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Zedler: Vorstellung HIS-Data
5028-50-1283-2
Titel: Vorstellung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 50 Sp. 1283 [in der Vorlage falsch: 1383]
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 50 S. 657
Vorheriger Artikel: Vorstellen, siehe Vorstellung
Folgender Artikel: Vorstellung, (das Fest Mariä)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Vorstellung, man hat überhaupt zweyerley Vorstellungen.  
   
  Diese letztere Vorstellungen können entweder in Ansehung der Sachen, die sie in sich halten; oder der Art und Weise, wie sie geschehen, betrachtet werden.  
  Denn was die Sachen betrifft, die man vorstellet, so sind sie hier eben so mancherley, als sie bey der Erkenntniß sind. Sie lassen sich füglich in zwey Classen, in gemeine, welche durch die Sinnen und Gedächtniß zu erkennen; und in judicieuse, dazu ein Nachdencken vermittelst des Judicii erfordert wird, abtheilen. Die letztern sind wieder entweder Theoretische oder Practische.  
  Alles, was ein Philosophe erkennet und andern wieder vorstellet, kommt darauf an: Er trägt judicieuse Wahrheiten, so wohl Theoretische als Practische für; indem aber selbige durch die Abstraction vermittelst des Nachdenckens erkannt werden, so setzt dieses die sinnliche Erkenntniß der eintzeln Begebenheiten; oder die Erfahrung vor aus.  
  Die Art, wie eine solche Vorstellung geschehen kan, ist auch mancherley, in judicieusen Sachen sind sonderlich drey Eigenschafften wichtig und nöthig, als  
 
  • die Deutlichkeit, daß der andere unsere Gedancken begreiffen, und den Verstand der Rede empfinden kan;
  • die Gründlichkeit, wenn man den Grund, worauf eine Wahrheit beruhet, anzeiget und weiset, warum sich eine Sache so, und nicht auf eine andere Art verhalte,
  • und die Lebhafftigkeit, daß der Wille in eine Bewegung gebracht werde, und eine Lust an den erkannten Wahrheiten bekomme, welches nicht geschehen kan, wo nicht Bewegungs-Gründe des Willens mit vorgestellet werden, so nur nach Befinden der Sache selbst geschehen kan.
 
  Diese Lebhafftigkeit ist  
   
  Die erste Art, lebhafft was vorzustellen, braucht man bey weisen und vernünfftigen Leuten; die andere bey denen, die sich von ihren Vorurtheilen und Affecten regieren lassen. Durch die Deutlichkeit der Vorstellung wird die Erkenntniß leichte, durch die Gründlichkeit überzeugend, und durch die Lebhafftigkeit practisch.  
  So haben wir dieses Wort Vorstellung in weitern Verstande genommen, insbesondere braucht man dasselbige vornemlich von moralischen Sachen, wenn man einen zu etwas lencken will, da man sagt: ich will ihm die Sache vorstellen; ich habe ihm solches vorgestellet. Walchs Philosophisches Lexicon.  
  Wir wollen hier kürtzlich zeigen, wie dergleichen Vor-  
  {Sp. 1284}  
  stellungen sollen beschaffen seyn. Wenn z.E. ein Mensch auf Ehre siehet, hält er für gut, was Ehre bringet: hingegen für schlimm, was Schande bringet. Wenn er demnach darüber zornig wird, das ihm einer etwas zuwieder gethan, darinnen er seiner Ehre zu nahe getreten zu seyn vermeynet; so muß man ihn überführen, daß dasjenige, worüber er eiffert, seiner Ehre keinen Eintrag thue, und zwar aus eben dem Grunde, woraus er urtheilen wird, das seiner Ehre ein Eintrag geschehe. Hierdurch wird sich der Zorn legen, und die Rache absonderlich nachbleiben, wenn man ihn begreifflich machen kan, daß er dadurch seiner Ehre mehr hinderlich seyn werde.  
  Käme man mit eben den Vorstellungen in einem dergleichen Fall an einem Menschen, der mehr auf Geld als auf einen wahren Ruhm siehet, und den Schein des Ruhmes zu einem Mittel des Erwerbes macht, der würde dadurch weder von dem Zorne, noch der daraus erfolgenden Rache zubringen seyn: ihm müste man zeigen, daß durch die geschehene Beleidigung weder seine Ehre, noch sein Erwerb einigen Eintrag leide, sondern vielmehr durch die Rache dergleichen zu besorgen wäre. Und in dieser Absicht ist nützlich, daß man die Gemüther kennen lernet. Wolff von der Menschen Thun und Lassen …
  Wenn die Vorstellung etwas verfängt, und ihre gehörige Würckung hat, so heißt sie eine statt findende und ersprießliche; wiedrigenfalls aber eine nichtige und vergebliche Vorstellung.  
  Siehe  
 
  • Pflegung der Güte, im XXVII Bande, p. 1592.
  • dergleichen Gütliche Handlung, im XI Bande, p. 1299.
  • wie auch Handlungs-Vorschläge derer Privat-Personen, im XII Bande, p. 438. u.ff.
  • nicht weniger Verfahren, im XLVII Bande, p. 544. u.ff.
  • so auch Vergleich, (glücklicher) ebenda p. 728. u.ff.
  • und Vergleich, (gerichtlicher) ebenda p. 727. u.f.
 
     

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Stand: 30. Januar 2013 © Hans-Walter Pries