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Zedler: PRINCEPS HIS-Data
5028-29-503-9
Titel: PRINCEPS
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 29 Sp. 503
Jahr: 1741
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 29 S. 265
Vorheriger Artikel: PRINCE-METAL
Folgender Artikel: Princeps, war der Name eines Pfeifers
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text   Quellenangaben
  PRINCEPS, heißt bey den Alten derjenige, so entweder die Gewalt und Herrschafft, oder doch wenigstens in seinem Orden oder Collegio den ersten Rang über andere hat.  
  Als August den Kayserl. Thron zu Rom bestiegen, war er auf einen Namen bedacht, welcher sich zu dieser Wür-  
  {Sp. 504}  
  de schickte, und entschloß sich endlich, weil das Wort Rex, ingleichen Dictator perpetuus, bey den Römern nicht angenehm waren, der Name Consul aber ihm zu geringe schien, seine erlangte Gewalt unter den Titul eines Principis zu behalten, wobey auch seine erste Nachfolger geblieben sind.  
  Weil sie besagter massen den Königl. Titul nicht führen wolten, so geschahe auch ihre Wahl und Erhebung ohne sonderliche Ceremonien. Das vornehmste war, daß man ihnen huldigte, und so dann ihre Namen in die Fahnen und Feld-Paniere setzte, wiewohl man nachgehends von auswärtigen Völckern einige Gewohnheiten annahm, und z.E. den erwählten Kayser auf einen Schild setzte, und denselben empor trug, damit anzuzeigen, daß er von der Armee als Princeps und Imperator erwählet und erkannt worden.  
  Sie hatten sodann eine unumschränckte Gewalt, wiewohl sie nicht einmal den Namen haben wolten, daß sie Magistratus wären, und in allen Stücken den Schein von sich zu geben suchten, daß sie nur aus Liebe zum Vaterlande und der Gerechtigkeit, und gleichsam gezwungen das Regiment verwalteten.  
  Der Name PRINCEPS JUVENTUTIS hatte zu verschiedenen Zeiten auch unterschiedene Bedeutungen gehabt. In den ältesten Zeiten der Stadt Rom hieß man der Raths-Herren ihre Söhne equites, weil sie zu Pferde dienten, alle equites zusammen aber Juventutem, weil sie lauter junge Leute waren. Wer nun bey der Musterung auf der Rolle oben an stund, und zuerst abgelesen ward, derselbe hieß Princeps Juventutis. Als hernach der Ordo equestris gestifftet worden, wurden nach und nach alle Ritter zum Unterscheid der jungen Leute aus dem gemeinen Volck, mit diesem Namen belegt. Endlich bekam diese Benennung zu Augusts Zeiten eine gantz besondere und neue Bedeutung, da man nemlich anfieng, dieselbige, als einen förmlichen Titul, nur allein den Kayserl. Printzen, deroselben Brüdern, und Anverwandten, wie auch denen, welche in die Kayserl. Familie an Kindes statt angenommen worden, zu geben, andere aber sich dieser Ehre gäntzlich begeben musten.  
  PRINCEPS OFFICII hieß zu der Kayser Zeiten der vornehmste Minister in einem Officio oder Collegio, so wohl an dem Kayserl. Hofe selbst, als bey den Praesidibus und Rectoribus provinciarum. Man hat aber einen Unterscheid zu machen unter Princeps officii und PRINCEPS OFFICIORUM. Jener hatte die Aufsicht nur über ein einiges Officium; dieser aber über alle officia und Bedienungen, und wird auch sonsten Magister officiorum genennet.  
  PRINCEPS PEREGRINORUM war bey den Römern derjenige Officier, der die fremden und ausländischen Völcker commandirte. Er hatte die Gewalt, welche bey den Römischen Soldaten ein Tribunus hatte, indem er die ihm untergebene Soldaten an Geld straffen, ihre Sachen inne behalten, und sie prügeln lassen konnte. Seine Bedienung hieß Principatus, und ward nicht von dem Römischen Volck, sondern entweder von dem Consule, oder von dem commandirenden General vergeben.  
  PRINCEPS IN OFFICIO PRAEFECTI PRAETORIO war der Hauptmann über die erste  
  {Sp. 505|S. 266}  
  Compagnie des Kayserl. Leib-Regiments. Er hatte fast alles, was zu dem Kriegs-Rath gehörte, zu verwalten, muste auch dessen Schlüsse zur Vollstreckung bringen, und bekam deswegen einen Theil von allen Sportuln oder Gerichts-Kosten, welche die streitenden Partheyen zahlen musten. Insonderheit aber war ihm aufgetragen, den Tribut einzufordern.  
  PRINCEPS SENATUS, hieß diejenige Person, welche in Censu bey Erwählung eines neuen Rathes zuerst abgelesen wurde, und also auch vor andern den Rang, und in den Berathschlagungen die erste Stimme hatte. Dieses Ehren-Wort machte bey den Römern ein grosses Ansehen, obgleich ein solcher Princeps keine grössere Gewalt, noch mehrere Einkünffte, als ein anderer Rathsherr hatte. Er konnte im übrigen auch wohl etliche Jahre hinter einander diese Würde bekleiden, muste aber doch zuvor die Bürgermeisterliche Regierung geführet haben.
  • Noris. Cenotaph. Pisana diss. 2. c. 3.
  • Bulenger. de imper. Rom. 5. 8.
  • Turneb. advers. 25. 17.
  • Pitiscus.
  • Panciroll. notit. dignit. imp. orient. c. 10.
  • Manut. quaesit. ep. 2. 3.
  • Zamoscius de senat. Rom. 1. 4.
  • Guther. de off. Dom. Aug.
  • Prevot. de magistr. Rom. c. 4.
  Heut zu Tage ist Princeps zwar eigentlich so viel, als ein jedweder regierender Landes-Fürst oder der oberste Gesetz-Geber in einem Reiche oder Staate; sonst aber bedeutet es auch  
 
  • den vornehmsten in seinem Stande, oder bey einem Hof,
  • den Premier-Minister,
  • den Urheber einer Secte,
  • den Anstiffter oder Rädels-Führer eines Aufstandes oder andern bösen That
  • u.d.g.
 
  wovon unter besondern Artickeln am gehörigen Orte mit mehrerm gehandelt wird.  
  Siehe übrigens die Artickel:  
 
  • Fürst, im IX Bande, pag. 2246;
  • Ober-Haupt, im XXV Bande, p. 95;
  • Principes;
  • Printz;
  • und Regent.
 
     

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Stand: 19. Januar 2024 © Hans-Walter Pries