Titel: |
PRINCEPS |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
29 Sp. 503 |
Jahr: |
1741 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 29 S. 265 |
Vorheriger Artikel: |
PRINCE-METAL |
Folgender Artikel: |
Princeps, war der Name eines Pfeifers |
Siehe auch: |
|
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
|
|
Text |
Quellenangaben |
|
PRINCEPS, heißt bey den
Alten derjenige, so entweder die
Gewalt
und
Herrschafft,
oder doch wenigstens in seinem Orden oder
Collegio den ersten
Rang
über andere hat. |
|
|
Als August den
Kayserl.
Thron zu Rom bestiegen, war er auf einen
Namen
bedacht, welcher sich zu dieser
Wür- |
|
|
{Sp. 504} |
|
|
de
schickte, und entschloß sich endlich, weil das
Wort
Rex, ingleichen Dictator perpetuus, bey den
Römern nicht
angenehm waren, der Name Consul aber ihm
zu geringe schien, seine erlangte
Gewalt
unter den
Titul eines Principis zu behalten, wobey auch
seine erste Nachfolger geblieben sind. |
|
|
Weil sie besagter massen den
Königl.
Titul nicht führen wolten, so geschahe auch ihre Wahl und
Erhebung ohne sonderliche Ceremonien. Das vornehmste war, daß
man ihnen huldigte, und so dann ihre
Namen
in die Fahnen und
Feld-Paniere setzte, wiewohl man nachgehends von auswärtigen
Völckern einige
Gewohnheiten annahm, und z.E. den erwählten
Kayser auf einen Schild setzte, und denselben empor trug, damit
anzuzeigen, daß er von der Armee als Princeps und Imperator
erwählet und
erkannt worden. |
|
|
Sie hatten sodann eine unumschränckte
Gewalt,
wiewohl sie nicht einmal den
Namen
haben wolten, daß sie
Magistratus wären, und in allen
Stücken den Schein von sich zu geben suchten, daß sie nur aus
Liebe zum
Vaterlande und der Gerechtigkeit, und gleichsam
gezwungen das
Regiment
verwalteten. |
|
|
Der Name PRINCEPS JUVENTUTIS hatte zu verschiedenen
Zeiten auch unterschiedene Bedeutungen gehabt. In den ältesten
Zeiten der Stadt Rom hieß man der
Raths-Herren ihre
Söhne equites, weil sie zu Pferde
dienten, alle equites zusammen aber Juventutem,
weil sie lauter junge Leute waren. Wer nun bey der Musterung auf
der Rolle oben an stund, und zuerst abgelesen ward, derselbe
hieß Princeps Juventutis. Als hernach der Ordo
equestris gestifftet worden, wurden nach und nach alle
Ritter
zum Unterscheid der jungen Leute aus dem gemeinen
Volck,
mit diesem
Namen
belegt. Endlich bekam diese Benennung zu Augusts
Zeiten eine gantz besondere und neue Bedeutung, da man nemlich
anfieng, dieselbige, als einen förmlichen
Titul, nur allein den
Kayserl.
Printzen, deroselben Brüdern, und Anverwandten, wie auch denen,
welche in die Kayserl. Familie an
Kindes statt angenommen
worden, zu geben, andere aber sich dieser
Ehre gäntzlich begeben
musten. |
|
|
PRINCEPS OFFICII hieß zu der
Kayser
Zeiten der vornehmste Minister in einem Officio oder
Collegio,
so wohl an dem Kayserl. Hofe selbst, als bey den Praesidibus
und Rectoribus provinciarum. Man hat aber einen
Unterscheid zu machen unter Princeps officii und
PRINCEPS OFFICIORUM. Jener hatte die Aufsicht nur über ein
einiges Officium; dieser aber über alle officia
und
Bedienungen, und wird auch sonsten Magister officiorum
genennet. |
|
|
PRINCEPS PEREGRINORUM war bey den Römern derjenige
Officier, der die fremden und ausländischen
Völcker
commandirte. Er hatte die
Gewalt,
welche bey den Römischen Soldaten ein Tribunus hatte,
indem er die ihm untergebene Soldaten an
Geld
straffen, ihre
Sachen
inne behalten, und sie prügeln lassen konnte. Seine
Bedienung hieß Principatus, und ward nicht von dem
Römischen Volck, sondern entweder von dem Consule, oder von dem
commandirenden General vergeben. |
|
|
PRINCEPS IN OFFICIO PRAEFECTI PRAETORIO war der
Hauptmann über die erste |
|
|
{Sp. 505|S. 266} |
|
|
Compagnie des
Kayserl.
Leib-Regiments. Er hatte fast alles, was zu dem Kriegs-Rath
gehörte, zu
verwalten,
muste auch dessen
Schlüsse zur Vollstreckung bringen, und bekam
deswegen einen Theil von allen Sportuln oder Gerichts-Kosten,
welche die streitenden Partheyen zahlen musten. Insonderheit
aber war ihm aufgetragen, den Tribut einzufordern. |
|
|
PRINCEPS SENATUS, hieß diejenige
Person,
welche in Censu bey Erwählung eines neuen Rathes zuerst
abgelesen wurde, und also auch vor andern den
Rang,
und in den Berathschlagungen die erste Stimme hatte. Dieses
Ehren-Wort machte bey den Römern ein grosses
Ansehen,
obgleich ein solcher Princeps keine grössere
Gewalt,
noch mehrere Einkünffte, als ein anderer
Rathsherr hatte. Er konnte im übrigen auch wohl etliche
Jahre hinter einander diese
Würde
bekleiden, muste aber doch zuvor die Bürgermeisterliche
Regierung
geführet haben. |
- Noris. Cenotaph. Pisana diss. 2. c.
3.
- Bulenger. de imper. Rom. 5. 8.
- Turneb. advers. 25. 17.
- Pitiscus.
- Panciroll. notit. dignit. imp. orient.
c. 10.
- Manut. quaesit. ep. 2. 3.
- Zamoscius de senat. Rom. 1. 4.
- Guther. de off. Dom. Aug.
- Prevot. de magistr. Rom. c. 4.
|
|
Heut zu Tage ist Princeps zwar
eigentlich so viel, als ein jedweder
regierender
Landes-Fürst oder der oberste Gesetz-Geber in einem
Reiche oder
Staate;
sonst aber bedeutet es auch |
|
|
- den vornehmsten in seinem
Stande,
oder bey einem Hof,
- den Premier-Minister,
- den Urheber einer Secte,
- den Anstiffter oder Rädels-Führer eines Aufstandes oder
andern
bösen That
- u.d.g.
|
|
|
wovon unter besondern
Artickeln
am gehörigen Orte mit mehrerm gehandelt wird. |
|
|
Siehe übrigens die Artickel: |
|
|
-
Fürst, im IX
Bande, pag. 2246;
- Ober-Haupt, im XXV Bande, p.
95;
- Principes;
- Printz;
- und
Regent.
|
|
|
|
|