HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Arme HIS-Data
5028-2-1528-1
Titel: Arme
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 2 Sp. 1528
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 2 S. 786
Vorheriger Artikel: Arme werden in denen Bergwercken
Folgender Artikel: Arme, die doch viele reich machen
Siehe auch:
Hinweise:

  Text  
  Arme, GOtt hat sich deren Vorsorge bey Einrichtung des Jüdischen Policey- und Kirchen-Wesens gar sonderbar lassen empfohlen seyn. Muste ein Reicher bey seiner Reinigung zwey Lämmer und ein jährig Schaf und drey zehenden Semmel-Mehl, und ein Log Öls stellen Levit. XIV, 10;
  So durffte ein Armer, der mit seiner Hand nicht so viel erwarb, nur ein Lamm und zwo junge Tauben und zwo Turtel-Tauben, und ein zehenden Semmel-Mehl und ein Log Öhl bringen v. 21. 22;
  Oder wenn einer seinen Leib dem HErrn gelobet und ihn nach der sonst gewöhnlichen Schätzung wegen seiner Armuth nicht lösen konte, so mochte der Priester ihn schätzen, nachdem die Hand dessen, der gelobet hatte, erwerben konte Levit. XXVII, 8.
  ausgenommen, wenn der Seckel für die Versöhnung ihrer Seelen gegeben wurde, da der Arme eben so viel geben muste als der Reiche Exod. XXX, 15. 16.
  weil nemlich solches ein weit höheres Vorbild war, wie solches Waserus und Rivetus über angeführte Stelle dargethan.  
  In denen Policey-Ordnungen hatte GOtt, wie Deutr. XV, 17. zu lesen, dieses Gebot gegeben: Wenn deiner Brüder irgendeiner arm ist, in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HErr dein GOtt dir geben wird, so solt du dein Hertz nicht verhärten, noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, und v. 11, es werden allezeit arme seyn im Lande, darum gebiethe ich dir, und sage, daß du deine Hand aufthust deinem Bruder, der bedränget und arm ist in deinem Lande; sondern er hat auch dasjenige angezeiget was ein jeder Armer bey ihnen haben solte. So solte man ihnen den Winckel auf ieden Acker ungeerndtet, die Nachlese auf dem Felde, die Nachlese auf denen Bäumen, die Sammlung der auf die Erde im Lesen fallende Wein-Beere, das einmahl auf dem Felde an Früchten vergessene, der Armen-Zehend, nebst andern Allmosen an Geld und Geldes werth zukommen lassen.  
  Es fraget sich aber Hauptsächlich, wer denn ein Armer sey? und was oder wie viel selbigen zu geben sey? wer gar im geringsten nichts hatte ist, von dem verstand sichs ohne dem wohl, daß er unter die Armen gehöre, und also derer Reichen Hülffe fähig sey. Indeß damit man wissen möchte, wen man als einen Armen anzusehen, und folglich zu versorgen habe, so prüfften sie selbige nach folgenden Regeln, nehmlich: ob er nicht 50. Seckel des Heiligthums vermochte; ob er ein Vermögen hätte, das zwar an sich grösser, aber doch mit Schulden überladen, oder es seiner Frau als Ehe-Gabe verschrieben; wenn er auch gleich liegende Gründe und Hausrath besaß, dieses ihm aber nicht genugsamen Unterhalt geben konte, weil man niemanden zwange, solche Sachen zu Gelde zu machen, und sich darvon zu unterhalten, es wäre denn etwa unnöthiger und kostbarer Hausrath gewesen; wer  
  {Sp. 1529}  
  unterwegens auf seiner Reise in Armuth gerathen; wenn er auch gleich zu Hause so viel Vermögen hatte, das mitgetheilte zu ersetzen.  
  Weiter ist zu mercken, daß der den Armen zur Seiten gesetzte und gleiches Rechts gewürdigte Fremdling ein solcher sey, der ob er schon kein geborner Jüde war, doch mit der Beschneidung das Judenthum angenommen hätte Seldenus de Jure Nat. et Gent.
  Die also nicht Jüden sind verstehen sie unter solchen Armen nicht weiter, als in so ferne sie es Friedens halber thun müssen. Maimonides de Jure Pauper.
  Das ist, in so weit sie fürchteten, daß ihnen nicht aus Abweisung solcher Armen Unheil zustoßen möchte, gaben also einen Christen oder Heyden nicht so wohl um des Gewissens willen, sondern nur der Furcht halber. Eisenmengers entdecktes Judenthum …
  In Austheilung des Allmosen selbst richteten sie sich nach Beschaffenheit derer Armen, also daß die herum betteln gehenden mit wenigen musten zufrieden seyn, hingegen die andern so viel bekommen musten, als ihr sonst gehabtes Vermögen erforderte.  
  Ubrigens stund es in des Gebers Willkühr, oder man wolte es wohl gar zu einer Schuldigkeit machen, die Weibs-Personen denen Mannes- Personen in Bekleidung, Ernehrung, Auferziehung, Ausstattung, den Priester dem Leviten, den Leviten dem Israeliten, den Israeliten dem Unheiligen, den Unheiligen dem Huren-Kinde, das Huren-Kind einen Fündlinge und unrecht erzeigten, den Fündling und unrecht erzeigten dem Nethinaeer, den Nethinaeer einem Jüden-Genossen, den Jüden-Genossen einem freygelassenen Knechte, ausser dem aber den Verwandten einen Fremden, den Armen eigen Hauses dem Armen selbiger Stadt, die Armen einer Stadt denen Armen einer andern Stadt vorzuziehen, und beruffeten sie sich in Ansehung dieses letztern auf Devtr. XV, 11,
  • Maimonides ...
  • Prideaux ad l.c. ...
  Die Jüden waren auch um desto mehr verbunden, vor ihre arme Glaubens-Genossen zu sorgen, da sie es diesen nicht gestatten wolten die Ungläubigen um Hülffe anzuflehen, ausser in den äussersten Nothfall Maimonides
  Sie hielten es auch bey ihrer noch stehenden Regierung vor unerlaubt, daß ein armer Jude in äusserster Noth seinen reichen Glaubens-Genossen den unentbehrlichen Unterhalt mit Gewalt wegnähme, zumahl, da in der Jüdischen Republic sehr gute Veranstaltung getroffen war, daß einen armen Juden, so bald er sich nur meldete, gewiß geholffen wurde.
  • Seldenus c.l.
  • Deg. Dekkerus de Rep. Hebr. ...
  Bey denen Römern suchte man, wenn ein hohes Fest war, alle Arme zusammen, und gab ihnen voll zu essen und zu trincken, weil man glaubte, es könnte kein Fest recht begangen werden, wenn jemand Mangel an denselben Tag litte. Lipenius de Strenis
  Es hielten sich auch die Armen fleißig in Circo auf, damit sie gleich zugegen wären, wenn Geld oder andere Sachen ausgeworffen wurden, ingleichen daß sie das Fleisch von denen getödteten Thieren zu sich nehmen konnten. Argolus in Pancinium de Ludis Circ. ...
  Von der löblichen An- und Einrichtung des Hallischen Allmosen-Amtes 1707 handelt der zeitige Director davon de Ludewig in dem Hallischen Anzeigen 1732 …  
     

HIS-Data 5028-2-1528-1: Zedler: Arme HIS-Data Home
Stand: 28. August 2016 © Hans-Walter Pries