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Zedler: Staat, Stand HIS-Data
5028-39-639-3
Titel: Staat, Stand
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 39 Sp. 639
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 39 S. 333
Vorheriger Artikel: Staatwürken, (Pulver nach dem)
Folgender Artikel: Staat oder Etat
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Staat, Stand, Lat. Status, Frantz. Etat, Ital. Stato, heißt insgemein, zumahl bey denen Publicisten und Staats-Kundigen nichts anders, als die Regierung, oder die Regiments-Forme und Verfassung zwischen Obrigkeit und Unterthanen eines Landes.  
  In solchem Sinne sagt man, ein Staat werde Monarchisch oder Aristocratisch etc. regieret.  
  Also nennet man die General-Staaten der vereinigten Niederlande, die Deputirten aus den 7 vereinigten Provintzen, bey denen das höchste Regiment und die Verwaltung des gemeinen Wesens stehet, und den Rath von Staaten, welcher in derselben Nahmen die vorkommende Geschäffte, so einmahl abgeschlossen, und keine neue Überlegung erfordern, führet.  
  Die Staaten von Italien, heißen die sämmtliche verschiedene Regierungen, so sich in selbigem Lande befinden.  
  Ein mehrers siehe Republick im XXXI Bande, p. 656 u.ff.  
     

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Stand: 25. April 2012 © Hans-Walter Pries