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Zedler: Nacht HIS-Data
5028-23-251-4
Titel: Nacht
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 23 Sp. 251
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 23 S. 143-148
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Stichworte Text Quellenangaben
  Nacht, Lateinisch Nox, Frantzösisch Nuit, wird diejenige Zeit genennet, worinnen sich die Sonne unter unserm Horizont aufhält. Sie wird in sieben Abschnitte getheilet, deren  
 
1) der Abend, Vesper, heißt, so lange die Sonne im Niedergange begriffen, und noch etwas zu sehen ist;
2) Die Dämmerung, Crepusculum, so lange noch die Sonnen-Strahlen die Lufft einiger massen erleuchten;
3) Nachtstille, Conticinium, oder die Zeit des ersten Schlafes, da alles stille wird;
4) Die Mitternacht, Intempestum, wenn die Sonne im höchsten Grade des untern Himmels, Meridiano inferiori, stehet;
5) Das Hahnen-Geschrey, Gallicianum, wenn Menschen und Vieh wiederum rege werden;
6) Die Morgen-Dämmerung, Dilucium, der Morgen, wenn es beginnet helle zu werden; und
7) die Morgenröthe, Aurora, so lange biß die Sonne in die Höhe kommt.
 
  Die Nacht, mit dem Tage zusammen genommen, macht einen natürlichen Tag, das ist 24. Stunden, aus. Wenn man demnach aus dem gegebenen Orte der Sonne in der Ecliptick die Länge des Tages nach Astronomischen Regeln gefunden, und diese gefundene Länge von 24 abziehet, so bleibet die Nacht-Länge übrig. Siehe Länge.  
  Diese Länge der Nacht ist das gantze Jahr hindurch veränderlich. Vom Anfange des Jahres an, bis die Sonne in den Äquator tritt, nimmt selbige täglich ab, so daß da um die Mitte des Jenners die Nacht ohngefehr 15 Stunden und 18 Minuten lang gewesen, selbige im Hornung nur noch 14 Stunden und 4 Minuten lang ist. Wann aber die Sonne in den Äquator tritt, sind Tag und Nacht gleich an allen Orten, wo sie in 24 Stunden abwechseln, welches auch gerade unter dem Äquator das gantze Jahr hindurch ist. Nachdem aber dieselbe über den Äquator herauf tritt, machet sie von Tagen zu Tagen längere Tage und kürtzere Nächte, nach der Maße, wie sie sich dem Zeichen des Krebses nähert; so daß wir in unsern Nordischen Ländern um die Mitte des Aprils nur noch 10 Stunden 50 Minuten, im May-Monat aber nur 9 Stunden 9 Minuten, im Junio aber, wenn die Sonne das Zeichen des Krebses würcklich erreichet, die kürtzeste Nacht von ohngefehr 7 Stunden und 30 Minuten haben.  
  So dann werden wiederum die Nächte täglich länger und die Tage kürtzer, je weiter die Sonne von dem Zeichen des Krebses nach dem Äquator wieder zurück gehet, wie denn im Julius die Nacht 8 Stunden 15 Minuten, im August aber auf 9 Stunden 50 Minuten zunimmt, und endlich im September, da wir das andere mahl Tag und Nacht gleich haben, wiederum die Länge von 12 Stunden gewinnet.  
  Nach-  
  {Sp. 252}  
  dem nun die Sonne wiederum unter den Äquator hinunter getreten ist, machet sie im October schon wiederum eine Nacht von 13 Stunden 30 Minuten; im November aber vergrössert sich die Nachts-Länge biß auf 15 Stunden und 2 Minuten, biß endlich die Sonne im December in das Zeichen des Steinbocks tritt und die längste Nacht von 16 Stunden und 28 Minuten machet.  
  Dieses auf einander folgende Zunehmen und Abnehmen der Tage und Nächte aber ist in den Südlichen Ländern just umgekehret, so daß, wenn in den unsrigen die Nächte zunehmen, sie hingegen in den ihrigen abnehmen, und also wenn wir die längste Nacht und den kürtzesten Tag haben, sie hingegen die kürtzeste haben, und so umgekehret.  
  Je weiter nun ein Land nach einem von den beyden Polen zu lieget, desto länger sind allda die längsten, und desto kürtzer die kürtzesten Nächte, so daß unter denen Polar-Circkeln die längste Nacht von 24. Stunden ist, und gegen die Polen zu, immer zunimmt, biß unter den Polen selbst, allwo sie ein halbes Jahr nach einander währet; obwol, wenn man die Abend-Dämmerung, so bis auf 54 Tage nach der Sonnen gäntzlichem Untergang währet, ingleichen die Morgen- Dämmerung, so vor völligem Aufgang der Sonnen, gleichfalls bis auf 54 Tage eher anbricht, dazu gerechnet werden, die eigentliche Nacht in den Gegenden der Pole nicht viel über 2 Monate lang ist.  
  In dieser Welt ist Ereb, die mit Abend, nach unserer Art zu reden, anfahende Nacht eher gewesen, als der Tag, sintemahl es heisset: Es sey aus Abend und Morgen ein Tag, eine Zeit von abwechselnder Finsterniß und Licht worden, 1. B. Mos. II, 15.
  dda also die Nacht dem Tage vorstehet; wie denn auch Thales mit Mose übereinstimmig gesaget: es sey Nacht gewesen, ehe und bevor ein Tag geworden; und hat es auch bey andern Völckern die Gewohnheit mitgebracht, in Zehlung der Zeit die Nacht dem Tage vorzusetzen. Bes.
  • Christ. Tychonii Commentation de noctis prae die praerogativa etc. (Coppenhagen 1722. in 8)
  • Clericus in Genes. I, 5.
  Aus der Hebräer Ereb und der Mosaischen Erzehlung, daß aus Ereb und Boker ein Tag geworden, und hernach alles weiter in der Schöpffung zum Stande und Vorschein kommen sey, ist wohl der Heyden Erebus und Nox, der GOtt und Göttin der Finsterniß, samt der übrigen Fabel entsprungen. Bes. Hederich im mythologischen Lexicon, voce: Erebus und Nox.
  Es ist aber die Nacht von dem allerweisesten Schöpffer denen Menschen so wohl als Thieren zum Nutzen und Vergnügen erschaffen, damit sie in solcher ihre durch die Tages-Last und Hitze abgematteten Glieder wiederum vermittelst der süssen Ruhe im Schlaff erquicken, und sich auf die folgende Tages-Arbeit stärcken können.  
  Und es hat GOtt der HErr verheissen, daß die Nacht sammt dem Tage nicht soll aufhören, so lange die Erde stehen wird, 1 B. Mose VIII, 22.
  über welche Worte Luther Tom IX, Altenb. … schreibet,  
  „Die göttliche Verheissung gehe eigentlich dahin, daß, weil zur Zeit der Sündfluth eine Zerrüttung und Unordnung gewesen, daß weder Saamen- noch Erndte-Zeit, weder Sommer noch Winter war, und man in solcher Dun-  
  {Sp. 253|S. 144}  
  ckelheit der Regen und Wolcken Tag und Nacht nicht wohl hat unterscheiden können; so habe hier GOtt dem Noah zugesagt, daß es darzu wieder kommen solle, daß die Erde wieder in ihren vorigen Brauch kommen, die Verwüstung der Sündfluth aufhören, und man wiederum das Land besäen könne, daß die Zeiten in ihrer Ordnung gehen, und gleichwie auf den Saamen die Erndte, auf Sommer Winter, auf Hitze Kälte, also auch auf Tag Nacht nach gebührlicher Veränderung folgen.„  
  Ob nun wohl die Nacht zur Ruhe, wie der Tag zur Arbeit bestimmet ist; so sagt man doch im Sprüchworte: Die Nacht bringt Rath, das ist, es gehört Zeit darzu, ein Ding zu überlegen, oder wie ein ander Sprüchwort sagt: Man soll ein Ding beschlaffen, ehe man sich dazu entschließt. Die Nacht ist Niemands Freund, will so viel sagen, daß man bey Nacht leicht zu Schaden kommen kan. Bey Nacht sind alle Katzen grau, heisset, im Finstern sind alle Weiber gleich schön. Aus Nacht Tag und aus Tag Nacht machen, wird denen Schuld gegeben, die bey Nacht ihrer Wollüste pflegen, und den Tag mit schlaffen zubringen.  
  Die alten Heyden haben bey gewissen Festen in der Nacht die abscheulichsten Greuel getrieben, und heut zu Tage werden von Zauberern und andern GOtt-vergessenen Leuten die meisten Aberglauben an die Nacht gebunden. Die Nacht wird vorgebildet, als ein nacketes Weib, mit einem schwartzen Mantel, ein Krantz von Mahn-Köpffen auf dem Haupt, weil sie eine Mutter und Erhalterin des Schlaffs ist, in der Lincken eine Fackel, in der Rechten eine dreyzinckige Gabel haltend, wegen der Gefahr, so die Finsterniß mit führet, und weil ohne Licht in derselben nichts kan ausgerichtet werden. Ripa in Iconolog.
  Oder als ein dickes Weib, mit Mahn-Köpffen gecrönt, mit zwey schwartzen Flügeln auf dem Rücken, bekleidet mit einem schwartzen Kleide, mit Sternen bestreuet, vor welcher zwey lahme Kinder liegen, deren eines weiß und den Schlaff, das andere bräunlich und den Tod bedeuten soll. Harsdörffer.
Recht In denen Rechten wird bißweilen auf eine Nacht 24. Stunden gerechnet, so daß alsdenn auch zugleich der vorher verstrichene Tag eingerechnet wird. Wie denn daher auch beyde zusammen gemeiniglich als ein bürgerlicher Tag (Dies civilis) geachtet werden. Berlich P. II. …
  Sonst aber wird gemeiniglich, wie bey der natürlichen Zeit-Rechnung eigentlich nur die Zeit zwischen Abend und Morgen, oder so bald es des Abends finster und des Morgens wiederum lichte wird, darunter verstanden. Und von dieser Zeit, oder der Nacht in besonderm Verstande ist also zu mercken, daß zuförderst alle nächtliche, zumahl verdächtige, Zusammenkünffte so wohl in denen ältern als neuern Gesetzen hoch und theuer verboten sind.  
  Schon der alte und erste Römische König Romulus machte eine Verordnung, daß niemanden zu Nacht-Zeit in die Tempel zu gehen, oder gar darinnen zu übernachten vergönnt seyn solte. Und in denen so bekannten, als uralten zwölff Römischen Gesetz-Taffeln ist unter andern ausdrücklich verboten, in der gantzen Stadt Rom durchaus keine nächtlichen Zusammenkünff-  
  {Sp. 254}  
  te anzustellen. Ebenso ist auch in dem Gesetze die Verfügung enthalten, daß alle diejenigen, welche in der Stadt heimliche und verdächtige Zusammenkünffte hielten, nach altem Gebrauch und Herkommen am Leben bestrafft werden solten.  
  Und der Spartanische König Agesilaus führte nicht weniger zu Lacedämon das Gesetze ein, daß einem jeden frey stehen solte, alle diejenigen, welche sich sonderlich zu der Zeit des Thebanischen Einfalls in irgend einer nächtlichen Zusammenkunfft betreten liessen, ungestrafft und ohne alle Umstände aus dem Wege zu räumen. Aelianus Var. Hist.
  Wie denn auch gleicher Gestalt der Thebanische Gesetzgeber Diagondas alle nächtliche Zusammenkünffte in denen Tempeln unter dem Vorwande den Göttern zu dienen, untersagte.  
  Und an vielen Orten ist noch heutiges Tages das nächtliche Herumvagiren, Jauchzen, Schwärmen, Entblössung der Degen und anderer dergleichen Unfug ernstlich verboten, und werden insgemein diejenigen, so sich darüber betreten lassen, nicht allein von denen hierzu verordneten Wächtern in Verhafft gebracht, sondern auch nach Befinden der Umstände und der Grösse ihres Verbrechens eine Zeitlang darinnen und über dieses vor der Entledigung auch wohl noch mit einer namhafften Geld-Straffe beleget.  
  Da fern sich aber einer oder der andere gar gelüsten lässet, jemanden, wer der auch sey, und sonderlich die zu Bestraffung guter Hut und Ordnung von der Obrigkeit bestellten Nacht-Wächter, anzufallen und zu beschädigen; der oder dieselben werden ebenfalls gantz ernstlich mit Gefängniß- Geld- oder wohl gar Pranger- und anderer höherer Straffe angesehen. Daher denn auch sonderlich an denjenigen Orten, wo irgend nicht die öffentliche Nacht-Laternen eingeführet sind, so leicht niemanden weder für sich, ohne bey sich habende Leuchte auszugehen, noch auch sein Gesinde dergestalt auszuschicken vergönnt ist, damit aller Unfug, so sonsten zu der Zeit leichtlich entstehen kan, desto mehr vermieden werde. Besiehe hierbey die Fürstl. Sächs. Gothaische Landes-Ordn. …Anderer dergleichen Verordnungen nicht zu gedencken.
  Die Ursache aber hiervon war keine andere, als weil bekannter massen die finstere Nachtzeit am bequemsten ist, sowohl allerhand gefährliche Rathschläge zu schmieden, als auch desto sicherer und ungestörter auszuführen. Besiehe hierbey
  • Cyriac. Lentulus in Augusto de convertenda in Monarchiam Republ. …
  • Besold in Synops. Polit. …
  • Arnisäus Lib. I. Polit. …
  • Imhoff in sing. Polit. …
  • Bocer de Crim. laes. Majest.
  • Polydor.
  • Ripa in Tr. de Nocturn. temp.
  Weil nun solcher Gestalt alles dasjenige, was bey finsterer Nacht-Zeit vorgehet, insgemein ungemein schwerer, als was bey Tage geschehen, zu erweisen stehet; so ist es allerdings gantz billig und recht, daß ein des Nachts geschehenes Verbrechen schärffer und nachdrücklicher, als wenn es bey hellem lichten Tage vollbracht worden, bestrafft wird. Barbosa Lib. XII.
  Sonst aber gilt doch eine sonst an und vor sich unsträffliche Handlung, welche des  
  {Sp. 255|S. 145}  
  Nachts vollbracht wird, eben so gut, als ob dieselbe gleich bey Tage geschehen, und hat mit dieser insgemein einerley Würckung. Barbosa l.c. …
  Inzwischen giebt es doch gewisse Handlungen, welche schlechterdings des Tages, niemahls aber bey Nacht zu vollziehen erlaubet ist. So darff z.E. ordentlicher Weise zur Nacht-Zeit kein Gerichte geheget werden.
  • Biccius in Aureis. …
  • Berlich P. I. …
  • Rittershusius in Novell.
  • Giphan. in Process.
  Wie man denn auch zu Rom ehemahls in diesem Stücke sich gantz genau nach der Verordnung der XII. Taffeln gerichtet, daß man nehmlich, so bald die Sonne untergegangen, das Rath-Hauß und alle Gerichte geschlossen. Rupertus ad tit. de O.J.
  Desgleichen soll auch keine Lehns-Reichung unter Lichts gesuchet, oder ein Lehn gemuthet werden. Antonius in Disp. feud.
  Denen geschwornen Kayserlichen Notarien ist ebenfalls nicht, ausser auf den Nothfall, vergönnt, wenn es bereits finster geworden, und man schon Lichter eingetragen hat, Testamente oder andere Instrumente zu verfertigen. Brinckmann de Notar. Posit.
  Oder sie müssen wenigstens doch drey besondere Lichter anstecken lassen, um solcher Gestalt die Personen und Zeugen desto besser und genauer zu erkennen, und damit sich auch um so viel weniger jemand von ihnen davon schleichen, oder irgend sonst etwas verfängliches und nachtheiliges vorfallen möge.
  • L. 1. §. 1. tria lumina. ff. de ventre inspic.
  • gl. in c. consuluit. verb. odit lucem. de offic. deleg.
  Widrigenfalls wird derselbe mit der sonst auf den Falsch gesetzten Straffe beleget. L. jubemur. C. de testament.
  So darff auch eine Ehefrau ohne Vorbewust und Bewilligung ihres Mannes oder andere erhebliche und gegründete Ursachen über Nacht nicht aus dem Hause bleiben; oder der Mann ist widrigenfalls befugt, sie nicht wieder einzulassen und von sich zu stossen. Rittershusius in Novell.
  Und zwar, weil in denen Rechten alles dasjenige, was bey finsterer Nacht-Zeit geschiehet, die Vermuthung wider sich hat, daß es gantz heimlicher und gefährlicher Weise damit zugegangen, und man sich also dergleichen bey hellem lichtem Tage zu thun gescheuet,
  • L. in princ. C. de furt.
  • §. furtum Inst. de Obl. quae ex del.
  • Baldus in l. cum fratrem
  • Ang. in l. 1. …
  • Felinus in c. consuluit. …
  • Cravetta Cons. …
  und also auch nur hieraus ein starcker Verdacht eines Betrugs und vorgehabter Schelmerey wider die dabey intereßirt gewesenen Personen erwächset.
  • l. donation. §. 1. C. de donat.
  • Jason in l. clam possidere.
  • Cravetta in Cons. …
  • Hippol. in l. 1. …
  Wie dann die Gesetze selbst von demjenigen, welcher etwas des Nachts vornimmt, so er doch weit siche-  
  {Sp. 256}  
  rer und ungehinderter bey Tage ausführen können, niemals viel Guts vermuthend sind.
  • gl. in l. furem. ff. ad L. Corn. de sicar.
  • Dd. in l. more Romano ff. de feriis.
  • Alex. in Cons.
  Und ist nichts daran gelegen, ob es vor Tage, oder des Morgens frühe, oder bey der Nacht geschehen. Genug, daß es doch zu einer ungewöhnlichen Zeit und Stunde geschehen. Da zumal insgemein dasjenige, was bey frühem Morgen (summo mane) oder bey der ersten Morgen-Dämmerung, und ehe die Sonne noch recht aufgegangen ist, geschiehet, in denen Rechten niemals anders, als ob es gleich mitten in der Nacht geschehen, geachtet, und daher auch ausdrücklich unter die nächtlichen Verrichtungen gezehlet wird.
  • Bartolus in l. Titius. …
  • Alexander ff. de poen.
  • Ang. in l. 1. C. de custod. reor.
  • P. von Castro in d. l. more
  • Felinus in c. consuluit. …
  • Besiehe auch Meichsner T. III. … u.ff.
  Unterdessen aber ist es doch erlaubt, unter Lichts  
  einen Vergleich zu treffen,
  • l. 20. C. de transact. ibique gl.
  • Giphan in Process. …
  Zeugen abzuhören, Ruland de Commiss.
  Testamente zu verfertigen, l. 22. §. 6. ff. de testam.
  und überhaupt allerhand andere dergleichen freywillige Handlungen (actus voluntarios) zu verrichten.  
  Und sind solche alsdenn mit Bestand Rechtens ebenso kräfftig und gültig, als ob sie gleich bey Tage vollzogen worden, d. l. 20. C. de transact.
  Was hingegen die in denen Rechten so genannten nothwendigen Handlungen (actus necessarios) als z.E. Gerichte zu hegen, Urtheile zu sprechen, u.d.g. anbetrifft; so müssen solche schlechterdings bey Tage vollbracht werden; oder sie sind nach Verordnung derer Rechte null und nichtig.
  • Novell. 82.
  • §. sedebunt. c. consuluit. de offic. deleg.
  Im übrigen ist hierbey noch zu gedencken, daß aber auch bey denen sonst zwar zur Nacht-Zeit vergönnten Handlungen so viel Lichter angestecket werden müssen, als die gegenwärtigen Personen und Zeugen zu erkennen nöthig ist, welches aber im finstern, oder doch in einem nicht gebührend erleuchteten Gemache nicht geschehen kan.
  • l. 1. §. tria luminaria. ff. de ventr. inspic.
  • l. fin.
  Endlich ist noch zu gedencken, daß die Alten die Nacht in 4 Nacht-Wachen getheilet, deren jede ohngefähr 3 Stunden gewähret. Die alten Deutschen haben ihre Sachen nicht den Tägen, sondern den Nächten nach gerechnet. Als über 14 Nächte soll man Schuld gelten. Schneidewin de V.O.
  Wie denn solches die Engelländer noch thun, welche nicht sagen vierzehen Tage, sondern vierzehen Nacht oder Fortnight, ingleichen Sevennights, das ist sieben Nacht, oder eine Woche. Zeiller in Itiner. German.
  Schlüßlich ist hierbey auch noch die Redens-Art zu mercken: Bey Nacht und Nebel einen überfallen, welches eben so viel gesagt ist, als jemanden bey finsterer Nacht-Zeit und unversehens über den Hals kommen. Ein mehrers hiervon siehe beym  
  {Sp. 257|S. 146}  
   
  • Sichard in l. 1. n. 4. C. qui test. fac. poss. ...
  • Besold in Thes. Pract. h. v. et Contin. eod. ...
  • Speidel Contin. ....
  • Wehner in Obs. Pract. h.v.
  • Rudinger Cont. III. ...
  • Jac. Andr. Crusius in Tr. de Nocte et nocturn. offic.
  • Polyd.
  • Ripa de nocturn. temp.
  • Zaunschlieffer in Disp. de Jure Noctis.
  Siehe auch Wächter.  
Theologie Ubrigens ist die Nacht ein Bild der Zeit des Alten Testaments. Denn gleichwie  
 
1) des Nachts keine Sonne scheinet, weil sie von dem weisen Schöpfer zum Licht des Tages gemacht,
1. B. Mose I. 14.
 
also zeigte die Sonne der Gerechtigkeit zur Zeit Altes Testaments ihren herrlichen Schein nicht, weil sie erst zur Zeit Neues Testaments solte aufgehen und erscheinen denen, die da sassen im Finsterniß und Schatten des Todes,
Luc. I. 78. 79.
 
2) Ob aber gleich des Nachts das schöne und liebliche Sonnen-Licht am Firmament des Himmels sich nicht zeiget, so geben doch Mond und Sterne einiges Licht: Also ob gleich zur Zeit Altes Testaments die Sonne der Gerechtigkeit sich mit ihrem herrlichen Glantze noch nicht zeigete, sondern unter dem Schatten-Werck desselben verborgen war; so gab doch Moses und die Propheten einiges Licht, und entdeckten den göttlichen Rath und Willen von der Seligkeit der Menschen, biß daß sie durch die hertzliche Barmhertzigkeit GOttes besuchte der Aufgang aus der Höhe.
 
 
3) Des Nachts ists dennoch dunckel und finster, obgleich einiger Monden- und Sternenschein ist: Also bliebe es dennoch zur Zeit Altes Testaments dunckel und finster, obgleich Moses und die Propheten in ihren Prophezeyungen einiges Licht gaben.
 
 
4) Des Nachts ist lauter Furcht und Schrecken: Zur Zeit Altes Testaments war lauter Furcht und Schrecken, wann Moses mit dem Gesetz donnerte, und mit dem Fluch desselben sich hören ließ. Es hatte das Volck des Herrn einen knechtlichen Geist empfangen, daß es sich fürchten muste.
Rom. VIII, 15.
 
Es zitterte und bebete, wenn es den Berg Sinai sahe rauchen, und hörete aus den dicken Wolcken den Donner brüllen, und die Posaune thönen,
2 B. Mose XIX. 16.
 
5) Die Dunckelheit und Finsterniß nimmt ab, je näher es gegen den Tag gehet: Also auch je näher die angenehme Zeit des Neuen Testaments herbey kam, je mehr Licht sich in den Prophezeyungen der Knechte des HErrn funde.
 
 
6) Soll die Nacht gar weichen, und der erwünschte Tag anbrechen, so zeiget sich der Morgenstern, und die Morgenröthe breitet sich aus über den Kreiß der Erden: Also auch da die Nacht des Alten Testaments solte vergehen, und der liebliche Tag des Neuen Testaments anbrechen, so muste Johannes der Täufer, als ein schöner Morgenstern, sich zeigen, und die Morgenröthe in der Wunder-Empfängniß des Sohnes GOttes anbrechen.
 
  Die Nacht ist auch ein Bild des Heydenthums. Denn gleichwie  
 
a) wenn es Nacht ist, Finsterniß und Dunckelheit sich überall äussert: Also war es überall im Heydenthum finster: Dunckelheit bedeckte die Völcker,
Es. LX, 2.
 
Sie waren Finsterniß,
Ephes. V, 18.
 
Ihr Verstand war verfinstert,
Ephes. IV, 8.
 
daß sie GOtt nicht, wie sie solten, erkenneten, sondern aus Finsterniß und Blindheit ihres Hertzens die Ehre des unvergänglichen Gottes verwandelten in ein Bild gleich den
 
  {Sp. 258}  
 
vergänglichen Menschen, und der Vögel und der vierfüßigen und kriechenden Thiere,
Rom. I, 23.
 
b) Bey der Nacht weichet man leicht von dem richtigen Wege ab. Die Heyden wichen ab von dem richtigen Wege, und verwandelten die Wahrheit in Lügen,
Rom. I, 25.
 
c) Bey der Nacht werden mehr Sünden getrieben, als wie beym lichten Tage. Also wurden auch in der Nacht des Heydenthums mehr Sünden begangen, als da sie GOtt beruffen von der Finsterniß zu seinem wunderbaren Licht,
1 Pet. I, 9.
 
Brachten sie die vergangene Zeit des Lebens zu nach Heydnischem Willen, und wandelten in Unzucht, Lüsten, Trunckenheit, Fresserey, Saufferey und gräulichen Abgöttereyen; so liefen sie nach ihrer Bekehrung nicht mehr in das unartige Leben,
1 Petr. IV. 3, 4.
 
d) Wer des Nachts wandelt, fällt leicht in eine Grube, und kommt um Leib und Leben. Die Heyden sind bey ihrer Finsterniß gewandelt, aber in die Grube des ewigen Verderbens, das ist, in den Abgrund der Höllen verfallen, da in der äussersten Finsterniß Heulen und Zähnklappen ist.
 
  Die Nacht ist ferner ein Bild des Creutzes. Denn gleichwie  
 
α) wenn es Nacht ist, uns Dunckelheit und Finsterniß umgiebet, und Entsetzen ankommt: Also wann wir in Creutz und Trübsal stecken, so ists überall finster um uns, daß wir uns in unserm Jammer und Elend fürchten und entsetzen.
 
 
β) Wenn das liebliche Tages-Licht gewichen, und die dunckele Nacht eingebrochen, so lässets überall betrübt: Also wann das Licht der Freude gewichen, und die finstere Nacht des Creutzes eingebrochen, so lässets nichts minder bey uns sehr betrübt. Da wird unsere Seele betrübt und unruhig in uns, daß wir für Wehmuth und Jammer unsers Hertzens ächzen, seuffzen, weinen und heulen.
 
 
γ) Wenns Nacht ist, wird der Mensch alleine gelassen, Freunde, welche bey ihm gewesen, begeben sich von ihm heim zu ihren Wohnungen: Also auch, wenn die Nacht des Creutzes und der Trübsal angebrochen, da weichen die Freunde, daß ein David klagen muß: Meine Lieben und Freunde stehen gegen mir und scheuen meine Plage, und meine Nächsten treten ferne,
Ps. XXXVIII, 12.
 
δ) Wenns Nacht ist, muß man offt lange ruffen, biß jemand höret, und kommt, zu thun, was man wünschet und begehret: Also auch, wann wir in der Nacht des Creutzes und der Trübsal sitzen, müssen wir offt lange zu GOtt ruffen, ehe er erhöret und hilfft. David hats in Creutz und Drangsal erfahren, weswegen er geseuffzet: HErr, wie lange wilt du mein so gar vergessen? Wie lange verbirgest du dein Antlitz für mir?
Ps. XIII. 2.
 
Und der Prophet Habacuc hat Cap. I, v. 2 geklaget: Wie lange soll ich schreyen, und du wilt nicht hören? Wie lange soll ich ruffen über Frevel, und du wilt nicht helffen?
 
 
ε) Bey langen Nächten seuffzet man nach dem erfreulichen Anbruch des lieblichen Tages, und nach dem lieblichen Sonnenschein: Also auch, wenn die Nacht der Trübsal und des Creutzes anhält, seuffzet der Mensch nach dem erfreulichen Anbruch des Tages göttlicher Hülffe, Errettung und Erquickung. Da ruffet man: Hüter ist die Nacht schier in? Hüter ist die Nacht schier hin?
Es. XXI, 11.
 
daß doch der HErr wolte mich erhören, und mir sein Gnaden-
 
  {Sp. 259|S. 147}  
 
Antlitz wieder leuchten lassen.
 
 
ζ) Auf die Nacht folget auch endlich der liebliche Tag, da die Sonne wieder scheinet: Also folget auch endlich auf die dunckele und betrübte Nacht des Creutzes und Jammers der erwünschte Tag der Hülffe und Freude, da GOtt denen betrübten Creutz-Trägern die liebliche Sonne seiner Gnade und Erquickung wiederum lässet scheinen, und sie nach dem Heulen und Weinen überschüttet mit Freuden.
 
  Weiter wird durch die Nacht in heiliger Schrifft angedeutet Unwissenheit und Bosheit. Als Rom. XIII, 12, Die Nacht ist vergangen, der Tag aber herbey kommen. Glaßius in Not. exeget. ad h.l. und Balduin Comment. h.l. verstehen dieses von der Zeit Altes Testaments, welche in Betrachtung des Neuen Testaments nur Nacht gewesen, diese aber ein heller Tag sey. Andere meynen, es werde durch die Nacht das gegenwärtige Leben, durch den Tag aber das zukünfftige ewige verstanden, als welches uns immer näher heranrücke.  
  Am besten aber ist es, daß diese Worte von dem Zustande der Römer vor und nach ihrer Bekehrung angenommen werden. Die heydnische Blindheit war nichts anders als eine Düsterheit und Finsterniß; durch die Bekehrung aber waren sie zu dem hellen Lichte des Evangelii gebracht worden, und hiessen nun Kinder des Tages oder des Lichts. Und 1 Thess. V, 5 spricht Paulus: Wir sind nicht von der Nacht, das ist, wir sind nicht zugethan der heydnischen Bosheit.  
  So nennet auch Christus eine Nacht die Zeit seines Leidens. Joh. IX. 4.
  Denn wie die Nacht nicht ohngefehr einbricht, sondern sie hat ihre gewisse Zeit: So hat Christus gelitten zu der bestimmten Zeit, Dan. IX.
  und hat ihm vor dieser Zeit niemand schaden können, Joh. VIII.
  Des Nachts wirds finster; So wards finster um den HErrn zur Zeit seines Leidens, denn die Sonne verlohr ihren Schein, Matth. XXVII
  und das Licht seiner Augen blieb nicht bey ihm, sondern muste im Tode entschlaffen, Ps. XIII, XXXVIII.
  Des Nachts überfällt den Menschen Furcht und Schrecken: JEsus fieng an bey seinem Leiden zu trauren, zu zittern und zu zagen, denn Angst hatte ihn troffen, und war Furcht des Todes auf ihn gefallen, Matth. XXVI.
  Des Nachts macht sich das Wild aus seinen Hölen, so pflegen auch Diebe und Mörder auf ihre bösen Stückgen auszugehen: So ließ sich zur Zeit des Leidens Christi das gantze höllische Heer, und die Rotte der Bösen spühren, und machte sich um den HErrn her, daß sie ihn tödteten und erwürgeten, Ps. XXII.
  Des Nachts schlaffen die Leute gantz sicher: So fand sich bey den Jüngern grosse Sicherheit, da JEsus sein Leiden antrat, so gar, daß sie auch seiner nicht achteten, sondern schlieffen immer vor sich weg. Abraham überfiel des Nachts die Könige, die seinen Vetter, den Loth, gefangen weggeführet hatten, 1 B. Mose XIV,
  So hat Christus zur Zeit seines Leidens die höllischen Fürstenthümer angegriffen und geschlagen, sie Schau getragen, und die Gefangenen aus ihrer Gewalt erlediget,
  • Coloss. II,
  • Luc. XI,
  • Es. XLIX,
  • Ps. LXIX,
  • Joh. VIII.
  • Botsacci Prompt. …
  Wird aber die Nacht in eigentlichem Verstande angenommen, so sind besonders drey Nächte sehr merckwürdig, nemlich im Alten Testament die Nacht, in welcher GOtt  
  {Sp. 260}  
  durch den Würg-Engel die erste Geburt in Egypten schlug, und die Kinder Israel mit starcker Hand ausgeführet, 2 B. Mose XII, 29. u.ff.
  Im Neuen Testament aber die Nacht der Geburt JEsu, Luc. II,
  und die Nacht, in welcher Christus verrathen, und sein Leiden anfieng, Matth. XXVI.
  Will man übrigens wissen, wie die Nacht GOtt zu Ehren anzulegen sey? so kan es auf folgende Art geschehen: Nemlich: wenn man zur Nacht-Zeit wachet oder erwachet, so erhebe man sein Hertz zu GOtt, man rede mit GOtt und von GOtt.
  • Es. XXVI, 9,
  • Ps. LXIII, 7, XXII, 3, XLII, 9. XCII, 2, 3.
  Uberdem muß man bey Nacht mit seinem Hertzen reden, der Geist muß forschen, Ps. LXXVII, 7,
  Jetzt kan die Betrachtung fallen auf die Nacht des Alten Testaments, in welchem nur war der Schatten der himmlischen Güter, Ebr. VIII, 5. Cap. X, 1.
  Dabey mag man sich erfreuen über die Glückseligkeit im Neuen Testament, in welchem das helle Licht von der Klarheit Christi 2 Cor. IV, 4 aufgegangen ist.  
  Jetzt mag die Betrachtung gerichtet werden auf die Nacht der Sünden und Unwissenheit, darinnen wir im finstern Heydenthum gelegen. Dabey mag man GOtt preisen, der uns beruffen hat von der Finsterniß zu seinem wunderbaren Licht, 2 Pet. II, 9.
  Aber muß auch bey sich gelten lassen den nachdrücklichen Zuruff des Geistes durch Paulum: Die Nacht ist vergangen, der Tag aber herbey kommen. So lasset uns ablegen die Wercke der Finsterniß, und anlegen die Waffen des Lichts. Lasset uns erbarlich wandeln, als am Tage, etc. Rom. XIII, 12, 13.
  Wiederum mögen die Nacht-Gedancken sich vorstellen die Nacht des Unglücks oder der Trübsal, die manchen von unsern Mit-Brüdern betrifft. Dabey mag man eine Fürbitte für ihn vor dem Thron Gottes einlegen, daß er ihn bey getrostem Muth erhalte. Man kan aber in seiner Betrachtung noch weiter gehen, und zwar zu der Nacht des Todes, und sich dabey erinnern, wie gar leichte man aus einer Nacht in die andere, und in das Land der Finsterniß und des Dunckels Hiob X, 21. wandern könne, und dahero Gelegenheit nehmen zu seuffzen: Soll diese Nacht die letzte seyn in diesem etc.  
  Vor allen Dingen mag man bedencken die lange Nacht der Verdammniß, und solche bey seiner Nacht-Andacht also zu Hertzen nehmen, daß man rechtschaffene Busse thut, und in den Wunden JEsu Schutz darwider suchet, darneben GOtt bittet, daß er einem zur seligen Ewigkeit verhelffen möge, da keine Nacht seyn wird, und seine Knechte nicht bedürfen einer Leuchten, oder des Lichts der Sonnen, denn GOtt der HErr wird sie erleuchten, und sie werden regieren von Ewigkeit zu Ewigkeit, Offenb. XXII, 5.
  Ist denn also die Nacht vorüber, so muß das Ende mit GOttes Lobe gemachet werden, dafür, daß er einen beym Leben erhalten; dafür, daß die Nacht-Gesichte im Traum Es. XXIX, 7. ihn nicht erschrecket; dafür, daß die Herren der Welt, die in der Finsterniß dieser Welt herrschen, die bösen Geister unter dem Himmel Ephes. VI, 12 keine Macht an ihm gefunden.  
  Und was dergleichen Wohlthaten mehr sind. Prüßings Reden zur Besserung, I Th. …
  Sonst ist noch zu gedencken, daß bey denen Juden gewisse Nächte mit grosser Freu-  
  {Sp. 261|S. 148}  
  de zugebracht wurden, als da war die Oster- Nacht, siehe Oster-Nacht.  
     

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Stand: 28. März 2013 © Hans-Walter Pries