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Zedler: Freyheit HIS-Data
5028-9-1870-6
Titel: Freyheit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 9 Sp. 1870
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 9 S. 958
Vorheriger Artikel: Freyhan
Folgender Artikel: Freyheit, darzu wir beruffen
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Freyheit. Dieses Wort wird gemeiniglich in zweyerley Verstande genommen, entweder im weitläufftigern, oder im genauern Verstand.  
  Nehmen wir es in weitläufftigem Verstande, so ist es aller Hinderung und Beschränckung entgegen gesetzet, und kan sowol von lebenden als leblosen Dingen gesagt werden: Dann z.E. das Wasser hat seinen freyen Lauff, wenn ihm kein Wehr oder Schleusse vorgebauet ist: ein Pferd hat seine Freyheit, wenn es nicht angebunden, oder eingesperret ist.  
  Im genauern Verstande gehet selbige nur den Menschen an, und da ist sie entweder der Nothwendigkeit, oder dem äusserlichen Zwange, oder der Dienstbarkeit, oder dem Unvermögen entge-  
  {Sp. 1871|S. 959}  
  gen gesetzt.  
  Der Nothwendigkeit wird sie entgegengesetzt, wann man zu einer Sache durch ein anderes Principium nicht determiniret ist, sondern nach eigenem Gefallen was vornehmen kan.  
  Dem äusserlichen Zwange stehet sie entgegen, wann man durch kein äusserliches Mittel genöthiget wird, dieses oder jenes zu thun.  
  Der Dienstbarkeit stehet sie entgegen, wann man niemanden zu Gebote stehen darff: Also hat ein Knecht oder Magd seine Freyheit nicht, dann er stehet unter seinem Herrn.  
  Dem Unvermögen wird sie entgegen gesetzt, wenn z.E. ein Krancker nicht die Freyheit hat, auszugehen, sich aufzurichten, und so ferner.  
     

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Stand: 4. Januar 2016 © Hans-Walter Pries