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Tag,
Lat.
Dies, ist ein
Wort, welches auf
verschiedene Weise muß
verstanden
werden. |
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Wird der Tag der Nacht entgegen gesetzet,
so bedeutet er diejenige
Zeit, in welcher das
Sonnen-Licht über unsern Horizont währet;
gleichwie die Nacht diejenige Zeit ist, da die
Sonne von unserm Horizonte gewichen ist. Solche
Abwechselung des Tages und der Nacht rühret
daher, daß sich die
Erde und die andern Planeten
um ihre Axe bewegen; und weil sie eine runde
Figur haben, so kan ein solcher
Cörper nicht auf
einmahl beleuchtet werden, sondern es ziehet
sich das Sonnen-Licht nach und nach von einem
Theile der Fläche zu dem andern. Von diesem
Unterscheid redet Moses in der Historie der
Schöpffung, wenn er 1 B. Mos. 1. v. 16 saget:
GOtt machte zwey grosse Lichter, ein groß Licht,
das den Tag regieret, und ein klein Licht, das die
Nacht regieret, womit er auch eine grosse
Weißheit und Gütigkeit sehen lassen. |
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Denn diese Abwechselung des Tages und
der Nacht, hat diesen
Nutzen, daß die Wärme
gemäßiget wird, und wir desto eher dabey
bestehen können. Die Sonne kan wegen der
Bewegung der Erde in ihre Axe nicht den gantzen
Tag gleich warm scheinen, und wenn sie bey
ihren Untergang eine gute Zeit wieder wegbleibt,
so kan sich die Lufft, die des Tages über erhitzt
worden, gegen den
Abend und des Nachts wieder
abkühlen. |
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Am Tage wartet man seine Verrichtungen ab,
welche zum Theil so beschaffen, daß man sie nur
am Tage vornehmen kan, und wenn dieses
geschehen, können des Nachts
Menschen und
Vieh schlaffen, und nach ihrer
Arbeit wieder
ausruhen, welches sich des Nachts viel eher als
des Tages thun lässet, weil es viel stiller und
ruhiger ist, auch das Licht den Schlaff nicht
hindern |
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{Sp. 1450} |
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kan. |
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Man nimmt aber auch das Wort Tag in dem
Verstand, daß es ein Maaß der
Zeit von 24
Stunden, und also Tag und Nacht zusammen
genommen wird, das ist, diejenige Zeit, welche
verstreichet, indem die Sonne sich einmahl von
Morgen gegen
Abend um die
Erde zu bewegen
scheinet. Daher dergleichen auch ein Sonnen-Tag
(Dies Solaris) genennet wird. |
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Diese Zeit oder des Tages Eintheilung
bestehet, wie schon gedacht worden, in 24
gleichen Theilen, die man
Stunden nennet; der
Stunden Eintheilung sind Minuten, deren 60 auf
eine Stunde gehen, und 1 Minute hat 60
Secunden. Er wird auch Dies civilis oder der
bürgerliche Tag genennet; die Griechen heissen
ihn nychthemeron oder hemeronyktion, auf
Latein
Noctidiem oder Die-Noctem,
Johann de
Sacrobosco in Tract. de spaera … theilet den Tag
in den natürlichen, naturalem, und in den
künstlichen, artificialem. Der
natürliche ist eben
der so auch der Sonnen- und bürgerliche Tag
genennet wird. |
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Wie man die Länge des natürlichen Tages für
jede Zeit im Jahre an einem jeden
Orte auf dem
Erdboden finden kan, lehret
Wolff in seinen Element. Astron. … |
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Von den verschiedenen Abwechselungen der
Tage an verschiedenen Orten auf dem Erdboden
ertheilet er ebenfalls gründliche Nachricht, in den
Element. Astron. |
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Daß die Tage nicht alle durch das gantze
Jahr einander gleich sind hat Schottus in Cursu
Mathem. … klar und deutlich erwiesen. Diese
Ungleichheit aber machet den Astronomis viele
Mühe, denn sie müssen in ihren Rechnungen
annehmen, daß alle Tage einander gleich sind,
und haben daher auch nöthig, daß sie diese
Ungleichheit zu determiniren wissen, welches
Wolff in seinen Element. Astron. … zeiget. |
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Anfang der Tage |
In welchem Theile der Zeit des Tages Anfang
ehedem gesetzet worden, oder annoch
gegenwärtig gesetzet wird, solches ist nach dem
Unterscheid der
Völcker gar veränderlich. Also
fiengen die Italiäner, Juden und Sineser den Tag
mit dem Untergange der Sonne an; die Babylonier
und heutigen Griechen hingegen nach dem
Aufgang der Sonnen. Die Astronomi fangen den
Tag vom Mittag an, wir hingegen von Mitternacht,
wie denn auch daher die Tage selbst nach solcher
benannten Zeit von diesem und jenem Volcke auf
verschiedene Weise angefangen und gezehlet
worden, nach dem bekannten Lateinischen
Versen: |
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Graeci mane diem capiebant solis abortu:
Vespere Judaei: Dum Phoebus culminat, Umbri:
Chrsticolae incipiunt medio sub tempore
noctis. |
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Siehe dem
Artickel:
Tag, (bürgerlicher.) |
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Es entstehet aber hierbey die Frage, von
welchem Zeit-Punct eigentlich bey Erschaffung
der Welt die Tage sich angefangen, und daher
auch noch heute zu Tage von Rechtswegen
davon anzufangen sind? Ehe man diese Frage
recht gewiß beantwortet, ist
billig vor erst ein
Unterschied zu machen, unter einen natürlichen
Tag, und unter einen künstli- |
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{Sp. 1451|S. 739} |
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chen Tag, dessen
Existentz und Länge von
der Erscheinung und Verweilung der Sonne über
den Horizont und der Plaga coeli eines jeden
Ortes eigentlich dependiret, und also wegen der
verschiedenen Breite der Örter von ungleicher
Länge ist. Da denn der erste natürliche Tag der
Welt, keinesweges von der Mitternacht,
vielweniger von Mittag oder Morgen um 6. Uhr,
sondern präcise Abends um 6. Uhr seinen Anfang
genommen, daher billig noch heute zu Tage
jedesmahl davon angefangen werden solte; und
zwar dieses nicht allein nach dem Lauff der
Natur,
sondern auch dem Ausspruch der
Bibel selbst. |
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Denn es ist ja die Finsterniß eher gewesen, als das erschaffene Licht, und
die Nacht vor dem Tage hergegangen, und heisset daher nicht ohne Ursache 1 B.
Mose I. so offt hinter einander: Da ward aus Abend und Morgen,
nicht aber aus Morgen und Abend, oder aus Mitternacht und Mitternacht,
oder auch aus Mittag und Mitternacht der erste, andere, dritte Tag, u.s.w. Da
denn keinesweges die
Rede von denen ungleichen und künstlichen Tagen und
Nächten, sondern von denen gleichen und natürlichen,
welche aus 12.
Stunden Nacht und 12. Stunden Tag bestehen, ist. Wie denn
allerdings zu glauben, daß unter dieser einigemahle nach einander wiederhohlten
Redens-Art
mit angedeutet werde, daß die Sonne eben damahls in und nahe bey dem Äquatore
gestanden, und also Tag und Nacht gleich von einander getheilet habe. |
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Ja es hat über dieses
GOtt der HErr durch
Mosen nicht ohne
Ursache dem Jüdischen Volcke
beybringen lassen, daß sie nicht allein ihren
wöchentlichen Sabbath, sondern auch die hohen
Feste im
Jahr selbst, jedesmahl am angehenden
Abend des vorhergehenden Tages, nach der
gemeinen, und denen Israeliten am deutlichsten
zu begreiffenden Redens-Art, nehmlich, als wenn
der Abend zu dem zurückgelegten Tage selbst mit
gehöre, anheben, und damit biß zum Abend des
folgenden Tages, oder von einem Abend um 6.
Uhr, biß zum andern Abend um 6. Uhr, und also
gantzer 24.
Stunden oder einen natürlichen Tag feyern solten. |
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Indessen ist nun aber gewiß, daß die Sonne
das allererste mahl weder Abends um 6. Uhr noch
Nachts um 12. Uhr am Himmel aufgegangen, und
also den ersten künstlichen Tag diem artificialem
oder diem stricte sic dictum angefangen habe;
dann das würde ein offenbahrer Wiederspruch
seyn, wenn man dieses behaupten wolte, weil ja
bey Hervorbrechung der Sonne am Himmel, keine
Nacht, geschweige Mitternacht seyn kan. |
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Daß sie auch solte zu Mittag so gleich um 12.
Uhr hervorgeleuchtet haben, scheinet gleichfalls
wieder die Natur zu seyn; weil die Sonne nie im
Mittage, ohnerachtet die Astronomi ihre Tage
davon anzufangen pflegen, und mitten am
Himmel, sondern vielmehr des Morgens am
Ostlichen Horizont hervorzubrechen pfleget, und
sie also auch ohne Zweiffel das allererste mahl
daselbst zum Vorschein gekommen ist. |
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Wie denn ja, wenn gleich Anfangs aus Abend
und Morgen ein Tag geworden, nothwendig die
Tage nicht im Mittage, sondern vielmehr des
Morgens am |
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{Sp. 1452} |
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Ostlichen Horizont aufgegangen seyn, und
also Tag und Tag von einander geschieden haben
muß. Daher auch nicht ohne Ursache 1 Buch.
Mos. II. v. 8. gleich Anfangs der Ostlichen
Gegend, allwo der Garten Eden hingepflantzet
worden, Erwehnung geschiehet. Und hierauf zielet
auch ohne Zweiffel der schöne Davidische Spruch
Psalm XIX. v. 6. 7. da von der Schöpffung der
Sonnen, oder derselben allerersten Offenbahrung
am Himmel
geredet, und
gesaget wird, daß sie
heraus gehe wie ein
Bräutigam aus seiner
Kammer, und sich freue, wie ein Held zu lauffen
den Weg. Sie gehe auf an einem Ende des
Himmels, und lauffe um biß wieder an dasselbe
Ende, und bleibe nichts vor ihrer Hitze verborgen.
Und also ist mehr als zu gewiß, daß die Sonne
das allererste mahl im Osten und zwar an einer
Mittewoche Morgens um 6. Uhr
aufgegangen. |
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Wie nun die Sonne einmahl lange, daß andre
mahl aber kurtze Zeit über dem Horizont sichtbar
bleibet; also wird diejenige Zeit der längste Tag (Dies longissimus) genennet, in welcher die
Sonne das gantze
Jahr über am längsten über
dem Horizonte verweilet, der den 21. Junius
einfällt, an welchem Tage des Sommers Anfang,
da die Sonne in dem Krebs eintritt; der kürtzeste
Tag (Dies brevissimus) hingegen heisset, da sie
die wenigste Zeit über dem Horizonte verbleibet,
welches am 21. November geschicht, da nehmlich
der Winter sich anfänget, und die Sonne in den
Steinbock tritt. |
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Beydes der kürtzeste und der längste Tag nimmt immer je mehr und mehr zu, je weiter man
von der Linie gegen die Pole
reiset. Wie man des
Tages-Länge an einem jeden Orte auf der Erde
ausrechnen kan, lehret Wolff in seinen Element.
Geogr. … |
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Der Unterscheid ist der
Grund von denen
Climatibus, worein die Geographi die Erde
eintheilen, wovon dasjenige nachzulesen ist was
unter dem Wort Clima im VI
Bande
p. 418 befindlich
ist. |
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Zu dem natürlichen Tag ist zu zehlen der
Schalt-Tag, welcher alle vier Jahre am 24
Februar. eingeschoben wird, und dieser Monath
alsdenn 29 Tage bekommt; siehe Schalt-Tag, im
XXXIV Bande p. 840. |
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Juden |
Die Tage bey den Juden waren entweder
Feyertage, |
Amos, V. 21. |
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und heilige Tage, |
Neh. X. 31. |
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oder Werckeltage, |
1 Sam. XX. 19. |
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und hiessen die Woche hindurch: |
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1) |
Der erste Sabbather oder
des HErrn Tag, |
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- Luc. XXIV. 1.
- Matth. XXVIII. 1.
- Act. XX. 7.
- 1 Corinth. XVI. 2.
- Offenbahr. I. 10.
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4) |
Der vierdte
Sabbather. |
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5) |
Der fünffte
Sabbather. |
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6) |
Der Rüsttag oder
Vorsabbath |
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- Marc. XV. 42.
- Joh. XIX.
14.
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- 1 B. Mos. II. 2. u.f.
- 2
B. Mos. XX. 8. u.f.
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Römer |
Die alten Römer nannten noch auf Anordnung
des Romuli Calendas Nonas und
Idus, von
welchen an ihrem Orte nachzusehen. |
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Aberglaube |
Es ist eine Weltkündige Sache, daß
abergläubische Leute gewissen Tagen im Jahre
einen besondern Einfluß in ihre Glücks- und
Unglücksfälle zu schreiben, und sie daher nach
Beschaffenheit derselben glückliche oder
unglückliche, oder daß wir uns des |
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{Sp. 1453|S. 740} |
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rechten
Wortes bedienen,
weisse oder
schwartze Tage zu nennen pflegen. |
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Diese abergläubische
Meynung ist schon
ehedem bey den Egyptiern bekannt gewesen,
deren Naturkündiger, gelehrte alte Medici,
Priester, Astrologi und
Welt-Weise, gewisse Tage
bestimmeten, an welchen man nichts
unternehmen solte. Diese Tage, welche sie
verbotene Tage nenneten, fiengen sich von dem
Monath Mertz an. Dieser Monath hatte 4.
verbotene Tage, als den 15. 16. 17. 18. in
denselben solte man mit den
Weibern nichts zu
schaffen haben. Denn da sie einen
Sohn darinne
gebähren, der werde durch die fallende Sucht
sterben. So soll man auch an diesen Tagen seine
Kunst nicht treiben. |
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Der Monath Aprill hat 3. verbotene Tage, als
den 6. 7. und 14. da solte sich der
Mensch vor
Zorn hüten, damit er nicht in Kranckheit falle, weil
der Zorn seines besten Freundes
Tod sey. |
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Der Monath May hat 3. verbotene Tage, als
den 5. 14. und 16. an diesen Tagen solte man
nicht kauffen oder tauschen, weil man es weder
vor sich geniessen werde, noch auch die Erben.
Man solte auch keinen grossen
Handel führen,
weil es kein gutes Ende nehme. |
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Der Junius hat nur einen verbotenen Tag,
welches der sechste ist, an demselben solte man
gantz und gar nichts fürnehmen. |
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Der Julius hat 2. verbotene Tage, als den 15.
und 17. An selbigen solle man sich hüten, daß
man nicht von seinen Freunden
beleidigt, oder
gefangen werden, weil man alsdenn schwehrlich
wieder frey werden dürffte. |
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Der August hat 2. verbotene Tage, nehmlich
den 19. und 20. an diesen Tagen solle man nicht
auf dem Wasser fahren, weil man ertrincken
würde, denn die bösen Wasser-Geister hätten zu
dieser
Zeit ihr Spiel. |
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Der September hat 2 verbotene Tage, als den
15. und 18. an welchen man sich vor die Zauberer
hüten solle. |
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Der October hat nur einen verbotenen Tag,
nehmlich den 16. an welchen man keinen Boten
aussenden solle. |
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Der November hat 2. verbotene Tage, als den
15. und 18. an welchen man von niemand etwas
durch Bitten erlangen werde. |
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Der December hat 3. verbotene, das ist der 6.
7. und 13. an welchen man sich nicht in
Krieg
begeben, oder anfangen soll, weil mit keinem
Glücke aus demselben wiederkommen
werde. |
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Der Jenner hat 5. verbotene Tage, als den 1.
2. 7. 8. und 14. an welchen der Mensch seinen
Stand nicht verändern, oder
heyrathen solte, weil er dieses
Jahr
sterben werde. |
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Der Februar endlich hat 3. verbothene Tage,
nehmlich den 16. 17. und 21. an welchen man
nicht im Krieg ziehen, oder mit den Feinden
zancken solte. |
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Die Persianer halten im ieglichen Monath 4.
Tage vor böse, nehmlich nach dem neuen Lichte
den 3. 5. 23. und 25. In selbigen Tagen fangen sie
nicht gerne was an; kein Persianer, so vornehm er
ist, wird ein neu Kleid anziehen, ins Bad gehen,
weg reiten, er habe denn vorher einen Minazim
gefragt, obs gut sey. |
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Andere haben eine andere
Ordnung, und
halten den 1. und 25. Jenner; den 4. und 26.
Februar; den 1. und 28. Mertz; den 10. und 20.
Aprill; den 3. und 31. May; den 10. und 17. Junius;
den 13. und 27. Julius; den 1. |
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{Sp. 1454} |
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und 24. August; den 3. und 21. September;
den 3. und 22. October; den 5. und 28. November;
und endlich den 7. und 22. December für
böse. |
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Happelius gedenckt in P.I. Cosmograph. …
daß 32. Tage zu fürchten wären: Nehmlich |
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- der 1. 2. 4. 6. 11. 12. und 20. Jenner;
- der 11.
17. und 18. Februar;
- der 1. 4. 14. und 16. Mertz;
- der 10. 17. und 18. Aprill;
- der 7. und 8. May;
- der
17. Junius;
- der 17. und 21. Julius;
- der 20. und 21.
August;
- der 10. und 18. September;
- der 6.
October;
- der 6. und 10. November;
- der 6. 11. und
18. December;
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wer in diesen Tagen gebohren werde, lebe
nicht lange, und ob er auch schon lange leben
solte, so geschähe es doch in höchster
Armuth;
wer aber an diesen Tagen kranck würde, könnte
selten gesund werden. Wer an diesen Tagen sich
verlobe oder
Hochzeit mache, dem gehe es nicht
wohl. Wer an diesen Tagen
reise, komme nimmer
ohne Betrübniß zu Hause; kurtz, alles, was man
an diesen Tagen anfange, nehme einen bösen
Ausgang. Es hält aber Happelius noch unter
diesen allen den 13. 14. 15. May vor die
allerunglückseligsten, und ärgsten Tage im
gantzen Jahre. |
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Dieser Aberglaube hänget nicht nur dem
gemeinen Mann an, sondern wird auch von den
Gelehrten erzeuget und ausgeheckt. Da stellet
man 3 Montage im Jahre zu
fürchten vor: Den 1.
Montag im Aprill, daran Cain gebohren und seinen
Bruder erschlagen. 2. Den Montag im August,
darinne Sodom und Gomorrha verbrannt, und 3.
der Montag im December, an welchem Judas der
Verräther auf die Welt gekommen. Man sagt wer
den 1. April, 1. August, 1. December Blut lasse,
sollen nicht über 7 Tage leben. |
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Antonius Paduanus hält dafür, daß 3. Tage im
Jahre wären, an welchen kein
Kind,
weiblichen Geschlechts, gebohren werde, nehmlich der letzte
Tag des Jenner und die beyden ersten des
Hornungs, doch die
Mannsbilder, so an den 2
bemeldeten Tagen hervorkämen, solten nie, biß
auf den jüngsten Tag verfaulen. |
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Was Burrhi vorgiebt, daß die Eyer, so im
Frühlinge geleget werden, wenn Tag und Nacht
gleich, nicht sollen verfaulen, und wenn eine
Henne darüber gesetzet wird, lauter Hähne
daraus gezeuget werden; ist wohl so vollkommen
war, als daß am Valentins-Tage, es durchaus
unglücklich seyn soll, Hüner zu setzen, und Kälber
abzugewehnen. |
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Majolus schreibet, die Eyer, so am Oster-Tage geleget würden, könnten, wenn man sie ins
Feuer würffe, eine Feuers-Brunst so wohl stillen,
als ein mit Buchstaben beschriebenes Brod, oder
Ziegeuner-Wurtzel, mit Versprechen, oder ein
dreymahliges Reiten um die Gluth. Die am grünen
Donnerstage gelegten Eyer, ingleichen der an
diesem Tage ausgenommene Honig, die
gebackenen Pretzeln sollen das gantze Jahr
wieder das Fieber präserviren; und wer am Char-Freytage drey geweyhete Palmen verschlingt,
dem soll das Jahr durch kein Fieber anstossen,
und soll die
Krafft haben, die mit der Pest
behafften zu heilen. Und wer an diesem Tage ihm
lasse einen Ring aus einem Crucifix von Meßing
machen, und trage solchen stets am Finger,
dessen |
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{Sp. 1455|S. 741} |
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|
Hand könne nicht contract werden, und was
dergleichen abergläubische Dinge mehr sind. |
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Bibel |
Zum Beschluß dieses Artickels fügen wir
noch einige Redens-Arten
heiliger Schrifft hinzu,
in welchen das Wort Tag, einer besondern
Erklärung nöthig hat, als:¶ |
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I. Malach. III. v. 17. durch den Tag, den der
HErr machen will, verstehen etliche den Tag der
Menschwerdung Christi, den der HErr gemachet,
denn da andere Tage die Sonne, so werde der
HErr, wenn er in dem Fleisch erscheinen werde,
als die Sonne der Gerechtigkeit, solchen Tag
selber machen, wie es heisset Psalm CXIIX. v. 24.
dis ist der Tag den uns der HErr gemacht, worinne
nicht ein gemeiner, sondern ein gar sonderbahrer
Tag gemeinet wird. |
|
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Es wollen zwar einige, es sey der Tag, an
welchem David von seinen
Unterthanen, nach
Absalons Verfolgung wieder eingehohlet, und auf
dem Königlichen Thron gesetzet worden: Allein
die Umstände gebens, daß es nicht ein irrdischer
Tag eines weltlichen grossen
Herrns, sondern ein
geistlicher Tag des Meßiä sey. Einige wollen in
diesem Spruche darunter den Sonntag, den Tag
des HErrn, |
Offenbahr. I. v. 10. |
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mit den Vätern auf dem Synodo zu Cäsarien
verstehen. |
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Ignatius hält ihn für den Oster-Tag, andere für
den Tag der Empfängniß Christi, oder desselben
Gebuhrt. |
|
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Lutherus will, es sey der Tag des neuen
Testamentes, der Tag des Heils, |
2 Corinth. VI. 20. |
|
Ein gottseliger Lehrer verstehet darunter den
Tag, an welchem GOtt den verworffenen Stein
zum Eckstein gemachet; da er seinen Gesalbten
nicht nur aus dem
Tode gerissen, sondern ihn
auch erhöhet hat zum Haupt seiner Heiligen, |
Ephes. I. 22. |
|
welches denn fürnehmlich geschehen am
Himmelfahrts-Tage, da GOtt seinen Sohn zu
seiner Rechten erhöhet, und ihn zu einem HErrn
und Christ gemachet hat. |
Apost. Gesch. II. 33.
36. |
|
Was aber unsern oben angeführten Spruch
betrifft, so verstehen die Weimarischen Theologen
unter diesen Tag, einen jeden Tag an welchem
GOtt der HErr die Gottlosen
straffen will, welches,
wie es auf unterschiedliche besondere
Gerichte,
als auf den Untergang der ersten Welt, die
Einäscherung Sodoms, die Zerstöhrung der Stadt
Jerusalems, und Verwüstung des Jüdischen
Landes, und so weiter gezogen werden kan. Also
wollen etliche, daß absonderlich hier vom jüngsten
Tage geredet werde, da allererst recht aller
Welt
soll gezeiget werden, was für ein Unterscheid sey
zwischen dem, der GOtt dienet, und dem, der ihm
nicht dienet; denn da werde der
Richter die
Schaafe von den Böcken scheiden, die Schaafe
zu seiner Rechten u.s.w. zu jenen werde er
sagen: Kommet her, ihr Gesegneten meines
Vaters, und zu diesen: Gehet hin von mir, ihr
Verfluchten, u.s.f.¶ |
Matth. XXV. 32-34.
41. |
|
II. Tag deiner Prediger wenn er kommen
wird. |
Mich. VII. v. 4. |
|
Das ist, wenn
GOtt das
Königreich Israel
straffen wird, indem die falschen Propheten dem
Volcke alle Sicherheit |
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{Sp. 1456} |
|
|
und Glück verheissen, so werden solche
verkehrte Leute sogar verwirret und irre gemachet
werden, daß sie nicht werden wissen was sie
anfangen sollen. Die Weimarische Bibel ziehet es
auf die wahren Propheten, also: Wenn die
Zeit
kommen wird, von welcher die Propheten die
Straffe verkündiget haben. Ist beydes recht, denn
das Volck GOttes hatte wahre und falsche
Propheten um und neben einander.¶ |
|
|
III. Tag schiene nicht das dritte Theil und die
Nacht desselben gleichen, |
Offenb. VIII. 12. |
|
Lyra verstehet durch Tag und Nacht die Lehre
des alten und neuen Testamentes; andere die
Gnade und
Sünde, denn beydes ist durch die
Lehre der Pelagianer verdunckelt und verkleinert
worden. Cluverus verstehet durch den Tag das
Licht und die
Erkänntniß der Christlichen Kirche,
welche zur selbigen Zeit durch Ketzerey und
Tyranney sehr in Abnehmen gekommen ist; durch
die Nacht aber das finstere Heydenthum, welches
das gewöhnliche Licht von der Christlichen Kirche,
bey so grossen Verfolgungen und Abgang der
reinen Lehre, nicht wie zuvor hat empfangen
können. |
|
|
Es ist aber nicht nöthig, alle
Worte
absonderlich auf etwas gewisses zu deuten.
Derowegen wird insgemein eine grosse und
langwierige Finsterniß der Lehre und Kirche
Christi angedeutet. Wie denn gedachte Ketzer
etliche 100 Jahre geblieben sind, und zum Theil
noch heutiges Tages getrieben werden; daß also
das dritte Theil des Tages und der Nacht, das ist,
ein grosses Theil der Christlichen Kirche und der
heilsamen Erkänntniß lange Zeit verdunckelt
worden. |
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IV. Tage, die nicht gefallen, |
Pred. Sal. XII. 1. |
|
sind das
Alter, die
Zeit, so gewöhnlich nechst
vor dem
Tode hergehet, da einem alle Lust
vergehet, es verliehret sich aller Appetit, alle Lust,
nicht nur die Lust zum Beyschlaff, |
Buch der Weißheit VII.2. |
|
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wovon es mehrentheils die Juden auslegen,
sondern auch die Lust zum Essen und Trincken,
zur Music, zu schönen Gärten, Gebäuden,
Kleidern und andern Ergötzungen, und da sonst
sich eine stete Abwechselung der Lust bey den
Menschen findet, so heisset es bey
herannahenden Alter und Ende: Alle Lust
vergehet. Da kan sich Isaac Alters halber nicht
mehr mit dem Gesicht behelffen, |
1 Buch Mos. XXVII.
1. |
|
David nicht mehr erwärmen, |
1 Buch der Könige I.1. |
|
|
und Barsillai hat keine Lust mehr am Hof-Leben,¶ |
2 Buch Samuel XIX. 35. |
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V. So laß doch den Tag kommen, den du
ausruffest, daß es ihnen gehen soll, wie mir. |
Klaglied. Jerem. I.
21. |
|
Durch den Tag verstehet der Prophet
diejenige Zeit, welche GOtt bestimmet hat, zu
selbiger seine Feinde heimzusuchen: Gleichwie
wenn die Philister, Babylonier und andere, von
GOtt sollen heimgesuchet werden im
Zorn, er es
also ausspricht: Die
Einwohner des
Landes
werden heulen vor dem Tag der da kommt, |
Jerem. XLVII. 4. |
|
das ist, wenn da kommen wird diejenige Zeit,
welche GOtt be- |
|
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{Sp. 1457|S. 742} |
|
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stimmet hat, mit allerley Unglück sie heimzusuchen. |
|
|
Darum setzet er gleich hinzu, den
du ausgeruffen hast; und siehet entweder damit
auf die Verkündigung der Propheten, oder,
welches auf eines hinaus läufft, auf den Tag des
Unglücks, den GOtt von Ewigkeit bestimmet hat.
Es kan wohl seyn, daß der Prophet hiemit sehe
auf diejenige Zeit, da GOtt nach 79 Jahren den
König zu Babel durch die Persianer und Meder
wieder zu verstöhren beschlossen, auch dieselbe
durch seine Propheten, und sonderlich durch
Jeremiam hatte verkündigen lassen. |
Siehe Jerem. L. 10.
11 |
|
Andere aber wollen es annehmen von den
Nachbarn der Juden, als den Egyptiern, Idumäern
und andern, von welchen der Prophet in
vorhergehenden Worten gesagt, daß sie ihr
Unglück gehöret, aber sich darüber gefreuet
hätten. |
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Wie nun dieser GOtt eben so wohl einen Tag
bestimmet, da Nebucadnezar sie heimsuchen,
und wie Jerusalem zurichten solte: Also berufft
sich nun der Prophet hier auf dieses von GOtt
bestimmte Unglück, und zeiget an, wie es ihnen
ergehen, gleich als wolte er im
Nahmen seines
trostlosen Zions also sagen: Es kräncket mich
zwar sehr, daß meine Feinde über mein Unglück
sich freuen; aber was haben sie von dieser
Schaden-Freude? wenn du wirst herbeybringen
den Tag, den du ausgeruffen hast, so werden sie
seyn wie ich, d.i. voller Jammer und Elend. Denn
eben mit dem Maaß, da man mir mit misset, so
soll ihnen auch gemessen werden. Sie sollen seyn
wie ich.¶ |
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VI. Tage, viele in Israel, |
2 Chron. XV. 13. |
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Die Worte heissen in ihrem Zusammenhange
also: Es werden viele Tage seyn in Israel, daß
kein rechter GOtt, kein Priester der da lehret, und
kein Gesetz seyn wird. |
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Wenn man bey der Ubersetzung Lutheri
stehen bleibet, wird man nicht leicht in Zweiffel
gerathen, ob der Prophet von einer zukünfftigen
Zeit
rede. Wenn man aber das Original des Ebräischen Textes ansiehet, so möchte man bald
auf andere
Gedancken kommen, indem darinne
theils gar keine Zeit benennet, theils in der
vergangenen Zeit gesprochen wird. Denn wenn es
in Lutheri Ubersetzung heisset: Es werden viele
Tage seyn in Israel, so heisset es im Ebräischen
schlechthin: Und viele Tage in Israel, u.s.w.
Solchergestalt möchte es nun ausgemacht zu
seyn scheinen, daß von vergangenen Zeiten und
Dingen die Rede sey. |
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Wenn man aber zugleich bedencket, daß
denen Propheten nichts ungewöhnliches sey, von
zukünfftigen Dingen in der vergangenen Zeit zu
reden, um die Gewißheit derselben anzudeuten,
so wird man aufs neue zweiffelhafft, und wünschet
einen Philippum zu haben, den man fragen könne,
von welcher Zeit der Prophet rede? Einige
meynen, es beschreibe der Prophet in diesen
Worten den damahligen
Zustand des
Israelitischen
Reichs, seit dem sich dasselbe unter
Jerobeam von dem
Stamm Juda getrennet, und
nach den 3. Vers den wahren Gottesdienst mit der
Abgötterey und Dienst der Kälber verwechselt, die
Priester des HErrn von sich getrieben, das
Gesetz
verlassen, und daher manche Zerrüt- |
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{Sp. 1458} |
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tungen, Unruhen und Niederlagen, sonderlich
vom Abia dem Könige Juda erlitten. Sie halten
also dafür, der Prophet wolle Assam und die
Einwohner des Reichs Juda ermahnen, an dem
Exempel der zehen Stämme, und ihrer gestrafften
Gottlosigkeit sich zu spiegeln, über den reinen
Gottesdienst unverrückt zu halten, und in dessen
Reformation getrost fortzufahren. |
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Unter denen, welche diese Worte auf die
vergangene Zeiten ziehen, wissen diejenigen ihre
Meynung am wahrscheinlichsten vorzustellen,
welche vorgeben, der Prophet beschreibe in
diesen Worten den verworrenen Zustand, in
welchem sich die Jüdische Kirche und
Republick
nach dem
Tode Josuä, Pinehas und der Ältesten
unter denen
Richtern bis auf den Propheten
Samuel befunden; da das
Volck einmahl nach
dem andern den HErrn und sein Gesetz
verlassen, auch daher einmahl nach dem andern
in die Hände der Räuber und Feinde übergeben,
und durch innerliche und äusserliche
Kriege und
Unruhen aufgerieben und geschwächet worden;
bis es endlich unter der
Regierung Samuels den
HErrn gesuchet, und wieder gefunden haben;
welche Meynung insonderheit der gelehrte
Vitringa zu behaupten suchet. |
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Es sind aber endlich auch nicht wenige und
unter denselben auch der Jüdische Geschicht-Schreiber Josephus, welche diese gantze
Rede
angesehen, als eine Prophetische Beschreibung
künfftiger Trübsalen, in welche das Israelitische
Volck, wenn es den HErrn, und sein Gesetz
verlassen würde, gerathen solte, theils in der
Assyrischen und Babylonischen Gefängniß, theils
durch die letzte Zerstöhrung, und insonderheit in
dem gegenwärtigen Exilio. Es ist aber zu
mercken, |
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1) |
daß der Prophet v. 3. und
5. mit Fleiß seine Worte so abzufassen scheine,
daß er sie auf keine
gewisse Zeit determiniret,
damit man dieselben in einem weitläufftigen
Umfange nehme, und sie rückwärts und vorwärts
auf alle Zeiten ziehen könne, darinne man die
Erfüllung derselben findet; |
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2) |
daß diejenigen welche
diese Worte auf die vergangene Zeit ziehen, nicht
allen diesen
Vortheil vor ihre Meynung haben, daß
der Prophet im 4. und 6. Vers lediglich in der
vergangenen Zeit rede; sondern auch diesen, daß
alsdenn die
Krafft seines Schlusses viel bündiger
und nachdrücklicher zu seyn scheinet. Denn der
Schluß scheinet wichtiger zu seyn, wenn es
heisset: Dienet dem HErrn, weil eure Vorfahren,
da sie ihm eine lange Zeit nicht gedienet haben,
viel Elend und Jammer haben ausstehen müssen; als wenn er also eingerichtet wird; dienet dem
HErrn, weil eure Nachkommen ihm dermahleinst
eine lange Zeit nicht dienen werden, und daher
viel Ungemach werden leiden müssen; |
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3) |
daß nichts destoweniger
in denen vor Assä Regierung verflossenen
Jahrhunderten kaum eine solche Zeit kan gezeiget
werden, auf welche sich alle Ausdrücke des
Propheten nach ihrer vollen Krafft und Nachdruck
schicketen. |
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4) |
Daß über dieses aus der
Schreibart, und denen hohen und fast prächtigen
Ausdrücken einem aufmercksamen Leser einige
Strahlen einer prophetischen
Majestät in die |
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{Sp. 1459|S. 743} |
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Augen leuchten, welche ihn nöthiget
allerdings einige Absicht auf zukünfftige
Begebenheiten in diesen Worten zu erkennen,
indem es in der Schrifft eben nicht gewöhnlich ist,
bey Erzehlung vergangener Begebenheiten eine
so erhabene Schreibart zu gebrauchen. Wie im
übrigen dieser respectus ad tempus futurum durch
die unterlaufende Praeterita nicht gehindert wird,
weil dieselben angezeigter massen zugleich
prophetische Praeterita seyn können: Also wird
hingegen derselbe nicht wenig bestätiget, wenn
man mit dem dritten Vers den Ort Hos. III, 4. 5.
vergleichet, welcher damit keine geringe
Verwandtschafft zu haben scheinet. |
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|
Nachdem wir diese Anmerckungen zum
Grunde geleget, so gehet unsere
Meynung,
welche wir billig anderer Prüfung unterwerffen,
dahin, daß der Prophet bey Aussprechung dieser
Worte mit einem Auge auf die vergangene, und
mit dem andern auf die
künfftige Zeit gesehen
habe, und auf beyde im
Geist seine Absicht
gehabt. Und so wäre die Verbindung mit dem
vorhergehenden und nachfolgenden diese: Ich
habe gesaget, v. 2, wenn ihr den HErrn verlassen
würdet, so werde er euch wieder verlassen,
hiervon habt ihr bereits in euern Vorfahren,
sonderlich zur Zeit der Richter, manche traurige
Erfahrung gehabt, da euch der HErr wegen eurer
Abgötterey über die 200. biß 300 Jahre durch
stete Unruhe,
Kriege und Streiffereyen der Feinde
gezüchtiget hat: Und ihr werdet es auch ins
künfftige erfahren, in dem der HErr, wenn er euch
lange genung vergeblich warnen lassen, euch aus
dem Lande vertreiben, unter die Heyden
zerstreuen, und durch Kriege, und Entfernungen
von eurem Vaterlande straffen und plagen
wird. |
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|
Man möchte dencken, es streite dieses
wieder die bekannte Exegetische
Regel:
Ein
Spruch kan nicht mehr als einen eintzigen
Verstand haben. Wir erkennen in diesen Worten
nicht einen doppelten
Verstand, sondern eine
doppelte Absicht, welche zusammen einen
einigen buchstäblichen Verstand ausmachet. |
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|
Man bekommet hierzu ein neues
Recht, wenn
man die Gelegenheit und den
Zweck dieser Worte
bedencket, welcher dahin gehet, den
König und
das
Volck zu Fortsetzung der angefangenen
Kirchen-Reformation zu erwecken. Wie nun
dieses eine
Sache war, welche das Hauß GOttes
betraf, so ist es gar nichts ungereimtes, wenn man
dafür hält, daß der Prophet bey seinem Fürtrage
die gantze Haußhaltung GOttes mit dem Volcke
Israel von Anfang ihrer
Republick an, biß ans
Ende vor Augen gehabt habe. Wenn demnach der
Prophet im dritten Vers spricht: Viele Tage in
Israel ohne wahren GOtt, ohne Priester der da
lehret, und ohne Gesetz: So beschreibet er hiermit
das geistliche Elend des Volckes Israel, darinnen
es im vorigen
Zeiten gestecket, und darein es
auch künfftig aus gerechtem
Gerichte des
beleidigten
GOttes gerathen würde, welches
Elend er theils nach seiner Langwierigkeit, theils
nach seiner Beschaffenheit vorstellet. |
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Die Langwierigkeit dieses geistlichen Elendes
lieget in den Worten [hebräische Worte] |
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{Sp. 1460} |
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|
viele Tage, welche
Redens-Art, wenn sie so
schlechthin ohne einige Einschränckung stehet,
nicht einige Wochen, Monathe oder wenige Jahre,
sondern einen langen Strich der Zeit andeutet, wie
insonderheit aus dem Parallel-Orte Hos. III. 4.
erhellet. Was demnach die
vergangene Zeit
betrifft, so kan derselbe Zeit-Strich der
Israelitischen Kirche, welcher von dem Tode
Josuä und der Ältesten an biß auf Samuel
verflossen, mit allem Rechte den
Titul vieler Tage
tragen, indem derselbe in die 300. Jahre gewähret
hat. Nach den Zeiten Assä gehöret hieher, theils
die Wegführung der 10. Stämme in Assyrien,
welche niemahls alle zusammen ihr Land wieder
gesehen haben; theils die 70. Jahre der
Babylonischen Gefangenschafft, insonderheit aber
das jetzige fast 1700 jährige Elend dieses
unglückseligen Volckes, dessen Tage ihm nur
allzu lang und viel vorkommen mögen. |
|
Recht |
In denen
Rechten wird ein Tag,
Dies,
Terminus, bald vor den natürlichen Tag, wovon
die Nacht ausgeschlossen, und davon die
Gerichts- und andere dergleichen Täge zu
verstehen, |
- a. l. 2. §. 31.
ff.
d.O.I.
- l. 2. §. 1. l. 124. 134 ff. d. V.S.
|
|
bald aber auch vor Tag und Nacht, als einen
künstlichen Tag angenommen. Der letztere wird
nach dem
geistlichen Rechte von einem Abende
zum andern, |
c. 1.
X.
d. fer. |
|
nach dem
weltlichen Rechte aber von einer
Mitternacht zur andern gerechnet, und nach dem
letztern auch ein Contract, oder Testament,
datiret. |
- l. 8.
ff.
d. fer.
- l. 5. ff.
qui test. fac.
- l. 6. ff. d. usucap.
|
|
So nimmt auch der Tag ausserordentlich
seinen Anfang, von der
Stunde, da sich was
ereignet, |
l. 3. §. 3. ff. d.
minor. |
|
oder da ein Handel geschlossen worden, |
l. 138. ff. d. V.O. |
|
oder da ein gerichtlicher Actus vorgegangen,
als die in Contumacium beschehene Publication
eines
Urthels. |
Erl. Chur-Sächs. Pr. Ordn. P.
O. … |
|
Der Tag oder die
Zeit, so einer
Handlung
beygefüget wird, hindert nicht, daß nicht der
Schuldner
verbunden seyn solte, sondern macht
nur, daß die
völlige Zeit abzuwarten, ehe es von
ihm gefordert werden könne. |
- §. 2. 5. l. d. V.O.
- §. f.
l. d. inut. stip.
|
|
In Ansehung gerichtlichen Handlungen hat
man die Tage in Gerichts- Rechts- oder Sitz-Tage,
und friedliche, oder gebundene, in Ansehung
anderer ordentlichen Verrichtungen aber in Feyer-
und Werckel-Tage zu theilen. Auch werden die
Werckel-Tage zuweilen zur Ungebühr zu guten
Montagen, oder anderen Braten- Sauff- und
Weltz-Tagen, oder allzuzeitiger Feyerabend, Bade-
und Bierschichten gemacht. |
|
|
Sonst sollen auch, nach Maßgebung derer
Rechte, alle öffentliche Briefschafften und
Urkunden das Datum, oder den Tag, wenn sie
ausgefertiget worden, beygesetzet haben. Wenn
in einer Schuld-Verschreibung kein gewisser Tag
der Zahlung gesetzet worden, kan sie alle Tage
gemahnet werden, widrigenfalls nicht eher, als
wenn der bestimmte Tag herbey gekommen: Es
wäre denn, daß der Schuldner verdächtig würde,
auf welchem Fall der Gläubiger zwar nicht auf die
Zahlung, aber wohl auf zulängliche Versiche- |
|
|
{Sp. 1461|S. 744} |
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|
rung, klagen kan. |
|
|
Wenn einer nächster oder ehester Tagen
etwas zu thun versprochen hat; so ist er
gemeiniglich nach Verlauff zweyer Tage darzu
gehalten. |
|
|
Ein bestimmter Zahlungs-Tag bedarff keiner
Mahnung, und macht von nun an den Schuldner
saumselig. Wenn der bestimmte Tag, eine
Zahlung, oder etwas anders zu leisten, auf einen
Feyertag einfällt, so hat die Sache Anstand, bis
zum nächstfolgenden Tage. Wenn der Tag
angebrochen, so wird er bisweilen geachtet, als
ob er schon erfüllet wäre. |
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Bey Bestallungen, Anwartungen, u.d.g. wird
wegen des
Vorzugs auf den Tag des Dati und der
Insinuation gesehen. |
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Im
Sachsen-Rechte heissen
Jahr und Tag ein
Jahr sechs Wochen, und drey Tage. |
Speidel
Contin. |
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Ein mehrers siehe unter dem
Worte
Termin,
desgleichen
Zeit, und in denen nachstehenden
Artickeln. |
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