Titel: |
Stift, Stifter |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
40 Sp. 47 |
Jahr: |
1744 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 40 S. 37 |
Vorheriger Artikel: |
Stift, Stiftung |
Folgender Artikel: |
Stift (Adeliches) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Stift, Stifter,
Lat. Dioecesis,
werden insgemein die
Ertz- und
Bischoffthümer, ingleichen die
Vornehmen,
sonderlich aber die
gefürsteten
Abteyen, wie auch die Dom- oder
Collegial-Kirchen, wo Dom-Herren oder Canonici sind; bisweilen aber auch wohl
überhaupt, alle andere
Collegien, Convente und
Klöster derer Mönche und Nonnen
genennet. |
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Und kommt
vermuthlich daher, weil die
Einkünffte dazu von den Alten
gestiftet worden. Doch werden dieselben wiederum in unterschiedenen Classen
abgetheilet, als da sind Hoch- oder Ertz- Adeliche, Nieder- Reichs-Stifter,
u.s.w. |
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Übrigens siehe auch Dioecesis, im
VII
Bande, p. 975. desgleichen
Kirchspiel,
im XV Bande, p. 776. |
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Sonst aber haben in denen Deutschen Stiftern, so in
Protestantischen Ländern gelegen, die
Reichs-Fürsten und
Stände eben das
Recht, so sonsten der Pabst gehabt, und gehöret die
Gewalt darüber zu denen
Reservaten Protestantischer Fürsten. Ein mehrers siehe unter dem
Artickel:
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