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Zedler: Stift, Stifter HIS-Data
5028-40-47-7
Titel: Stift, Stifter
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 40 Sp. 47
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 40 S. 37
Vorheriger Artikel: Stift, Stiftung
Folgender Artikel: Stift (Adeliches)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Stift, Stifter, Lat. Dioecesis, werden insgemein die Ertz- und Bischoffthümer, ingleichen die Vornehmen, sonderlich aber die gefürsteten Abteyen, wie auch die Dom- oder Collegial-Kirchen, wo Dom-Herren oder Canonici sind; bisweilen aber auch wohl überhaupt, alle andere Collegien, Convente und Klöster derer Mönche und Nonnen genennet.  
  Und kommt vermuthlich daher, weil die Einkünffte dazu von den Alten gestiftet worden. Doch werden dieselben wiederum in unterschiedenen Classen abgetheilet, als da sind Hoch- oder Ertz- Adeliche, Nieder- Reichs-Stifter, u.s.w.  
  Übrigens siehe auch Dioecesis, im VII Bande, p. 975. desgleichen Kirchspiel, im XV Bande, p. 776.  
  Sonst aber haben in denen Deutschen Stiftern, so in Protestantischen Ländern gelegen, die Reichs-Fürsten und Stände eben das Recht, so sonsten der Pabst gehabt, und gehöret die Gewalt darüber zu denen Reservaten Protestantischer Fürsten. Ein mehrers siehe unter dem Artickel:  
   
     

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Stand: 12. September 2016 © Hans-Walter Pries