Titel: |
Haus-Rath |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
12 Sp. 908 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 12 S. 469 |
Vorheriger Artikel: |
Hauspach |
Folgender Artikel: |
Haußberg |
Siehe auch: |
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Ersch/Gruber:
Sect. 2 Th. 3 (1828) S. 190: Hausrath, oder Hausgeräthe, s. die einzelnen
dazu gehörigen Artikel
- Wikipedia:
Hausrat
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Haus-Rath, begreifft alles dasjenige in sich, was zur
täglichen
Nothdurfft in Stuben,
Küchen, |
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{Sp. 909|S. 470} |
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Cammern und andern Gemächern
gebraucht
wird, oder sonst zur Auszierung eines
Hauses von
Nöthen ist; es läßt sich selbiges gar füglich in
nothwendige und unentbehrliche, und in
überflüßige oder
unnöthige Stücke
abtheilen. |
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Zu der ersten
Art gehören |
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- Tische,
- Bäncke,
- Stühle,
- Betten,
- Bettgestelle,
- Vorhänge,
- Teppiche,
- Leuchter,
- Spiegel,
- Schräncke,
- Kasten,
- allerley Tisch- und Küchen-Geschirr, an Zinn, Meßing, Kupffer etc..
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Hiernechst aber wird auch zu besondern
Orten, ja in denen zu
gewissen
Verrichtungen
besonders angelegten Häusern, dergleichen
Back- Brau- Brenn- Wasch-Häuser etc. sind,
ebenfalls besonder Haus-Geräth erfordert, wovon
an gehörigen Orte Meldung geschiehet. |
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Alles Haus-Geräthe
soll nicht nur nach seinen
besondern Abtheilungen jedes Mahl in ein
richtiges Inuentarium gebracht, sondern auch in
einer
Haushaltung
vornemlich
in
guter
Ordnung
gehalten, und nachdem etwa ein und anders
gebraucht, verliehen, oder sonst von seiner
ordentlichen Stelle verrückt worden, wiederum an
seinen gehörigen Ort gebracht werden, damit man
nicht lange mit Verlust der
Zeit, und mit Ungedult
darnach suchen dürffe. |
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