Stichworte |
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Quellenangaben |
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Nacht,
Lateinisch
Nox,
Frantzösisch
Nuit, wird diejenige
Zeit
genennet, worinnen sich die Sonne unter unserm Horizont aufhält. Sie wird in
sieben Abschnitte getheilet, deren |
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1) |
der
Abend, Vesper, heißt,
so lange die Sonne im Niedergange begriffen, und
noch etwas zu sehen ist; |
2) |
Die Dämmerung, Crepusculum, so lange noch die Sonnen-Strahlen
die Lufft einiger massen erleuchten; |
3) |
Nachtstille, Conticinium,
oder die Zeit des ersten Schlafes, da alles stille
wird; |
4) |
Die Mitternacht,
Intempestum, wenn die Sonne im höchsten Grade
des untern Himmels, Meridiano inferiori, stehet; |
5) |
Das Hahnen-Geschrey,
Gallicianum, wenn
Menschen und Vieh wiederum
rege werden; |
6) |
Die Morgen-Dämmerung,
Dilucium, der
Morgen, wenn es beginnet helle zu
werden; und |
7) |
die Morgenröthe,
Aurora,
so lange biß die Sonne in die Höhe
kommt. |
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Die Nacht, mit dem
Tage zusammen
genommen, macht einen natürlichen Tag, das ist
24.
Stunden, aus. Wenn man demnach aus dem
gegebenen
Orte der Sonne in der Ecliptick die
Länge des Tages nach Astronomischen
Regeln
gefunden, und diese gefundene Länge von 24
abziehet, so bleibet die Nacht-Länge übrig. Siehe
Länge. |
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Diese Länge der Nacht ist das gantze Jahr
hindurch veränderlich. Vom Anfange des Jahres
an, bis die Sonne in den Äquator tritt, nimmt
selbige täglich ab, so daß da um die Mitte des
Jenners die Nacht ohngefehr 15 Stunden und 18
Minuten lang gewesen, selbige im Hornung nur
noch 14 Stunden und 4 Minuten lang ist. Wann
aber die Sonne in den Äquator tritt, sind Tag und
Nacht gleich an allen Orten, wo sie in 24 Stunden
abwechseln, welches auch gerade unter dem
Äquator das gantze Jahr hindurch ist. Nachdem
aber dieselbe über den Äquator herauf tritt,
machet sie von Tagen zu Tagen längere Tage und
kürtzere Nächte, nach der Maße, wie sie sich dem
Zeichen des Krebses nähert; so daß wir in unsern
Nordischen Ländern um die Mitte des Aprils nur
noch 10 Stunden 50 Minuten, im May-Monat aber
nur 9 Stunden 9 Minuten, im Junio aber, wenn die
Sonne das Zeichen des Krebses würcklich
erreichet, die kürtzeste Nacht von ohngefehr 7
Stunden und 30 Minuten haben. |
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So dann werden wiederum die Nächte täglich
länger und die Tage kürtzer, je weiter die Sonne
von dem Zeichen des Krebses nach dem Äquator
wieder zurück gehet, wie denn im Julius die Nacht
8 Stunden 15 Minuten, im August aber auf 9
Stunden 50 Minuten zunimmt, und endlich im
September, da wir das andere mahl Tag und
Nacht gleich haben, wiederum die Länge von 12
Stunden gewinnet. |
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Nach- |
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{Sp. 252} |
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dem nun die Sonne wiederum unter den
Äquator hinunter getreten ist, machet sie im
October schon wiederum eine Nacht von 13
Stunden 30 Minuten; im November aber
vergrössert sich die Nachts-Länge biß auf 15
Stunden und 2 Minuten, biß endlich die Sonne im
December in das Zeichen des Steinbocks tritt
und die längste Nacht von 16 Stunden und 28
Minuten machet. |
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Dieses auf einander folgende Zunehmen und
Abnehmen der Tage und Nächte aber ist in den
Südlichen Ländern just umgekehret, so daß, wenn
in den unsrigen die Nächte zunehmen, sie
hingegen in den ihrigen abnehmen, und also wenn
wir die längste Nacht und den kürtzesten Tag
haben, sie hingegen die kürtzeste haben, und so
umgekehret. |
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Je weiter nun ein Land nach einem von den
beyden Polen zu lieget, desto länger sind allda die
längsten, und desto kürtzer die kürtzesten Nächte,
so daß unter denen Polar-Circkeln die längste
Nacht von 24. Stunden ist, und gegen die Polen
zu, immer zunimmt, biß unter den Polen selbst,
allwo sie ein halbes Jahr nach einander währet;
obwol, wenn man die Abend-Dämmerung, so bis
auf 54 Tage nach der Sonnen gäntzlichem
Untergang währet, ingleichen die Morgen-
Dämmerung, so vor völligem Aufgang der
Sonnen, gleichfalls bis auf 54 Tage eher anbricht,
dazu gerechnet werden, die eigentliche Nacht in
den Gegenden der Pole nicht viel über 2 Monate
lang ist. |
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In dieser
Welt ist
Ereb, die mit
Abend, nach
unserer Art zu
reden, anfahende Nacht eher
gewesen, als der
Tag, sintemahl es heisset: Es
sey aus Abend und Morgen ein Tag, eine Zeit von
abwechselnder Finsterniß und Licht worden, |
1. B. Mos. II, 15. |
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dda also die Nacht dem Tage vorstehet; wie
denn auch Thales mit Mose übereinstimmig
gesaget: es sey Nacht gewesen, ehe und bevor
ein Tag geworden; und hat es auch bey andern
Völckern die
Gewohnheit mitgebracht, in Zehlung
der Zeit die Nacht dem Tage vorzusetzen. |
Bes.
- Christ. Tychonii Commentation de noctis prae die
praerogativa etc. (Coppenhagen 1722. in 8)
- Clericus in Genes. I, 5.
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Aus der Hebräer Ereb und der Mosaischen
Erzehlung, daß aus Ereb und Boker ein Tag
geworden, und hernach alles weiter in der
Schöpffung zum
Stande und Vorschein kommen
sey, ist wohl der Heyden Erebus und Nox, der
GOtt und Göttin der Finsterniß, samt der übrigen
Fabel entsprungen. |
Bes. Hederich im
mythologischen Lexicon, voce: Erebus und
Nox. |
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Es ist aber die Nacht von dem allerweisesten
Schöpffer denen Menschen so wohl als Thieren
zum
Nutzen und Vergnügen erschaffen, damit sie
in solcher ihre durch die Tages-Last und Hitze
abgematteten Glieder wiederum vermittelst der
süssen Ruhe im Schlaff erquicken, und sich auf
die folgende Tages-Arbeit stärcken können. |
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Und es hat GOtt der HErr verheissen, daß die
Nacht sammt dem Tage nicht soll aufhören, so
lange die Erde stehen wird, |
1 B. Mose VIII, 22. |
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über welche
Worte
Luther Tom IX, Altenb. …
schreibet, |
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„Die göttliche Verheissung gehe eigentlich
dahin, daß, weil zur Zeit der Sündfluth eine
Zerrüttung und Unordnung gewesen, daß weder
Saamen- noch Erndte-Zeit, weder Sommer noch
Winter war, und man in solcher Dun- |
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{Sp. 253|S. 144} |
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ckelheit der Regen und Wolcken Tag und
Nacht nicht wohl hat unterscheiden können; so
habe hier GOtt dem Noah zugesagt, daß es darzu
wieder kommen solle, daß die Erde wieder in
ihren vorigen Brauch kommen, die Verwüstung
der Sündfluth aufhören, und man wiederum das
Land besäen könne, daß die Zeiten in ihrer
Ordnung gehen, und gleichwie auf den Saamen
die Erndte, auf Sommer Winter, auf Hitze Kälte,
also auch auf Tag Nacht nach gebührlicher
Veränderung folgen.„ |
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Ob nun wohl die Nacht zur Ruhe, wie der
Tag
zur
Arbeit bestimmet ist; so sagt man doch im
Sprüchworte: Die Nacht bringt Rath, das ist, es
gehört
Zeit darzu, ein
Ding zu überlegen, oder
wie ein ander Sprüchwort sagt: Man soll ein Ding
beschlaffen, ehe man sich dazu entschließt. Die
Nacht ist Niemands Freund, will so viel
sagen,
daß man bey Nacht leicht zu
Schaden kommen
kan. Bey Nacht sind alle Katzen grau, heisset, im
Finstern sind alle
Weiber gleich schön. Aus Nacht
Tag und aus Tag Nacht machen, wird denen
Schuld gegeben, die bey Nacht ihrer Wollüste
pflegen, und den Tag mit schlaffen
zubringen. |
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Die alten Heyden haben bey gewissen Festen
in der Nacht die abscheulichsten Greuel
getrieben, und heut zu Tage werden von
Zauberern und andern
GOtt-vergessenen Leuten
die meisten Aberglauben an die Nacht gebunden.
Die Nacht wird vorgebildet, als ein nacketes Weib,
mit einem schwartzen Mantel, ein Krantz von
Mahn-Köpffen auf dem Haupt, weil sie eine Mutter
und Erhalterin des Schlaffs ist, in der Lincken eine
Fackel, in der Rechten eine dreyzinckige Gabel
haltend, wegen der Gefahr, so die Finsterniß mit
führet, und weil ohne Licht in derselben nichts kan
ausgerichtet werden. |
Ripa in Iconolog. |
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Oder als ein dickes Weib, mit Mahn-Köpffen
gecrönt, mit zwey schwartzen Flügeln auf dem
Rücken, bekleidet mit einem schwartzen Kleide,
mit Sternen bestreuet, vor welcher zwey lahme
Kinder liegen, deren eines weiß und den Schlaff,
das andere bräunlich und den Tod bedeuten
soll. |
Harsdörffer. |
Recht |
In denen
Rechten wird bißweilen auf eine
Nacht 24.
Stunden gerechnet, so daß alsdenn
auch zugleich der vorher verstrichene Tag
eingerechnet wird. Wie denn daher auch beyde
zusammen gemeiniglich als ein bürgerlicher Tag
(Dies civilis) geachtet werden. |
Berlich P. II. … |
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Sonst aber wird gemeiniglich, wie bey der
natürlichen Zeit-Rechnung eigentlich nur die Zeit
zwischen
Abend und Morgen, oder so bald es des
Abends finster und des Morgens wiederum lichte
wird, darunter verstanden. Und von dieser Zeit,
oder der Nacht in besonderm
Verstande ist also
zu mercken, daß zuförderst alle nächtliche,
zumahl verdächtige, Zusammenkünffte so wohl in
denen ältern als neuern
Gesetzen hoch und
theuer verboten sind. |
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Schon der alte und erste Römische
König
Romulus machte eine
Verordnung, daß
niemanden zu Nacht-Zeit in die Tempel zu gehen,
oder gar darinnen zu übernachten vergönnt seyn
solte. Und in denen so bekannten, als uralten
zwölff Römischen Gesetz-Taffeln ist unter andern
ausdrücklich verboten, in der gantzen
Stadt Rom
durchaus keine nächtlichen Zusammenkünff- |
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{Sp. 254} |
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te anzustellen. Ebenso ist auch in dem
Gesetze die Verfügung enthalten, daß alle
diejenigen, welche in der Stadt heimliche und
verdächtige Zusammenkünffte hielten, nach altem
Gebrauch und
Herkommen am
Leben bestrafft
werden solten. |
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Und der Spartanische König Agesilaus führte
nicht weniger zu Lacedämon das Gesetze ein,
daß einem jeden frey stehen solte, alle diejenigen,
welche sich sonderlich zu der Zeit des
Thebanischen Einfalls in irgend einer nächtlichen
Zusammenkunfft betreten liessen, ungestrafft und
ohne alle Umstände aus dem Wege zu
räumen. |
Aelianus Var. Hist.
… |
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Wie denn auch gleicher Gestalt der
Thebanische Gesetzgeber Diagondas alle
nächtliche Zusammenkünffte in denen Tempeln
unter dem Vorwande den
Göttern zu dienen,
untersagte. |
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Und an vielen
Orten ist noch heutiges Tages
das nächtliche Herumvagiren, Jauchzen,
Schwärmen, Entblössung der Degen und anderer
dergleichen Unfug ernstlich verboten, und werden
insgemein diejenigen, so sich darüber betreten
lassen, nicht allein von denen hierzu verordneten
Wächtern in Verhafft gebracht, sondern auch nach
Befinden der Umstände und der Grösse ihres
Verbrechens eine Zeitlang darinnen und über
dieses vor der Entledigung auch wohl noch mit
einer namhafften Geld-Straffe beleget. |
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Da fern sich aber einer oder der andere gar
gelüsten lässet, jemanden, wer der auch sey, und
sonderlich die zu
Bestraffung guter Hut und
Ordnung von der
Obrigkeit bestellten Nacht-Wächter, anzufallen und zu beschädigen; der
oder dieselben werden ebenfalls gantz ernstlich
mit Gefängniß- Geld- oder wohl gar Pranger- und
anderer höherer Straffe angesehen. Daher denn
auch sonderlich an denjenigen Orten, wo irgend
nicht die öffentliche Nacht-Laternen eingeführet
sind, so leicht niemanden weder für sich, ohne
bey sich habende Leuchte auszugehen, noch
auch sein
Gesinde dergestalt auszuschicken
vergönnt ist, damit aller Unfug, so sonsten zu der
Zeit leichtlich entstehen kan, desto mehr
vermieden werde. |
Besiehe hierbey die Fürstl.
Sächs. Gothaische Landes-Ordn. …Anderer
dergleichen Verordnungen nicht zu
gedencken. |
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Die
Ursache aber hiervon war keine andere,
als weil bekannter massen die finstere Nachtzeit
am bequemsten ist, sowohl allerhand gefährliche
Rathschläge zu schmieden, als auch desto
sicherer und ungestörter auszuführen. |
Besiehe hierbey
- Cyriac. Lentulus in Augusto de convertenda in
Monarchiam Republ. …
- Besold
in Synops. Polit. …
- Arnisäus Lib. I. Polit.
…
- Imhoff
in sing. Polit. …
- Bocer de Crim. laes. Majest. …
- Polydor.
- Ripa in Tr. de
Nocturn. temp. …
|
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Weil nun solcher
Gestalt alles dasjenige, was
bey finsterer Nacht-Zeit vorgehet, insgemein
ungemein schwerer, als was bey Tage
geschehen, zu erweisen stehet; so ist es
allerdings gantz
billig und recht, daß ein des
Nachts geschehenes Verbrechen schärffer und
nachdrücklicher, als wenn es bey hellem lichten
Tage vollbracht worden, bestrafft wird. |
Barbosa Lib. XII. … |
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Sonst aber gilt doch eine sonst an und vor
sich unsträffliche
Handlung, welche des |
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{Sp. 255|S. 145} |
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Nachts vollbracht wird, eben so gut, als ob
dieselbe gleich bey Tage geschehen, und hat mit
dieser insgemein einerley
Würckung. |
Barbosa l.c. … |
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Inzwischen giebt es doch gewisse
Handlungen, welche schlechterdings des Tages,
niemahls aber bey Nacht zu vollziehen erlaubet
ist. So darff z.E. ordentlicher Weise zur Nacht-Zeit
kein
Gerichte geheget werden. |
- Biccius in Aureis. …
- Berlich P. I. …
- Rittershusius in Novell. …
- Giphan. in Process. …
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Wie man denn auch zu Rom ehemahls in
diesem Stücke sich gantz genau nach der
Verordnung der XII. Taffeln gerichtet, daß man
nehmlich, so bald die Sonne untergegangen, das
Rath-Hauß und alle Gerichte geschlossen. |
Rupertus ad tit. de O.J.
… |
|
Desgleichen soll auch keine Lehns-Reichung
unter Lichts gesuchet, oder ein
Lehn gemuthet
werden. |
Antonius in Disp. feud.
… |
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Denen geschwornen Kayserlichen Notarien
ist ebenfalls nicht, ausser auf den Nothfall,
vergönnt, wenn es bereits finster geworden, und
man schon Lichter eingetragen hat, Testamente
oder andere
Instrumente zu verfertigen. |
Brinckmann de Notar. Posit.
… |
|
Oder sie müssen wenigstens doch drey
besondere Lichter anstecken lassen, um solcher
Gestalt die Personen und Zeugen desto besser
und genauer zu erkennen, und damit sich auch
um so viel weniger jemand von ihnen davon
schleichen, oder irgend sonst etwas verfängliches
und nachtheiliges vorfallen möge. |
- L. 1. §. 1. tria lumina.
ff.
de ventre inspic.
- gl. in c. consuluit. verb. odit
lucem. de offic. deleg.
|
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Widrigenfalls wird derselbe mit der sonst auf
den Falsch gesetzten
Straffe beleget. |
L. jubemur.
C.
de
testament. |
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So darff auch eine
Ehefrau ohne Vorbewust
und Bewilligung ihres
Mannes oder andere
erhebliche und gegründete Ursachen über Nacht
nicht aus dem
Hause bleiben; oder der Mann ist
widrigenfalls befugt, sie nicht wieder einzulassen
und von sich zu stossen. |
Rittershusius in Novell.
… |
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Und zwar, weil in denen
Rechten alles
dasjenige, was bey finsterer Nacht-Zeit
geschiehet, die Vermuthung wider sich hat, daß
es gantz heimlicher und gefährlicher Weise damit
zugegangen, und man sich also dergleichen bey
hellem lichtem Tage zu thun gescheuet, |
- L. in princ.
C.
de furt.
- §. furtum
Inst. de Obl. quae ex del.
- Baldus in l.
cum fratrem …
- Ang. in l. 1. …
- Felinus in c.
consuluit. …
- Cravetta Cons. …
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|
und also auch nur hieraus ein starcker
Verdacht eines Betrugs und vorgehabter
Schelmerey wider die dabey intereßirt gewesenen
Personen erwächset. |
- l. donation. §. 1. C.
de donat.
- Jason in l. clam possidere. …
- Cravetta in Cons. …
- Hippol. in l. 1. …
|
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Wie dann die Gesetze selbst von demjenigen,
welcher etwas des Nachts vornimmt, so er doch
weit siche- |
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{Sp. 256} |
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rer und ungehinderter bey Tage ausführen
können, niemals viel Guts vermuthend sind. |
- gl. in l. furem. ff. ad L.
Corn. de sicar.
- Dd. in l. more Romano ff. de feriis.
- Alex. in Cons. …
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Und ist nichts daran gelegen, ob es vor Tage,
oder des Morgens frühe, oder bey der Nacht
geschehen. Genug, daß es doch zu einer
ungewöhnlichen Zeit und Stunde geschehen. Da
zumal insgemein dasjenige, was bey frühem
Morgen (summo mane) oder bey der ersten
Morgen-Dämmerung, und ehe die Sonne noch
recht aufgegangen ist, geschiehet, in denen
Rechten niemals anders, als ob es gleich mitten in
der Nacht geschehen, geachtet, und daher auch
ausdrücklich unter die nächtlichen Verrichtungen
gezehlet wird. |
- Bartolus in l. Titius. …
- Alexander ff. de poen.
- Ang. in l. 1. C. de custod.
reor.
- P. von Castro in d. l. more …
- Felinus in c.
consuluit. …
- Besiehe auch Meichsner T. III. …
u.ff.
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Unterdessen aber ist es doch erlaubt, unter
Lichts |
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einen Vergleich zu treffen, |
- l. 20. C. de transact.
ibique gl.
- Giphan in Process.
…
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Zeugen abzuhören, |
Ruland de Commiss.
… |
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Testamente zu verfertigen, |
l. 22. §. 6. ff. de
testam. |
|
und überhaupt allerhand andere dergleichen
freywillige Handlungen (actus voluntarios) zu
verrichten. |
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Und sind solche alsdenn mit Bestand
Rechtens ebenso kräfftig und gültig, als ob sie
gleich bey Tage vollzogen worden, |
d. l. 20. C. de
transact. |
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Was hingegen die in denen Rechten so
genannten nothwendigen Handlungen (actus
necessarios) als z.E.
Gerichte zu hegen,
Urtheile
zu sprechen, u.d.g. anbetrifft; so müssen solche
schlechterdings bey Tage vollbracht werden; oder
sie sind nach Verordnung derer Rechte null und
nichtig. |
- Novell. 82.
- §. sedebunt. c.
consuluit. de offic. deleg.
|
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Im übrigen ist hierbey noch zu gedencken,
daß aber auch bey denen sonst zwar zur Nacht-Zeit vergönnten Handlungen so viel Lichter
angestecket werden müssen, als die
gegenwärtigen Personen und Zeugen zu
erkennen nöthig ist, welches aber im finstern, oder
doch in einem nicht gebührend erleuchteten
Gemache nicht geschehen kan. |
- l. 1. §. tria luminaria.
ff. de ventr. inspic.
- l. fin. …
|
|
Endlich ist noch zu gedencken, daß die Alten
die Nacht in 4 Nacht-Wachen getheilet, deren jede
ohngefähr 3
Stunden gewähret. Die alten
Deutschen haben ihre
Sachen nicht den Tägen,
sondern den Nächten nach gerechnet. Als über 14
Nächte soll man Schuld gelten. |
Schneidewin de V.O.
… |
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Wie denn solches die Engelländer noch thun,
welche nicht
sagen vierzehen Tage, sondern
vierzehen Nacht oder Fortnight, ingleichen
Sevennights, das ist sieben Nacht, oder eine
Woche. |
Zeiller in Itiner. German.
… |
|
Schlüßlich ist hierbey auch noch die
Redens-Art zu mercken:
Bey Nacht und Nebel einen
überfallen, welches eben so viel gesagt ist, als
jemanden bey finsterer Nacht-Zeit und
unversehens über den Hals kommen. |
Ein mehrers hiervon siehe
beym |
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{Sp. 257|S. 146} |
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- Sichard in l. 1. n. 4. C. qui test. fac.
poss. ...
- Besold
in Thes. Pract. h. v. et Contin. eod. ...
- Speidel
Contin. ....
- Wehner
in Obs. Pract. h.v.
- Rudinger Cont. III. ...
- Jac. Andr. Crusius in Tr. de Nocte et nocturn.
offic.
- Polyd.
- Ripa de nocturn. temp.
- Zaunschlieffer in Disp. de Jure Noctis.
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Siehe auch Wächter. |
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Theologie |
Ubrigens ist die Nacht ein Bild der Zeit des
Alten Testaments. Denn gleichwie |
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1) |
des Nachts keine Sonne
scheinet, weil sie von dem weisen Schöpfer zum
Licht des Tages gemacht, |
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1. B. Mose I. 14. |
|
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also zeigte die Sonne der
Gerechtigkeit zur Zeit Altes Testaments ihren
herrlichen Schein nicht, weil sie erst zur Zeit
Neues Testaments solte aufgehen und erscheinen
denen, die da sassen im Finsterniß und Schatten
des Todes, |
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Luc. I. 78. 79. |
|
2) |
Ob aber gleich des
Nachts das schöne und liebliche Sonnen-Licht am
Firmament des Himmels sich nicht zeiget, so
geben doch Mond und Sterne einiges Licht: Also
ob gleich zur Zeit Altes Testaments die Sonne der
Gerechtigkeit sich mit ihrem herrlichen Glantze
noch nicht zeigete, sondern unter dem Schatten-Werck desselben verborgen war; so gab doch
Moses und die Propheten einiges Licht, und
entdeckten den göttlichen Rath und
Willen von der
Seligkeit der Menschen, biß daß sie durch die
hertzliche Barmhertzigkeit GOttes besuchte der
Aufgang aus der Höhe. |
|
|
|
3) |
Des Nachts ists dennoch
dunckel und finster, obgleich einiger Monden- und
Sternenschein ist: Also bliebe es dennoch zur Zeit
Altes Testaments dunckel und finster, obgleich
Moses und die Propheten in ihren
Prophezeyungen einiges Licht gaben. |
|
|
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4) |
Des Nachts ist lauter
Furcht und Schrecken: Zur Zeit Altes Testaments
war lauter Furcht und Schrecken, wann Moses mit
dem Gesetz donnerte, und mit dem Fluch
desselben sich hören ließ. Es hatte das
Volck des
Herrn einen
knechtlichen
Geist empfangen, daß
es sich fürchten muste. |
|
Rom. VIII, 15. |
|
|
Es zitterte und bebete,
wenn es den Berg Sinai sahe rauchen, und hörete
aus den dicken Wolcken den Donner brüllen, und
die Posaune thönen, |
|
2 B. Mose XIX. 16. |
|
5) |
Die Dunckelheit und
Finsterniß nimmt ab, je näher es gegen den Tag
gehet: Also auch je näher die
angenehme Zeit des
Neuen Testaments herbey kam, je mehr Licht sich
in den Prophezeyungen der Knechte des HErrn
funde. |
|
|
|
6) |
Soll die Nacht gar
weichen, und der erwünschte Tag anbrechen, so
zeiget sich der Morgenstern, und die Morgenröthe
breitet sich aus über den Kreiß der
Erden: Also
auch da die Nacht des Alten Testaments solte
vergehen, und der liebliche Tag des Neuen
Testaments anbrechen, so muste Johannes der
Täufer, als ein schöner Morgenstern, sich zeigen,
und die Morgenröthe in der Wunder-Empfängniß
des Sohnes GOttes anbrechen. |
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|
|
Die Nacht ist auch ein Bild des Heydenthums. Denn gleichwie |
|
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a) |
wenn es Nacht ist,
Finsterniß und Dunckelheit sich überall äussert:
Also war es überall im Heydenthum finster:
Dunckelheit bedeckte die Völcker, |
|
Es. LX, 2. |
|
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Ephes. V, 18. |
|
|
Ihr
Verstand war
verfinstert, |
|
Ephes. IV, 8. |
|
|
daß sie
GOtt nicht, wie sie
solten, erkenneten, sondern aus Finsterniß und
Blindheit ihres Hertzens die
Ehre des
unvergänglichen Gottes verwandelten in ein Bild
gleich den |
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|
|
{Sp. 258} |
|
|
|
vergänglichen Menschen,
und der Vögel und der vierfüßigen und
kriechenden Thiere, |
|
Rom. I, 23. |
|
b) |
Bey der Nacht weichet
man leicht von dem richtigen Wege ab. Die
Heyden wichen ab von dem richtigen Wege, und
verwandelten die
Wahrheit in Lügen, |
|
Rom. I, 25. |
|
c) |
Bey der Nacht werden
mehr Sünden getrieben, als wie beym lichten
Tage. Also wurden auch in der Nacht des
Heydenthums mehr Sünden begangen, als da sie
GOtt beruffen von der Finsterniß zu seinem
wunderbaren Licht, |
|
1 Pet. I, 9. |
|
|
Brachten sie die
vergangene Zeit des
Lebens zu nach
Heydnischem
Willen, und wandelten in
Unzucht,
Lüsten, Trunckenheit, Fresserey, Saufferey und
gräulichen Abgöttereyen; so liefen sie nach ihrer
Bekehrung nicht mehr in das unartige Leben, |
|
1 Petr. IV. 3, 4. |
|
d) |
Wer des Nachts wandelt,
fällt leicht in eine Grube, und kommt um
Leib und
Leben. Die Heyden sind bey ihrer Finsterniß
gewandelt, aber in die Grube des ewigen
Verderbens, das ist, in den Abgrund der Höllen
verfallen, da in der äussersten Finsterniß Heulen
und Zähnklappen ist. |
|
|
|
Die Nacht ist ferner ein Bild des Creutzes.
Denn gleichwie |
|
|
α) |
wenn es Nacht ist, uns
Dunckelheit und Finsterniß umgiebet, und
Entsetzen ankommt: Also wann wir in Creutz und
Trübsal stecken, so ists überall finster um uns,
daß wir uns in unserm Jammer und Elend
fürchten
und entsetzen. |
|
|
|
β) |
Wenn das liebliche
Tages-Licht gewichen, und die dunckele Nacht
eingebrochen, so lässets überall betrübt: Also
wann das Licht der Freude gewichen, und die
finstere Nacht des Creutzes eingebrochen, so
lässets nichts minder bey uns sehr betrübt. Da
wird unsere
Seele betrübt und unruhig in uns, daß
wir für Wehmuth und Jammer unsers Hertzens
ächzen, seuffzen, weinen und heulen. |
|
|
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γ) |
Wenns Nacht ist, wird der
Mensch alleine gelassen, Freunde, welche bey
ihm gewesen, begeben sich von ihm heim zu
ihren Wohnungen: Also auch, wenn die Nacht des
Creutzes und der Trübsal angebrochen, da
weichen die Freunde, daß ein David klagen muß:
Meine Lieben und Freunde stehen gegen mir und
scheuen meine Plage, und meine Nächsten treten
ferne, |
|
Ps. XXXVIII, 12. |
|
δ) |
Wenns Nacht ist, muß
man offt lange ruffen, biß jemand höret, und
kommt, zu thun, was man wünschet und begehret:
Also auch, wann wir in der Nacht des Creutzes
und der Trübsal sitzen, müssen wir offt lange zu
GOtt ruffen, ehe er erhöret und hilfft. David hats
in Creutz und Drangsal
erfahren, weswegen er
geseuffzet: HErr, wie lange wilt du mein so gar
vergessen? Wie lange verbirgest du dein Antlitz
für mir? |
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Ps. XIII. 2. |
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Und der Prophet Habacuc
hat Cap. I, v. 2 geklaget: Wie lange soll ich
schreyen, und du wilt nicht hören? Wie lange soll
ich ruffen über Frevel, und du wilt nicht
helffen? |
|
|
|
ε) |
Bey langen Nächten
seuffzet man nach dem erfreulichen Anbruch des
lieblichen Tages, und nach dem lieblichen
Sonnenschein: Also auch, wenn die Nacht der
Trübsal und des Creutzes anhält, seuffzet der
Mensch nach dem erfreulichen Anbruch des
Tages göttlicher Hülffe, Errettung und Erquickung.
Da ruffet man: Hüter ist die Nacht schier in? Hüter
ist die Nacht schier hin? |
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Es. XXI, 11. |
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daß doch der HErr wolte mich erhören, und mir sein
Gnaden- |
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{Sp. 259|S. 147} |
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Antlitz wieder leuchten
lassen. |
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ζ) |
Auf die Nacht folget auch
endlich der liebliche Tag, da die Sonne wieder
scheinet: Also folget auch endlich auf die dunckele
und betrübte Nacht des Creutzes und Jammers
der erwünschte Tag der Hülffe und Freude, da
GOtt denen betrübten Creutz-Trägern die liebliche
Sonne seiner Gnade und Erquickung wiederum
lässet scheinen, und sie nach dem Heulen und
Weinen überschüttet mit Freuden. |
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Weiter wird durch die Nacht in
heiliger Schrifft
angedeutet Unwissenheit und Bosheit. Als Rom.
XIII, 12, Die Nacht ist vergangen, der Tag aber
herbey kommen. Glaßius in Not. exeget. ad h.l.
und Balduin Comment. h.l. verstehen dieses von
der Zeit Altes Testaments, welche in Betrachtung
des Neuen Testaments nur Nacht gewesen, diese
aber ein heller Tag sey. Andere meynen, es werde
durch die Nacht das gegenwärtige Leben, durch
den Tag aber das zukünfftige ewige verstanden,
als welches uns immer näher heranrücke. |
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Am besten aber ist es, daß diese
Worte von
dem
Zustande der Römer vor und nach ihrer
Bekehrung angenommen werden. Die heydnische
Blindheit war nichts anders als eine Düsterheit
und Finsterniß; durch die Bekehrung aber waren
sie zu dem hellen Lichte des Evangelii gebracht
worden, und hiessen nun Kinder des Tages oder
des Lichts. Und 1 Thess. V, 5 spricht Paulus: Wir
sind nicht von der Nacht, das ist, wir sind nicht
zugethan der heydnischen Bosheit. |
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So nennet auch Christus eine Nacht die Zeit
seines Leidens. |
Joh. IX. 4. |
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Denn wie die Nacht nicht ohngefehr einbricht,
sondern sie hat ihre
gewisse Zeit: So hat Christus
gelitten zu der bestimmten Zeit, |
Dan. IX. |
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und hat ihm vor dieser Zeit niemand schaden
können, |
Joh. VIII. |
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Des Nachts wirds finster; So wards finster um
den HErrn zur Zeit seines Leidens, denn die
Sonne verlohr ihren Schein, |
Matth. XXVII |
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und das Licht seiner Augen blieb nicht bey
ihm, sondern muste im
Tode entschlaffen, |
Ps. XIII, XXXVIII. |
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Des Nachts überfällt den Menschen
Furcht
und Schrecken: JEsus fieng an bey seinem
Leiden zu trauren, zu zittern und zu zagen, denn
Angst hatte ihn troffen, und war Furcht des Todes
auf ihn gefallen, |
Matth. XXVI. |
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Des Nachts macht sich das Wild aus seinen
Hölen, so pflegen auch Diebe und Mörder auf ihre
bösen Stückgen auszugehen: So ließ sich zur Zeit
des Leidens Christi das gantze höllische Heer,
und die Rotte der
Bösen spühren, und machte
sich um den HErrn her, daß sie ihn tödteten und
erwürgeten, |
Ps. XXII. |
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Des Nachts schlaffen die Leute gantz sicher:
So fand sich bey den Jüngern grosse Sicherheit,
da JEsus sein Leiden antrat, so gar, daß sie auch
seiner nicht achteten, sondern schlieffen immer
vor sich weg. Abraham überfiel des Nachts die
Könige, die seinen Vetter, den
Loth, gefangen
weggeführet hatten, |
1 B. Mose XIV, |
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So hat Christus zur Zeit seines Leidens die
höllischen
Fürstenthümer angegriffen und
geschlagen, sie Schau getragen, und die
Gefangenen aus ihrer
Gewalt erlediget, |
- Coloss. II,
- Luc. XI,
- Es. XLIX,
- Ps. LXIX,
- Joh. VIII.
- Botsacci Prompt.
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Wird aber die Nacht in eigentlichem
Verstande angenommen, so sind besonders drey
Nächte sehr merckwürdig, nemlich im Alten
Testament die Nacht, in welcher GOtt |
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{Sp. 260} |
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durch den Würg-Engel die erste Geburt in
Egypten schlug, und die Kinder Israel mit starcker
Hand ausgeführet, |
2 B. Mose XII, 29.
u.ff. |
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Im Neuen Testament aber die Nacht der
Geburt JEsu, |
Luc. II, |
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und die Nacht, in welcher Christus verrathen,
und sein Leiden anfieng, |
Matth. XXVI. |
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Will man übrigens wissen, wie die Nacht GOtt
zu Ehren anzulegen sey? so kan es auf folgende
Art geschehen: Nemlich: wenn man zur Nacht-Zeit
wachet oder erwachet, so erhebe man sein Hertz
zu GOtt, man
rede mit GOtt und von GOtt. |
- Es. XXVI, 9,
- Ps. LXIII,
7, XXII, 3, XLII, 9. XCII, 2, 3.
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Uberdem muß man bey Nacht mit seinem
Hertzen reden, der
Geist muß
forschen, |
Ps. LXXVII, 7, |
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Jetzt kan die Betrachtung fallen auf die Nacht
des Alten Testaments, in welchem nur war der
Schatten der himmlischen Güter, |
Ebr. VIII, 5. Cap. X,
1. |
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Dabey mag man sich erfreuen über die
Glückseligkeit im Neuen Testament, in welchem
das helle Licht von der Klarheit Christi 2 Cor. IV, 4
aufgegangen ist. |
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Jetzt mag die Betrachtung gerichtet werden
auf die Nacht der Sünden und Unwissenheit,
darinnen wir im finstern Heydenthum gelegen.
Dabey mag man GOtt preisen, der uns beruffen
hat von der Finsterniß zu seinem wunderbaren
Licht, |
2 Pet. II, 9. |
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Aber muß auch bey sich gelten lassen den
nachdrücklichen Zuruff des Geistes durch Paulum:
Die Nacht ist vergangen, der Tag aber herbey
kommen. So lasset uns ablegen die
Wercke der
Finsterniß, und anlegen die Waffen des Lichts.
Lasset uns erbarlich wandeln, als am Tage,
etc. |
Rom. XIII, 12, 13. |
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Wiederum mögen die Nacht-Gedancken sich
vorstellen die Nacht des Unglücks oder der
Trübsal, die manchen von unsern Mit-Brüdern
betrifft. Dabey mag man eine Fürbitte für ihn vor
dem Thron Gottes einlegen, daß er ihn bey
getrostem Muth erhalte. Man kan aber in seiner
Betrachtung noch weiter gehen, und zwar zu der
Nacht des
Todes, und sich dabey erinnern, wie
gar leichte man aus einer Nacht in die andere, und
in das Land der Finsterniß und des Dunckels Hiob
X, 21. wandern könne, und dahero Gelegenheit
nehmen zu seuffzen: Soll diese Nacht die letzte
seyn in diesem etc. |
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Vor allen
Dingen mag man bedencken die
lange Nacht der Verdammniß, und solche bey
seiner Nacht-Andacht also zu Hertzen nehmen,
daß man rechtschaffene Busse thut, und in den
Wunden JEsu Schutz darwider suchet, darneben
GOtt bittet, daß er einem zur seligen Ewigkeit
verhelffen möge, da keine Nacht seyn wird, und
seine
Knechte nicht bedürfen einer Leuchten, oder
des Lichts der Sonnen, denn GOtt der HErr wird
sie erleuchten, und sie werden
regieren von
Ewigkeit zu Ewigkeit, |
Offenb. XXII, 5. |
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Ist denn also die Nacht vorüber, so muß das
Ende mit GOttes Lobe gemachet werden, dafür,
daß er einen beym
Leben erhalten; dafür, daß die
Nacht-Gesichte im Traum Es. XXIX, 7. ihn nicht
erschrecket; dafür, daß die Herren der
Welt, die in
der Finsterniß dieser Welt herrschen, die bösen
Geister unter dem Himmel Ephes. VI, 12 keine
Macht an ihm gefunden. |
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Und was dergleichen Wohlthaten mehr
sind. |
Prüßings Reden zur
Besserung, I Th. … |
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Sonst ist noch zu gedencken, daß bey denen
Juden gewisse Nächte mit grosser Freu- |
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{Sp. 261|S. 148} |
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de zugebracht wurden, als da war die Oster-
Nacht, siehe Oster-Nacht. |
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