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Zedler: Reservat HIS-Data
5028-31-704-9
Titel: Reservat
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 704
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 365
Vorheriger Artikel: Reservare
Folgender Artikel: Reservat, derer Protestantischen Fürsten
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Reservat  
 
  • Reservaten,
  • Reservaten und Hoheiten,
  • Kayserliche oder Fürstliche Reservaten und Hoheiten,
  • geheime Reichs-Sachen,
  • Reservata,
  • Jura Regni et Dominationis,
  • Arcana Imperii,
  • Reservata Principis,

    {Sp. 705|S. 366}

    Ital. Ragione di Dominio,
 
  sind eigentlich nichts anders, als diejenigen Herrlichkeiten und Vorrechte, welche ein jedweder Landes-Herr und Fürst in seinem Gebiete sich gantz allein vorbehalten hat, und die ihm also auch, vermöge des ihm zustehenden Majestäts-Rechtes, vor andern zukommen und vorbehalten bleiben.  
Kaiser allein So viel aber die Kayserlichen Reservaten im Heil. Römischen Reiche anbetrifft; so sind dieselben nicht alle einerley, sondern von unterschiedlicher Gattung. Etliche sind in seiner alleinigen Gewalt, und die er also auch ohne Zuthuung derer Reichs-Stände ausüben kan, als da sind  
   
mit anderen Zu etlichen aber wird vornehmlich derer Churfürsten besondere oder einhellige Zusammenstimmung, zu etlichen auch der Fürsten, und zu andern der gesammten Reichs-Stände Einwilligung erfordert, als  
   
Fürstliche Fürstliche Reservaten sind, die einem Fürsten, als Zeichen seiner Hoheit, zugehören, und von keinem andern ausgeübet werden mögen, wo sie ihm nicht deutlich und ausdrücklich verliehen worden. Besold Contin.
Literatur De Reservatis Imperatoris haben absonderlich geschrieben
  • Daniel Kayser,
  • Johann Philipp Leusler und
  • Joh. Heinr. Stammler.
Siehe auch Siehe übrigens Regalien, im XXX Bande, p. 1706. u.ff.  
     

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Stand: 3. Januar 2013 © Hans-Walter Pries