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Quellenangaben
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Urtheil,
Lat.
Judicium,
bedeutet überhaupt den Ausspruch,
die
Meynung von einer
Sache,
wenn man durch die
Urtheilungs-Krafft, (so im
Lateinischen
auch Judicium heisset, und von der ein besonderer
Artickel folget)
würcklich
etwas entscheidet, das ist, einer Sache etwas zuschreibe oder beylege. |
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Das Urtheil kan auf eine zweyfache Art betrachtet werden: einmahl sofern
selbiges in den
Gedancken
bestehet, und auf das
Verhältnis sonderlich zweyer
Ideen
beruhet, die man entweder zusammen setzet, oder von einander trennet; hernach
sofern man es in
Worten
ausdrücket, und da wird es insbesondere eine Enunciation, eine
Proposition oder
ein Satz,
Lat.
Propositio, Enunciatio, genennet, wovon der
Artickel:
Satz, im
XXXIV
Bande, p. 246. u.f. nachzulesen. |
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Es bestehet ein Urtheil aus zwey Stücken, die gantz natürlich sind, nehmlich
aus dem
Begriff
der
Sache,
daran ich gedencke, und aus dem Begriff desjenigen, was ich ihm beylege, oder
davon absondere. Bey den meisten Sachen erhellet dieses gantz deutlich, bey
manchen aber ist es etwas dunckel und versteckt, jedoch findet man es allezeit,
wenn man nur Acht darauf geben will. |
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Wo ich zwey oder mehr
Begriffe
habe, die ich mit einander verbinde, so muß ein Urtheil seyn. Unter den
Sachen
werden auch hier die
Personen
mit verstanden, z.E. Wenn ich einen Schluß fasse, daß ich etwas
thun
oder lassen will, so ist dieses ein Urtheil, denn ich schreibe mir dasjenige,
was ich verrichten oder unterlassen will, zu. |
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Wann ich einer
Sache
in den gemeinen
Leben etwas beylege, oder abspreche, so nennet man dieses ein
Urtheil, bey den
Wissenschafften aber einen Lehr-Satz, daraus ich hernach
eines und das andere herleite. Sobald die kleinsten
Kinder anfangen, Sachen zu
erkennen und
Begriffe
zu formiren, so fangen sie an zu urtheilen, und Begriffe miteinander zu
verknüpffen. Empfinden |
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{Sp. 640} |
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sie die Ruhe, so verbinden sie den Schmertz, den sie davon
empfinden, mit
dem Begriff der Ruthe, und urtheilen daher, daß die Ruthe etwas Übels sey,
lernen sich dahero nachgehends vor der Ruthe
fürchten. Je mehr Begriffe sie
nachgehends erlangen, je mehr häufen sich die Urtheile. |
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Wer auf seine
Gedancken
ein wenig Acht hat, der wird finden, daß ein jeder
Begriff,
er entstehe nun aus der innerlichen
Würckung
der
Seele,
oder werde durch die äusserliche Anleitung der
Sinnen
in uns generiret, uns zu einem Urtheil veranlaßt, wenn wir nehmlich bey
denselben Begriff mit unsern Gedancken stille stehen. Z.E. Wir gehen auf der
Gasse, und sehen ein Haus an, dencken dabey an nichts anders, so urtheilen wir
gleich, das Haus ist garstig,
bequem, u.s.w. Gehen wir hinter der Leiche her, da
uns eine geliebte
Person
gestorben, so wird der Begriff des Sarges, den wir anschauen, uns zu vielfachen
Urtheilen verleiten, die uns in unserer Betrübniß unterhalten. |
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Je länger man sich bey einem
Begriff
aufhält, und je aufmercksamer wir dabey sind, je mehr Urtheile fallen uns ein.
Wenn wir z.E. eine fremde und unbekannte Frucht lange anschauen, so machen wir
mancherley Urtheile, wir dencken, diese Frucht gleichet dieser oder jener, sie
hat vielleicht diese
Eigenschafften,
sie könnte aus diesem fremden
Lande, sie könnte
wohl bey uns auch gezogen werden. Betrachten wir mit Attention ein schönes Haus
so verbinden wir mancherley Urtheile, daraus, von dessen Lage,
Bequemlichkeit,
Architectur, Geschicklichkeit des Baumeisters, Vergnügung des Bau-Herrns, die er
davon haben kan, Unkosten, die darauf gewendet worden, u.s.w. Und diese Urtheile
dauren so lange, bis wieder ein neuer Begriff kommt, der uns von diesem ab, und
zu andern verleitet. |
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Schauen wir aber mit unsers
Leibes-
oder
Gemüthes-Augen eine
Sache nicht lange an, theils wegen Mangel
der Zeit, oder der Flüchtigkeit unsers Humeurs, oder des
Verdrusses, den wir
darob
empfinden, oder wegen anderer Umstände, so werden wir alsdenn nur eines
oder wenige Urtheile dabey formiren. Z.E. Es begegnet uns eine abscheulich
garstige Person, so werden wir mit unsern
Gedancken uns nicht lange dabey
aufhalten, sondern etwa gedencken, pfuy, dis war ein heßlicher Anblick, und uns
alsdenn zu einem andern Object wenden. |
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Wenn die Welt-Hertzen an
GOtt, an
Tod, Himmel und Hölle, die
Bibel, die
Gottesfurcht,
u.s.w. gedencken, so verbinden sie nur wenige Urtheile damit, indem sie sich bey
diesem
Begriff
als ihnen unangenehmen
Sachen,
nicht gar lange aufhalten, |
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{Sp. 641|S. 334} |
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sondern mit den
weltlichen Sachen mehr Urtheile verbinden; Bisweilen kan es auch bey manchen
Umständen geschehen, daß man von einer widrigen Sache mancherley Urtheile
formiret, wenn sie nehmlich entweder einen sehr tieffen Eindruck in unsere
Seele
gemacht, daß wir die
Ideen
lange Zeit nicht loswerden können, oder sonst ein
Grund
unserer Aufmercksamkeit vorhanden. Z.E. Wir sehen ein altes heßliches
Weib, die
aber viel
Geld
und Lust zu
heyrathen hat, oder es sitzt ein armer Sünder, der das
Leben
verwürcket, der sich von dem
Tode wider seinen
Willen mancherley Urtheile machen muß. |
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Formiren wir von
Sachen,
ob sie gleich in unsere äusserliche
Sinnen
fallen, mit Aufmercksamkeit keine
Begriffe,
so formiren wir auch keine Urtheile davon, da die Urtheile und Lehrsätze nichts
anders sind als Begriffe, die mit einander vereiniget werden, so
erkennet man,
daß sie eben so beschaffen seyn müssen, als die Begriffe, von denen sie zusammen
gesetzet; sind die Begriffe der
Wahrheit gemäß, so entstehen auch wahre
Urtheile, (Judicia vera); aus falschen und unmöglichen
Begriffen hingegen erwachsen falsche und unmögliche
Urtheile (Judicia falsa et impossibilia). |
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Aus klaren, deutlichen und vollständigen
Begriffen
werden accurate Urtheile, und aus dunckeln, undeutlichen und unvollständigen Begriffen
eben dergleichen Sätze. Du findest die Urtheile von allen
Sachen, Handlungen und
Personen in dem menschlichen
Leben, wenn du nach der Erklärung desjenigen, wovon
du urtheilest, aussprichst, was ihr zukomme. Hast du nun eine genauere
Erkänntniß der
Sachen, und hast du gelernet wohl zu schliessen, so kanst du
accurat urtheilen. |
Rohrs Vernunfft-Lehre p. 92. u.f. |
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Es ist nehmlich nicht genung, eine
Wahrheit nur historisch zu begreiffen und
Ideen
davon zu machen, sondern man muß bey allen auch auf richtigen
Grund
sehen, warum man etwas vor wahr halte; um so viel mehr, da die
Meynungen der
Menschen
sehr unterschieden sind, und offt einander zuwider lauffen. So viel es also
möglich, muß man allezeit dem Grund eines Satzes zu
erfinden und zu prüfen
suchen, welches denn durch Urtheile geschiehet. |
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Es ist daher ein Urtheil,
Lat.
Judicium die Verbindung oder Trennung zweyer
oder mehrerer
Begriffe.
Damit man nun
vernünfftig
urtheilen, Lat. judicare, lerne, muß man
zuvor einen Satz erst den
Worten
nach erklären und unterscheiden, ehe man desselben
Beweis und
Principium suchet,
welches die Unterscheidung und Festsetzung des status controversiae genennet
wird. Die
Ursache liegt in der unterschiedenen Bedeutung der Wörter, welche
nicht nur in Erklärungen und Begriffen, sondern auch offt in gantzen Sätzen
anders genommen werden. Man formiret aber den statum controversiae in etlichen
Sätzen aus der Philologie, da man blos auf den Gebrauch der Wörter siehet, wie
zuweilen unterschiedene
Dinge dadurch ausgedrucket werden. Z.E. Wenn man fragen
wolte, ob der
Mensch durch
GOttes Gerechtigkeit das ewige Leben erlange? so ist,
ehe man diesen Satz beantwortet, erst voraus zu setzen, daß darinn das |
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{Sp. 642} |
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Wort Gerechtigkeit entweder verstanden werde von der wesentlichen
Eigenschafft GOttes, da er das Gute belohnet und das
Böse bestrafet, oder von
der erworbenen Gerechtigkeit und
Verdienst Christi. Im letztern Falle ist er mit
Ja zu beantworten, im erstern aber nicht. |
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Andere Sätze müssen aus der Historie erkläret werden; Z.E. wenn man
sagen
wolte, daß alle unserer
Erkänntniß
aus
Ideen
zusammen gesetzet sey, so könnte man hierbey erst unterscheiden, daß es nicht
Platonische Ideen seyn müsten, der darunter wesentliche Formen der Creaturen in
Göttlichen
Verstande begrif, sondern nur die Abdrücke der
Dinge, welche
die Menschen sich davon vorstellen. |
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Zuletzt muß man auch viele Fragen aus ihrer
Natur
und aus der
Sache
selbst unterscheiden, nachdem man ein
Ding
überhaupt, oder nur nach gewissen Theilen mit oder ohne Limitation
verstehet.
Z.E. Wenn man wissen wolte, ob die
Welt
eine Maschine sey, so müste man nicht die Welt überhaupt nehmen, daß man es von
Geistern
und moralischen
Würckungen zugleich bejahete, sondern nur von der natürlichen
und cörperlichen Welt, da es ausser Streit ist, und seine Richtigkeit hat. So
ist es auch mit der Lehre de moderamine inculpatae tutelae; da erst viele
Einschränckungen und
Regeln zu machen sind, ehe es vor erlaubt und zuläßig darf
gehalten werden. |
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Hierauf muß man die beyden
Ideen
eines Satzes durch Real-Definitiones erklären, weil selbige den
Grund
des Zusammenhanges in sich fassen, dergestalt, daß, wenn man ihre
Natur
recht einsiehet, der
Beweis
von selbst bald in die Augen fället. Es ist aber um mehrerer Deutlichkeit willen
gut, das Subject und Prädicat eines Satzes erst zu unterscheiden, weil die
Propositiones offt verkehrt gesetzet werden, und man aus dem Subject insgemein
den Beweis-Grund hernehmen muß. Es kan aber solches aus den
Begriffen,
was ein Subject und Prädicat sey, gar leicht geschehen, sonderlich wenn man Acht
giebet, welche Ideen die andere enthält, oder in der andern gegründet ist. |
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Was die Erklärung selbst betrifft, so hat man nur zu unterscheiden, obs
ideae rerum, factorum, relationum sind, u.s.w. |
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Ob man aber zuerst das Subject oder Prädicat erklären solle, daran liege
nicht gar viel, weil man doch eher den
Grund
nicht begreiffen kan, bis man beyder
Erkenntniß
und Einsicht voraus gesetzet hat. Jedoch, wenn man einen Satz weitläuftig, wie
in
Disputationen geschiehet, ausführen will, so ist wohl die
Ordnung
am allernatürlichsten, wenn man vorher das Subject nach seiner
Natur
und
Eigenschafften
durchgehet, und hernach aufs Prädicat kommt, da denn in jenem die
Principia von diesen schon sind vorausgesetzet worden. |
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Wenn man aber etwas nur gantz kurtz beschreiben will, kan man auch das
Prädicat welches vielmahl weitläuftiger ist, als das Subject zuerst nehmen; Da
man denn bey Erklärung des Subjects zugleich auf den
Beweis-Grund
des Urtheils geführet wird. |
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{Sp. 643|S. 335} |
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Das meiste hierbey kommet auf die
Erfindung des
Beweises
an, wozu man gelanget, wenn man die Erklärung beyder
Ideen eines Satzes gegen
einander hält und vergleichet. Wenn nun das Prädicat ein wesentlich Stücke des
Subjects in sich fasset, so muß der
Grund, vermöge welchen man die Proposition
bejahen oder läugnen will, gleich
unmittelbar in der Idee des Subjects enthalten
seyn. Z.E. Wenn die alten Perser ein gedoppeltes independentes
Principium
angenommen haben, und man fragen wolte, ob auch ein
böser
Gott seyn könnte; so
darff man nur erklären, was GOtt sey, nehmlich ein
Geist, der alle
Vollkommenheiten im höchsten Grad begreiffet, eben daher, weil seine
Independentz das mit sich bringet. Derowegen folgt, daß was nicht gut, ja nicht
mit allen höchsten Vollkommenheiten begabt ist, nicht GOTT seyn könne, ja daß
ein böser GOtt einen Widerspruch in sich fasse. |
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Hingegen wenn im Prädicate eine
Eigenschafft,
oder überhaupt ein Modus angezeiget wird; so fließt der
Beweis-Grund
aus der Natur
des Subjects vermittelst eines Schlusses. Z.E. Von der
Seele,
daß sie nicht aus
Materie zusammen gesetzet, oder was
cörperliches sey. Denn die
Seele ist ein
Wesen,
welche mit
Verstand
und
Willen begabet ist; Weil nun diese
Kräffte, und die daher
fliessende
Würckungen in der Natur eines
Cörpers nicht gegründet seyn können,
als der ein todtes und leidendes
Ding ist; so folgt, daß das Wesen der Seelen
nicht aus Materie bestehe, sondern ein
Geist sey. |
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Man kan fast noch leichter zum
Beweis-Grunde
gelangen, wenn man auf das Prädicat mercket, in welche Classe der
Dinge es zu
rechnen sey, und aus welchem Grunde der
Erkenntniß man solches erklären müsse.
Z.E. Wenn man fragen wolte, ob zum Ebenbilde
GOttes auch die
Weisheit des
Verstandes mit zu rechnen sey; so ist die Weisheit ein
Begriff, so unter die
Vollkommenheiten des
menschlichen Verstandes zu zehlen ist, und muß folglich
erkläret werden aus dem
Endzweck des Verstandes, welcher dazu gegeben worden,
daß die Liebe und Verrichtungen des
Willens zu des
Menschen Wohlfarth sollen
regieret werden. Weil nun solches durch wahre und lebendige Erkenntniß des Guten
und
Bösen geschiehet, und hierin das
Wesen der Weisheit bestehet: so folgt, daß
dieselbe auch nothwendig zum Ebenbilde GOTTES mit gehöre, als welches überhaupt
alle Vollkommenheiten der menschlichen
Seele in sich fasset. Also auch, wenn man
beweisen will, daß ein GOTT sey, so fliesset die
Existentz eines Dinges
a
posteriori aus den
Würckungen desselben. Derowegen sind auch die Geschöpffe und
Wercke GOttes der Beweis-Grund seines Seyns und Existentz. |
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Weil nun nach eben dieser
Methode offt verschiedene
Gründe
der menschlichen
Erkenntniß
zur Erklärung eines
Dinges
gebrauchet werden können; so giebts auch aus gleichem Grunde mehrere Ar- |
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{Sp. 644} |
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ten der Beweißthümer, da denn nicht eben nöthig ist, alle zu nehmen, sondern
man darf nur die vornehmsten und gründlichsten zur Bestätigung seines Satzes
darunter aussuchen. |
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Wer in einfachen Urtheilen (Judiciis
simplicibus) wohl geübet ist, dem kans nicht schwer fallen, auch
zusammengesetzte Urtheile (Judicia
composita) gründlich zu resolviren; Nehmlich man darf sie nur erst
in einfache, so viel derselben ein zusammen gesetztes Urtheil begreiffet, aus
einander setzen, und darauf von einem jedweden besonders den
Beweis-Grund
suchen. Jedoch ist die
Ordnung
dabey zu beobachten, daß man zur Erleichterung und gründlicher Ausführung
dasjenige zuerst betrachte, worinn der Grund auch von dem folgenden enthalten
ist. Z.E.
GOtt liebet
sowohl sich selbst, als auch die Geschöpfe. Hier
ist die Liebe GOttes gegen sich selbst um seiner höchsten und unendlichen
Vollkommenheit willen die
Ursache,
warum er auch seinen Geschöpfen
gnädig ist, als in welchen er sin Bild und
Vollkommenheiten gewisser massen abgedrucket hat. |
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Auf dergleichen Weise geschiehet es vielmahls in mehrerern Exempeln, daß
zusammengesetzte Urtheile also zusammenhängen. Wie aber ein jedweder einfacher
Satz zu tractiren, und der
Beweis
desselben zu erfinden sey, ist im vorhergehenden schon deutlich gezeiget worden. |
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Es haben gewissermassen noch etwas besonders die propositiones
incidentes, dabey man aber unterscheiden muß, ob die Neben-Idee dem Subject
oder Prädicat angehänget ist. Wenn sie beym erstern sich findet, so muß man nach
Erklärung des Subjects auch von der Neben-Idee gleich einen richtigen
Begriff
machen, weil gemeiniglich das Prädicat sich darnach richtet, und
bewiesen wird.
Es geschiehet aber solches in etlichen Sätzen durch eine gewöhnliche Erklärung;
im andern aber durch eine Unterscheidung und Abtheilung. Z.E. Wenn man sagt: Der
allmächtige
GOTT hat die
Welt erschaffen, oder: Der gerechte GOTT straft
die Sünde, da braucht man die Concepte der Allmacht und Gerechtigkeit bloß zu
erklären, und sind dieselben der
Grund
selbst von gedachten Urtheilen. Wenn man aber fragt, ob nur allein die Gläubigen
zum ewigen Leben auserwählet sind, so setzet das voraus, daß eine zweyfache
Art
Menschen, nehmlich Gläubige und
Ungläubige gefunden werden, deren beyden Beschaffenheit, um mehrerer
Deutlichkeit willen, kurtz zu beschreiben ist. |
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Bey der erstern
Art der Sätze wird auch ein Neben-Beweis erfodert, warum die
Idea incidens dem Subject zukomme, welches bey der andern Art nicht
eben vonnöthen ist. Wenn dieses geschehen, wird das Prädicat |
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{Sp. 645|S. 336} |
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erkläret, und der Haupt-Beweiß
hinzugefüget, wie solches oben erwiesen worden. |
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Wenn das Prädicat eine Neben-Idee enthält, wird zuerst das Haupt-Urtheil
ausgeführet, hernach aber die Neben-Idee erkläret, und mit einem besondern
Beweis-Grunde
bestättiget. Z.E. Wenn man wider die Apocatastasien erweisen wolte, daß die
Gottlosen ewig verdammt würden; so kan man vorher überhaupt den
Zustand
der Verdammniß nach diesem
Leben erklären und fest setzen; hernach aber auf den
Neben-Satz kommen, daß solche Verdammniß ewig dauren solte. |
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Bisweilen wird auch der Zusammenhang eines Satzes durch Neben-Ideen
modificiret. Darin gehören die Sätze, welche man Modales nennet, und
anzeigen, daß das Prädicat dem Subject nothwendig, oder nur zufälligerweise
zugehöre, daß dasjenige, was von einer
Sache
gesaget
wird, möglich sey oder unmöglich statt finden könne. Hierbey ist weiter nichts
zu mercken, als daß man nur von dem nothwendigen, zufälligen, möglichen und
unmöglichen einen rechten
Begrif
und Fundament fasse, daraus man alle dergleichen Sätze gar leicht wird
beurtheilen können. Z.E. Wenn man sagt, daß ein
Gott existire, ist nothwendig;
so heisset ein
Ding
absolute nothwendig, wenn es den
Grund seines Seyns in sich
selber hat. Weil nun GOtt nicht erschaffen, sondern als die erste
Ursache aller
Dinge durch sich selbst ist; so folgt, daß er auch nothwendig seyn müsse, und
durch sich selbst existire. |
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Eben zu dieser
Art kan man auch die bedingten Urtheile (Judicia
conditionata) zehlen, wobey man insonderheit sehen muß, ob die
Bedingung wahr oder falsch sey, d.i. ob sie eine gegründete
Ursache
sey, warum der Haupt-Satz müße angenommen oder geläugnet werden. Z.E. Wenn die
Socinianer und Papisten die Bedingung selig zu werden, nicht im Glauben setzen,
sondern in der Heiligkeit und guten Wercken; so sind ihre Lehr-Sätze hievon der
Wahrheit des göttlichen Wortes nicht gemäß. |
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Endlich folgen die allgemeinen, (universalia)
besonderen, (particularia)
und eintzelen Urtheile, (Judicia
singularia) dabey man überhaupt diese Grund-Regel angiebt, daß das
Prädicat nach der
Natur
und Beschaffenheit des Subjects und dieses wiederum nach dem Verhalten des
Prädicats anzunehmen und zu erklären sey. Z.E. Wenn man sagt,
GOtt wolle alle
Menschen
selig machen, so ist dieser allgemeine Satz genung gegründet, man mag
betrachten, so wohl die Vollkommenheit GOttes nach seiner allgemeinen
Gnade, als
auch alle Menschen nach ihrem grossen Verderben, Dürftigkeit und Elend: Wenn man
aber gedencket, daß nur wenige auserwehlet, die meisten aber verworffen sind, so
fliesset das auch aus dem Verhalten des menschlichen
Geschlechts, weil der
grösseste Theil unter der
Herrschafft
der Sünden bleibet, da denn unmöglich ist, daß sie mit GOtt
könten vereiniget und befreyet werden. Zuletzt, wenn es heisset, daß GOtt
allmächtig, die
Welt
zufällig sey, u.s.w. so giebt die Erwegung der Prädicate von selbst an die Hand,
daß die Allmacht GOtt alleine zukomme, die Zufälligkeit aber allein der Welt
eigen sey. Und sind es folglich eintzelne Sätze. |
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Man kan auch bey die- |
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{Sp. 646} |
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ser
Art Urtheile die Erfahrung und Induction zu Hülffe nehmen. Z.E. Alle
Menschen
sind sterblich, etliche sind nur gelehrt, Paulus ist enthauptet, welcher letzte
aus der Historie
bewiesen wird. |
Zimmermanns Vernunfft-Lehre, p. 59.
u.f. |
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Wir wollen hier noch ein paar nützliche
Regeln
mittheilen, die man beym Urtheilen wohl zu beachten hat: ¶ |
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1. |
Lege einer
Sache
keinen
Begrif
bey, als dessen Möglichkeit du entweder aus einer sichern und gewissen
Erfahrung, oder aus einem zureichenden Grunde
erkannt hast. Trage auch
keinen Begrif davon, als bis du auf vorhergehende Art die Unmöglichkeit
der Verbindung wahrgenommen. |
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Es wird diese
Regel
blutselten beobachtet, indem nichts gemeiners ist, als daß die meisten
von tausend
Sachen
urtheilen, da sie doch keinen
Grund
ihres Urtheils anzuzeigen wissen. Sie
raisonniren von anderer Leute
Heyrathen, Ämtern,
Reisen, Geld-Ausgaben, u.s.w. und legen ihnen nach Gefallen bald
Klugheit, bald Thorheit bey, sie urtheilen über die Unternehmungen
grosser
Herren,
über das Commando der Generale, über die Kriege, Friedens-Schlüsse und
Alliantzen, u.s.w. davon ihnen doch die Absichten, die
Raisons, warum
dieses geschicht, und andere Umstände gemeiniglich unbekannt sind; und
also urtheilen sie öfters falsch, das ist, aus Schwatzhaftigkeit, nach
Affecten, nach ihren Vorurtheilen, nach ihrer
Einbildung, nach dem
Schein der Möglichkeit, und nach anderer Leute
Meynungen. Viele beten
andern nach, wie sie es so von ihnen gehöret. Wer aber
vernünftig
reden
oder
schreiben will, der wird sich bemühen allezeit einen tüchtigen
Grund zu finden, warum er einer Sache dieses oder jenes beyleget, und
sich gefast machen, sein Raisonnement, wenn ihn jemand darum befragte zu
beweisen. |
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2. |
Gehe nicht weiter in deinem Urtheile, als nach
dem Grade der Klarheit, Deutlichkeit oder Vollständigkeit der
Begriffe,
die du so wohl von der
Sache,
davon du urtheilest, als auch von dem Urtheile selbst erlangt, möglich
ist. |
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Aus Verabsäumung dieser
Regel
gehen in dem menschlichen
Leben vielerley falsche Urtheile vor. So
raisonniren ihrer viele von Kranckheiten und Medicinischen Sachen, die
doch keine deutlichen, geschweige denn vollständige
Begriffe
davon haben. Sie beurtheilen, dieser sey ihr Freund, und ein anderer ihr
Feind, da sie doch von beyden keine deutlichen Begriffe formiren. Wie
die meisten
Menschen
sich nur klare und keine deutlichen noch vollständigen Begriffe machen,
sich aber doch einbilden, daß sie die
Sachen
deutlich begreiffen; so kan man leicht gedencken, daß deswegen
mancherley falsche Urtheile unter den Menschen vorgehen müssen. |
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Es ist wohl an dem, daß wir nicht von allen
Sachen
nach deutlichen und vollständigen
Begriffen
urtheilen können, sondern von vielen Sachen nach klaren Begriffen, weil
wir doch mit der
Erkänntniß zufrieden seyn müssen, die wir erlangen
können, wir müssen aber auch alsdenn unser Urtheil nicht weiter
extendiren. Die Vernunft-Lehre weiset nur die
Wahrheit der Urtheile an,
läst sich aber im übrigen um |
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{Sp. 647|S. 337} |
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die andern Regeln, so dabey in Obacht zu nehmen,
unbekümmert, hingegen die Moral und
Politic zeiget, wie wir uns in
unsern Urtheilen so vorsichtig aufführen sollen, daß wir uns oder unsern
Nächsten nicht dadurch unglücklich machen. |
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Rohrs Vernunfft Lehre, p. 96 u.f. |
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Dieses, was wir nur
gesaget,
giebet uns Gelegenheit, einige kurtze und nützliche
Regeln
hieher zu setzen, welche man beym Urtheilen in Conversation und den gemeinen
Leben nicht aus den Augen zu setzen hat:
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1) |
Urtheile von andern Leuten niemahls nichts
ungleiches. Denn du handelst hierdurch wider dem
Befehl des
Allerhöchsten, du machst dir denselben, von dem du etwas
Böses sprichst,
zum Feinde, wenn er es wieder
erfähret, du setzest dich auch bey
rechtschaffenen Leuten im übeln Credit, wenn sie hören, daß du die Leute
verleumdest. |
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2) |
Sagst
du ja einem etwas übels nach, so bilde dir allezeit ein, daß es der
andere wieder
erfahren werde. Denn so wirst du gewiß nicht mehr
reden,
denn du gegen ihn verantworten kannst, wenn man es ihm entdecken solte. |
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3) |
Erzehlen andere Leute von jemand
böses gegen
dich, so schmähle du auf das Laster, und nicht auf die
Person.
Denn,
sagst
du gar nichts dazu,
verdriest es die Erzehlenden; hilfst du aber auf den
andern zugleich schelten, so wird der andere auf dich ungehalten, und du
beleidigest auch die
Pflicht eines Christen. |
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|
4) |
Entschuldige allezeit, wo es sich schicken will,
die Fehler und Laster derjenigen, von welchem
geredet
wird. Sind aber dieselben so beschaffen, daß sie fast nicht können
vermäntelt werden, so sage doch auch das Gute, welches dieselbe
Personen
an sich haben. Du erfüllest dadurch die Schuldigkeit eines Christen, und
machst dir nicht allein denjenigen, den du verteidigest, zum Freunde,
wenn er es wieder
erfähret, sondern erwirbst dir auch einen guten
Nahmen
bey der Compagnie, die dis höret; Jedoch nimm dich auch in acht, daß du
nicht einen
Menschen
defendirest, der bey jederman in Blame, und sich sehr gottloß aufführet.
Ingleichen siehe auch die erzehlende Personen an, die du vor dir hast. |
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5) |
Erzehlet derjenige, der bisher nicht dein
aufrichtiger Freund gewesen, die etwas schlimmes von andern Leuten; so
traue nicht, und nimm dich in acht, daß du nicht etwas dazu sagest. Denn
es will dich der andere hierdurch nur anreitzen, damit er dir
Gelegenheit gebe, übel zu urtheilen, und dich bey andern in Miß-Credit
setze. |
|
|
|
6) |
Dafern die Umstände mit sich bringen, daß du das
Lasterhafte von Leuten sagen must, wie denn die Fälle im menschlichen
Leben vorkommen, da einer Gewissens- und
Amtshalber
dazu
verbunden; so rede nichts, als was du vollkommen gewiß beweisen
kanst, und sich in der That so verhält. |
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7) |
Rede
niemahls etwas
böses von deinem guten Freunde gegen einen andern seiner
guten Freunde. Denn er hat
Raison zu dencken, das, wie du gegen einen
andern bist, du gegen ihn auch so seyn werdest, und erweckest dir also
hierdurch bey deinem guten Freunde einig Mißtrauen gegen dir. |
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8) |
Urtheile von keiner eintzigen
Sache,
deren alle und jede Umstände dir nicht aus dem
Grunde
sattsam bekannt sind. Denn du beschimpffest dich durch solches urtheilen
bey Leuten die verständiger sind, als |
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{Sp. 648} |
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du. Und wenn du ja urtheilest, weil wir gar zu
gerne zu raisonniren pflegen, und sonst uns viel
Materie in unsern
Discoursen benommen würde; so setze allezeit solche
Redensarten
darzu, dadurch du erweisest, wie du dein Raisonnement eben nicht vor
accurat und gantz vollkommen auszugeben gesonnen wärest. |
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9) |
Daher fälle niemahls dein Urtheil über die
Conduite der Generals-Personen
bey den Armeen, oder über das Vorhaben anderer Leute, warum sie dieses
oder jenes gethan. Denn, wenn du des andern Umstände, Absichten und
Raisons nicht weist, so urtheilest du insgemein von anderer Leuten
Verrichtungen unrichtig. Es wird dir bisweilen düncken, der andere habe
thörlich gehandelt, da er doch wohl die gröste Raison gehabt, solches zu
thun. |
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10) |
Urtheilest du ja von
Staats-Sachen, so raisonnire lieber nach deinem eigenen
Begriffe,
davon, sonderlich, wenn du in denen hierzu nöthigen
Wissenschafften etwas gethan hast, als nach dem Urtheile der
Monats-Schreiber und Staats-Journalisten. Denn wenn andere Leute dieses
schon gelesen, scheinet es, als wenn du dir gar zu wenig zutrauetest,
und von anderer Leute Urtheilen ein Sclave, auch selbst nicht
geschickt
wärest, über etwas zu raisonniren: Bist du aber hierzu incapable, so
bleibe lieber mit deinen Urtheilen von Staats-Sachen gar zu Hause. |
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Rohrs Einleitung zu der Klugheit zu leben,
p. 527. u.f. |
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