Titel: |
Bedienungen |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
Suppl. 3 Sp. 434 |
Jahr: |
1752 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Suppl. 3 S. 220 |
Vorheriger Artikel: |
Bediente (Unter-) |
Folgender Artikel: |
Bediford |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Bedienungen, sind in einem
Lande mit
geschickten Leuten zu versehen, indem sonst alle Anstalten nichts helfen, wenn
die Ämter nicht
recht verwaltet
werden. |
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Insbesondere hat man nach der
Klugheit zu erwegen: |
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1) |
was vor Personen zu erwählen, bey welchem Puncte man weder auf drey
Stücke zu sehen. |
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(a) |
Das eine ist, was vor
Ämter sind, die zu besetzen, welche überhaupt
zweyerley seyn können. Einige
Bedienten gehören vor den
Regenten selbst und dessen Hofstatt, daß sie zum Theil eine Figur
machen, und den
Staat vermehren helfen sollen; Andere hingegen stehen in
solchen Verrichtungen, die zum gemeinen besten und zum
Nutzen der
Republick
abzielen. Diese letztere sind wieder mancherley, indem man
Kriegs- Civil- Geistliche Bedienungen hat, davon eine jede
Art
ihre besondere Gattungen unter sich fasset. |
(b) |
Das andere Stück ist, was ein jegliches Amt vor
Geschicklichkeiten
erfordere. Wie die Bedienungen unterschiedlich sind, daß darinnen
besondere Verrichtungen mit einer
Geschicklichkeit müssen übernommen und
ausgeführet werden; also sind nach solchem Unterschied verschiedene
Gaben und Eigenschaften dazu nöthig. |
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Manche erfordern ein besonderes
Naturell, daß wenn unter andern
einer schon gelehrt und galant wäre, hätte aber keine Lust zu der
Öconomie und dem Rechnen, den würde man in der Kammer nicht sonderlich
brauchen können. So müssen Hofleute eine solche Gemüthsart haben, daß
sie viel verdrießliche
Reden und
Thaten mit einer solchen Kaltsinnigkeit
ertragen können, daß, wenn einer sonst noch so treffliche Gaben durch
seinen Fleiß erlangt hätte, wäre aber von der
Natur zu hitzig, so würde
er sich an einen Hof nicht schicken. |
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Ein Gesandter muß unter andern mit einem lebhaften und munterem
Ingenio versehen seyn, daß er bey allerhand unverhoften be- |
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{Sp. 435|S. 221} |
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denklichen
Reden und
Thaten einen geschwinden Einfall, selbigen zu
begegnen, haben kann. |
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Andere Bedienungen erfordern besondere
Geschicklichkeiten des
Verstandes und
Willens, die man sich durch seine Mühe erworben, und bey
manchem ist nöthig, daß man auf die äußerliche Umstände des Exterieurs,
des
Standes, des
Vermögens siehet, wenn unter andern jemand zu einer
Gesandtschaft, oder zu einem Hofbedienten soll gebraucht werden. |
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Weiß man, was zu einem Amte, welches zu vergeben ist, vor
Eigenschaften nöthig sind, so muß man |
(c) |
drittens den
Zustand der
Personen, die vorgeschlagen werden, oder
die sich darzu melden, genau erwegen, und urtheilen, welche sich darzu
schicken. Überhaupt bleibts bey der
Regel, daß man den besten nehmen
müsse. Sind die Ämter so beschaffen, daß sich viele Leute, die alle
tüchtig sind, dazu finden, so kann der Regent hierinnen nach einem
doppelten
Grunde handeln. |
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(α) |
Der eine ist die
Billigkeit, nach welcher nicht nur diejenigen,
deren Vorfahren und dem
gemeinen Wesen sonderbare Dienste geleistet, vor
andern einen Vorzug haben, aus welchem
Grunde
billig die Edelleute den
Bürgerlichen Vorgehen; sondern man muß auch die Landskinder für den
fremden befördern. |
(β) |
Der andere
Grund ist das besondere Interesse der Republick, Denn
braucht selbige
Geld, so kann man eine Bedienung einem von den
würdigen
Competenten verkaufen, und also den
Reichen dem
Armen vorziehen, und das
Geld zum
Nutzen des
gemeinen Wesens anwenden, welches man aber den Armen
nicht darf merken lassen. Fällt dieser Umstand weg, daß die Republick
kein Geld braucht, soll man lieber den Armen; als den Reichen mit einem
Amt versorgen, weil dieser von seinen eigenen Mitteln leben kann, wenn
nämlich der
Arme den Dienst eben so gut zu verwalten, im
Stande ist. |
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Ist die Bedienung so beschaffen, daß dabey einen Aufwand muß
gemachet und ein
Staat geführet werden, wie in Ambassaden, so nimmt man
unter zweyen tüchtigen Personen diejenigen Personen heraus, die mehr
Geld hat. |
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Es ist auch der
Klugheit gemäß,daß man aus einer Familie in einem
Collegio nicht mehr, als einen befördere, und dieses so gar in Ansehung
der guten Freunde beobachte. Denn weil doch in allen Collegiis immer die
meisten Stimmen gelten müssen, so hat bey solcher Bewandniß eine
Person
zwey oder mehr gewisse Stimmen. |
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Von dem Alter läßt sich nichts gewisses
sagen. Weil aber bey den
meisten Bedienungen
Klugheit und
Kräfte erfodert werden, und die Jugend
Mangel an Klugheit hat; das hohe Alter aber an Kräften; so ist das
männliche ohngefähr um das dreyßigste Jahr herum hierzu das beste, als
bey welchem die Klugheit einen ziemlichen Anfang kann gewonnen haben,
und die Kräfte noch manche Jahre dauren. |
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2) |
Wie viel ein
Landsherr
Bedienten annehmen soll, welches sich überhaupt niemals
sagen lässet. Denn es kommt darauf an, ob der
Staat groß oder klein; ob
der Regent sich der
Regierung selbst sehr, oder wenig annimmt. So viel vergönnt die
Vernunft, daß so viel Bedienten da seyn müssen, als der Fürstliche
Wohlstand erfordere und der
Nutzen der Regierung anzeige. Eben dieser
Nutzen bringt mit sich, daß man niemanden mehr zu thun gebe, als er
nützlich verwalten kann, deswegen kann man zwar wohl einem zwey
Ämter
und mehr geben, nur läßt sich dieses nicht überall thun. |
3) |
Wie der Regent die Äm- |
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{Sp. 436} |
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ter zu besetzen habe? welches so eingerichtet werden muß, daß der
Nutze des
gemeinen Wesens dabey erhalten werde, weswegen die Vernunft
will, man solle die
Ämter so besetzen, daß ein jeder, wie auch im
Kriege gebräuchlich, von unten an dienen müsse. Denn so kommt man zu
einer
Erfahrung, ohne welche auch der scharfsinnigste
Verstand
strauchelt. Dieses soll auch den Regenten
billig veranlaßen, daß er die
Bedienungen Lebenslang ertheile, es fänden sich denn solche Umstände,
daß man besorgen müßte, es dörfte ein Bedienter allzu mächtig werden. |
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Walchs Einleit. in die Philosophie, p. 633 u.ff. |
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