten Clemente XI. und Innocentio XIII. hat sich die Sache nicht wollen schlichten lassen; wiewol sich der Hof, nach dem er eine Zeitlang am meisten vor die adpellirende geneigt geschienen, und so gar alle Parlamenter mit Franckreich selbigem Appel beyzufallen bewogen, dennoch bald wieder vor die Bulle erklärt hatte. Unter Benedicto XIII. ist dieselbe von denen meisten Bischöffen, so darwieder adpellirt gehabt, auch  
  {Sp. 1732}  
  selbst von dem Ertz-Bischoffe von Paris, dem Cardinal Noailles, der sich derselben am meisten widersetzt, angenommen, die Adpellanten aber mit Exsilio, Suspendirung, Entsetzung von ihren Ämtern, und auf andere Weise hart gedruckt worden, welches aber gleichwol nicht verhindern können, daß nicht verschiedene Bischöffe, und ein grosser Theil der niedern Clerisey, bey ihren Adpellationen geblieben.  
  Der König in Franckreich läßt sich den Allerchristlichsten nennen, und wollen diesen Namen einige schon von Chlodouaei I. Zeiten herführen. Es ist aber wahrscheinlich, daß der Ursprung solcher Benennung von denen Päbsten zu erst herrühre, die auch andern Königen bißweilen in ihren Zuschrifften damit ein Compliment machten, und daß Pius II. diesen Titel Ludovico IX. zuerst gleichsam eigenthümlich beygelegt.  
  Es heisset auch ein König von Franckreich der erstgebohrne Sohn der Kirche, welchen Titel Ludovicus II., als erster Christlicher König nach denen Römischen Kaysern bey seiner Tauffe, anno 499. zu erst soll angenommen haben, weil er den Nutzen und Aufnahme der Catholischen Kirchen, vor andern befördert, und den Pabst beschützet; welches Argument Carl von Lothringen, sonst Cardinal von Guise genennet, als er nach dem Tode Francisci I. von dessen Successore Henrico II. Anno 1547. um die Legationem Obedientiae zu verrichten, an den Pabst nach Rom gesendet wurde, zu exaggeriren gewust: indem er bey seiner Audienz nach Bericht des Thuani IV. dem Pabst vorgestellet, wie die Könige in Franckreich die Religion und Päbste, allezeit treflich wohl geschützet hätten, daß sie deßwegen wohl die vornehmsten unter denen Königen in der Christenheit seyn mögten; sagte auch, wie er deßhalben kommen wäre, daß er von wegen seines gewaltigsten Königes, als eines erstgebohrnen Sohnes der Kirchen, und Vorstehers derer Christen, sich und alles was er hätte, nach seiner löbl. Vorfahren Gebrauch, der Kirche unterwerffe, etc.  
  Mann kan nicht gewiß, sondern nur muthmaßlich wissen, zu welcher Zeit, und durch was vor eine Gelegenheit, die Könige in Franckreich diesen Titel adquiriret; wahrscheinlich ist es, daß er seinen Anfang schon unter denen Fränckischen Königen Martello, Pipino, Carolo M. etc. genommen, weil diese dem Römischen Stuhl, und Kirche wohl vertheydiget, und reichlich geschencket; Dieses aber weiß man gewiß, daß Krafft desselbigen, wie aus dem Thuano, welchen wir erst angeführet, und aus des Petri Suavis Hist. Concil. Trident. VIII. zu ersehen von Franckreich ein dergleichen Vorzug vor andern Königen gesucht wird, als etwa ein Primogenitus vor seinen andern Brüdern, zu Zeiten des alten Testaments, gehabt, oder noch heut zu Tage zu genüssen pfleget; als welcher denen secundo-genitis, ob sie gleich mehrere Meriten und Qualitaeten, als der erstgebohrne haben möchten, dennoch absolut vorgezogen wird, so daß es scheinet, es haben sich die Frantzösis. Könige selbigen mit grosen Bedacht beylegen lassen: wiewol sie dießfalls an denen Engelländern starcke Wiedersprecher, und Competenten haben, weil diese erweisen können, daß England zu unterschiedenen  
  {Sp. 1733|S. 890}  
  wohlen von dem Päbstlichen Hofe diese Titel beygelegt, und die Englische primogenita Ecclesiae genennet worden.  
  Die Frantzösischen Gesandten wollen den Vorzug vor allen andern Gesandten, ausser vor denen Kayserlichen behaupten, worüber es unter Ludovico XIV. mit der Cron Spanien Streit gegeben.
  • Wicquefort Ambassad. II. pag. 285. seqq.
  • Valdesius de Regn Hisp. et Dignit. Hisp. 13.
  • Mariana VII. 4.
  • Lopez Nobil. VI. p. 4.
  Dem Türckischen Kayser und andern, Barbarischen Potentzen hat der König in Franckreich überreden wollen, als sey er ein Kayser, hat sich auch in denen getroffenen Pactis an. 1673. d. 5. Jun. Art. 1. 2. 19. ingleichen in denen Tractaten mit Algier von Jahr 1684. den 25sten April, und anno 1685. den 29. Jun. und andern, allezeit Kayser von Franckreich genennt.
  • Leonhard Traités des Paix. Tom. V.
  • Zweyburgs Theatr. Praeced. Th. I. p. 19. seqq.
  Jedoch ist Franckreich meistens im Besitz des Vorganges.  
  Die Königliche Salbung geschiehet seit Clodovaeo I. zu Rheims, von dem Ertz-Bischoffe daselbst. Es warten dabey von Ludovici VII. Zeiten an, die 12. alten Pairs von dem Königreiche auf, davon die Helffte Geistliche, die Helffte Weltliche sind, deren Namen unter dem Articul Pairs zu suchen. Jedoch ist hier zu mercken, daß die 6. weltliche Pairs, weil ihre Pairien längst verloschen sind, jetzo durch andere vorgestellt werden.  
  Die Salbung geschieht mit dem heiligen Öle, welches bey der Einweihung Clodovaei I. eine Taube soll haben vom Himmel gebracht, auf der Brust, dem Rücken, zwischen beyden Schultern, und auf denen Ellenbogen.  
  Nachdem dieses geschehen, setzet man dem Könige die Reichs-Crone auf, überreicht ihm den Scepter, gürtet ihm das Schwerdt an, welches sogleich aus der Scheide gezogen, und dem König in die Hände gegeben, dann auf dem Altar gelegt, consecriret, und dem Könige aufs neue zugestellet wird. Nach diesem allem schwöret der König, der Kirche Bestes zu befördern, und Gerechtigkeit zu handhaben, und empfänget darauf das Abendmahl in beyderley Gestalt. Ferner werden, ein Gefäße mit Wein, 2. grosse Brode, eines vergöldet, das andere versilbert, samt einem Säcklein darinnen Gold-Cronen sind, auf den Altar zum Opfer gebracht, und endlich einige Vögel aus einem höltzernen Korbe in die freye Lufft gelassen, und der König zum Abt von Poitiers gemacht.  
  Den folgenden Tag läst sich der König zum Ritter des heiligen Geistes schlagen, und thut eine Wallfarth nach Marcolfo, um das neuntägige Gebet daselbst zu verrichten. Nach dessen Ende schreitet er zu derer Kröpffe Heilung, welche Krafft die Könige von Franckreich eigenthümlich besitzen, entweder von Clodovaeo I. her, der sie nach seiner Salbung vom Himmel empfangen, oder von seinem Sohne Childeberto I. dem sie der heilige Marculphus mitgetheilet haben soll; wie wohl nicht zu läugnen, daß man vor Philippo I. und  
  {Sp. 1734}  
  Ludovico VI. keine Nachricht bey denen Scribenten davon findet.  
  Die Könige verrichteten diese Cerimonie auch ordentlicher Weise an dem Oster- Pfingst- Allerheiligen und Weihnacht-Fest. Sie müssen sich dazu durch Fasten und den Gebrauch der Communion bereiten; wornach sie die kröpfigten Personen öffentlich anrühren, ihnen die Hand in die Länge und in die Quere übers Gesicht legen, das Zeichen des Creutzes machen, und dabey sagen: Le roi te touche, Dieu te guerisse.  
  Endlich ist zu mercken, daß der erstgeborne Sohn des Königs den Nahmen eines Dauphins führet, zum Andencken Humberti de la Tour du Pin, welcher mit dieser Bedingung anno 1349. die Landschafft Dauphiné dem Könige Philippo Valesio übergeben, darauf denn des Königs Joannis Sohn, Carolus, der hernach unter dem Namen Caroli V. König worden, zu erst den Namen eines Dauphin empfangen.  
  Die nächsten, so zur Königlichen familie gehören, hiessen vormahls Fleurs de Lis, jetzo Princes et Princesses du Sang.
  Nicht weniger sind die Cron-Bedienten merckwürdig, darunter  
 
  • die Groß-Cantzler,
  • die Marschälle von Franckreich,
  • Admirale,
  • Groß-Zeugmeister,
  • Generale derer Galeeren,
  • die Colonel- Generale,
  • die Groß-Almoseniers,
  • Groß-Hofmeister,
  • Ober-Cammerherrn
  • und viel andere
 
  gerechnet werden.  
  Das Wapen hat zwey zusammen gezogene Schilder, und in dem rechten Schilde drey guldene Lilien in blauen Felde, wiewohl darinne die Heraldici noch nicht einig sind, ob es eigentlich Lilien seyn, oder nicht. Ceriserius hat gemeinet, es sey die Spitze von einer Helleparte, Chifletius Anast. Childeric. 12. hat Bienen daraus machen wollen, weil man anno 1654. in den Grabe des Königs Childerici viel göldene Bienen gefunden: Allein, da bekandt ist, daß diese Bienen vormahls unter dem Schmuck gerechnet worden, Leges Anglior. et Werinor. c. 6. leg. 6. apud Leibnit. Rerum Brunsu. Tom. I. pag. 82.
  so ist daraus nichts zu schlüssen.  
  Ferrandus hat diesen Chifletium in seinen Epinicio pro Liliis Franciae wiederlegt, und behauptet, daß es allerdings Lilien wären. Menetrier Art du Blason 13. hat gewiesen, daß es nicht weisse Lilien, oder lys, sondern blaue, oder fleurs des lys waren, welche sechs Blätter haben, deren 3. unterwärts gebogen sind, die übrigen aber in die Höhe neben einander stehen.  
  Von dem Ursprung dieses Wapens ist eben eine solche Ungewißheit bey denen Scribenten; denn daß ein Engel vom Himmel dem Clodovaeo ein Schild mit göldenen Lilien gebracht, Ferrandus Epinic. p. 11.
  will heut zu Tage niemand mehr glauben; wovor andere sagen, der König Louis VII. habe auf seinen Namen alludiret, weil derselbe mit dem Worte lys fast einerley Klang habe Blondellus Geneal. Franc. Tom. II. pag. 163. sp.
  In dem lincken Schilde sind im rothen Felde göldene, in Form eines gemeinen und Andreas Creutzes, wie auch zweymahl ins gevierte gelegte und zusammen- schlüssende  
  {Sp. 1735|S. 891}  
  Ketten-Glieder, welche in der Mitten einen runden Smaragd fassen; und diß wegen des Königreichs Navarra.  
  Ob nun wohl einige, sonderlich von denen alten, diese Figur vor göldene Stäbe , welche in Form derer Rad-Speichen gesetzt sind, halten, auch auf denen Müntzen dergleichen Gepräge erscheinet, so hat doch heut zu Tage Menetrier mehr Beyfall gefunden, welcher es also beschreibet, wie wir oben erzehlet haben: Da hingegen der Ursprung dieses Wapens eben so ungewiß ist, als des Frantzösischen.  
  Einige führen ihn daher, weil Smaragdus, König derer Mauren, Anno 1212. in den Krieg wieder die Christen, sein Lager mit starcken Ketten verwahret gehabt, welche der König von Navarra durchgebrochen. Andere sagen, es solle diese Figur ein eisern Gitter bedeuten, und auf den Namen zielen, weil in Spanischen una varra, ein Gitter bedeute.  
  Auf diesen doppelten Schild ruhet ein gantz offener mit Königlich-Frantzösischer Crone bedeckter Helm, welcher mit göldenen und blauen Helm- Decken gezieret. Um den Schild hängen die Orden St. Michael und des H. Geistes. Die Schilde halten 2. Engel in Wapen-Röcken, welche mit denen Frantzösischen Wapen gestickt sind. Jeder Engel hält auch eine Fahne, in welche das Frantzösische Wapen gestickt ist.  
  Dieses alles stehet unter einen Wapen-Zelte, welches aussen blau und mit göldenen Lilien bestreuet, inwendig aber mit Hermelinen gefüttert ist. Oben auf den Gipffel ist es mit Sonnen-Strahlen gezieret, und mit der Frantzösischen Crone bedeckt. An den Gipfel flügt ein Band, mit dem Kriegs-Geschrey Montjoye S. Denys. Oben wehet das sogenannte Auriflammeum, oder Fahne des Königreichs welch blau und mit göldenen Lilien bestreuet ist.  
  Woher das Kriegs-Geschrey Montjoye S. Denys, seinen Ursprung habe, sind abermahls die Gelehrten nicht einerley Sinnes. Die wahrscheinlichste Meinung ist wohl, daß es von denen alten Pilgrimmen herkommen, welche an der Stelle, da sie den Ort, nach welchen sie wallfahrten, zu erst sahen, ein Zeichen von Steinen aufrichteten, auch bißweilen ein Creutz dazu setzen, welche hernach Mont joye oder Freudensberge genennet wurden. Nach der Zeit hat man die Bedeutung dieses Worts erweitert, und es auch vor ein Pannier derer Soldaten genommen; daher wenn man in Kriege den Frantzösischen Soldaten dieses Wort zugeruffen, es so viel bedeutet, als daß sie sich zu ihren Fahnen halten sollten: Daß also Montjoye de S. Denys nichts anders heisst, als das Pannier des Heil. Dionysii, des Schutz-Heiligen von Franckreich. Menetrier Recherches du Blason, p. 41. sqq.
  Das Auriflammeum soll von den göldenen Lilien den Nahmen haben, welche in Frantzösischen Flambes d' or genennet werden. Menetrier Vsage des Armoiries, p. 289.
  Da sonst Flammeum eine rothe Binde, und Auriflammeum eine Binde, wo roth und Gold beysammen ist, bedeutet, welcher Name sich eigentlich auch zu den Auriflammeo S. Dionysii, welches roth und an einer vergöldeten Lantze angehänget war, schicket. Es ist aber dieses Auriflammeum von jenem, welches über den Wapen-Zelt wehet, wohl zu un-  
  {Sp. 1736}  
  terscheiden.  
  Die Succession derer Könige in Frankreich verhält sich also, aus dem  
  Merovingischen Stamme.  
  A. C.  
  418 oder 20. Pharamundus hat regiert 10. oder 8. Jahr.  
  [folgen 22 Könige in lateinischer Schrift]  
  Dieser letztere, welchen man den Faulen zugenannt, wurde in das Closter S. Bertini, unweit S. Omer, gesteckt, worinnen er anno 752. den 1. May zu der Zeit, da sich Pipinus der Kurtze zum König crönen lassen, gestorben, nachdem der Merovingische Stamm 332. Jahr von 420. biß 752. gedauert hatte.  
  Carolingische Stamme.  
  A. C.  
 
752. Pipinus, der Kurtze regiert 16. Jahr.
468. Carolus, der Grosse 45.
814. Ludovicus I. der Fromme 26.
840. Carolus II. der Kahle. 37.
877. Ludovicus II. der Stammler. - 18 Monat.
  (Ludouicus III. so den 4. Aug. anno 882.  
879. (Carolomannus, so den 6. Dec. an. 884 gest.  
884. Carolus der Dicke 3.
888. Eudo oder Otto. 5.
893. Carolus III. genannt der Einfältige, so anno 922. gestorben.  
922. Robertus 1.
923. Rudolphus 12.
936. Ludovicus IV. Vtramarinus 18.
954. Lotharius 31.
986. Ludovicus V. der Faule - 15. Monat.
 
  Als dieser gestorben, lebte zwar des Vaters Bruder Carolus in Lothringen noch, dessen ungeachtet aber erwählten die Stände Hugonem Capetum, welcher also nach Erlöschung des Carolingischen Stammens, so 235. gewähret, den Capetingischen aufgerichtet.  
  Capetingische Stamme.  
  A. C.  
 
987. Hugo Capetus. regierte 10. Jahr..
997. Robertus der Andächt. 34.
1031. Henricus I. 29.
1050. Philippus I. 49.
1108. Ludovicus VI. der Dicke. 29.
1137. Ludovicus VII. der Junge oder Fromme 43.
1180. Philippus II. der von GOtt gegeben, Augustus und Eroberer zugenannt. 43. Jahr.
 
  {Sp. 1737|S. 892}  
  A. C.  
  [1223 - 1321: 8 Könige]  
  Valesischen Linie.  
  [1328 - 1574: 13 Könige]  
  Bourbonischen Linie.  
 
1589. Henricus IV. der Grosse 21.
1610. Ludouicus XIII. der Gerechte 33.
1643. Ludouicus XIV. der Grosse 71.
 
  1715. Ludouicus XV. der mit Maria, Stanislai Leczinsky Tochter, mit der er sich anno 1725. vermählet, gezeuget  
 
  • 2. Printzeßinen Zwillinge geboren den 14. Aug. anno 1727.
  • Louisen Marian geb. den 28. Aug. anno 1728. starb den 19. Febr. anno 1733.
  • einen Printzen geb. den 4. Sept. anno 1729.
  • einen Printzen geb. den 30. Aug. anno 1730. starb den 7. April. anno 1733.
  • eine Printzeßin geb. den 23. Mertz. anno 1732.
  • eine Printzeßin geb. den 11. May 1733.
  • eine Printzeßin geb. 27. Jul. anno 1734.
 
  Was die Scribenten anlanget, die Franckreich beschrieben, so hat die ältern so wohl Marquardus Freherus in seinem Corpore Historiae Francicae, als Petrus Pithoeus in seinen Annalibus Francicis. und Andreas du Chesne nebst seinem Sohn Francisco du Chesne zusammen heraus gegeben.  
  Diejenigen, welche den ersten und andern Stamm beschrieben, sind:  
 
  • Gregorius Turonensis,
  • Fredegarius,
  • Adelmus Benedictinus,
  • Eginhartus,
  • etc.
  • Michaël Ritius,
  • Donatus Acciajolus,
  • Petri Pithoei annales Francorum.
 
  Den dritten Stamm haben in Schrifften auszuführen unternommen:  
 
  • Matthias Zampanus,
  • Adrianus Jordanus,
  • Espernon,
  • Geruasius Tiberiensis,
  • Glaber Radulphus,
  • Helgaldus, Rigordus,
  • Sugerius
  • Nicolaus de Braja,
  • Guilielmus de Nangiaco;
  • Joinville,
 
  und viele andere, die ins besondere unter eines ieden Königs Lebens-Beschreibung können nachgeschlagen werden.  
  Was die Antiquitaeten betrifft, kan man in Fouquet, Pasquier, du Chesne und andern Nachricht finden.  
  In denen Geschlechts-Registern kommen  
 
  • du Tillet,
  • Sammarthanus du Bouchet,
  • Chauterau le Fevre,
  • d' Hozier,
  • la Roque,
  • Justel,
  • Bernhard,
  • Anselme,
  • Imhof,
 
  und in der Geographie nebst denen alten  
 
  • Ortelius,
  • Hadrianus Valesius,
  • Munsterus,
  • Merula,
  • Sanson,
  • du Val,
  • Baudrand,
  • Robbe,
  • Scaliger,
  • Masson,
  • Miraeus,
  • Sammarthani,
  • Belleforest,
  • Sincerus,
  • Longuerve,
  • de la Force,
  • Martiniere,
  • und andere
 
  zu Statten.  
     

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Stand: 22. Januar 2023 © Hans-Walter Pries