HIS-Data
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Zedler: Tag HIS-Data
5028-41-1449-3-00
Titel: Tag
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 41 Sp. 1449-1461
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 41 S. 738-744
Vorheriger Artikel: Tafurus (Dominicus)
Folgender Artikel: TAG, ist auch ein persisches Wort
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Bibel, Römisches Recht
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden

Stichworte Text Quellenangaben
  Tag, Lat. Dies, ist ein Wort, welches auf verschiedene Weise muß verstanden werden.  
  Wird der Tag der Nacht entgegen gesetzet, so bedeutet er diejenige Zeit, in welcher das Sonnen-Licht über unsern Horizont währet; gleichwie die Nacht diejenige Zeit ist, da die Sonne von unserm Horizonte gewichen ist. Solche Abwechselung des Tages und der Nacht rühret daher, daß sich die Erde und die andern Planeten um ihre Axe bewegen; und weil sie eine runde Figur haben, so kan ein solcher Cörper nicht auf einmahl beleuchtet werden, sondern es ziehet sich das Sonnen-Licht nach und nach von einem Theile der Fläche zu dem andern. Von diesem Unterscheid redet Moses in der Historie der Schöpffung, wenn er 1 B. Mos. 1. v. 16 saget: GOtt machte zwey grosse Lichter, ein groß Licht, das den Tag regieret, und ein klein Licht, das die Nacht regieret, womit er auch eine grosse Weißheit und Gütigkeit sehen lassen.  
  Denn diese Abwechselung des Tages und der Nacht, hat diesen Nutzen, daß die Wärme gemäßiget wird, und wir desto eher dabey bestehen können. Die Sonne kan wegen der Bewegung der Erde in ihre Axe nicht den gantzen Tag gleich warm scheinen, und wenn sie bey ihren Untergang eine gute Zeit wieder wegbleibt, so kan sich die Lufft, die des Tages über erhitzt worden, gegen den Abend und des Nachts wieder abkühlen.  
  Am Tage wartet man seine Verrichtungen ab, welche zum Theil so beschaffen, daß man sie nur am Tage vornehmen kan, und wenn dieses geschehen, können des Nachts Menschen und Vieh schlaffen, und nach ihrer Arbeit wieder ausruhen, welches sich des Nachts viel eher als des Tages thun lässet, weil es viel stiller und ruhiger ist, auch das Licht den Schlaff nicht hindern  
  {Sp. 1450}  
  kan.  
  Man nimmt aber auch das Wort Tag in dem Verstand, daß es ein Maaß der Zeit von 24 Stunden, und also Tag und Nacht zusammen genommen wird, das ist, diejenige Zeit, welche verstreichet, indem die Sonne sich einmahl von Morgen gegen Abend um die Erde zu bewegen scheinet. Daher dergleichen auch ein Sonnen-Tag (Dies Solaris) genennet wird.  
  Diese Zeit oder des Tages Eintheilung bestehet, wie schon gedacht worden, in 24 gleichen Theilen, die man Stunden nennet; der Stunden Eintheilung sind Minuten, deren 60 auf eine Stunde gehen, und 1 Minute hat 60 Secunden. Er wird auch Dies civilis oder der bürgerliche Tag genennet; die Griechen heissen ihn nychthemeron oder hemeronyktion, auf Latein Noctidiem oder Die-Noctem, Johann de Sacrobosco in Tract. de spaera … theilet den Tag in den natürlichen, naturalem, und in den künstlichen, artificialem. Der natürliche ist eben der so auch der Sonnen- und bürgerliche Tag genennet wird.  
  Wie man die Länge des natürlichen Tages für jede Zeit im Jahre an einem jeden Orte auf dem Erdboden finden kan, lehret Wolff in seinen Element. Astron.  
  Von den verschiedenen Abwechselungen der Tage an verschiedenen Orten auf dem Erdboden ertheilet er ebenfalls gründliche Nachricht, in den Element. Astron.  
  Daß die Tage nicht alle durch das gantze Jahr einander gleich sind hat Schottus in Cursu Mathem. … klar und deutlich erwiesen. Diese Ungleichheit aber machet den Astronomis viele Mühe, denn sie müssen in ihren Rechnungen annehmen, daß alle Tage einander gleich sind, und haben daher auch nöthig, daß sie diese Ungleichheit zu determiniren wissen, welches Wolff in seinen Element. Astron. … zeiget.  
Anfang der Tage In welchem Theile der Zeit des Tages Anfang ehedem gesetzet worden, oder annoch gegenwärtig gesetzet wird, solches ist nach dem Unterscheid der Völcker gar veränderlich. Also fiengen die Italiäner, Juden und Sineser den Tag mit dem Untergange der Sonne an; die Babylonier und heutigen Griechen hingegen nach dem Aufgang der Sonnen. Die Astronomi fangen den Tag vom Mittag an, wir hingegen von Mitternacht, wie denn auch daher die Tage selbst nach solcher benannten Zeit von diesem und jenem Volcke auf verschiedene Weise angefangen und gezehlet worden, nach dem bekannten Lateinischen Versen:  
  Graeci mane diem capiebant solis abortu:
Vespere Judaei: Dum Phoebus culminat, Umbri:
Chrsticolae incipiunt medio sub tempore noctis.
 
  Siehe dem Artickel: Tag, (bürgerlicher.)  
  Es entstehet aber hierbey die Frage, von welchem Zeit-Punct eigentlich bey Erschaffung der Welt die Tage sich angefangen, und daher auch noch heute zu Tage von Rechtswegen davon anzufangen sind? Ehe man diese Frage recht gewiß beantwortet, ist billig vor erst ein Unterschied zu machen, unter einen natürlichen Tag, und unter einen künstli-  
  {Sp. 1451|S. 739}  
  chen Tag, dessen Existentz und Länge von der Erscheinung und Verweilung der Sonne über den Horizont und der Plaga coeli eines jeden Ortes eigentlich dependiret, und also wegen der verschiedenen Breite der Örter von ungleicher Länge ist. Da denn der erste natürliche Tag der Welt, keinesweges von der Mitternacht, vielweniger von Mittag oder Morgen um 6. Uhr, sondern präcise Abends um 6. Uhr seinen Anfang genommen, daher billig noch heute zu Tage jedesmahl davon angefangen werden solte; und zwar dieses nicht allein nach dem Lauff der Natur, sondern auch dem Ausspruch der Bibel selbst.  
  Denn es ist ja die Finsterniß eher gewesen, als das erschaffene Licht, und die Nacht vor dem Tage hergegangen, und heisset daher nicht ohne Ursache 1 B. Mose I. so offt hinter einander: Da ward aus Abend und Morgen, nicht aber aus Morgen und Abend, oder aus Mitternacht und Mitternacht, oder auch aus Mittag und Mitternacht der erste, andere, dritte Tag, u.s.w. Da denn keinesweges die Rede von denen ungleichen und künstlichen Tagen und Nächten, sondern von denen gleichen und natürlichen, welche aus 12. Stunden Nacht und 12. Stunden Tag bestehen, ist. Wie denn allerdings zu glauben, daß unter dieser einigemahle nach einander wiederhohlten Redens-Art mit angedeutet werde, daß die Sonne eben damahls in und nahe bey dem Äquatore gestanden, und also Tag und Nacht gleich von einander getheilet habe.  
  Ja es hat über dieses GOtt der HErr durch Mosen nicht ohne Ursache dem Jüdischen Volcke beybringen lassen, daß sie nicht allein ihren wöchentlichen Sabbath, sondern auch die hohen Feste im Jahr selbst, jedesmahl am angehenden Abend des vorhergehenden Tages, nach der gemeinen, und denen Israeliten am deutlichsten zu begreiffenden Redens-Art, nehmlich, als wenn der Abend zu dem zurückgelegten Tage selbst mit gehöre, anheben, und damit biß zum Abend des folgenden Tages, oder von einem Abend um 6. Uhr, biß zum andern Abend um 6. Uhr, und also gantzer 24. Stunden oder einen natürlichen Tag feyern solten.  
  Indessen ist nun aber gewiß, daß die Sonne das allererste mahl weder Abends um 6. Uhr noch Nachts um 12. Uhr am Himmel aufgegangen, und also den ersten künstlichen Tag diem artificialem oder diem stricte sic dictum angefangen habe; dann das würde ein offenbahrer Wiederspruch seyn, wenn man dieses behaupten wolte, weil ja bey Hervorbrechung der Sonne am Himmel, keine Nacht, geschweige Mitternacht seyn kan.  
  Daß sie auch solte zu Mittag so gleich um 12. Uhr hervorgeleuchtet haben, scheinet gleichfalls wieder die Natur zu seyn; weil die Sonne nie im Mittage, ohnerachtet die Astronomi ihre Tage davon anzufangen pflegen, und mitten am Himmel, sondern vielmehr des Morgens am Ostlichen Horizont hervorzubrechen pfleget, und sie also auch ohne Zweiffel das allererste mahl daselbst zum Vorschein gekommen ist.  
  Wie denn ja, wenn gleich Anfangs aus Abend und Morgen ein Tag geworden, nothwendig die Tage nicht im Mittage, sondern vielmehr des Morgens am  
  {Sp. 1452}  
  Ostlichen Horizont aufgegangen seyn, und also Tag und Tag von einander geschieden haben muß. Daher auch nicht ohne Ursache 1 Buch. Mos. II. v. 8. gleich Anfangs der Ostlichen Gegend, allwo der Garten Eden hingepflantzet worden, Erwehnung geschiehet. Und hierauf zielet auch ohne Zweiffel der schöne Davidische Spruch Psalm XIX. v. 6. 7. da von der Schöpffung der Sonnen, oder derselben allerersten Offenbahrung am Himmel geredet, und gesaget wird, daß sie heraus gehe wie ein Bräutigam aus seiner Kammer, und sich freue, wie ein Held zu lauffen den Weg. Sie gehe auf an einem Ende des Himmels, und lauffe um biß wieder an dasselbe Ende, und bleibe nichts vor ihrer Hitze verborgen. Und also ist mehr als zu gewiß, daß die Sonne das allererste mahl im Osten und zwar an einer Mittewoche Morgens um 6. Uhr aufgegangen.  
  Wie nun die Sonne einmahl lange, daß andre mahl aber kurtze Zeit über dem Horizont sichtbar bleibet; also wird diejenige Zeit der längste Tag (Dies longissimus) genennet, in welcher die Sonne das gantze Jahr über am längsten über dem Horizonte verweilet, der den 21. Junius einfällt, an welchem Tage des Sommers Anfang, da die Sonne in dem Krebs eintritt; der kürtzeste Tag (Dies brevissimus) hingegen heisset, da sie die wenigste Zeit über dem Horizonte verbleibet, welches am 21. November geschicht, da nehmlich der Winter sich anfänget, und die Sonne in den Steinbock tritt.  
  Beydes der kürtzeste und der längste Tag nimmt immer je mehr und mehr zu, je weiter man von der Linie gegen die Pole reiset. Wie man des Tages-Länge an einem jeden Orte auf der Erde ausrechnen kan, lehret Wolff in seinen Element. Geogr.  
  Der Unterscheid ist der Grund von denen Climatibus, worein die Geographi die Erde eintheilen, wovon dasjenige nachzulesen ist was unter dem Wort Clima im VI Bande p. 418 befindlich ist.  
  Zu dem natürlichen Tag ist zu zehlen der Schalt-Tag, welcher alle vier Jahre am 24 Februar. eingeschoben wird, und dieser Monath alsdenn 29 Tage bekommt; siehe Schalt-Tag, im XXXIV Bande p. 840.  
Juden Die Tage bey den Juden waren entweder Feyertage, Amos, V. 21.
  und heilige Tage, Neh. X. 31.
  oder Werckeltage, 1 Sam. XX. 19.
  und hiessen die Woche hindurch:  
 
1) Der erste Sabbather oder des HErrn Tag,
  • Luc. XXIV. 1.
  • Matth. XXVIII. 1.
  • Act. XX. 7.
  • 1 Corinth. XVI. 2.
  • Offenbahr. I. 10.
 
2) Der andere Sabbather.
 
 
3) Der dritte Sabbather.
 
 
4) Der vierdte Sabbather.
 
 
5) Der fünffte Sabbather.
 
 
6) Der Rüsttag oder Vorsabbath
  • Marc. XV. 42.
  • Joh. XIX. 14.
 
7) Der Sabbath
  • 1 B. Mos. II. 2. u.f.
  • 2 B. Mos. XX. 8. u.f.
Römer Die alten Römer nannten noch auf Anordnung des Romuli Calendas Nonas und Idus, von welchen an ihrem Orte nachzusehen.  
Aberglaube Es ist eine Weltkündige Sache, daß abergläubische Leute gewissen Tagen im Jahre einen besondern Einfluß in ihre Glücks- und Unglücksfälle zu schreiben, und sie daher nach Beschaffenheit derselben glückliche oder unglückliche, oder daß wir uns des  
  {Sp. 1453|S. 740}  
  rechten Wortes bedienen, weisse oder schwartze Tage zu nennen pflegen.  
  Diese abergläubische Meynung ist schon ehedem bey den Egyptiern bekannt gewesen, deren Naturkündiger, gelehrte alte Medici, Priester, Astrologi und Welt-Weise, gewisse Tage bestimmeten, an welchen man nichts unternehmen solte. Diese Tage, welche sie verbotene Tage nenneten, fiengen sich von dem Monath Mertz an. Dieser Monath hatte 4. verbotene Tage, als den 15. 16. 17. 18. in denselben solte man mit den Weibern nichts zu schaffen haben. Denn da sie einen Sohn darinne gebähren, der werde durch die fallende Sucht sterben. So soll man auch an diesen Tagen seine Kunst nicht treiben.  
  Der Monath Aprill hat 3. verbotene Tage, als den 6. 7. und 14. da solte sich der Mensch vor Zorn hüten, damit er nicht in Kranckheit falle, weil der Zorn seines besten Freundes Tod sey.  
  Der Monath May hat 3. verbotene Tage, als den 5. 14. und 16. an diesen Tagen solte man nicht kauffen oder tauschen, weil man es weder vor sich geniessen werde, noch auch die Erben. Man solte auch keinen grossen Handel führen, weil es kein gutes Ende nehme.  
  Der Junius hat nur einen verbotenen Tag, welches der sechste ist, an demselben solte man gantz und gar nichts fürnehmen.  
  Der Julius hat 2. verbotene Tage, als den 15. und 17. An selbigen solle man sich hüten, daß man nicht von seinen Freunden beleidigt, oder gefangen werden, weil man alsdenn schwehrlich wieder frey werden dürffte.  
  Der August hat 2. verbotene Tage, nehmlich den 19. und 20. an diesen Tagen solle man nicht auf dem Wasser fahren, weil man ertrincken würde, denn die bösen Wasser-Geister hätten zu dieser Zeit ihr Spiel.  
  Der September hat 2 verbotene Tage, als den 15. und 18. an welchen man sich vor die Zauberer hüten solle.  
  Der October hat nur einen verbotenen Tag, nehmlich den 16. an welchen man keinen Boten aussenden solle.  
  Der November hat 2. verbotene Tage, als den 15. und 18. an welchen man von niemand etwas durch Bitten erlangen werde.  
  Der December hat 3. verbotene, das ist der 6. 7. und 13. an welchen man sich nicht in Krieg begeben, oder anfangen soll, weil mit keinem Glücke aus demselben wiederkommen werde.  
  Der Jenner hat 5. verbotene Tage, als den 1. 2. 7. 8. und 14. an welchen der Mensch seinen Stand nicht verändern, oder heyrathen solte, weil er dieses Jahr sterben werde.  
  Der Februar endlich hat 3. verbothene Tage, nehmlich den 16. 17. und 21. an welchen man nicht im Krieg ziehen, oder mit den Feinden zancken solte.  
  Die Persianer halten im ieglichen Monath 4. Tage vor böse, nehmlich nach dem neuen Lichte den 3. 5. 23. und 25. In selbigen Tagen fangen sie nicht gerne was an; kein Persianer, so vornehm er ist, wird ein neu Kleid anziehen, ins Bad gehen, weg reiten, er habe denn vorher einen Minazim gefragt, obs gut sey.  
  Andere haben eine andere Ordnung, und halten den 1. und 25. Jenner; den 4. und 26. Februar; den 1. und 28. Mertz; den 10. und 20. Aprill; den 3. und 31. May; den 10. und 17. Junius; den 13. und 27. Julius; den 1.  
  {Sp. 1454}  
  und 24. August; den 3. und 21. September; den 3. und 22. October; den 5. und 28. November; und endlich den 7. und 22. December für böse.  
  Happelius gedenckt in P.I. Cosmograph. … daß 32. Tage zu fürchten wären: Nehmlich  
 
  • der 1. 2. 4. 6. 11. 12. und 20. Jenner;
  • der 11. 17. und 18. Februar;
  • der 1. 4. 14. und 16. Mertz;
  • der 10. 17. und 18. Aprill;
  • der 7. und 8. May;
  • der 17. Junius;
  • der 17. und 21. Julius;
  • der 20. und 21. August;
  • der 10. und 18. September;
  • der 6. October;
  • der 6. und 10. November;
  • der 6. 11. und 18. December;
 
  wer in diesen Tagen gebohren werde, lebe nicht lange, und ob er auch schon lange leben solte, so geschähe es doch in höchster Armuth; wer aber an diesen Tagen kranck würde, könnte selten gesund werden. Wer an diesen Tagen sich verlobe oder Hochzeit mache, dem gehe es nicht wohl. Wer an diesen Tagen reise, komme nimmer ohne Betrübniß zu Hause; kurtz, alles, was man an diesen Tagen anfange, nehme einen bösen Ausgang. Es hält aber Happelius noch unter diesen allen den 13. 14. 15. May vor die allerunglückseligsten, und ärgsten Tage im gantzen Jahre.  
  Dieser Aberglaube hänget nicht nur dem gemeinen Mann an, sondern wird auch von den Gelehrten erzeuget und ausgeheckt. Da stellet man 3 Montage im Jahre zu fürchten vor: Den 1. Montag im Aprill, daran Cain gebohren und seinen Bruder erschlagen. 2. Den Montag im August, darinne Sodom und Gomorrha verbrannt, und 3. der Montag im December, an welchem Judas der Verräther auf die Welt gekommen. Man sagt wer den 1. April, 1. August, 1. December Blut lasse, sollen nicht über 7 Tage leben.  
  Antonius Paduanus hält dafür, daß 3. Tage im Jahre wären, an welchen kein Kind, weiblichen Geschlechts, gebohren werde, nehmlich der letzte Tag des Jenner und die beyden ersten des Hornungs, doch die Mannsbilder, so an den 2 bemeldeten Tagen hervorkämen, solten nie, biß auf den jüngsten Tag verfaulen.  
  Was Burrhi vorgiebt, daß die Eyer, so im Frühlinge geleget werden, wenn Tag und Nacht gleich, nicht sollen verfaulen, und wenn eine Henne darüber gesetzet wird, lauter Hähne daraus gezeuget werden; ist wohl so vollkommen war, als daß am Valentins-Tage, es durchaus unglücklich seyn soll, Hüner zu setzen, und Kälber abzugewehnen.  
  Majolus schreibet, die Eyer, so am Oster-Tage geleget würden, könnten, wenn man sie ins Feuer würffe, eine Feuers-Brunst so wohl stillen, als ein mit Buchstaben beschriebenes Brod, oder Ziegeuner-Wurtzel, mit Versprechen, oder ein dreymahliges Reiten um die Gluth. Die am grünen Donnerstage gelegten Eyer, ingleichen der an diesem Tage ausgenommene Honig, die gebackenen Pretzeln sollen das gantze Jahr wieder das Fieber präserviren; und wer am Char-Freytage drey geweyhete Palmen verschlingt, dem soll das Jahr durch kein Fieber anstossen, und soll die Krafft haben, die mit der Pest behafften zu heilen. Und wer an diesem Tage ihm lasse einen Ring aus einem Crucifix von Meßing machen, und trage solchen stets am Finger, dessen  
  {Sp. 1455|S. 741}  
  Hand könne nicht contract werden, und was dergleichen abergläubische Dinge mehr sind.  
Bibel Zum Beschluß dieses Artickels fügen wir noch einige Redens-Arten heiliger Schrifft hinzu, in welchen das Wort Tag, einer besondern Erklärung nöthig hat, als:  
  I. Malach. III. v. 17. durch den Tag, den der HErr machen will, verstehen etliche den Tag der Menschwerdung Christi, den der HErr gemachet, denn da andere Tage die Sonne, so werde der HErr, wenn er in dem Fleisch erscheinen werde, als die Sonne der Gerechtigkeit, solchen Tag selber machen, wie es heisset Psalm CXIIX. v. 24. dis ist der Tag den uns der HErr gemacht, worinne nicht ein gemeiner, sondern ein gar sonderbahrer Tag gemeinet wird.  
  Es wollen zwar einige, es sey der Tag, an welchem David von seinen Unterthanen, nach Absalons Verfolgung wieder eingehohlet, und auf dem Königlichen Thron gesetzet worden: Allein die Umstände gebens, daß es nicht ein irrdischer Tag eines weltlichen grossen Herrns, sondern ein geistlicher Tag des Meßiä sey. Einige wollen in diesem Spruche darunter den Sonntag, den Tag des HErrn, Offenbahr. I. v. 10.
  mit den Vätern auf dem Synodo zu Cäsarien verstehen.  
  Ignatius hält ihn für den Oster-Tag, andere für den Tag der Empfängniß Christi, oder desselben Gebuhrt.  
  Lutherus will, es sey der Tag des neuen Testamentes, der Tag des Heils, 2 Corinth. VI. 20.
  Ein gottseliger Lehrer verstehet darunter den Tag, an welchem GOtt den verworffenen Stein zum Eckstein gemachet; da er seinen Gesalbten nicht nur aus dem Tode gerissen, sondern ihn auch erhöhet hat zum Haupt seiner Heiligen, Ephes. I. 22.
  welches denn fürnehmlich geschehen am Himmelfahrts-Tage, da GOtt seinen Sohn zu seiner Rechten erhöhet, und ihn zu einem HErrn und Christ gemachet hat. Apost. Gesch. II. 33. 36.
  Was aber unsern oben angeführten Spruch betrifft, so verstehen die Weimarischen Theologen unter diesen Tag, einen jeden Tag an welchem GOtt der HErr die Gottlosen straffen will, welches, wie es auf unterschiedliche besondere Gerichte, als auf den Untergang der ersten Welt, die Einäscherung Sodoms, die Zerstöhrung der Stadt Jerusalems, und Verwüstung des Jüdischen Landes, und so weiter gezogen werden kan. Also wollen etliche, daß absonderlich hier vom jüngsten Tage geredet werde, da allererst recht aller Welt soll gezeiget werden, was für ein Unterscheid sey zwischen dem, der GOtt dienet, und dem, der ihm nicht dienet; denn da werde der Richter die Schaafe von den Böcken scheiden, die Schaafe zu seiner Rechten u.s.w. zu jenen werde er sagen: Kommet her, ihr Gesegneten meines Vaters, und zu diesen: Gehet hin von mir, ihr Verfluchten, u.s.f. Matth. XXV. 32-34. 41.
  II. Tag deiner Prediger wenn er kommen wird. Mich. VII. v. 4.
  Das ist, wenn GOtt das Königreich Israel straffen wird, indem die falschen Propheten dem Volcke alle Sicherheit  
  {Sp. 1456}  
  und Glück verheissen, so werden solche verkehrte Leute sogar verwirret und irre gemachet werden, daß sie nicht werden wissen was sie anfangen sollen. Die Weimarische Bibel ziehet es auf die wahren Propheten, also: Wenn die Zeit kommen wird, von welcher die Propheten die Straffe verkündiget haben. Ist beydes recht, denn das Volck GOttes hatte wahre und falsche Propheten um und neben einander.  
  III. Tag schiene nicht das dritte Theil und die Nacht desselben gleichen, Offenb. VIII. 12.
  Lyra verstehet durch Tag und Nacht die Lehre des alten und neuen Testamentes; andere die Gnade und Sünde, denn beydes ist durch die Lehre der Pelagianer verdunckelt und verkleinert worden. Cluverus verstehet durch den Tag das Licht und die Erkänntniß der Christlichen Kirche, welche zur selbigen Zeit durch Ketzerey und Tyranney sehr in Abnehmen gekommen ist; durch die Nacht aber das finstere Heydenthum, welches das gewöhnliche Licht von der Christlichen Kirche, bey so grossen Verfolgungen und Abgang der reinen Lehre, nicht wie zuvor hat empfangen können.  
  Es ist aber nicht nöthig, alle Worte absonderlich auf etwas gewisses zu deuten. Derowegen wird insgemein eine grosse und langwierige Finsterniß der Lehre und Kirche Christi angedeutet. Wie denn gedachte Ketzer etliche 100 Jahre geblieben sind, und zum Theil noch heutiges Tages getrieben werden; daß also das dritte Theil des Tages und der Nacht, das ist, ein grosses Theil der Christlichen Kirche und der heilsamen Erkänntniß lange Zeit verdunckelt worden.  
  IV. Tage, die nicht gefallen, Pred. Sal. XII. 1.
  sind das Alter, die Zeit, so gewöhnlich nechst vor dem Tode hergehet, da einem alle Lust vergehet, es verliehret sich aller Appetit, alle Lust, nicht nur die Lust zum Beyschlaff, Buch der Weißheit VII.2.  
  wovon es mehrentheils die Juden auslegen, sondern auch die Lust zum Essen und Trincken, zur Music, zu schönen Gärten, Gebäuden, Kleidern und andern Ergötzungen, und da sonst sich eine stete Abwechselung der Lust bey den Menschen findet, so heisset es bey herannahenden Alter und Ende: Alle Lust vergehet. Da kan sich Isaac Alters halber nicht mehr mit dem Gesicht behelffen, 1 Buch Mos. XXVII. 1.
  David nicht mehr erwärmen, 1 Buch der Könige I.1.  
  und Barsillai hat keine Lust mehr am Hof-Leben, 2 Buch Samuel XIX. 35.  
  V. So laß doch den Tag kommen, den du ausruffest, daß es ihnen gehen soll, wie mir. Klaglied. Jerem. I. 21.
  Durch den Tag verstehet der Prophet diejenige Zeit, welche GOtt bestimmet hat, zu selbiger seine Feinde heimzusuchen: Gleichwie wenn die Philister, Babylonier und andere, von GOtt sollen heimgesuchet werden im Zorn, er es also ausspricht: Die Einwohner des Landes werden heulen vor dem Tag der da kommt, Jerem. XLVII. 4.
  das ist, wenn da kommen wird diejenige Zeit, welche GOtt be-  
  {Sp. 1457|S. 742}  
  stimmet hat, mit allerley Unglück sie heimzusuchen.  
  Darum setzet er gleich hinzu, den du ausgeruffen hast; und siehet entweder damit auf die Verkündigung der Propheten, oder, welches auf eines hinaus läufft, auf den Tag des Unglücks, den GOtt von Ewigkeit bestimmet hat. Es kan wohl seyn, daß der Prophet hiemit sehe auf diejenige Zeit, da GOtt nach 79 Jahren den König zu Babel durch die Persianer und Meder wieder zu verstöhren beschlossen, auch dieselbe durch seine Propheten, und sonderlich durch Jeremiam hatte verkündigen lassen. Siehe Jerem. L. 10. 11
  Andere aber wollen es annehmen von den Nachbarn der Juden, als den Egyptiern, Idumäern und andern, von welchen der Prophet in vorhergehenden Worten gesagt, daß sie ihr Unglück gehöret, aber sich darüber gefreuet hätten.  
  Wie nun dieser GOtt eben so wohl einen Tag bestimmet, da Nebucadnezar sie heimsuchen, und wie Jerusalem zurichten solte: Also berufft sich nun der Prophet hier auf dieses von GOtt bestimmte Unglück, und zeiget an, wie es ihnen ergehen, gleich als wolte er im Nahmen seines trostlosen Zions also sagen: Es kräncket mich zwar sehr, daß meine Feinde über mein Unglück sich freuen; aber was haben sie von dieser Schaden-Freude? wenn du wirst herbeybringen den Tag, den du ausgeruffen hast, so werden sie seyn wie ich, d.i. voller Jammer und Elend. Denn eben mit dem Maaß, da man mir mit misset, so soll ihnen auch gemessen werden. Sie sollen seyn wie ich.  
  VI. Tage, viele in Israel, 2 Chron. XV. 13.
  Die Worte heissen in ihrem Zusammenhange also: Es werden viele Tage seyn in Israel, daß kein rechter GOtt, kein Priester der da lehret, und kein Gesetz seyn wird.  
  Wenn man bey der Ubersetzung Lutheri stehen bleibet, wird man nicht leicht in Zweiffel gerathen, ob der Prophet von einer zukünfftigen Zeit rede. Wenn man aber das Original des Ebräischen Textes ansiehet, so möchte man bald auf andere Gedancken kommen, indem darinne theils gar keine Zeit benennet, theils in der vergangenen Zeit gesprochen wird. Denn wenn es in Lutheri Ubersetzung heisset: Es werden viele Tage seyn in Israel, so heisset es im Ebräischen schlechthin: Und viele Tage in Israel, u.s.w. Solchergestalt möchte es nun ausgemacht zu seyn scheinen, daß von vergangenen Zeiten und Dingen die Rede sey.  
  Wenn man aber zugleich bedencket, daß denen Propheten nichts ungewöhnliches sey, von zukünfftigen Dingen in der vergangenen Zeit zu reden, um die Gewißheit derselben anzudeuten, so wird man aufs neue zweiffelhafft, und wünschet einen Philippum zu haben, den man fragen könne, von welcher Zeit der Prophet rede? Einige meynen, es beschreibe der Prophet in diesen Worten den damahligen Zustand des Israelitischen Reichs, seit dem sich dasselbe unter Jerobeam von dem Stamm Juda getrennet, und nach den 3. Vers den wahren Gottesdienst mit der Abgötterey und Dienst der Kälber verwechselt, die Priester des HErrn von sich getrieben, das Gesetz verlassen, und daher manche Zerrüt-  
  {Sp. 1458}  
  tungen, Unruhen und Niederlagen, sonderlich vom Abia dem Könige Juda erlitten. Sie halten also dafür, der Prophet wolle Assam und die Einwohner des Reichs Juda ermahnen, an dem Exempel der zehen Stämme, und ihrer gestrafften Gottlosigkeit sich zu spiegeln, über den reinen Gottesdienst unverrückt zu halten, und in dessen Reformation getrost fortzufahren.  
  Unter denen, welche diese Worte auf die vergangene Zeiten ziehen, wissen diejenigen ihre Meynung am wahrscheinlichsten vorzustellen, welche vorgeben, der Prophet beschreibe in diesen Worten den verworrenen Zustand, in welchem sich die Jüdische Kirche und Republick nach dem Tode Josuä, Pinehas und der Ältesten unter denen Richtern bis auf den Propheten Samuel befunden; da das Volck einmahl nach dem andern den HErrn und sein Gesetz verlassen, auch daher einmahl nach dem andern in die Hände der Räuber und Feinde übergeben, und durch innerliche und äusserliche Kriege und Unruhen aufgerieben und geschwächet worden; bis es endlich unter der Regierung Samuels den HErrn gesuchet, und wieder gefunden haben; welche Meynung insonderheit der gelehrte Vitringa zu behaupten suchet.  
  Es sind aber endlich auch nicht wenige und unter denselben auch der Jüdische Geschicht-Schreiber Josephus, welche diese gantze Rede angesehen, als eine Prophetische Beschreibung künfftiger Trübsalen, in welche das Israelitische Volck, wenn es den HErrn, und sein Gesetz verlassen würde, gerathen solte, theils in der Assyrischen und Babylonischen Gefängniß, theils durch die letzte Zerstöhrung, und insonderheit in dem gegenwärtigen Exilio. Es ist aber zu mercken,  
 
1) daß der Prophet v. 3. und 5. mit Fleiß seine Worte so abzufassen scheine, daß er sie auf keine gewisse Zeit determiniret, damit man dieselben in einem weitläufftigen Umfange nehme, und sie rückwärts und vorwärts auf alle Zeiten ziehen könne, darinne man die Erfüllung derselben findet;
 
 
2) daß diejenigen welche diese Worte auf die vergangene Zeit ziehen, nicht allen diesen Vortheil vor ihre Meynung haben, daß der Prophet im 4. und 6. Vers lediglich in der vergangenen Zeit rede; sondern auch diesen, daß alsdenn die Krafft seines Schlusses viel bündiger und nachdrücklicher zu seyn scheinet. Denn der Schluß scheinet wichtiger zu seyn, wenn es heisset: Dienet dem HErrn, weil eure Vorfahren, da sie ihm eine lange Zeit nicht gedienet haben, viel Elend und Jammer haben ausstehen müssen; als wenn er also eingerichtet wird; dienet dem HErrn, weil eure Nachkommen ihm dermahleinst eine lange Zeit nicht dienen werden, und daher viel Ungemach werden leiden müssen;
 
 
3) daß nichts destoweniger in denen vor Assä Regierung verflossenen Jahrhunderten kaum eine solche Zeit kan gezeiget werden, auf welche sich alle Ausdrücke des Propheten nach ihrer vollen Krafft und Nachdruck schicketen.
 
 
4) Daß über dieses aus der Schreibart, und denen hohen und fast prächtigen Ausdrücken einem aufmercksamen Leser einige Strahlen einer prophetischen Majestät in die
 
  {Sp. 1459|S. 743}  
  Augen leuchten, welche ihn nöthiget allerdings einige Absicht auf zukünfftige Begebenheiten in diesen Worten zu erkennen, indem es in der Schrifft eben nicht gewöhnlich ist, bey Erzehlung vergangener Begebenheiten eine so erhabene Schreibart zu gebrauchen. Wie im übrigen dieser respectus ad tempus futurum durch die unterlaufende Praeterita nicht gehindert wird, weil dieselben angezeigter massen zugleich prophetische Praeterita seyn können: Also wird hingegen derselbe nicht wenig bestätiget, wenn man mit dem dritten Vers den Ort Hos. III, 4. 5. vergleichet, welcher damit keine geringe Verwandtschafft zu haben scheinet.  
  Nachdem wir diese Anmerckungen zum Grunde geleget, so gehet unsere Meynung, welche wir billig anderer Prüfung unterwerffen, dahin, daß der Prophet bey Aussprechung dieser Worte mit einem Auge auf die vergangene, und mit dem andern auf die künfftige Zeit gesehen habe, und auf beyde im Geist seine Absicht gehabt. Und so wäre die Verbindung mit dem vorhergehenden und nachfolgenden diese: Ich habe gesaget, v. 2, wenn ihr den HErrn verlassen würdet, so werde er euch wieder verlassen, hiervon habt ihr bereits in euern Vorfahren, sonderlich zur Zeit der Richter, manche traurige Erfahrung gehabt, da euch der HErr wegen eurer Abgötterey über die 200. biß 300 Jahre durch stete Unruhe, Kriege und Streiffereyen der Feinde gezüchtiget hat: Und ihr werdet es auch ins künfftige erfahren, in dem der HErr, wenn er euch lange genung vergeblich warnen lassen, euch aus dem Lande vertreiben, unter die Heyden zerstreuen, und durch Kriege, und Entfernungen von eurem Vaterlande straffen und plagen wird.  
  Man möchte dencken, es streite dieses wieder die bekannte Exegetische Regel: Ein Spruch kan nicht mehr als einen eintzigen Verstand haben. Wir erkennen in diesen Worten nicht einen doppelten Verstand, sondern eine doppelte Absicht, welche zusammen einen einigen buchstäblichen Verstand ausmachet.  
  Man bekommet hierzu ein neues Recht, wenn man die Gelegenheit und den Zweck dieser Worte bedencket, welcher dahin gehet, den König und das Volck zu Fortsetzung der angefangenen Kirchen-Reformation zu erwecken. Wie nun dieses eine Sache war, welche das Hauß GOttes betraf, so ist es gar nichts ungereimtes, wenn man dafür hält, daß der Prophet bey seinem Fürtrage die gantze Haußhaltung GOttes mit dem Volcke Israel von Anfang ihrer Republick an, biß ans Ende vor Augen gehabt habe. Wenn demnach der Prophet im dritten Vers spricht: Viele Tage in Israel ohne wahren GOtt, ohne Priester der da lehret, und ohne Gesetz: So beschreibet er hiermit das geistliche Elend des Volckes Israel, darinnen es im vorigen Zeiten gestecket, und darein es auch künfftig aus gerechtem Gerichte des beleidigten GOttes gerathen würde, welches Elend er theils nach seiner Langwierigkeit, theils nach seiner Beschaffenheit vorstellet.  
  Die Langwierigkeit dieses geistlichen Elendes lieget in den Worten [hebräische Worte]  
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  viele Tage, welche Redens-Art, wenn sie so schlechthin ohne einige Einschränckung stehet, nicht einige Wochen, Monathe oder wenige Jahre, sondern einen langen Strich der Zeit andeutet, wie insonderheit aus dem Parallel-Orte Hos. III. 4. erhellet. Was demnach die vergangene Zeit betrifft, so kan derselbe Zeit-Strich der Israelitischen Kirche, welcher von dem Tode Josuä und der Ältesten an biß auf Samuel verflossen, mit allem Rechte den Titul vieler Tage tragen, indem derselbe in die 300. Jahre gewähret hat. Nach den Zeiten Assä gehöret hieher, theils die Wegführung der 10. Stämme in Assyrien, welche niemahls alle zusammen ihr Land wieder gesehen haben; theils die 70. Jahre der Babylonischen Gefangenschafft, insonderheit aber das jetzige fast 1700 jährige Elend dieses unglückseligen Volckes, dessen Tage ihm nur allzu lang und viel vorkommen mögen.  
Recht In denen Rechten wird ein Tag, Dies, Terminus, bald vor den natürlichen Tag, wovon die Nacht ausgeschlossen, und davon die Gerichts- und andere dergleichen Täge zu verstehen,
  • a. l. 2. §. 31. ff. d.O.I.
  • l. 2. §. 1. l. 124. 134 ff. d. V.S.
  bald aber auch vor Tag und Nacht, als einen künstlichen Tag angenommen. Der letztere wird nach dem geistlichen Rechte von einem Abende zum andern, c. 1. X. d. fer.
  nach dem weltlichen Rechte aber von einer Mitternacht zur andern gerechnet, und nach dem letztern auch ein Contract, oder Testament, datiret.
  • l. 8. ff. d. fer.
  • l. 5. ff. qui test. fac.
  • l. 6. ff. d. usucap.
  So nimmt auch der Tag ausserordentlich seinen Anfang, von der Stunde, da sich was ereignet, l. 3. §. 3. ff. d. minor.
  oder da ein Handel geschlossen worden, l. 138. ff. d. V.O.
  oder da ein gerichtlicher Actus vorgegangen, als die in Contumacium beschehene Publication eines Urthels. Erl. Chur-Sächs. Pr. Ordn. P. O. …
  Der Tag oder die Zeit, so einer Handlung beygefüget wird, hindert nicht, daß nicht der Schuldner verbunden seyn solte, sondern macht nur, daß die völlige Zeit abzuwarten, ehe es von ihm gefordert werden könne.
  • §. 2. 5. l. d. V.O.
  • §. f. l. d. inut. stip.
  In Ansehung gerichtlichen Handlungen hat man die Tage in Gerichts- Rechts- oder Sitz-Tage, und friedliche, oder gebundene, in Ansehung anderer ordentlichen Verrichtungen aber in Feyer- und Werckel-Tage zu theilen. Auch werden die Werckel-Tage zuweilen zur Ungebühr zu guten Montagen, oder anderen Braten- Sauff- und Weltz-Tagen, oder allzuzeitiger Feyerabend, Bade- und Bierschichten gemacht.  
  Sonst sollen auch, nach Maßgebung derer Rechte, alle öffentliche Briefschafften und Urkunden das Datum, oder den Tag, wenn sie ausgefertiget worden, beygesetzet haben. Wenn in einer Schuld-Verschreibung kein gewisser Tag der Zahlung gesetzet worden, kan sie alle Tage gemahnet werden, widrigenfalls nicht eher, als wenn der bestimmte Tag herbey gekommen: Es wäre denn, daß der Schuldner verdächtig würde, auf welchem Fall der Gläubiger zwar nicht auf die Zahlung, aber wohl auf zulängliche Versiche-  
  {Sp. 1461|S. 744}  
  rung, klagen kan.  
  Wenn einer nächster oder ehester Tagen etwas zu thun versprochen hat; so ist er gemeiniglich nach Verlauff zweyer Tage darzu gehalten.  
  Ein bestimmter Zahlungs-Tag bedarff keiner Mahnung, und macht von nun an den Schuldner saumselig. Wenn der bestimmte Tag, eine Zahlung, oder etwas anders zu leisten, auf einen Feyertag einfällt, so hat die Sache Anstand, bis zum nächstfolgenden Tage. Wenn der Tag angebrochen, so wird er bisweilen geachtet, als ob er schon erfüllet wäre.  
  Bey Bestallungen, Anwartungen, u.d.g. wird wegen des Vorzugs auf den Tag des Dati und der Insinuation gesehen.  
  Im Sachsen-Rechte heissen Jahr und Tag ein Jahr sechs Wochen, und drey Tage. Speidel Contin.
  Ein mehrers siehe unter dem Worte Termin, desgleichen Zeit, und in denen nachstehenden Artickeln.  
     

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Stand: 12. Juli 2013 © Hans-Walter Pries