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Zedler: Haus-Rath HIS-Data
5028-12-908-3
Titel: Haus-Rath
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 12 Sp. 908
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 12 S. 469
Vorheriger Artikel: Hauspach
Folgender Artikel: Haußberg
Siehe auch:
  • Ersch/Gruber: Sect. 2 Th. 3 (1828) S. 190: Hausrath, oder Hausgeräthe, s. die einzelnen dazu gehörigen Artikel
  • Wikipedia: Hausrat
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Haus-Rath, begreifft alles dasjenige in sich, was zur täglichen Nothdurfft in Stuben, Küchen,  
  {Sp. 909|S. 470}  
  Cammern und andern Gemächern gebraucht wird, oder sonst zur Auszierung eines Hauses von Nöthen ist; es läßt sich selbiges gar füglich in nothwendige und unentbehrliche, und in überflüßige oder unnöthige Stücke abtheilen.  
  Zu der ersten Art gehören  
 
  • Tische,
  • Bäncke,
  • Stühle,
  • Betten,
  • Bettgestelle,
  • Vorhänge,
  • Teppiche,
  • Leuchter,
  • Spiegel,
  • Schräncke,
  • Kasten,
  • allerley Tisch- und Küchen-Geschirr, an Zinn, Meßing, Kupffer etc..
 
  Hiernechst aber wird auch zu besondern Orten, ja in denen zu gewissen Verrichtungen besonders angelegten Häusern, dergleichen Back- Brau- Brenn- Wasch-Häuser etc. sind, ebenfalls besonder Haus-Geräth erfordert, wovon an gehörigen Orte Meldung geschiehet.  
  Alles Haus-Geräthe soll nicht nur nach seinen besondern Abtheilungen jedes Mahl in ein richtiges Inuentarium gebracht, sondern auch in einer Haushaltung vornemlich in guter Ordnung gehalten, und nachdem etwa ein und anders gebraucht, verliehen, oder sonst von seiner ordentlichen Stelle verrückt worden, wiederum an seinen gehörigen Ort gebracht werden, damit man nicht lange mit Verlust der Zeit, und mit Ungedult darnach suchen dürffe.  
     

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Stand: 15. Februar 2013 © Hans-Walter Pries