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Quellenangaben
und Anmerkungen |
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Vortrag der Wahrheit, ist die Bemühung, da wir
die von uns
erkannten
Wahrheiten mit solchen
Worten ausdrücken, welche mit unsern
Ge- |
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{Sp. 1324} |
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dancken und Regungen bey einer
Sache
übereinstimmen, damit bey andern, die uns hören
oder unsere Sachen lesen, gleiche Gedancken und
Regungen entstehen. Denn weil die Wahrheiten
denen Menschen überhaupt sehr heylsam sind, so
ist es nicht genung, daß wir Wahrheiten vor uns
besitzen, sondern wir sind auch
verbunden, selbige
andern Menschen mitzutheilen. Es kan aber dieses Mittheilen nicht anders als
durch sinnliche
Zeichen geschehen, worzu die
Worte
angenommen worden sind. |
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Wenn man nun
seine
erkannten
Wahrheiten einem oder vielen
andern durch Worte so zu erkennen giebt, daß sie
von selbigen überzeugt seyn können; so heisset
man solches die Wahrheit andern vortragen. Man
hat dabey auf folgende Puncte fleißig Acht zu
haben: |
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1) |
Auf den Gegenstand,
davon wir
reden; |
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2) |
auf die
Gedancken,
welche wir davon haben; |
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3) |
auf die Regungen, welche
wir dabey
vernünftiger Weise
empfinden; |
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5) |
auf die Beschaffenheit der
Zuhörer und Leser und der damit
verknüpften
Umstände. |
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Wer also diese
Dinge in eine gute
Übereinstimmung bringen kan, der kan seine
Gedancken obwohl vortragen, und heist, wenn er
eine Fertigkeit darinnen besitzt, beredt und ein
Redner. |
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Hauptsächlich hat man dabey auf die
Sachen
zu sehen und auf den Ausdruck derselben. Die
Sache will entweder erwiesen, oder erläutert, oder
beweglich vorgestellet seyn. |
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Zu dem
Beweiß gehören alle
Regeln von der
Wahrheit, sowohl der unstreitigen als
wahrscheinlichen, den
Erfahrungen,
Begriffen,
Sätzen,
Schlüssen, Erklärungen, Eintheilungen
und so fortan, ingleichen die Regeln der
Wiederlegung. |
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Zu den Erläuterungen gehören die
Erklärungen, Eintheilungen, Gleichnisse,
Beyspiele, Zeugnisse und Gegen-Sätze. |
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Zu den
Bewegungs-Gründen die Caussal- und
Practischen Schlüsse, die
Politische und Practische
Wahrscheinlichkeit. |
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Der Ausdruck gründet sich auf die Lehre von
Worten und Wort-Schlüssen, die Grammatick, den
Gebrauch und die
Regeln der
Klugheit, dabey man
auf die eigenthümlichen, entlehnten, figürlichen
Worte und
Redens-Arten zu sehen hat. |
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Will man aber andern
Wahrheiten zur
Überzeugung vortragen, so wird nothwendig
erfordert, daß man selbige erst gründlich begriffen
habe. Denn wie ist es möglich, einen andern zu
überführen, da man selbst keine
Gründe
erkennet,
zumahl keine Überführung und kein
Beweisen statt
hat, wo keine Gründe von einem Satze können
angegeben werden. Folglich muß man andern
keine Wahrheit eher vorzutragen anfangen, als
man selbst die
Sache
verstehet, und in dem
vernünftigen Nachdencken recht geübt ist.¶ |
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Regeln des Vortrags:¶ |
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Soll durch den Vortrag der
Wahrheiten eine
Überzeugung von demselben zuwege gebracht
werden; und soll man deßwegen alles in einer
natürlichen Ordnung beweisen; so fliessen hieraus
von selbsten folgende
Regeln:¶ |
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I. |
Daß dasjenige in der
Philosophischen Lehr-Art müsse vorher
abgehandelt werden, woraus das folgende könne
erkannt und begriffen werden.¶ |
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II. |
Man müsse nichts als
einen
Grund anführen, wo es nicht an sich wahr,
oder auch vorher sattsam
bewiesen worden.¶ |
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{Sp. 1325|S. 678} |
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III. |
Man muß keinen Satz
anführen, der nicht aus sattsam bewiesenen
Gründen sich deutlich begreiffen läßt.¶ |
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IV. |
Endlich: daß man bey den
geschlossenen Sätzen die Gründe derselben
entdecke, damit man wissen könne, wo selbige
bewiesen und erkläret sind.¶ |
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Der Vortrag erfordert richtige Worte.¶ |
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Hat man aber aus der Überzeugung bey dem
Vortrage der
Wahrheiten bey andern auch auf die
Erkenntniß der Sätze zu sehen, welche durch
Wörter
und
Reden erhalten werden muß: so
müssen nothwendig keine andere Wörter und
Redens-Arten gebraucht werden, als wodurch
solcher
Endzweck am füglichsten erhalten werden
kan. Da nun die gröste Tugend bey den Wörtern
die Deutlichkeit ist, welche darinn besteht, daß
selbige eine bekannte und gewisse Bedeutung
haben; so ist nöthig, daß man bey allem Vortrage
der Wahrheiten vollkommen deutliche und genau
bestimmte Worte gebrauche. Wir geben dahero
folgende
Regeln:¶ |
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I. |
Muß kein
Wort in dem
folgenden gebraucht werden, so man nicht vorher
sattsam und deutlich erkläret hat.¶ |
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II. |
Muß man nicht leicht
uneigentliche, ungewohnte und zweydeutige, noch
weniger aber hochtrabende und leere Wörter, noch
auch gar zu sehr verworffene Redens-Arten
gebrauchen.¶ |
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III. |
Wir müssen
unterschiedenen
Begriffen, wo es möglich ist, auch
unterschiedene
Nahmen geben.¶ |
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IV. |
Man soll einem Worte
beständig, zum wenigsten in einer Disciplin,
einerley Bedeutung und Begriff geben.¶ |
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V. |
Man muß die einmahl
angenommenen Wörter bey einem Begriff nicht
ändern; solten sie aber nicht genau und deutlich
bestimmet seyn, so hat man sie nur nöthig zu
erklären.¶ |
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VI. |
Man muß alle Oratorische
Zierlichkeit vermeiden.¶ |
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Wir gestehen gerne zu, daß diese gegebenen
Regeln nur einen
Weltweisen angehen; denn ein
Redner hat mehr
Endzwecke bey seinem Vortrage
als ein
Philosophe; daher dieser zwar wissen muß,
sich deutlich auszudrücken und in so weit ein
Redner zu seyn. Dabey aber sucht ein Philosoph
nur eintzig die Überzeugung durch richtige
Gründe;
ein Redner aber sucht noch dabey durch seine
Ausdrücke zugefallen, und wo richtige Gründe
allein nichts verfangen wollen, auch durch gewisse
Kunst-Griffe etwas von seinen Zuhörern zu
erhalten. |
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Diejenigen, zu welchen dergleichen
Oratorischer Vortrag geschicht, haben wohl in Acht
zu nehmen, was massen die
Regeln
scharffsinniger Beurtheilung erfordern, daß man
zuförderst die Rednerischen Zierrathen, die
Erregungen der
Affecten, das eingestreuete
Satyrische |
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{Sp. 1326} |
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Saltz, die artigen Gleichnisse, die zur
Erweckung eines Vorurtheils und Reitzung der
Affecten angeführten Zeugnisse und Exempel und
andere Mittel der Beredsamkeit von dem
Zubeurtheilenden Satze sorgfältig absondere und
ihm also nackend und an sich selbst nach den
Regeln der Vernunfft-Lehre untersuche. Wenn
dieses geschehen, so kan man sodann auch die
obgedachten angebrachten Rednerischen Mittel
vornehmen, und ob sie auf zuläßliche und kluge Art
angebracht worden, aus den
Gründen der
Redner-Kunst und
Sitten-Lehre beurtheilen.¶ |
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Andere Umstände.¶ |
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Bey der Art des Vortrags hat man entweder
alleine oder mit andern zu
reden. Redet man
alleine, so geschiehet solches entweder schrifftlich
oder mündlich |
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I. |
Die bey dem schrifftlichen
Vortrage zu haltende Methode hat einiger
gemeinen und einiger besondern
Regeln nöthig.
Die
Gemeinen oder Haupt-Regeln haben wir im
vorhergehenden angeführet. Die besondern
Regeln betreffen entweder den Vortrag, nach
welchen gantze Disciplinen, oder nach welchen
eintzelne
Materien abzuhandeln. Nun schreiben
die Disciplinen, |
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1) |
entweder Regeln vor,
den
Endzweck des
Verstandes oder des
Willens zu
erhalten; |
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2) |
oder sie
unterrichten nur den Verstand
und bleiben in Betrachtung gewisser
Wahrheiten
bestehen. |
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1) |
Bey der erstern Art ist der natürlichste Vortrag,
daß man erstlich den Endzweck, weil er in der
That
die Mittel und also auch die Regeln unter sich begreifft; hernach aber
dasjenige, was dem
Zweck
entgegen stehet und daran hinderlich ist; endlich die Mittel die zur
Abschaffung der Hindernisse und Erhaltung des Zwecks dienlich seyn,
beschreibet. |
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2) |
Bey denen übrigen, die in blosser Betrachtung und
Unterricht bestehen, gehet man füglich von der gemeinen Betrachtung auf
die besondere (a generalioribus ad specialiora); ingleichen
auch von der
Sache
selbst, so zu betrachten (a subjecto considerationis) auf ihre
Gründe
und
Ursachen
und von diesen auf ihre
Eigenschafften.
Jedoch solten wohl die Anfangs-Gründe der
Erkenntniß
(principia cognoscendi) von allen Disciplinen in den
Anfangs-Lehren zusammen abgehandelt werden. |
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Wenn eintzelne
Materien abzuhandeln; so
kommt es entweder auf eine gewisse Frage an,
welche die Scholastischen
Lehrer ein
zusammengesetztes (conjunctum) Thema, oder
auf die Ausführung oder Erleuterung einer
gewissen Materie, ihrer
Ursachen,
Eigenschafften,
auch wohl
Würckungen an, welche dieselben ein
einzelnes (simplex) Thema, wiewohl nicht gar
füglich zu nennen pflegen. |
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a) |
Bey Abhandlung einer Frage muß |
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1) |
zuförderst dasjenige, wovon die Frage ist
(status quaestionis) erörtert; hernach |
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2) |
die wahre
Meynung mit guten
Gründen
bestätiget, und endlich |
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3) |
die dagegen etwan eingewendeten Schein-Gründe wiederleget
werden. Je zuweilen kan auch die Widerlegung vor dem
Beweiß
gesetzet werden. |
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b) |
Wenn aber eine gewisse
Materie
abgehandelt werden solle, so halten einige dafür,
daß man die Nahmens-Deutung der Sa- |
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{Sp. 1327|S. 679} |
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che (onomatologiam) nach dem
Ursprunge,
Gleichgültigkeit und Zweydeutigkeit (secundum
Etymologiam synonymiam und homonymiam) zu
erörtern; hernach aber entweder eine
vorauszusetzende Beschreibung, darinnen die
Ursache der abzuhandelnden
Sache angeführet,
aufzulösen, und gleichsam zu zergliedern, und
damit alle Ursachen nach einander zu erklären:
oder aber aus denen abzuhandelnden Ursachen
eine solche Beschreibung am Ende zusammen zu
setzen. |
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Die erstere
Art heisset dahero
methodus
analytica oder die zergliedernde oder auflösende
Methode davon siehe Analytische Methode, im II
Bande,
p. 38. u.f. und die andere Art aber
methodus synthetica oder die zusammensetzende
Methode davon siehe Methode (synthetische) im
XX Bande, p. 1330. u.ff. |
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Beyde Arten gehören zur Methodo causali, die
von Erörterung der
Ursachen ihren
Nahmen hat,
siehe überhaupt
Methode, im XX Bande, p. 1291.
u.f. |
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Es ist aber hier noch zu erinnern, daß alles,
was zur
Sache nöthig, in denen oben angeführten
Haupt-Regeln bereits enthalten. Insonderheit aber
hat man bey der Nahmens-Deutung, wie auch bey
der Ausführung der
Gründe allen Überfluß zu
vermeiden und sich an dasjenige, was zum
Zweck nicht erfordert wird, so genau nicht zubinden. |
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Lehr-Art |
II. |
Wenn man den Vortrag mündlich und zwar
alleine, ohne daß jemand anders mit zureden hat,
thut; so lehret man und heisset dannenhero dieser
Vortrag in gantz eigentlichen
Verstande die
Lehr-Art, welche wir an und vor sich selbst,
wiewohl hier nur überhaupt, weil in besondern
Artickeln davon schon Nachricht gegeben worden,
erläutern wollen. |
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a) |
Bey der Methode zulehren selbst sind die
Haupt-Tugenden eines
Lehrers zu
bedencken, |
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1) |
die
Geschicklichkeit, nach welcher er kan
und |
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2) |
die Treue, nach welcher er auch will die
Lernenden von denen nöthigen Wahrheiten
unterrichten und überzeugen. |
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Zu der Geschicklichkeit wird erfordert, |
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α) |
daß er selbst verstehe, was er andere lehren will; |
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β) |
daß er die Gabe habe eine Sache deutlich zu machen (donum
perspicuitatis) und |
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γ) |
daß er der Vernunfft-Lehre genungsam kundig ist. |
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Die Treue eines Lehrers läst sich theils in den
Dingen selbst, die er vorträgt, theils in der Art des
Vortrags theils auch in dem
Gemüthe gegen die
Lernenden spühren. |
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Doch wir wollen den ersten und letzten
Verstand deswegen hier nicht ausführen, weil
schon davon unter dem
Artickel:
Lehrer, im XVI
Bande,
p. 1498. u.ff.
Unterricht gegeben. |
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Wir bleiben hier bey dem mittlern Punct
stehen, nehmlich der Art des Vortrags. Dieser
erfordert |
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2) |
eine
angenehme Deutlichkeit, |
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3) |
[1] eine gründliche Bindigkeit, damit so wohl dem Gedächtniß
als dem Witz und
Verstand (ingenio und
judicio) der Lernenden gerathen werden;
und endlich auch |
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[1] |
HIS-Data: korrigiert aus: 4) |
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4) |
eine richtige Abmessung; daß er weder bey
Dingen die es nicht erfordern, mit einer
allzugrossen Weitläufftigkeit beschwerlich; noch
auch bey andern, so schwerer seyn und eine
ausführliche Erörterung nöthig haben, mit einer
allzugrossen Kürtze undeutlich |
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{Sp. 1328} |
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- Fabricii Logick ...
- Peter Ahlwards von den Kräfften des menschlichen
Verstandes und deren Gebrauch …
- Syrbii kurtze
Anweisung zur Weisheit …
- August Friedrich
Müllers Einleitung in die Philosophischen
Wissenschafften, I Th. …
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Zur Erläuterung dieser Lehre und weiterer
Erkenntniß derselben muß man alle die
Arten der
Methoden welche in verschiedenen
Artickeln in
dem XX
Bande ausgeführet worden,
nachschlagen. |
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