HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Ursache, (erhebliche oder rechtmäßige) HIS-Data
5028-51-445-5
Titel: Ursache, (erhebliche oder rechtmäßige)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 51 Sp. 445
Jahr: 1747
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 51 S. 236
Vorheriger Artikel: Ursache, (erhaltende)
Folgender Artikel: Ursache, (erste)
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangabe
  Ursache, (erhebliche oder rechtmäßige) Lat. Caussa legitima, entschuldiget im Rechts-Gange eine Partey, wie die andere, um nicht selbst in Person zu erscheinen, als wenn sie z.E. durch Kranckheit, Entlegenheit, nothwendige Reisen, u.d.g. daran verhindert würden, welche jedoch dem richterlichen Ermessen zu beurtheilen billig überlassen werden, und welche sie zugleich zu bescheinigen, oder bey dessen Ermangelung an Eydes statt zu bekräfftigen haben. Besiehe die Neu-Erl. Chur-Sächs. Proc. Ordn. tit. 1. §. 1.
  Sonst nennet man dieselben auch gemeiniglich Ehehafften. Siehe dieses Wort, im VIII Bande, p. 341.  
     

HIS-Data 5028-51-445-5: Zedler: Ursache, (erhebliche oder rechtmäßige) HIS-Data Home
Stand: 30. April 2012 © Hans-Walter Pries