Titel: |
Willkühr |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
57 Sp. 268 |
Jahr: |
1748 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 57 S. 147 |
Vorheriger Artikel: |
Willkor-Recht |
Folgender Artikel: |
Willkühr … Willkührliches Recht |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Willkühr,
Lat.
Spontaneitas, ist diejenige
Eigenschafft der
Seelen, so ferne sie den
Grund
der Freyheit
in sich selbst hat. |
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Denn sie hat das
Vermögen, durch
Vorstellungen den
Willen gegen eine
Sache zu
lencken, auch von derselbigen zurücke zu ziehen,
auf welches Vermögen die eigentliche Freyheit
eines Menschen beruhet, und da er also den
Grund der freyen
Handlungen in seiner Seelen
selbst hat, so eignet man ihr deswegen einen
Willkühr zu; und nennet daher willkührliches
Thun
und Lassen, wovon der Grund in der Seele zu
finden, z.E. wir determiniren uns das
Buch zu
kauffen, oder auch nach diesem wieder anders,
nemlich den
Kauff zu unterlassen. |
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Geschieht nun solches (wie
Herr Wagner vom
freyen Willen …
schreibet) ohne
Wissen und
Willen, so ist es ein blosses Willkühr; geschiehet
es aber mit Wissen und Willen, so heisset es ein
freyes Willkühr, oder mit einem
Worte: Freyheit,
wovon der Artickel:
Willens, (Freyheit des)
nachgelesen werden kan. |
- Wolff von GOtt, der
Welt, und der menschlichen Seele, I Th. ...
- Meißners philosophisches Lexicon.
- Wagner von
der Freyheit des Willens …
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